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Ausgangspunkte der Bilanzanalyse II Traditionelle Bilanzanalyse als Kennzahlenanalyse

Ausgangspunkte der Bilanzanalyse II Traditionelle Bilanzanalyse als Kennzahlenanalyse. Traditionelle Kennzahlen- analyse. Grundlagen der Bilanzanalyse. Unternehmens- bewertung. Wertorientierte Unternehmens- analyse. Themenbereiche. Zielsetzung und Grenzen der Bilanzanalyse

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Ausgangspunkte der Bilanzanalyse II Traditionelle Bilanzanalyse als Kennzahlenanalyse

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  1. Ausgangspunkte derBilanzanalyseIITraditionelle Bilanzanalyse als Kennzahlenanalyse

  2. Traditionelle Kennzahlen-analyse Grundlagen der Bilanzanalyse Unternehmens- bewertung Wertorientierte Unternehmens-analyse Themenbereiche

  3. Zielsetzung und Grenzen der Bilanzanalyse Was ist Bilanzanalyse? Erkenntnisziele der Bilanzanalyse Grenzen der Bilanzanalyse Vorgehensweise bei der Bilanzanalyse Grundlagen der Bilanzanalyse Aufbereitung der Informationsgrundlagen Arten und Methoden der Bilanzanalyse Literaturhinweise Agenda

  4. Mit Jahresabschluss- oder Bilanzanalyse werden die Verfahren der Informationsgewinnung und –auswertung bezeichnet, mit deren Hilfe aus den Angaben des Jahresabschlusses und des Lageberichtes Erkenntnisse über die Finanz- und Ertragslage der Unternehmung gewonnen werden (vgl. Coenenberg). Im Gegensatz zur Betriebs- oder Unternehmensanalyse stehen keine internen Daten (z. B. aus der Kostenrechnung, dem internen Management-Informationssystem) zur Verfügung. Die Betriebsanalyse geht somit über die Bilanzanalyse hinaus und umfasst Bereiche des Unternehmens-Controllings (z. B. Auswertung spezifischer interner Daten). Was ist Bilanzanalyse?

  5. Ziele der Bilanzanalyse Unternehmenszielsetzung: Liquidität, Erfolg und Erfolgspotenzial Finanzelle Stabilität Ertragskraft • Erfüllung von Leistungsverpflich-tungen aus Schuldner-Gläubiger-Verhältnis, z. B. Begleichung von Schulden aus Krediten und Waren-geschäften, Zahlung von Löhnen und Gehältern (Illiquiditätsrisiko) • Adressaten: potentielle und aktu-elle Gläubiger, Lieferanten, Kunden und Abnehmer, Arbeitnehmer • Messung der Ertragskraft und des Ertragsrisikos • Adressaten: Eigner, Konkurrenz, Management und Mitarbeiter (z. B. bei Mitarbeiterbeteiligungsmodel-len), potentielle Käufer (z. B. Unter-nehmensbewertung nach Ertrags-wertverfahren)

  6. Verfügbare Informationen Begrenzte Information durch: • Mangelnde Zukunftbegenheit der Daten • Mangelnde Vollständigkeit der Daten • Vorsichtsprinzip (z. B. Unterbewertung) • Bilanzpolitische Grenzen des HGB • Bilanzpolitische Spielräume • Internationale Vegleichbarkeit Abhängig von: • Art der Beziehung zwischen Informationsadressaten und Unternehmen • Zu treffende Entscheidung, z. B. Investment, Kreditvergabe Grenzen der Bilanzanalyse I Informations- anforderungen

  7. Mangelnde Zukunftsbezogenheit der Daten Rechnungslegung ist sui generis vergangenheitsbezogen Externe Bilanzleser können lediglich Trends auf Basis mehrer Abschlüsse schätzen Zwischenberichterstattung in Form von JA nur nach IFRS und US-GAAP, nach HGB keine Formvorschrift Informationsgewinn durch den Lagebericht HGB § 289 I Mangelnde Vollständigkeit der Daten Jahresabschluss sind dominiert durch quantitative Infor-mationen. Faktoren wie z. B. Qualität des Managements, Entwicklungsprojekte, technisches Know-how fehlen. Es werden nur tatsächliche Transaktionen abgebildet. Potentielle Transaktionen z. B. Rangfolge im Konkurs-falle, Kreditreserven bleiben unberücksichtigt Grenzen der Bilanzanalyse II

