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Satzungsbüro Müller, Hammer/Schulte GbR Dr. Heinrich Schulte Schleehofstr. 12 97209 Veitshöchheim

Gemeinde Üchtelhausen. Endabrechnung Verbesserungsbeitrag Entwässerungseinrichtung. Satzungsbüro Müller, Hammer/Schulte GbR Dr. Heinrich Schulte Schleehofstr. 12 97209 Veitshöchheim Tel.: 0931 / 30 40 84 - 90 Fax: 0931 / 30 40 84 - 99. Bürgerversammlungen 20.10.2014, 21.10.2014,

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Satzungsbüro Müller, Hammer/Schulte GbR Dr. Heinrich Schulte Schleehofstr. 12 97209 Veitshöchheim

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Presentation Transcript


  1. Gemeinde Üchtelhausen Endabrechnung Verbesserungsbeitrag Entwässerungseinrichtung Satzungsbüro Müller, Hammer/Schulte GbR Dr. Heinrich Schulte Schleehofstr. 12 97209 Veitshöchheim Tel.: 0931 / 30 40 84 - 90 Fax: 0931 / 30 40 84 - 99 Bürgerversammlungen 20.10.2014, 21.10.2014, 22.10.2014

  2. 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen 2

  3. 1.1. Finanzierungsmöglichkeiten nach Art. 62 Gemeindeordnung (GO) • Art. 62 (GO): Grundsätze der Einnahmebeschaffung • Danach hat die Kommune die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen - soweit vertretbar und geboten – für die von ihr erbrachten Leistungen aus besonderen Entgelten zu finanzieren, im übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen. • Der Investitionsaufwand, soweit er nicht über Zuwendungen und Beiträge gedeckt wird, ist zwingend über Gebühren zu finanzieren, indem kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen angesetzt werden. 3

  4. 1.2. Finanzierungsmöglichkeiten nach Art. 5 Kommunalabgabengesetz (KAG) • Art. 5 Abs. 1 KAG schreibt vor: • „Die Gemeinden und Landkreise können zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen (Investitionsaufwand) Beiträge von den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten erheben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen besondere Vorteile bietet“. 4

  5. Voraussetzungen für die Ermittlung rechtsgültiger Gebühren- und Beitragssätze 5

  6. 2.1. Ausgangssituation Investitionen müssen also über Beiträge oder Gebühren oder einerMischkalkulationBeiträge / Gebührenabgerechnet werden! Prinzip der sog. kostenrechnenden Einrichtung!! 6

  7. Übersicht Ausgaben Zuschüsse Beiträge Gebühren 7

  8. 2.2. Aufbau einer Globalberechnung für die Beiträge 2.2.1. Grundsätzliches Die Berechnungsgrundlage für die Beitragssätze für die Herstellung und Verbesserung von Entwässerungs- und Wasserversorgungseinrichtungen ist die sog. Globalkalkulation. Grundlage der Globalkalkulation ist: • die Ermittlung des Investitionsaufwand und • die Ermittlung der Flächen im Einrichtungsgebiet Nach dem aktuellen Stand des KAG sowie der derzeitigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes sind dies die Grundstücks- und Geschossflächen des Einrichtungsgebietes. 8

  9. 2.2.3. Wann liegen Verbesserungs- und Erneuerungsbeiträge vor? Unter Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahmen sind Maßnahmen zu verstehen, die der Hebung der Qualität und Leistungsfähigkeit einer schon vorhandenen Einrichtung dienen, also Maßnahmen, die sich nach der Verkehrsauffassung positiv auf eine schon vorhandene Anlage auswirken. Verbesserungs- und Erneuerungsbeiträge werden von allen angeschlossen und anschließbaren Grundstücken des Einrichtungsgebietes erhoben, denn nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes dient eine Maßnahme, die in einem Teilbereich der Anlage vorgenommen wird immer der Verbesserung und Erneuerung der Gesamteinrichtung -> Solidarprinzip!! 2.2.2. Was sind Herstellungsbeiträge? Herstellungsbeiträge werden für die erstmalige Herstellung der öffentlichen Entwässerungs- und Wasserversorgungseinrichtung sowie deren räumliche Erweiterung (Erschließung von bisher historisch nichterschlossenen Ortsteilen oder neuen Bau- und Gewerbegebieten) erhoben. Der einzubeziehende Aufwand bestimmt sich aus den laufend fortzuschreibenden Anschaffungs- und Herstellungskosten der jeweiligen Einrichtung. 9

