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IPPC-Genehmigung mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Bewertung von Geräuschimmissionen

IPPC-Genehmigung mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Bewertung von Geräuschimmissionen. Klaus-Dieter Warnatz ehem. Landesumweltamt Brandenburg E-mail: kawarnatz@t-online.de Tel. 0049 355 535434. Genehmigung und Umweltverträglichkeitsprüfung. Rechtsgrundlagen:

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IPPC-Genehmigung mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Bewertung von Geräuschimmissionen

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  1. IPPC-Genehmigung mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Bewertung von Geräuschimmissionen Klaus-Dieter Warnatz ehem. Landesumweltamt Brandenburg E-mail: kawarnatz@t-online.de Tel. 0049 355 535434

  2. Genehmigung und Umweltverträglichkeitsprüfung • Rechtsgrundlagen: • RICHTLINIE DES RATES 85/337/EWG vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (Inkraftgetreten am 25.6.2003) • RICHTLINIE 2003/35/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES • RATES vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der • Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur • Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug • auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten • RICHTLINIE 2001/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES • RATES vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen • bestimmter Pläne und Programme

  3. Genehmigung und Umweltverträglichkeitsprüfung • Rechtsgrundlagen Rumänien: • Richtlinie 2001/42/EG über die Bewertung der Auswirkungen bestimmter Pläne und Programme auf die Umwelt umgesetzt von GD 1076/2004 zur Festlegung der Modalitäten für die Umweltverträglichkeitsprüfung für Pläne und Programme; • Regierungsbeschluss Nr: 1213/2006 zur Festlegung der Modalitäten für die Bewertung der Auswirkungen auf die Umwelt und für bestimmten öffentlichen und privaten Projekten; • Verordnung Nr: 864/2002 für die Zulassung des Verfahren der grenzübeerschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung und die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren, im Falle von Projekten mit grenzüberschretende Auswirkungen; • Verordnung Nr: 860/2002 für die Zulassungsverfahren für Umweltverträglichkeitsprüfung und Ausgabe von Umwelt-Abkommen mit späteren Änderungen und Ergänzungen;

  4. Genehmigung und Umweltverträglichkeitsprüfung Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme Beispiel Aufstellung eines Bebauungsplan für eine Industrie/Gewerbegebiet mit: - Festlegungen welchen Tätigkeiten ausgeschlossen werden - Festlegungen von Bauanforderungen - Festlegungen von Geräuschkontingentierungen

  5. Bebauungsplan „Sonne“ Geräuschkontingentierung Ziel: Die betroffene Nachbarschaft wird vor unzulässigem Lärm geschützt. Planer von Anlagen müssen den flächenbezogenen Schalleistungspegel berücksichtigen. Wohnhäuser

  6. UVP für ein Industriegebiet Chemiepark Geräuschkontingentierung Geräuschkontingentierung für die Flächen des Standortes Ziel: Die betroffene Nachbarschaft wird vor unzulässigem Lärm geschützt. Planer von Anlagen müssen den flächenbezogenen Schalleistungspegel berücksichtigen.

  7. Genehmigung und Umweltverträglichkeitsprüfung Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Projekte Projekte nach Anhang I der UVP-Richtlinie: - UVP-Pflicht besteht für die IPPC-Anlage, wenn die Anlage dort aufgeführte ist und/oder die Kapazitätsschwelle erreicht oder überschritten wird Beispiel: Nr. 2 Wärmekraftwerke mit einer Wärmeleistung > 300 MW Projekte nach Anhang II der UVP-Richtlinie: - UVP-Pflicht besteht für die IPPC-Anlage, wenn a) einer Einzelfalluntersuchung es so ergibt oder b) der von den Mitgliedstaaten festgelegten Schwellenwerte bzw. Kriterien erreicht oder überschritten werden Beispiel: Nr. 3a) Erzeugung von Strom, Dampf und Warmwasser < 300 MW Wärmeleistung

  8. Genehmigung und Umweltverträglichkeitsprüfung Beispiel : Projekt Anhang II Galvanik, Nr. 2.6 Anhang I - keine Eintragung Anhang II Nr. 4 e) Anlagen zur Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen durch ein elektrolytisches oder chemisches Verfahren (ohne Kapazität) Einzelfalluntersuchung ob eine UVP-Pflicht besteht Deutschland: Oberflächenbehandlung (Nr. 2.6 IPPC-RL) ab 30 m3 = Einzelfallprüfung 1 m3 bis < 30 m3 = Standort Vorprüfung

  9. Genehmigung und Umweltverträglichkeitsprüfung Projekt Anhang II, Beispiel Vorhaben ist UVP-pflichtig im Einzelfall: Durch eine Einzelfallprüfung (UVP-Screening) wird von der Genehmi- gungsbehörde entschieden, ob das Vorhaben UVP-pflichtig ist Ergebnis der Vorprüfung: • Von der Genehmigungsbehörde ist ein Protokoll zu erstellen • Das Ergebnis ist dem Antragsteller sowie der Öffentlichkeit bekannt zu machen • Amtsblatt • Örtlichen Tageszeitung • Nr. 4 c) Eisenmetallgießerei