  8. Vorsichtsprinzip § 252 I Nr. 4 führt zu Unterbewertung des Reinvermögens, bzw. Vorverrechnung von Aufwendungen. Daraus resultieren auch Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte. Nach IFRS und US-GAAP hat das Vorsichtprinzip einen geringeren Stellenwert. Hier steht der „true and fair view“ im Vordergund. Bilanzpolitische Grenzen des HGB, z. B. Bewertungsstetigkeit (§§ 252 I Nr. 6, II; 255 I; 284 II Nr. 3 HGB) Offenlegung steuerrechtlich bedingter Vermögens- und Erfolgsverzerrungen (§§ 280 III; 281 I, II; 285 Nr. 5 HGB) Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 II Nr. 1, 3 HGB) Handelsrechtlich bedingte Unterbewertung im Umlaufvermögen Passivierungspflicht für Pensionszusagen Grenzen der Bilanzanalyse III

  9. Bilanzpolitische Spielräume des HGB über IFRS und US-GAAP hinaus, z. B. Wahlrecht zur Aktivierung oder Sofortabschreibung des Goodwill (§ 255 IV HGB) Wahlrecht zur Aktivierung oder zur Verrechung des Goodwills aus Konsolidierung mit den Rücklagen (§ 309 I 3 HGB) Spielräume bei der Ermittlung der Herstellungskosten (§ 255 II HGB) International Vergleichbarkeit Unterschiedliche Abschlüsse zu vergleichender Unternehmen z. B. nach IFRS, HGB, US-GAAP Grenzen der Bilanzanalyse IV

  10. Vorgehensweise bei der Bilanzanalyse Auswertung derInformationsgrundlagen Interpretation derAuswertung Darstellung der Erkennt-nisse der Bilanzanalyse Aufbereitung derInformationsgrundlagen Beschaffung von Informationsgrundlagen

  11. Zielsetzung und Grenzen der Bilanzanalyse Grundlagen der Bilanzanalyse Informationsgrundlage der Bilanzanalyse Bestandteile eines Jahresabschlusses Rechnungslegungsgrundsätze Grundlegende Unterschiede HGB versus IAS Systematik/ Rahmenbedingungen Rechnungslegungsgrundsätze Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen Überleitung von HGB nach IAS (Praktisches Beispiel) Aufbereitung der Informationsgrundlagen Arten und Methoden der Bilanzanalyse Praktische Bilanzanalyse Literaturhinweise Agenda 

  12. Informationsgrundlagen derBilanzanalyse GuV Lagebericht Bilanzanalyse Bilanz Anhang Informationen über den Geschäftsbericht hinaus Cash-flow-Rechnung Segmentbericht-erstattung Analysten-berichte Fach-presse

  13. HGB IFRS • Bilanz • Gewinn- und Verlustrechnung • Anhang • zudem Lagebericht • Balance sheet • Income statement • Cash flow statement • Statement showing changes in equity • Notes Bestandteile des Jahresabschlusses

  14. Bestandteile des JahresabschlussesBilanz nach § 266 HGB (verkürzt) Aktiva Passiva A. Eigenkapital • Gezeichnetes Kapital • Kapitalrücklage • Gewinnrücklagen • Gewinnvortrag/Verlustvortrag • Jahresüberschuss/-fehlbetrag B. Rückstellungen • Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen • Steuerrückstellungen • sonstige Rückstellungen C. Verbindlichkeiten • Anleihen • Verbindlichk. G. Kreditinstituten • erhaltene Anzahlungen • Verbindlichkeiten auf L. und L. • Andere Verbindlichkeiten D. Pass. RAP A. AnlagevermögenI. Immaterielles VermögenII. SachanlagenIII. FinanzanlagenB. Umlaufvermögen I. VorräteII. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeIII. WertpapiereIV. Schecks, Kasse, Bundesbank- u. Postgiroguthaben, Guthaben bei KreditinstitutenC. Akt. RAP

