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Der neue flexible Schuleingang

Helga Thomann, Landesschulinspektorin. Der neue flexible Schuleingang. Gesetzlich in Kraft seit 1.9.1999 (SCHOG, SCHUG...). Volksschule (Grundschule). Schule für alle Kinder Keine Zurückstellungen möglich. Alle Kinder werden aufgenommen. Schulreife schulpflichtige Kinder

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Der neue flexible Schuleingang

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Presentation Transcript


  1. Helga Thomann, Landesschulinspektorin Der neue flexible Schuleingang Gesetzlich in Kraft seit 1.9.1999 (SCHOG, SCHUG...)

  2. Volksschule (Grundschule) Schule für alle Kinder Keine Zurückstellungen möglich

  3. Alle Kinder werden aufgenommen • Schulreife schulpflichtige Kinder • nicht schulreife schulpflichtige Kinder - Vorschulstufe ist an jeder Schule anzubieten • Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Lehrplan der allgemeinen Sonderschule, schwerstbehinderten Lehrplan ganz oder teilweise) • verhaltensschwierige bzw. verhaltensbehind. Kinder • nicht schulpflichtige Kinder („Dispenskinder“) - wenn schulreif! (Geburtstag zwischen 1.9. und 1.3.)

  4. Alle Kinder werden aufgenommen • Schülereinschreibung beginnt mit dem ersten Schultag nach den Weihnachtsferien und endet mit dem Freitag, der frühestens auf den 4. Februar und spätestens auf den 10. Februar fällt • Sprachstandsfeststellung 15 Monate vor Schulbeginn im Kindergarten und bei der Schuleinschreibung (nicht bei Sprachbehinderung, nur bei Wortschatzdefiziten) • Schulreifefeststellung (falls nötig) erst im Mai/Juni • Erlässe siehe Homepage des LSR/ VS – aktuelle Erlässe Sprachheillehrer/innen sind in den jeweiligen Erlässen als hilfreiche ExpertInnen genannt. • Neu: Bildungsstandards zur Sprech-und Sprachkompetenz zu Beginn der Schulpflicht

  5. Bildungsstandards zur Sprech-und Sprachkompetenz zu Beginn der Schulpflicht • Emotionen durch Sprache ausdrücken • Sprache bewusst wahrnehmen • Alltagssituationen sprachlich angemessen bewältigen • Verständlich erzählen und anderen zuhören • An der Standardsprache orientiert sprechen

  6. Warum kam es zu einer gesetzlichen Änderung? • Früher gab es jährlich österreichweit etwa 1500 schulpflichtige Kinder, die durch Zurückstellungen ohne Kindergartenbesuch möglicherweise nicht entsprechend gefördert wurden. • Heute ist eine problematische Situation durch häuslichen Unterricht vorhanden (Der Kindergartenbesuch kann den häuslichen Unterricht nach Vorschullehrplan derzeit nicht ersetzen, Eltern sind dafür verantwortlich – Formblatt!) Folgende Statistik zeigt die Entwicklung auf: • Im Schuljahr 00/01: 107 Kinder in der Steiermark im häuslichen Unterricht (nach dem Vorschullehrplan!) • 2001/2002: 246 Kinder (Wien: nur 16 Kinder!) • 2002/2003: 196 Kinder im häuslichen Unterricht, davon nur 90 Kinder mit sonderpädag. Förderung im Kindergarten • 2003/2004: 239 Kinder (Erhöhung trotz geringerer Schülerzahlen.) • 2004/2005: 253 Kinder (fast 2 % der Schulanfänger) • 2005/2006: 269 Kinder (= 2,27 % der Schulanfänger) • 2006/2007: 270 Kinder (= 2,28% der Schulanfänger) • 2007/2008: 250 Kinder (= 2,19% der Schulanfänger) • 2008/2009: 231 Kinder (= 2,08% der Schulanfänger) • 2009/2010: 284 Kinder (=2,51% der Schulanfänger) • 2010 / 2011:376 Kinder (=3,34% der Schulanfänger) Stmk : über dem österreichischen Durchschnitt

  7. Vorschulstufe an jeder Schule • Gemeinsame Führung der Grundstufe I: a)Vorschulstufe + 1. Schst b)Vorschulstufe + 1., 2. Schst. („Familienklasse“, jahrgangsübergreifende Kl.) • Getrennte Führung: c)Vorschulklasse wenn mind. 10 Kinder die Vor-schulstufe besuchen und Schulforum entscheidet

  8. Organisationsformen im Schuleingangin der Steiermark (2010/11) %-Anteil der VS-Standorte

  9. Wer entscheidet über die Schulreife? Der/die Schulleiter/in „Entscheidung“ mit Begründung (wenn nicht schulreif) in der Regel nicht vor Juni, aber vor Schulbeginn (Allgemeine Weisung „Vollziehung des Schulpflichtgesetzes“ 28.6.99) Eltern können bei der Schuleinschreibung Gutachten vorlegen: • Gutachten der SchulpsychologInnen • Gutachten der SchulärztInnen • Empfehlungen von anderen Ärzten bzw. ExpertInnen • Bei Einleitung eines Verfahrens in der Regel nochmalige Beobachtung im Juni/Juli

  10. Sind Schulreifefeststellungen notwendig? • Grundsätzlich nicht vorgesehen (Treffsicherheit von punktuellen Tests ist zweifelhaft) • Wenn Zweifel an der Schulreife eines Kindes vorhanden ist, hat der Schulleiter ein Verfahren zur Feststellung der Schulreife einzuleiten. • An Schulen dürfen Schulreifetests nicht stattfinden - Beobachtung durch ExpertInnen am „Schnuppertag“ usw. • Gutachten können vorgelegt werden.

