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Finanzierung AHV/IV : Bund / 45 Mio. – 0 Mio EL AHV/IV : Änderung des Systems / 40 Mio – 45 Mio Kantonaler Beschäftigungsfonds : Änderung des Systems / 9 Mio – 3 Mio Einrichtungen für behinderte Menschen : Kanton / 11 Mio – 52 Mio SMZ und Tagesstätten : Kanton / 20 Mio – 27 Mio.
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Finanzierung AHV/IV : Bund / 45 Mio. – 0 Mio EL AHV/IV : Änderung des Systems / 40 Mio – 45 Mio Kantonaler Beschäftigungsfonds : Änderung des Systems / 9 Mio – 3 Mio Einrichtungen für behinderte Menschen : Kanton / 11 Mio – 52 Mio SMZ und Tagesstätten : Kanton / 20 Mio – 27 Mio 1. Betroffene Bereiche A Bereiche, die der Aufteilung zwischen Kanton/Gemeinden unterliegen B Bereiche, die nicht der Aufteilung zwischen Kanton/Gemeinden unterliegen • Subventionierung der Krankenversicherung : Änderung des Systems (+ 75 Mio.) • Ambulante Einrichtungen für behinderte Menschen : Bund(- 0 mio)
2. Grundsätze • Beibehaltung des Gleichgewichts Kanton/Gemeinden • Beibehaltung des Gleichgewichts Gemeinden/Gemeinden • Schlüssel Finanzkraft : belastet reiche Gemeinden • Schlüssel Bevölkerung : belastet schwache Gemeinden
3. Methode • Aufbau eines Modells aufgrund der Rechnung 2005, unter Berücksichtigung des doppelten Gleichgewichts • Kanton/Gemeinden • Gemeinden/Gemeinden Keine Übertragung der Kosten
3.1. Ohne NFA (effektive Situation 2005) • Gesetz über die Harmonisierung : 61% / 39% • Gesetz über die Eingliederung behinderter Menschen : 66,6% / 33,3% • Gesundheitsgesetz (SMZ) : 50% / 50%
3.2. Mit NFA und den aktuellen Ansätzen • Gesetz über die Harmonisierung + Gesetz über die Eingliederung behinderter Menschen + Gesundheitsgesetz Resultat : • + 1,8 Mio. zulasten der Gemeinden, jedoch starke interkommunale Unterschiede (gemäss Gesetz über die Eingliederung behinderter Menschen : 1/3 gemäss Bevölkerung) • 3,5 Mio. für SMZ Total : + 5.3 Mio. zulasten der Gemeinden
3.3 Mit NFA und dem neuen Modell • Durch Integrierung des Bereichs behinderter Menschen in das Gesetz über die Harmonisierung • Durch Aufhebung des Kostentransfers Kanton/Gemeinden mit dem neuen Ansatz : 62,5 % / 37,5 % • Durch Aufhebung des interkommunalen Transfers mit einem neuen Sockelbeitrag: 11 % • Durch Beibehaltung einer spezifischen Finanzierung (nach Objekt) der SMZ und Tagesstätten mit einem neuen Ansatz: 62,5 % / 37,5 %
Tabelle 3: Differenz Jede Änderung um 1% bewirkt eine Verlagerung der Kosten um 1.584 Mio.