  10. 2.2.4 Die Ermittlung des jeweiligen umlagefähigen Investitionsaufwandes (Herstellung und Verbesserung) • Aufwandssumme Die Ermittlung des Aufwandes erfolgt nach den in der Verwaltung vorhandenen Unterlagen, z.B. nach Sachbüchern, Anlagenachweisen, ingenieurtechnischen Berechnungen, Ausschreibungs-ergebnissen, Kostenschätzungen usw. • Aufwandsverteilung auf Grundstücks- und Geschossflächen Die Verteilung der Investitionssumme der Herstellungs- und Verbesserungsmaßnahmen auf die Grundstücks- und Geschossflächen muss sich nach neuester Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes an folgenden Vorgaben orientieren: Der Herstellungs- bzw. Verbesserungsaufwand, der sich auf die Schmutzwasserbeseitigungbezieht, ist entweder voll auf die Geschossflächenoder bis zu 90 % auf die Geschossflächen und bis zu 10 % auf die Grundstücksflächen zu verteilen. Der Aufwand für die Niederschlagswasserbeseitigung der angeschlossenen und anschließbaren Grundstücke ist auf die beitragspflichtigen Grundstücksflächenumzulegen, Prinzip der Ermittlung von Kostenmassen. Hinter dieser Vorgabe der Rechtsprechung steht der Gedanke, dass sich der Vorteil aus der Schmutzwasserbeseitigung ausschließlich auf die Geschossflächen bezieht, der Vorteil aus der Niederschlagswasserbeseitigung den Grundstücksflächen zugute kommt. Üchtelhausen: Grundstücksflächen: 28,4%; Geschossflächen: 71,6%

  11. Flächenverzeichnis Üchtelhausen (vorläufig) Achtung: Die Flächen lt. Vermessung werden sich noch ändern, siehe Ergebnisse aus den Anhörterminen 11

  12. Investitionsaufwand der Entwässerungseinrichtung - Verbesserungsbeitrag -

  13. Beitragsberechnung(Fortsetzung) • Verbesserungsbeitrag Entwässerung:1.389.530 € • davon entfallen: • auf Niederschlagswasserbeseitigung • auf Schmutzwasserbeseitigung 394.510 € (28,4%) 995.020 € (71,6%) Beizugsflächen: Grundstücksflächen 1.360.213m² / Geschossflächen 507.601m² Verbesserungsbeitrag Entwässerung • Grundstücksflächen: 394.510 € : 1.360.213 m² = Beitrag 0,29 € / m² • Geschossflächen: 995.020 € : 507.601 m² = Beitrag 1,96 € / m² 13

  14. Entwässerung – Verbesserungsbeitrag - Beitragssatz Vorauszahlung Beitragssatz Endabrechnung pro m2 Grundstücksfläche 0,29 € pro m2 Grundstücksfläche 0,21 € Beitrag pro m2 Geschossfläche 1,96 € pro m2 Geschossfläche 1,47 € Beitrag 14

  15. Übersicht Mustergrundstücke - Verbesserungsbeitrag -

  16. 3. Ermittlung der Beizugsflächen für Zwecke der Beitragserhebung 16

  17. 3.1. Beitragspflichtige Grundstücksfläche  Grundsatz • Grundsätzlich ist die im Grundbuch eingetragene Grundstücksfläche anzusetzen.  Sonderregel für übergroße Grundstücke: • Die Grundstücksfläche wird für übergroße Grundstücke von mindestens 2.000 m² in sog. • unbeplanten Gebieten auf • bei bebauten Grundstücken auf das 3,0-fache der beitragspflichtigen Geschossfläche, jedoch mindestens 2.000 m², • bei unbebauten Grundstücken auf 2.000 m² begrenzt. 17

  18. Beispiel: Bebautes Grundstück Größe 10.000 m², unbeplantes Gebiet, Geschossfläche: a) 350 m², b) 1.200 m² Lösung a): Grundstücksberechnung: 350 m² Geschossfläche x 3,0 = 1.050 m² Geschossfläche, mindestens jedoch 2.000 m² = beitragspflichtig, hier also Ansatz von 2.000 m² als Grundstücksfläche. b): Grundstücksberechnung: 1.200 m² Geschossfläche x3,0 = 3.600m² Geschossfläche; also mindestens 2.000 m², hier alsobeitragspflichtige Grundstücksfläche 3.600 m². 18

  19. 3.2. Beitragspflichtige Geschossflächen  Tatsächlich vorhandene Geschossfläche: Zu erheben ist die tatsächlich vorhandene Geschossfläche nach den rechtlichen Vorgaben, die zum jeweiligen Zeitpunkt der Beitragsschuld vorhanden ist. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Herstellung wird die tatsächlich vorhandene Geschossfläche veranlagt; wird die beitragspflichtige Geschossfläche später vergrößert, entsteht eine weitere Beitragsschuld in Höhe der zusätzlichen Geschossflächen; es kommt damit unter Umständen zu Nacherhebungsveranlagungen.  Unbebaute Grundstücke und Geschossfläche „ Bei Grundstücken, für die nur eine gewerbliche Nutzung ohne Bebauung zulässig ist, sowie bei sonstigen unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken wird als Geschossfläche ein Viertel der Grundstücksfläche in Ansatz gebracht.“ Beispiel: Grundstück, unbebaut, Größe 1.000 m² => fiktive Geschossfläche 25 % v. 1.000 m² = 250 m² Bei späterer Bebauung wird diese vorausbezahlte Geschossfläche auf die dann tatsächlich gebaute Geschossfläche angerechnet.