  15. Bestandteile des JahresabschlussesBilanz nach IAS 1 Appendix Assets Equity and Liabilities Non-current assets Property, plant and equipment Godwill Manufacuring licences Investments in associates Other finacial assets Current assets Inventories Trade and other receivables Prepayments Cash and cash equivalents Capital and reserves Issued capital Reserves Accumulated profits/ losses Minorty interest Non-current liabilities Interest bearing borrowing Deferrred tax Retirement benefit obligation Current liabilities Trade and other payables Short-term borrowings Current portion of interest-bearing borrowings Warranty provision

  16. Bestandteile eines JahresabschlussesGuV nach §275 HGB (verkürzt) Gesamtkostenverfahren Umsatzkostenverfahren • Umsatzerlöse • Bestandsveränderungen • Andere aktivierte Eigenleistungen • Sonstige betriebliche Erträge • Materialaufwand • Personalaufwand • Abschreibungen • Sonstige betriebliche Aufwendungen • Erträge aus Beteiligungen • Erträge aus Wertpapieren und Ausleihungen Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge • Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere im Umlaufvermögen • Zinsen und ähnliche Aufwendungen • Ergebnis gewöhnlicher Geschäftstätigkeit • außerordentliche Erträge • außerordentliche Aufwendungen • außerordentliches Ergebnis • Steuern vom Einkommen und Ertrag • Sonstige Steuern • Jahresüberschuss/-fehlbetrag • Umsatzerlöse • Herstellungskosten des Umsatzes • Bruttoergebnis vom Umsatz • Vertriebskosten • Allgemeine Verwaltungskosten • Sonstige betriebliche Erträge • Sonstige betriebliche Aufwendungen • Erträge aus Beteiligungen • Erträge aus Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens • Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge • Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens • Zinsen und ähnliche Aufwendungen • Ergebnis gew. Geschäftstät. • außerordentliche Erträge • außerordentliche Aufwendungen • außerordentliches Ergebnis • Steuern vom Einkommen und Ertrag • Sonstige Steuern • Jahresüberschuss/-fehlbetrag

  17. Gesamtkostenverfahren Umsatzkostenverfahren Revenue Cost of sales Gross profit Other operating income Distibution costs Administrative expenses Other operating expenses Profit or loss of discont. operations Operating Profit Finance costs Income form associates Profit before loss before tax Income tax expense Profit or loss after tax Minority interest Profit or loss from ordinary activ. Extraordinary items Net profit or loss for the period Earnings per share Revenue Other operating income Changes in inventories of finished goods and work in progress Raw materials an consumables used Staff costs Depreciation and amortization expense Other operating expenses Profit or loss on sale of discontinuing operations Operating Profit Finance costs Income form associates Profit before loss before tax Income tax expense Profit or loss after tax Minority interest Profit or loss from ordin. activities Extraordinary items Net profit or loss for the period Earnings per share Bestandteile eines Jahresabschlusses

  18. JahresabschlussKapitalflussrechnung nach DRS 2 I Cash-flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (direkt) Periodenergebnis (einschließlich Ergebnisanteilen von Minderheitsgesellschaftern vor außerordentlichen Posten) +/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anl. Verm. +/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen +/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge -/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Anlagevermögen -/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions-oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind +/- Zunahme/ Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind +/- Ein- und Auszahlungen aus außerordentlichen Posten = Cash-flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit

  19. JahresabschlussKapitalflussrechnung nach DRS 2 I Cash-flow aus laufender Geschäftstätigkeit Einzahlungen von Kunden für den Verkauf von Erzeugnissen, Waren und Dienstleistungen • Auszahlungen an Lieferanten und Beschäftigte + Sonstige Einzahlungen, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind - Sonstige Auszahlungen, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind +/- Ein- und Auszahlungen aus außerordentlichen Posten = Cash-flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit

  20. JahresabschlussKapitalflussrechnung nach DRS 2 I Cash-flow aus der Investitionstätigkeit Einzahlungen aus Abgängen von Sachanlagevermögen + Einzahlungen aus Abgängen von immateriellem Anlagevermögens - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen - Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen + Einzahlungen aus Abgängen von Finanzanlagevermögen - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen + Einzahlungen aus dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten - Auszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten + Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition - Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition = Cash-flow aus der Investitionstätigkeit

