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Informationen zur zweiten Schulinspektion

Informationen zur zweiten Schulinspektion. Stand: Januar 2013. Inhalt. Die Ziele der Schulinspektion Die Schulinspektion im Rahmen der Qualitätssicherung und -entwicklung Der Hessische Referenzrahmen Schulqualität als Grundlage des Inspektionsverfahrens

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Informationen zur zweiten Schulinspektion

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Presentation Transcript


  1. Informationen zur zweiten Schulinspektion Stand: Januar 2013

  2. Inhalt • Die Ziele der Schulinspektion • Die Schulinspektion im Rahmen der Qualitätssicherung und -entwicklung • Der Hessische Referenzrahmen Schulqualität als Grundlage des Inspektionsverfahrens • Der Gegenstandsbereich der Schulinspektion • Die Datenerhebungsmethoden der Schulinspektion • Zum Ablauf der Schulinspektion • Wesentliche Neuerungen bei der zweiten Schulinspektion

  3. Die Ziele der Schulinspektion Auf der Ebene der Einzelschule: • Externe Evaluation aller hessischen Schulen (Individualebene) • Impulse zur Weiterentwicklung durch Rückmeldung zur Schulqualität Mit Blick auf das Bildungssystem: • Zusammenfassung der Ergebnisse auf Landesebene (Systemebene) • datenbasiertes Steuerungswissen für bildungspolitische Entscheidungen

  4. Die Schulinspektion im Rahmen der innerschulischen Qualitätsentwicklung

  5. Der Hessische Referenzrahmen Schulqualität als Grundlage des Inspektionsverfahrens • Richtlinie für „gute Schule“ • Grundlage für Schulentwicklung • erstellt unter Mitwirkung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Lehrkräften, Schulleitungen u. a.

  6. Der Gegenstandsbereich der Schulinspektion • Evaluation der Prozessqualität der Schule (Qualitätsbereiche II bis VI des Hessischen Referenzrahmens Schulqualität) • II. Ziele und Strategien der Qualitätsentwicklung • III. Führung und Management • IV. Professionalität • V. Schulkultur • VI. Lehren und Lernen • Evaluation anhand von 26ausgewählten Kriterien des Hessischen Referenzrahmens Schulqualität • Optionale Evaluation eines schulischen Profilschwerpunktes • Rückmeldungen zu landesweit festgelegten Schwerpunkten • Zentrale Ergebnisse mit Bezug zur ersten Schulinspektion

  7. Die Datenerhebungsmethoden der Schulinspektion Dokumentenanalyse Onlinebefragung Unterrichtsbeobachtung Interviews Alle Erhebungsinstrumente wurden für den Einsatz bei der zweiten Schulinspektion umfassend überarbeitet.

  8. Dokumentenanalyse • Im Vorfeld des Schulbesuchs werden elektronisch verfügbare Dokumente wie z. B. • die Zielvereinbarungen mit dem Schulamt, • das Schulprogramm, der Fortbildungsplan, Konzepte u. Ä. vom Inspektionsteam analysiert. • Während des Schulbesuchs werden vor Ort Dokumente wie z. B. • Konferenzprotokolle, Informationsmaterial der Schule, • schulinterne Curricula, Lehrberichte usw. durchgesehen.

  9. Onlinebefragung • Befragt werden folgende Gruppen der Schulgemeinde: • Schulleitung • Lehrkräfte • Schülerinnen und Schüler • Eltern • ggf. Ausbilderinnen und Ausbilder • Zugangscodes zur Beteiligung an der Befragung (TANs) werden vom IQ für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Verfügung gestellt. • Der Bearbeitungszeitraum umfasst etwa drei Wochen. • Die Datenauswertung der Befragung wird der Schule nach der Inspektion zur Verfügung gestellt.

  10. Unterrichtsbeobachtung • Unterrichtsbesuche dauern etwa 20 Minuten; in der Regel werden 50 bis 80 Prozent des Kollegiums berücksichtigt; es finden jedoch mindestens 12 Unterrichtsbesuche statt. • Einblick in möglichst alle Fächer und Lerngruppen • Besuche in unterschiedlichen Unterrichtsphasen (Anfang, Mitte, Ende) • Erfassung anhand eines standardisierten Unterrichtsbeobachtungsbogens • keine individuelle Rückmeldung an die Lehrkraft • Gesamteinschätzung aller gesehenen Unterrichtsausschnitte im Bericht

  11. Interviews • Es werden Gruppeninterviews mit folgenden Mitgliedern der Schulgemeinde durchgeführt: • Schulleitung, • Lehrkräften, • Schülerinnen und Schülern, • Eltern, • nichtpädagogischem Personal, • ggf. Sozialpädagogen, Mitglieder der erweiterten Schulleitung oder Abteilungsleitungen, Ausbilderinnen und Ausbildern. • Die Interviews dauern zwischen 30 und 90 Minuten.

  12. Zum Ablauf der Schulinspektion

  13. Wesentliche Neuerungen bei der zweiten Schulinspektion • Konzentration auf innerschulische Prozesse • Rückmeldungen zu landesweit festgelegten Schwerpunkten • Zentrale Ergebnisse mit Bezug zur ersten Schulinspektion • Evaluation eines Profilschwerpunkts • Gestaltung der Ergebnispräsentation • Technische Neuerungen • Nachinspektionen

  14. Fokussierung auf innerschulische Prozesse • Bewertende Rückmeldung zu den Qualitätsbereichen, die im Gestaltungsraum der Schule liegen: • II. Ziele und Strategien der Qualitätsentwicklung • III. Führung und Management • IV. Professionalität • V. Schulkultur • VI. Lehren und Lernen • Im Qualitätsbereich I erhält die Schule eine Rückmeldung auf der Grundlage der Ergeb­nisse der Onlinebefragung

  15. Rückmeldungen zu landesweit festgelegten Schwerpunkten Die Schulen erhalten Rückmeldungen zu vier aktuellen bildungspolitischen Schwerpunkten interne Evaluation, Ausrichtung des Schulleitungshandelns auf die Schulentwicklung, individuelle Förderung, Einführung der Bildungsstandards und des Kerncurriculums. Die Ergebnisse werden tabellarisch dargestellt; sie orientieren sich an den entsprechenden Kriterien und Qualitätsbereichen des Hessischen Referenzrahmens Schulqualität.

  16. Zentrale Ergebnisse mit Bezug zur ersten Schulinspektion Die zweite Schulinspektion baut auf der ersten Schulinspektion auf und bezieht sich bei der Rückmeldung wesentlicher Befunde auf deren Ergebnisse. Ausgehend von den aktuellen Schulinspektionsergebnissen wird ein qualitativ-beschreibender Bezug zu den Ergebnissen der ersten Schulinspektion für die Einzelschule hergestellt. Grundlage dafür sind die im ersten Inspektionsbericht formulierten Stärken und Schwächen.

  17. Schulspezifische Rückmeldungen • Optionale Evaluation eines Profilschwerpunktes • kriteriums- bzw. qualitätsbereichsübergreifende Rückmeldung anhand festgelegter Prüffragen zur institutionellen Einbindung, Praxisgestaltung und Wirksamkeit des Profilschwerpunktes • Datenquellen: Onlinebefragung, Dokumentenanalyse, Interviews und Schulleitungsbefragung • Beispiele: Schule und Gesundheit, Musikalische Grundschule • Optionale Erweiterung der Onlinebefragung um schulspezifische Items zur internen Evaluation, falls kein Profilschwerpunkt evaluiert wird

  18. Gestaltung der Ergebnispräsentation • Die Erläuterung des Inspektionsberichts erfolgt im Vorfeld der Auswertungskonferenz (AWK), die die unmittelbar daran anknüpfende Schulentwicklung einleitet. Die Schule hat die Wahl zwischen zwei Optionen der Gestaltung der AWK: • Die Schulleitung kann zeitlich zwischen zwei Modellen der Ergebnispräsentation entscheiden: Sie findet entweder vor der Auswertungskonferenz der Schule (Bild 1) oder als Auftakt der AWK statt (Bild 2). Die Schulleitung entscheidet spätestens am Ende der Inspektion vor Ort, ob eine Ergebnispräsentation stattfinden soll. Ist diese terminiert

  19. Technische Neuerungen: Austauschplattform • Digitaler Austausch von Informationen und Materialien zwischen dem IQ und der Schule (z. B. zum Ablauf der Inspektion, zur Einstellung der Zugangscodes für die Onlinebefragung oder zur Übermittlung von Schuldokumenten) • Bereitstellung von Informationsmaterialien zur Schulinspektion für die Schule • Ersatz für den postalischen oder elektronischen Versand von Informationen und Materialien per E-Mail zwischen dem IQ und der Schule • Download-Bereich für die elektronische Berichtsfassung und weitere Auswertungen nach der Schulinspektion • Reduzierung des Papieraufwands

  20. Technische Neuerungen: Bereitstellung schulstatistischer Daten • Zusammenstellung von statistischen Daten zur Anzahl der Schülerinnen und Schüler, Klassen, Lehrkräfte usw. unter Nutzung des KultusDataWarehouse (KDW) durch das IQ • Überprüfung der zusammengestellten Daten durch die Schulleitung

  21. Nachinspektionen In folgenden Fällen kann es zu Nachinspektionen kommen: • in Schulen mit Inspektionsergebnissen, die unterhalb eines definierten Standards liegen, • Als Kriterium für eine „Schule mit besonderem Entwicklungsbedarf“ gilt, dass mindestens die Hälfte der Kriterien aus den Qualitätsbereichen II-V und/oder mindestens die Hälfte der Kriterien des Qualitätsbereichs VI mit 2,0 oder darunter bewertet werden. • unter der Voraussetzung der Wirksamkeit eines verbindlichen Unterstützungssystems. Die Nachinspektionen finden ggf. etwa zwei Jahre nach der Inspektion statt.

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