  11. Grundstufe I kann in 1, 2 oder 3 Jahren absolviert werden • Wechsel der Schulstufe von der Vorschulstufe in die 1. Schst. oder von der 1. in die 2. Schst. bzw. umgekehrt ist während des Schuljahres (bis Mai) möglich!!! • Grundsätzlich müssen Kinder beim Wechsel in die Vorschulstufe im 2. Jahr im Klassenverband mitgenommen werden! (Erlass) • Förderprotokoll vor Wechsel = Dokumentation des differenz. Unterrichts, Förderplan ebenfalls sinnvoll.

  12. Wechsel der Schulstufen in der Steiermark

  13. Wechsel der Schulstufenin der Steiermark 08/09 09/10 08/09 09/10 Getrennte Führung Gemeinsame Führung

  14. Abmeldung zum häuslichen Unterricht • Mangelnde Schulreife muss vom Schulleiter durch schriftliche Entscheidung festgestellt werden - Keine Überprüfung am Schulschluss (häusl. Unterricht nach Vorschullehrplan) • Schulreif: häuslicher Unterricht mit Externisten-prüfung am Schulschluss • Abmeldung erfolgt beim Bezirksschulrat (Formblatt, siehe Homepage LSR) • Bezirksschulrat muss Gleichwertigkeit des häuslichen Unterrichts prüfen; gegebenenfalls Untersagung

  15. Abmeldung zum häuslichen Unterricht nach Vorschullehrplan

  16. Häuslicher Unterricht nach Vorschullehrplan-Kindergarten? • Behinderte Kinder können bis zum vollendeten 8. Lebensjahr (zusätzlich zum häuslichen Unterricht) im Kindergarten bleiben (lt. Stmk. Kinderbe- treuungsgesetz) • Nicht behinderte schulpflichtige Kinder können den Kindergarten nur in Ausnahmefällen bis zum vollendeten 8 Lj. besuchen (z.b. gesundheitl. Gründe) • Schulunfähigkeit sehr selten!

  17. Nachteile des häuslichen Unterrichts Auch bei optimaler Förderung im Kindergarten bzw. durch die Eltern, gibt es für den Schulanfänger Nachteile: • Es besteht keine Möglichkeit mehr, in die Vorschulstufe oder Vorschulklasse zu wechseln. • Nach 1 Jahr im häuslichen Unterricht, muss der Schüler die 1. Schulstufe besuchen (oder weiterhin im häusl. Unterr. bleiben) • Überspringen oder Wechsel der Schulstufe im häusl. Unterricht nicht möglich! • Pisa-Studie bestätigt die Bedeutung einer schulischen Förderung im Alter zwischen 6 und7 J.

  18. Wie erfolgt die Förderung in der Vorschulstufe? • „Neue Lernformen“, offenes Lernen, Stationenbetrieb mit „vorbereiteter Umgebung“ - Individualisierung - Auftrag im LP seit 1999 • Einsatz des Computers als Lernstation - individuelle Lernprogramme • Zusätzliche „Stützlehrer“ für nicht schulreife Kinder, Kinder mit SPF und Kinder mit nicht dtsch. Muttersprache sind möglich • Stärkung des Selbstwertgefühls der Kinder - „Stärken stärken“(Schwerpunkt in der stmk. Lehrerfortbildung- PeTuKis, „Halt geben-Haltung finden“)

  19. Zusammenarbeit zum Wohle des Kindes Nicht „Kampf um jedes Kind“!!! Achtung: Datenweitergabe zwischen Kindergarten und Volksschule ist derzeit gesetzlich nicht vorgesehen! Kooperation mit Elterneinverständnis. Weitere Infos: www.lsr-stmk.gv.at/Pflichtschulen/Aktuelles VS

  20. Erklärung der Eltern/Erziehungsberechtigtenbezügl. des Informationsaustausches zw. Kindergarten und Schule Name: _______________________________________ Anschrift: _______________________________________ Ich bin/wir sind  damit einverstanden,  nicht damit einverstanden, dass die Kindergartenleitung Frau/Herr __________________________________und die/der Kindergartenpädagogin/pädagoge Frau/Herr ___________________________________ im Rahmen einer Kooperation mit der Schule (gemeinsam mit der Schulleitung und den Lehrkräften) im Zusammenhang mit der Einschulung meines/unseres Kindes ________________________________ Informationen austauschen und diese gemeinsam beraten. Diese Kooperation ist gekennzeichnet durch: • die Beobachtung meines/unseres Kindes im Hinblick auf die Einschulung und den Austausch über die dabei gewonnenen Informationen zwischen Kindergartenleitung, KindergartenpädagogIn, LehrerIn und Schulleitung. • die Weitergabe von erforderlichen Informationen durch die Kindergartenleitung und KindergartenpädagogIn über den Entwicklungsstand meines/unseres Kindes und seine Entwicklung im Kindergarten, die für die bestmögliche Einschulung von Bedeutung sind, an die LehrerIn und die Schulleitung. • die Einbeziehung von mir/uns in den Kooperationsaustausch. Diese Erklärung gilt für den Zeitraum des Kindergartenbesuchs. Ich kann/wir können das Einverständnis verweigern oder jederzeit mittels schriftlicher Mitteilung an die Kindergartenleitung widerrufen. _________________ _____________________ Ort, Datum Unterschrift(en)

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