  21. JahresabschlussKapitalflussrechnung nach DRS 2 I Cash-flow aus der Finanzierungstätigkeit Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen (Kapitalerhöhungen, Verkauf eigener Anteile etc.) • Auszahlungen an Unternehmenseigner und Minderheitsgesellschafter (Dividenden, Erwerb eigener Anteile etc.) + Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-) Krediten • Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten = Cash-flow aus der Finanzierungstätigkeit

  22. JahresabschlussKapitalflussrechnung nach DRS 2 I Veränderungen des Finanzmittelfonds Cash-flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit + Cash-flow aus der Investitionstätigkeit + Cash-flow aus der Finanzierungstätigkeit = Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds +/- Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode = Finanzmittelfonds am Ende der Periode • Die Gliederung nach DRS 2 ist mit den Anforderungen des IFRS 7 vergleichbar, der IFRS 7 sieht jedoch für Einzelbeispiele zusätzliche Angaben vor.

  23. JahresabschlussAnhang HGB IFRS (IFRS 1.94) • Allgemeine Informationen zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Grundlagen der Währungs-umrechnung • Erläuterungen der Bilanz- und der GuV-Postitionen jeweils in postennumerischer Abfolge • Sonstige Angaben (insbesondere die Informationspflichten gem. § 285 HGB, soweit diese aus sachlichen Zusammengehörig-keitsgründen nicht bereits in den Positionserläuterungen erfolgen) • Allgemeine Angaben zu Konzern-abschluss und Konsolidierungs-kreis • Übereinstimmung mit den IFRS „statement of compliance“) • Bewertungsgrundlagen soweit Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden („measurement bases and accounting policies) • ergänzende Informationen zu den Angaben in Bilanz, GuV und Kapitalflussrechnung in ent-sprechender Reihenfolge („supporting infromation“) • sonstige und nicht-finanzieller Art („other financial and non - financial disclosures“)

  24. Rechnungslegungsgrundsätzenach Handelsrecht GoB Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit Saldierungsverbot Grundsatz der Einzelbewertung Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit Grundsatz der Vollständigkeit Grundsatz der Bilanzidentität Grundsatz der Vorsicht Realisationsprinzip Grundsatz der Periodenabgrenzung Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Grundsatz der Stetigkeit der Bewertungsmethoden Grundlage HGB §§ 238 I 2, 243 II § 246 II § 252 I Nr. 3 § 239 II §§ 239 II, 246 I § 252 I § 252 I Nr. 4 § 252 I Nr. 4 § 252 I Nr. 5 § 252 I Nr. 2 § 252 I Nr. 6

  25. Going Concern Accrual Basis Underlying Assumptions Decision Usefulness Qulitative Characteristics Constraints Relevance and Reliability Balance between benefit an Cost Understanability Comparability Relevance Understandability Balance Between Qualitative Characteristics Faithful Represantation Materiality Nature Substance over Form Timeliness Completeness Neutrality Prudence Rechnungslegung nach IFRS

  26. Organe der Wirtschaftsprüfer • Einfluss dieser Organe auf die Bilanzierung • Gesetzgeber • Mitwirkung von Verbänden und Lobbyisten • erheblicher Bankeneinfluss • geringe Rolle privater Anleger • hoher Konzernierungsgrad • breite Streuung der Anteile • Dominanz der Aktionärsinfor- mation • ca. 45 % Grundlegende Unterschiede HGB / IFRSSystematik/ Rahmenbedingungen I HGB IFRS Art und Intensität der Rechnungs-legungsvor-schriften • detaillierte gesetzliche Vorschriften („code law“) • gewachsenes kodifiziertes Bilanzrecht • Vielzahl von Einzelregelungen und Einzelfallentscheidungen („case law“) Träger der Entwicklung der Rech-nungslegungs-systeme Eigentums-struktur Eigenkapital-quote • ca. 20 %

