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Sonderregelungen für die Wissenschaft vs. Wissenschaftstarifvertrag Erwartungen der Hochschulen Realität der TarifverhandlungenEine Bilanz aus Sicht der HochschulrektorenkonferenzvonJoachim D. WeberVeranstaltung der AG Fortbildung im Sprecherkreis der Universitätskanzlerinnen und –kanzler „Neue Handlungsrahmen für die Wissenschaft im Tarifrecht und im Befristungsrecht“4. und 5. Juni 2007, Frankfurt am Main Joachim D. Weber HRK Hochschulrektorenkonferenz
Erwartungen / Forderungen der HRK • Eigenständiger Wissenschaftstarifvertrag 2. Flexibilisierung des Tarifrechts insb. für - Arbeitszeiten - leistungsorientierte Entlohnung 3. Funktionsbezogene Eingruppierung 4. Beteiligung an den Tarifverhandlungen Joachim D. Weber HRK Hochschulrektorenkonferenz
Im Einzelnen / Eckpunkte der HRK (2004) • (maximal 9) Entgeltbänder für Funktionsgruppen • Eingruppierung nach Funktion und Leistung • Bezahlung: GV, Markt-, Funktions- und Leistungszulage • Anreizsysteme, z. B. i.V. mit Drittmittelforschung, wiss. Weiterbildung , Wissens- u. Technologietransfer • Öffnung für Betriebsvereinbarungen • spezifische Befristungsgründe, Beendigungsmodalitäten, Arbeitszeitregelungen (studienjahrbezogene Zeitbudgets, mobilitätsfördernd) Joachim D. Weber HRK Hochschulrektorenkonferenz
Bilanz: Forderungen – Ergebnis der Tarifverhandlung Positiv (im Sinne neuer Strukturen) • Spartenvertrag TV-L / Wissenschaft • Anwendungsbereich • Flexibilisierung der Arbeitszeit und Vergütung (kein Besserstellungsverbot) • Keine Einengung des Befristungsrechts • Prüfauftrag für Überbrückungsleistung bei befristetem AV • HRK-Vertreter waren Verhandlungspartner Joachim D. Weber HRK Hochschulrektorenkonferenz
Bilanz: Forderungen – Ergebnis der Tarifverhandlung Negativ: • Länder sparen Geld in Millionenhöhe • Vorgaben der Länder für die Anwendung des neuen Tarifvertrages möglich • Ausstehende Vereinbarung zur Eingruppierung • Zwei Tarifverträge (TV-L / Wissenschaft und TV-Ärzte) mit unterschiedlichen Tabellenentgelten Joachim D. Weber HRK Hochschulrektorenkonferenz
Einzelheiten / Flexibilisierung der Arbeitszeit • Gleitzeitmodelle bleiben möglich • Modell der Zeitsouveränität durch BV einführbar • Ausgleichzeitraum ein Jahr (nicht: Kalenderjahr) (Arbeitszeitkorridor und Rahmenzeit ohne Bedeutung für höchstzulässige Arbeitszeit und für die Gestaltung des Modells der Arbeitszeitsouveränität, sondern nur für Überstunden) - Erholungsurlaub bis 30.09. des Folgejahres übertragbar Joachim D. Weber HRK Hochschulrektorenkonferenz
Einzelheiten / Flexibilisierung der Vergütung (additiv) Joachim D. Weber HRK Hochschulrektorenkonferenz
Sonstiges • Keine spezifischen Befristungsgründe, weil gesetzliche Regelungen aus Sicht der Hochschulen ausreichend • Befristete AV mit sachlichem Grund zulässig, wenn Dauer des einzelnen Vertrages 7 Jahre nicht übersteigt (bisher 5) - Anerkennung beruflich einschlägiger Vorzeiten für Beschäftigte der EG 9 - 15 grundsätzlich (d.h. regelmäßig!) zu bejahen, im Übrigen möglich. Joachim D. Weber HRK Hochschulrektorenkonferenz
Fazit: • Strukturelles Ergebnis als 1. Schritt o.k. • Notwenig, jetzt die Realitäten zu schaffen, um die neuen Möglichkeiten nutzen zu können • Dazu insbesondere erforderlich: - Zurückhaltung der Länder mit Umsetzungserlassen - Erhöhung des Personaletats - Wille, autonom zu entscheiden 4. Absicherung / Vergrößerung des Hochschuleinflusses in den Tarifverhandlungen Joachim D. Weber HRK Hochschulrektorenkonferenz
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Joachim D. Weber HRK Hochschulrektorenkonferenz