  20. Beispiele für die Erfassung und Berechnung der beitragspflichtigen Flächen nach dem Maßstab „Tatsächliche Geschossfläche“ 3.3. 20

  21. DG 1. Stock EG Keller Garage 21

  22. Geschossflächenberechnung nach KAG, tatsächliche Geschossfläche Beispielberechnung Wohnhaus K: 10,00m x 12,00m = 120,00m² EG:10,00m x 12,00m = 120,00m² 10,06 m Beitragspflichtige Geschossfläche = 240,00m² Erfassung: Aussenmaße, abgerundet auf voll 10cm Bezugsfertig Muss kein Vollgeschoss sein (Vollgeschoss = 2/3 der Grundfläche mit Höhenmaß > 2,30m) siehe auch Dachgeschoss + K - 12,08 m + E - - 22

  23. Beispielberechnung Wohnhaus K: 10,00m x 12,00m - 1,00m x 5,00m = 115,00m² 10,06 m + E EG:10,00m x 12,00m = 120,00m² K = aufgefüllt E = Terrasse 5,00m Beitragspflichtige Geschossfläche = 235,00m² + K + E 1,00m 12,08 m Keller: Volle Fläche, grundsätzlich wird Be- darf auf SW-Ableitung unterstellt - Nutzung ist nicht erheblich 23

  24. Dachgeschoss: • DG, soweit sie ausgebaut sind • -Ausbauzustand: • - Wände holzverschalt • - Estrich o. ä. • - Heizung, Fenster und normale Treppe • - Nutzung vielfältig; nicht nur Wohnraum, auch • Sauna, Hobby, Hausarbeit, Fitness u. a. • Flächenberechnung: • 2/3 der Fläche des darunter liegenden • Geschosses • Vorteil: keine „unangenehmen Ver- • messungen“ bis in den letzten Winkel. • Aber: „Nicht – Ausgebaut“ = Begehung und • Inaugenscheinnahme zwingend!!!! • (Duldungspflicht nach § 20 EWS!) Beispielberechnung Wohnhaus 10,06 m + E K = aufgefüllt E = Terrasse DG = Decke 5,00m + DG + K 12,08 m + E 1,00m + DG 24

  25. Beispielberechnung Wohnhaus DG DG 12,08m Ausgebaut 6,67m 1.Stock 10,06m 6,67m 10,06m Ansicht Grundriss 25

  26. Beispielberechnung Wohnhaus K: 10,00m x 12,00m - 1,00m x 5,00m = 115,00m² 10,06 m EG:10,00m x 12,00m = 120,00m² + E K = aufgefüllt E = Terrasse DG = Decke DG:10,00m x 12,00m x 2/3 = 80,00m² 5,00m + DG + K Beitragspflichtige Geschossfläche = 315,00m² • Außenmaße: • Gebäudefluchtlinie • Freisitz, Terrasse, Loggien, überdacht eingeschlossen • -Hauseingang vorspringend nicht • -Wintergarten-Anbau eingeschlossen • -Nicht überdachte Terrasse nicht (nach allen • Seiten offen) + E 1,00m + DG 12,08 m 26

  27. Grundriss DG ausgebaut 6,00 m 12,08 m DG nicht ausgebaut 6,67m 27 10,06 m

  28. Beispielberechnung Wohnhaus K: 10,00m x 12,00m - 1,00m x 5,00m = 115,00m² 10,06 m + E EG: 10,00m x 12,00m = 120,00m² K = aufgefüllt E = Terasse DG = Decke 5,00m + DG DG: 10,00m x 12,00m x 2/3 = 80,00m² + K + K DG2: 5,00m x 12,00m x 2/3 = 40,00m² + E + E 1,00m Beitragspflichtige Geschossfläche = 355,00m² + DG + DG 12,08 m + DG2 DG 2 = Spitzboden wie Dachgeschoss 3,33m 28

  29. Berechnung Garagen – Selbständige Gebäudeteile oder nicht? Beitragspflicht Garagen / Beispiele Beitragspflichtig nur dann, wenn Anschluss Wasser/Abwasser vorhanden (selbständiger Gebäudeteil), oder mit Gebäude verbunden, zugänglich, integriert 1.Stock Garage EG Ansicht -kein Beitrag! selbst. Gebäudeteil ohne Wasser/Entw. Garage EG 1.Stock Grundriss / EG Grundriss / 1.Stock

  30. Beitragspflicht Garagen / Beispiele 1.Stock Beitragspflicht, wenn im Gebäude integriert Garage EG Ansicht EG 1.Stock Garage 30 Grundriss / EG Grundriss / 1.Stock

  31. Beitragspflicht Garagen / Beispiele Beitragspflicht 1.Stock 1.Stock Garage EG Ansicht EG: Garage 1.Stock: Wohnung EG 1.Stock Grundriss / 1.Stock 31 Grundriss / EG

  32. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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