  27. Grundlegende Unterschiede HGB/IFRSSystematik/ Rahmenbedingungen II HGB IFRS Kapital- markt • geringe Bedeutung als langfristige Finanzierungsquelle • kaum Bedeutung von Anleihen • erheblicher Umfang der stillen Fremdfinanzierung • hochentwickelter Aktienmarkt mit breiter Streuung der Aktien Steuerrecht Versus Handels- recht • erheblich • umgekehrte Maßgeblichkeit • i. d. R. Einheitsbilanz • kein Einfluss • Handels- und Steuerbilanz stehen selbstständig gegenüber Adressaten der Bilanzierung • Eigentümer • primär Investoren, Kreditoren, Aktionäre • Koalitionstheorie • Gläubiger, Eigentümer,Kreditoren, Investoren, Belegschaft

  28. Grundlegende Unterschiede HGB/IFRSSystematik/ Rahmenbedingungen III HGB IFRS Zielsetzung der Bilanzierung • Gläubigerschutz • Kapitalerhaltung • Ermittlung ausschüttungs- fähigen Gewinns • primär Entscheidungsinfo für Anleger • Ermittlung des ausschüt- tungsfähigen Gewinns Verhältins Einzel- und Konzern-abschluss • Einzelabschluss dominierte lange Zeit • Zunahme der Konzern-rechnungslegung • Konzernabschluss dominiert Rechnungs-legungs-philosophie • haftungs- bzw. gläubiger-schutzorientiert • investorenschutzorientiert

  29. Grundlegende Unterschiede HGB/IFRSRechnungslegungsgrundsätze I HGB (GoB) IFRS Gewichtung des Vorsichtsprinzips • Geringer Einfluss • „matching principle“ hat im Zweifel größere Bedeutung • Erheblicher Einfluss • im Zweifel dominierend Bedeutung des Realisations-prinzips • Aufweichung d. Grunds. • z. B. bei Langfristfertigung (percent. of completion“ • konservative (strenge) Auslegung Möglichkeiten Bildung stiller Reserven • relativ gering • Bilanzrecht ist als restriktiv zu charakterisieren. • in großem Umfang durch Wahlrechte und Ermes-sensspielräume Möglichkeiten Bildung von Rückstel-lungen • relativ großzügige Handhabung • sehr restriktive Regelungen

  30. Grundlegende Unterschiede HGB/IFRS Rechnungslegungsgrundsätze II HGB (GoB) IFRS Bedeutung Nominalwert-prinzip • AHK dürfen nicht über-schritten werden (= absolute Wertobergrenze). • u. U. ist die Bewertung zu Wiederbeschaffungskosten möglich Einheitlich-keit der Bewertung • Gleiche Gegenstände müssen bilanziell gleichbehandelt werden. • Identische Vermögensge-genstände können unter-schiedlich abgeschrieben werden (Einzelbewertung) Steuerl. Abschreib. und Rücklagen • verboten • keine umgekehrte Maßgeb-lichkeit • erlaubt • Wahlrecht Bewertung der Beteilig. • im Einzelabschluss nur zu Anschaffungs- und Herstel-lungskosten • im Einzelabschluss ist Be-wertung „at eyuity“ möglich

  31. Grundlegende Unterschiede HGB/IFRS Rechnungslegungsgrundsätze III HGB (GoB) IFRS Bewertung zum nahen Zukunftswert • im Umlaufvermögen möglich nach § 253 III 3 HGB • verboten Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse • grundsätzlich Bewertung zu Vollkosten • Bewertung zu Einzel- und Vollkosten möglich • Allgemein kann man somit sagen, dass die IFRA wesentlich restriktiver gegenüber jeder Form von Wahlrechten sind • Die Vermittlung eines „true and fair view“ steht bei den IFRS im Vordergrund • Das Vorsichtsprinzip hat bei den IFRS weniger Bedeutung • Aktivierung von Aufwendungen bis zum Ertragseingang ist nach IFRS erforderlich