  10. Genehmigung und Umweltverträglichkeitsprüfung Projekte nach Anhang I der UVP-Richtlinie: Nr. 9. Abfallbeseitigungsanlagen zur Verbrennung Ersatzbrennstoff (ESB): Behandelter gemischter Siedlungsabfall Altholz mit schädlichen Verunreinigungen Umrüstung des Industriekraftwerkes „Sonne“ zur Ersatzbrennstoffanlage Es waren somit die Anforderungen der Abfallverbrennungsrichtlinie (2000/76/G) anzuwenden Ursprüngliche Nutzung: Braunkohlekraftwerk zur Erzeugung von - Strom - Prozessdampf - Wärme

  11. Bestehende Industrieanlagen Industriegebiet „Sonne“ Legende: 1 Kraftwerk (Nr. 1.1) 2 Abfallbehandlung (Nr. 5.1) 3 Mechanische Werkstätten 2 1 3 Wohnhäuser

  12. Genehmigung und Umweltverträglichkeitsprüfung • Ablauf des IPPC – Genehmigungsverfahrens „Sonne“ • Vorgespräche (Wesentliche Änderung des Kraftwerkes) • Scopingtermin bei UVP-Pflicht (mit der Öffentlichkeit) • Antragstellung • Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen zum Antrag • Beteiligung der Fachbehörden zur Stellungnahme • Öffentliche Bekanntmachung des Antrags und Auslegung • Prüfung der Stellungnahmen der Fachbehörden • Auswertung der Einwendungen • Durchführung des Erörterungstermins • Behördliche Entscheidung über den Antrag • Öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung

  13. „Scoping“ Unterrichtung über den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen zur UVP (vor Antragstellung)

  14. Genehmigung und Umweltverträglichkeitsprüfung Ist für die die Genehmigung einer IPPC-Anlage die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich (UVP-pflichtige Anlage), so ist die Umweltverträglichkeitsprüfung jeweils unselbständiger Teil des Genehmigungsverfahren. Siehe hierzu Artikel 2 (1), (2), (2a) und 6 (2) RL 85/337/EWG

  15. Ablauf des UVP-Genehmigungsverfahrens Umfangreiche Beratung des Antragstellers; (Scoping-Termin) • Erstellung „zusätzlicher“ Antragsunterlagen (UVU/UVS) • Einbeziehung der Öffentlichkeit • Anhörungsverfahren • grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung (nicht erforderlich) • Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen • Bewertung der Umweltauswirkungen • Berücksichtigung der Ergebnisse bei der abschließenden Entscheidung

  16. Ablauf des UVP-Genehmigungsverfahrens • Pflicht der Genehmigungsbehörde vor der Antragstellung: Unterrichtung über die voraussichtlich beizubringende Unterlagen • Beratungsgespräch (Scoping-Termin) (In der Stadt Großräschen) • Inhalt und Umfang der Unterlagen • Neben dem Antragsteller sind alle am Verfahren beteiligte Behörden, Gemeinden, Nachbargemeinden, Sachverständige, anerkannte Naturschutzbehörden zu beteiligen (Möglichkeit auf Verzicht des Scoping-Termines besteht)

  17. Immissionsprognose Luftschadstoffe: Staub, NOx, SO2 6,5 km Beurteilungsradius Schornsteinhöhe 130 m Bewertung der Immission mit den europäischen Immissionsgrenzwerten

  18. Ablauf des UVP-Genehmigungsverfahrens Vorgespräch/Skoping-Termin: Immissionsorte (IO) auf die sich die Lärmprognose richten soll

  19. Immissionsprognose Lärm Legende: 1 Kraftwerk (Nr. 1.1) 2 Abfallbehandlung (Nr. 5.1) 3 Mechanische Werkstätten 2 1 3 Wohnhäuser Bermannstraße

  20. Immissionsprognose Lärm Abfall- Zwischenlager Berücksichtigung der Lärmkontingentiertung und der bestehenden Emissionsquellen und der noch möglichen neunen Anlagen Biologische Abfallbehandlungsanlage (Vergärung von Siedlungsabfall) Abfallbehandlungsanlage Altholzausbereitung

  21. Ablauf des UVP-Genehmigungsverfahrens Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU)-Unterlagen: Erstellung „zusätzlicher“ Antragsunterlagen • „Vorlage entscheidungserheblicher Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens • Inhalt und Umfang der Unterlagen bestimmen sich nach den Rechtsvorschriften, die für die abschließende Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens maßgebend sind • Kein „Mammutwerk“, sondern kurze Darstellung der vorhandenen Situation (Vorbelastung) und der möglichen Auswirkungen, d. h. knappe Zusammenfassung der Gutachten z. B. Lärm, Luft, Gerüche

  22. