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IAB bietet nachhaltige Anlagen zur Abfallverwertung mit Sonderabschreibung fu00fcr Kompostieranlagen. Nutzen Sie u00f6kologische Lu00f6sungen und steuerliche Vorteile durch intelligente Investitionen.<br>Mehr Infos: https://iab-steuersparen.de/<br> E-Mail: info@iab-steuersparen.de<br> Adresse: Alexander Huber, Dornhofstrau00dfe 34, 63263 Neu-Isenburg
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Sonderabschreibung für Kompostieranlagen Steuerliche Vorteile nutzen und nachhaltig investieren
Was ist die Sonderabschreibung? Steuerliche Förderung Zielgruppe Umfang Zusätzliche Abschreibung neben der regulären AfA gemäß § 7g EStG zur Investitionsförderung Besonders kleine und mittlere Unternehmen profitieren von dieser staatlichen Fördermaßnahme Bis zu 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten innerhalb von 5 Jahren absetzbar (seit 2024)
Voraussetzungen für die Sonderabschreibung 1 Gewinngrenze beachten Der Betriebsgewinn im Vorjahr darf maximal 200.000 € betragen 2 Eigenschaften des Wirtschaftsguts Muss neu, beweglich und dem Anlagevermögen zugeordnet sein 3 Nutzungsbedingungen Mindestens 2 Jahre betriebliche Nutzung in Deutschland erforderlich, max. 10 % Privatnutzung zulässig 4 Perfekte Eignung Kompostieranlagen sind mobile Wirtschaftsgüter und erfüllen alle diese Kriterien optimal
Warum Kompostieranlagen? Nachhaltige Abfallverwertung Flexible Mobilität Langfristige Rentabilität CO₂-Einsparung von bis zu 450 kg pro Tonne Bioabfall – aktiver Beitrag zum Klimaschutz und zur Ressourcenschonung Mobile Anlagen sind genehmigungsfrei und sofort einsatzbereit – keine Bauverzögerungen oder langwierigen Genehmigungsverfahren Robuste Technik mit 12–15 Jahren Lebensdauer, wartungsarm und energieeffizient im Betrieb
Steuerliche Vorteile konkret Investitionsabzugsbetrag (IAB) Sonderabschreibung Steuerlast optimieren Bis zu 40 % zusätzlich zur regulären AfA über einen Zeitraum von 5 Jahren absetzbar In gewinnstarken Jahren die Steuerlast deutlich senken und Liquidität sichern Ermöglicht Vorab-Abschreibung von bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten bereits vor dem Kauf Rechenbeispiel: Bei einer Kompostieranlage mit 50.000 € Anschaffungskosten können bis zu 20.000 € als Sonderabschreibung geltend gemacht werden – eine erhebliche Steuerersparnis!
Praxisbeispiel: Ablauf einer Investition Schritt 2: Anschaffung Schritt 1: Planung Kauf und Inbetriebnahme der Kompostieranlage gemäß den gesetzlichen Anforderungen Bildung des Investitionsabzugsbetrags vor der Anschaffung für steuerliche Vorabentlastung Schritt 4: Ertrag Schritt 3: Abschreibung Vermietung an Partnerbetriebe mit gesicherten Mietzahlungen von beispielsweise 12 % p.a. Nutzung der Sonderabschreibung über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren verteilt
Ökologische und wirtschaftliche Synergien Kreislaufwirtschaft Direkter Beitrag zur EU-Kreislaufwirtschaft und nachhaltigen Landwirtschaft durch Kompostierung Kostenreduktion Deutliche Reduktion von Entsorgungskosten für Gastronomie, Supermärkte und Hotels ESG-Bilanz verbessern Positive ESG-Bilanz durch messbare CO₂-Reduktion und aktive Ressourcenschonung
Rechtliche Hinweise und Bindungsfristen Rückabwicklung bei Veräußerung Mindestnutzungsdauer Professionelle Beratung Bindungsfrist beachten: Das Wirtschaftsgut muss mindestens 2 Jahre im Betrieb verbleiben Unbedingt Steuerberater zur individuellen Planung und Einhaltung aller Voraussetzungen konsultieren Die Sonderabschreibung muss bei Veräußerung oder Verlagerung ins Ausland vor Ablauf der Frist rückgängig gemacht werden
Fördermöglichkeiten ergänzend nutzen Zusätzliche finanzielle Unterstützung Neben der steuerlichen Sonderabschreibung gibt es weitere Fördermöglichkeiten, die die Investitionsrentabilität erhöhen: • Kommunale Zuschüsse für Komposterkauf: bis zu 40 € für Privathaushalte • Erhöhte Förderung für öffentliche Einrichtungen: bis zu 100 € für Kitas und Schulen • Kombination von steuerlichen Abschreibungen und Fördergeldern maximiert den finanziellen Vorteil • Regionale Förderprogramme prüfen für zusätzliche Unterstützung
Fazit: Kompostieranlagen als lohnende Investition 40% 450kg 12% Sonderabschreibung CO₂-Einsparung Rendite p.a. Pro Tonne verarbeitetem Bioabfall Durch Vermietung an Partnerbetriebe möglich Maximale steuerliche Förderung über 5 Jahre Die Sonderabschreibung macht Investitionen in Kompostieranlagen finanziell hochattraktiv. Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit gehen perfekt Hand in Hand – jetzt investieren, Steuervorteile sichern und aktiv zum Umweltschutz beitragen!