  32. Grundlegende Unterschiede HGB/ IFRS IIBilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen HGB IFRS Vermö-gens-gegen-stände/ Assets • Wirtschaftlicher Wert, der • selbstständig bewertbar und • selbstständig verkehrsfähig (Einzelveräußerbarkeit) ist. • Ressourcen, über die das Unternehmen in Folge vergangener Ereignisse verfügen kann und • aus denen es in Zukunft wirtschaftlichen Nutzen zu erzielen erwartet (F49 (a)) Ansatz nur, falls • es wahrscheinlich ist, dass ein mit dem asset verbundener zukünftiger Nutzen dem Unternehmen zufließt • sich seine Kosten oder sein Wert verlässlich ermitteln lassen Schulden/ Liabilities • eine gegenwärtige Verpflichtung des Unternehmens, • aufgrund von Ereignissen in der Vergangenheit • deren Erfüllung voraussichtlich zu einem Abfluss von Ressourcen mit einem wirtschaftlichen Nutzen für das Unternehmen führen wird Ansatz nur, falls • Nutzenabfluss wahrscheinlich • Wert des Nutzens verlässlich ermittelbar ist • bestehende oder hinreichend sicher erwartete Belastung des Vermögens, die • Auf einer rechtlichen oder wirtschaftlichen Leistungsverpflichtung des Unternehmens beruhen und • selbstständig bewertbar sind

  33. Zielsetzung und Grenzen der Bilanzanalyse Grundlagen der Bilanzanalyse Aufbereitung der Informationsgrundlagen Umlaufvermögen Monetäres Umlaufvermögen Liquide Mittel Warenforderungen Kurz- und langfristiges Vermögen Bilanzielles Eigenkapital Gesamtschulden, Fremdmittel Warenschulden Bereinigtes Gesamtkapital Nettoinvestitionen GuV Arten und Methoden der Bilanzanalyse Praktische Bilanzanalyse Literaturhinweise Agenda  

  34. Zielsetzung: Zusammenfassung und Saldierung der Posten des Jahresabschlusses zu aussagefähigen und vergleichbaren Größen Aufzubereitende Unterlagen: Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang Ggf. Lagebericht uns sonstige Unterlagen zur Unterstützung Warum? – Z. B.: Bilanzpolitische Spielräume sollen ausgeglichen werden Internationale Vergleichbarkeit soll hergestellt werden Vorsichtsprinzip soll zugunsten eines „true and fair view“ neutralisiert werden Es gibt keine allgemeingültige Vorgehensweise zur Aufbereitung von Jahresabschlüssen zur Bilanzanalyse, z. B. Abhängig von zu analysierenden Unternehmen Abhängig von Erkenntniszielen Informationsgrundlagen

  35. Allgemein: Wertberichtigungen werden mit den korrespondierenden Aktivposten saldiert Umlaufvermögen nach HGB: Vorräte + Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände + Wertpapiere + Flüssige Mittel + Aktive Rechnungsabgrenzungsposten - Aktiviertes Disagio (Angabe in Bilanz oder Anhang gem. § 268 VI HGB)= Umlaufvermögen Das Umlaufvermögen nach IAS entspricht dem Ausweis gem. IAS 1.66. Informationsgrundlagen

  36. Monetäres Umlaufvermögen nach HGB: Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände + Wertpapiere (Aktiva B III)+ Flüssige Mittel (Aktiva B IV)+ Aktive Rechnungsabgrenzungsposten ohne Disagio = monetäres Umlaufvermögen Das monetäre Umlaufvermögen nach IFRS entspricht dem Ausweis gem. IFRS 1.66. Das monetäre Umlaufvermögen entspricht dem Betrag am Bilanzstichtag, der sich kurz- bzw. mittelfristig in Form von Barliquidität umschlagen lässt Informationsgrundlagen

  37. Nach HGB sind die liquiden Mittel der Kapitalflussrechung gem. DRS 2 oder IFRS 7 benannt als „Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente“ dem Endbestand Zahlungs-mittelfonds) zu entnehmen oder, falls keine o. g. Kapitalflussrechnung vorliegt: Flüssige Mittel (Aktiva B IV)+ Wertpapiere (Aktiva B III 3)= Liquide Mittel Nach IFRS sind die Liquiden Mittel in der Bilanz unter „Cash and Cash Equivalents“ unmittelbar ausgewiesen. Informationsgrundlagen

  38. Die Warenforderungen nach HGB ergeben sich wie folgt: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen + Forderungen gegen verbundene Unternehmen (soweit aus Lieferungen und Leistungen) + Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnisbesteht (soweit aus Lieferungen und Leistungen) = Warenforderungen Die Warenforderungen gem. IFRS entsprechen der Postition „trade receivables“, werden jedoch mit den „other receivables“ vermischt ausgewiesen. Informationsgrundlagen

