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Kindes – und Erwachsenenschutz

Kindes – und Erwachsenenschutz. 1. Vormundschaftsrecht. 2. Merkmale des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts. 3. Coaching der Gemeinden durch das Departement für Sicherheit. 4. Ist-Zustand in den Gemeinden. 1. Vormundschaftsrecht. Kindes –und Erwachsenenschutzrecht. Leitprinzip.

beate
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Kindes – und Erwachsenenschutz

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Presentation Transcript


  1. Kindes – und Erwachsenenschutz 1. Vormundschaftsrecht 2. Merkmale des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts 3. Coaching der Gemeinden durch das Departement für Sicherheit 4. Ist-Zustand in den Gemeinden

  2. 1. Vormundschaftsrecht Kindes –und Erwachsenenschutzrecht Leitprinzip  Vormundschaftsrecht : ein Vermögen zu verwalten  Kindes- und Erwachsenenschutzrecht : Unterstützung einer Person unter Beachtung ihrer menschlichen Würde

  3. 1. Vormundschaftsrecht Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Erstinstanzliche Behörde  Vom Vormundschaftsamt Führung nach dem Milizsystem  Zur interdisziplinären teilweise professionalisierten Schutzbehörde

  4. 1. Vormundschaftsrecht Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Ausführungsorgan  Vormundschaftsrecht : eine für dieses Amt geeignete Person, vorzugsweise aus der Verwandtschaft  Schutzrecht : eine Person mit : - persönlichen Eigenschaften - Beziehungsfähigkeit - beruflichen Sachkenntnissen - genügend Zeit Angesichts der Besonderheiten der betroffenen Person

  5. 2. Neues Kantonsrecht Schutzbehörde Kommunale oder interkommunale Schutzbehörde von der Verwaltung unabhängige Behörde aus 3 Mitgliedern und 2 Stellvertretern zusammengesetzte Behörde  Interdisziplinäre Behörde  Behörde kann Beisitzer hinzuziehen  Behörde von einem juristischen Schreiber unterstützt Kollegialbehörde mit Ausnahmen Behörde, für deren Handeln der Kanton direkt haftet

  6. 2. Neues Kantonsrecht Öffentliche Berufsbeistandschaft  Errichtung durch die Gemeinde  Dienst, welcher über einen oder mehrere Beistände verfügt (Arbeitsvertrag)  Dienst welcher die Ausführung der Betreuungs- und Verwaltungsmandate sicherstellt

  7. 2. Neues Kantonsrecht Zusammenfassung  Die Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenen- schutzrechts ist in erster Linie die Aufgabe der Gemeinden  Die Gemeinde organisiert : - die Schutzbehörde - die öffentliche Berufsbeistandschaft  Bürgernahe Justiz in Sachen Hilfe und Beistand

  8. 3. Coaching durch das Departement für Sicherheit Ziele  Informationen an die Gemeinden über das neue Schutzrecht  Unterstützung der Gemeinden in der Organisation der Schutzbehörde und der Berufsbeistandschaft  Vermittler zwischen den Gemeinden und - dem Bundesamt für Justiz - der Konferenz der Kantone für das Kindes- und Erwachsenenschutz

  9. 3. Coaching durch das Departement für Sicherheit Mittel – Lenkungsausschuss Lenkungsausschuss eingesetzt durch den Staatsrat Zusammensetzung - Vertreter der politischen Behörden Präfektenvereinigung : Herr Antoine Lattion, Präsident Herr Josef Bumann, Vizepräsident Walliser Gemeindeverband : Frau Marianne Maret, Präsidentin und Herr Oliver Schnyder, Sekretär - Vertreter der betroffenen Dienststellen Kindesschutz : Herr Christian Nanchen Sozialhilfe : Herr Simon Darioli Zivilrecht : Herr Michel Perrin, Präsident des Lenkungsausschusses Aufgabe Informationen und Empfehlungen an die Gemeinderäte

  10. 3. Coaching durch das Departement für Sicherheit Mittel – Exekutivausschuss eingesetzt durch den Staatsrat Exekutivausschuss Zusammensetzung Spezialisten des Vormundschaftsrechts - Frau Doris Vogel, Inspektorin der Vormundschaftsämter des Oberwallis - Herr Jacques Fournier, Inspektor der Vormundschaftsämter des Mittelwallis - Herr Jean-Dominique Cipolla, Inspektor der Vormundschaftsämter des Unterwallis - Herr Benoît Fournier, Sektionschef bei VRSSI, Präsident des Exekutivausschusses Aufgabe: Unterstützung und Beratung der Vormundschaftsämter

  11. 3. Coaching durch das Departement für Sicherheit Empfehlungen des Lenkungsausschusses Schutzbehörde Interdisziplinäre Behörde – ordentliche Mitglieder  Kindesschutz: Ursachen - erzieherische Mängel der Eltern - asoziales Verhalten von Minderjährigen  Fachkenntnisse in Pädagogik und Psychologie  Erwachsenenschutz: Ursachen - leichte oder schwere Geistesschwäche - unvernünftige Vermögensverwaltung Fachkenntnisse in Sozialarbeit und Psychologie