  39. Langfristig entspricht einer Kapitalbindung von > 5 Jahren Nach HGB müssen keine Fristigkeiten im Vermögen angegeben werden, daher: Anlagevermögen + langfristige Forderungen (falls freiwillig ausgewiesen)= Langfristiges Vermögen Umlaufvermögen- kurz- und mittelfristige Forderungen (ausgewiesen)= kurzfristiges Vermögen Nach IFRS wird in der Bilanz eine Unterteilung in „current“ und „non-current assets“ vorgenommen, die unmittelbar übernommen werden kann. Informationsgrundlagen

  40. Bilanzielles Eigenkapital nach HGB: Gezeichnetes Kapital- noch nicht geleistete Einlagen (gem. § 272 I 1 oder 3 HGB)+ Kapitalrücklage + Gewinnrücklagen +/- Bilanzgewinn oder -verlust- Ausschüttungsbetrag (publizitätspfl. Gewinnverwendung) oder - beschluss gem. § 170 II Nr. 1 bzw. § 174 II Nr. 2 AktG)- eigene Anteile + Eigenkapitalanteil des Sonderpostens mit Rücklagenanteil (§§ 273, 281 I 1 HGB)= bilanzielles Eigenkapital Nach IFRS (1.66, 74, 86) mit HGB vergleichbare Bilanzierung und Berechnung des bilanziellen Eigenkapitals Ggf. Erweiterung des bilanziellen Eigenkapitals nach IFRS um nicht realisierte Ergebnisbestandteile (z. B. aus Neubewertung) Informationsgrundlagen

  41. Konzerneigenkapital nach IFRS und HBG Berücksichtigung von speziellen Gegebenheiten der Konzernbilanz Addition des Unterschiedes aus Währungsumrechnung zum bilanziellen Eigenkapital Fremdanteil aus Kapitalkonsolidierung und entsprechender Ergebnisanteil Unter Liquiditätsgesichtspunkten: bilanzielles Eigenkapital Unter Rentabilitätsaspekten: kein bilanzielles Eigenkapital Berücksichtigung steuerlicher Effekte Addition von rein steuerlich vorgenommenen Abschreibungen gem. (§ 254 HGB), nur falls Wahlrecht gem. § 281 I 1 HGB nicht in Anspruch genommen wurde In diesem Fall ebenfalls Bereinigung des abgeschriebenen Vermögens Informationsgrundlagen

  42. Bereinigung um Bewertungswahlrechte nach HGB Bilanzielles Eigenkapital und die korrespondierenden Bilanzpositionen werden um die folgenden Bewertungswahlrechte bereinigt, um ihre Ausnutzung zu revidieren: Außerplanmäßige Abschreibung des Umlaufvermögens (§ 253 III HGB) Niedrigere Bewertung durch Anwendung der Bewertungsmethoden gem.§§ 240 IV, 256 HGB Unterlassene Pensionsrückstellungen (Art. 28 II Nr. 4 EGHGB) Derivativer Firmenwert im Einzel- oder Firmenwert aus Erstkonsolidierung im Konzernabschluss (§§ 255 IV, 301 HGB) Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwendungen (§ 269 HGB) Disagio (§ 250 III HGB) Aktive latente Steuern im Einzelabschluss (§ 274 II HGB) Aufwandsrückstellungen (§ 249 II HGB) Informationsgrundlagen

  43. Gem. §§ 268 V 1, 285 Nr. 1, 2 HGB werden lang-, mittel- und kurzfristige Fremdmittel und Schulden im Jahresabschluss unterteilt: Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit  1 Jahr = kurzfristige Schulden+ Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 1 Jahr und  5 Jahre+ Fremdkapitalanteil des Sonderpostens mit Rücklagenanteil= kurz- und mittelfristige Schulden+ Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahren= Gesamtschulden Für die Bilanzanalyse ergibt sich folgende Berechnung des kurzfristigen Fremdkapitals: kurzfristige Schulden+ Steuerrückstellungen+ sonstige Rückstellungen ggf. ohne Aufwandsrückstellungen + Dividendenzahlungen, bzw. Ausschüttungsbetrag (s. o.)+ Passive Rechnungsabgrenzungsposten+ Fremdkapitalanteile der Korrekturpostion (bilanz.EK)= kurzfristiges Fremdkapital Informationsgrundlagen

  44. Mittelfristiges Fremdkapital für die Bilanzanalyse • kurzfristiges Fremdkapital (s. o.)+ Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 1 Jahr und  5 Jahren+ Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen + Fremdkapitalanteil des Sonderpostens mit Rücklagenanteil= kurz- und mittelfristiges Fremdkapital • Langfristiges Fremdkapital für die Bilanzanalyse • Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre+ Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen + Fremdkapitalanteil der unterlassenen nicht bilanzier- ungspflichtigen Pensionsrückstellungen (Art. 28 II EGHGB)= langfristiges Fremdkapital • Nach IFRS kann die Unterscheidung entsprechend der Bilanzgliederung in „current liabilities“ und „non-current liabilities“ übernommen werden. Informationsgrundlagen

  45. Die Warenschulden nach HGB ergeben sich wie folgt: • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen+ Verbindlichkeiten aus der Annahme von Wechseln bzw. eigener Wechsel (soweit aus Lieferungen und Leistungen) • + Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (soweit aus Lieferungen und Leistungen) + Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (soweit aus Lieferungen und Leistungen) = Warenschulden • Nach IFRS entsprechen die Warenschulden der Bilanzpostition „trade payables“, sie enthält zudem noch die „other payables“ Informationsgrundlagen

  46. Das Gesamtkapital wird für die Bilanzanalyse wie folgt bereinigt: bereinigtes Eigenkapital + kurz und mittelfristige Fremdmittel + langfristige Fremdmittel = bereinigtes Gesamtkapital, bzw. Gesamtvermögen Informationsgrundlagen

  47. Die Nettoinvestitonen ergeben sich wie folgt: Zugänge (Investitionen)+ Abgänge (zu Restbuchwerten)= Nettoinvestitionen Zu- und Abgänge lassen sich dem HGB-Anhang oder den IAS-„notes“ entnehmen Informationsgrundlagen

  48. Die Werte der GuV müssen bezüglich der Revidierung der Wahl-rechte ebenfalls bereinigt werden. Der Jahresabschluss muss des weiteren um Erträge und Auf-wendungen aus Auflösung und Bildung stiller Reserven bereinigt werden: Jahresüberschuss +/-Erhöhung/Minderung des Sonderpostens mit Rücklagenanteil in Höhe des Eigenkapitalanteils +/-Erhöhung/Minderung des Unterschiedsbetrages bei Vorrats-sammelbewertung in Höhe des Eigenkapitalanteils +/-Erhöhung/Minderung der außerplanmäßigen Abschreibungen im Umlaufvermögen auf den niedrigeren Zukunftswert in Höhe des Eigenkapitalanteils + allein aus steuerlichen Gründen vorgenommene Abschreibungen in Höhe des Eigenkapitalanteils = bereinigter Jahresüberschuss Informationsgrundlagen

  49. Die Personalaufwendungen werden nach HGB entweder in der GuV (GKV) als „Löhne und Gehälter“ oder gem. § 285 Nr. 8b HGB im Anhang (UKV) ausgewiesen. Nach IFRS sind die Personalaufwendungen in den „notes“ zu finden. Der Materialaufwand kann nach HGB der GuV (GKV) als „Aufwand für Roh-, Hilfs- und betriebsstoffe“ zzgl. „Aufwendungen für bezogene Leistungen“ oder gem. § 285 Nr. 8b HGB dem Anhang (UKV) entnommen werden. Nach IFRS ist der Materialaufwand nicht zwingend anzugeben. Informationsgrundlagen

  50. Zielsetzung und Grenzen der Bilanzanalyse Grundlagen der Bilanzanalyse Aufbereitung der Informationsgrundlagen Arten und Methoden der Bilanzanalyse Arten der Bilanzanalyse Auswertungsmethoden der Bilanzanalyse Praktische Bilanzanalyse Literaturhinweise Agenda   

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