  12. 3. Coaching durch das Departement für Sicherheit Empfehlungen des Lenkungsausschusses Schutzbehörde  Entscheid der Behörde Schutzmassnahmen = Einschränkungen der persönlichen Freiheit : - der betroffenen Person - ihrer Angehörigen  Einhaltung der Verfahrensregeln  Beschwerdefähiger Entscheid  Juristische Fachkenntnisse

  13. 3. Coaching durch das Departement für Sicherheit Empfehlungen des Lenkungsausschusses Schutzbehörde Grundlegende Fachkenntnisse: Recht Sozialarbeit Pädagogik Psychologie

  14. 3. Coaching durch das Departement für Sicherheit Empfehlungen des Lenkungsausschusses Schutzbehörde Interdisziplinäre Behörde – Beisitzer  Spezielle für den Schutz notwendige Fachkenntnisse: - Vermögensverwaltung - Versicherungen, Sozialversicherungen - Medizin, Geriatrie - Soziologie, interkulturelle Kompetenzen - administrative Verwaltung  Grundlegende Fachkenntnisse im Falle von Ausstand / Verhinderung eines ordentlichen Mitglieds

  15. 3. Coaching durch das Departement für Sicherheit Empfehlungen des Lenkungsausschusses Schutzbehörde Recht Beisitzer : Treuhand- aufgaben Sozialarbeit Recht Ver- sicherungen Vermögens- verwaltung Sozialarbeit Pädagogik Psychologie Medizin Sekretariat Psychologie Pädagogik

  16. 3. Coaching durch das Departement für Sicherheit Empfehlungen des Lenkungsausschusses Schutzbehörde Eingrenzung des Kreises  4 Merkmale : - Wohnbevölkerung - geografische Angaben - bestehende interkommunale Zusammenarbeit - Einsatzbereich der Schutzbehörde (Sozialhilfe)  Schrittweiser Zusammenschluss der Schutzbehörden

  17. 3. Coaching durch das Departement für Sicherheit Empfehlungen des Lenkungsausschusses Schutzbehörde Kreis der einen regelmässigen Einsatz garantiert  Regelmässiger Einsatz = 2 Sitzungen/Monat  Umfang der Dossiers - jährliche Betreuung ± 200 Personen - jährliche Anordnung ± 50 neue Massnahmen Kreis ± 10’000 Einwohner

  18. 3. Coaching durch das Departement für Sicherheit Empfehlungen des Lenkungsausschusses Schutzbehörde Organisation der interkommunalen Behörde  Interdisziplinarität: ebenso die Schutzbehörde  Forderung nach Bürgernähe: abwechselnder Einsitz des Gemeinderichters der Wohngemeinde der betroffenen Person in der Behörde  Vereinbarungsmodell für die Organisation der interkommunalen Schutzbehörde

  19. 3. Coaching durch das Departement für Sicherheit Empfehlungen des Lenkungsausschusses Berufsbeistandschaft Personalbedarf 1 Berufsbeistand zu 100 % + 1 Sekretär(in) zu 50 % für ± 80 Mandate/Jahr

  20. 3. Coaching durch das Departement für Sicherheit Empfehlungen des Lenkungsausschusses Berufsbeistandschaft Delegation oder Zusammenarbeit  Delegation an eine Berufsbeistandschaft einer anderen Gemeinde  Delegation an den Sozialdienst eines sozialmedizinischen Zentrums  Beitritt zu einer interkommunalen Berufsbeistandschaft

  21. 3. Coaching durch das Departement für Sicherheit Einsatz von Beisitzern  Beisitzer - ist Mitglied der Schutzbehörde - erbringt eine wissenschaftliche Unterstützung - nimmt im Bedarfsfall auf Abruf an den Sitzungen teil - wird vom Gemeinderat ernannt  Notwendigkeit die Ernennung zu erleichtern Verhandlungen von Rahmenvereinbarungen

  22. 3. Coaching durch das Departement für Sicherheit Einsatz von Beisitzern  laufende Verhandlungen - Walliser Ärzteverband - Vereinigung der Walliser Psychologen und Psychotherapeuten - Vereinigung der Sozialarbeiter - Treuhand|Suisse – Sektion Wallis  Inhalt der Verhandlungen - Personen, die ein Mandat als Beisitzer annehmen - Tätigkeitsgebiet dieser Personen - Einsatzbedingungen in einem bestimmten Fall - Tarif

  23. 3. Coaching durch das Departement für Sicherheit Ausbildung  In Zusammenarbeit mit der Konferenz der Kantone für Kindes- und Erwachsenenschutz  Im Verlauf des Jahres 2012

  24. 4. Ist-Zustand in den Gemeinden 4.1 Schutzbehörden am 1. Januar 2013 – Stand Oktober 2011

  25. 4.1 Schutzbehörden – Synthese der aktuellen und künftigen Organisation 4. Ist-Zustand in den Gemeinden

  26. 4. Ist-Zustand in den Gemeinden 4.2 Öffentliche Berufsbeistandschaften (BBstS) am 1. Januar 2013 – Stand Oktober 2011

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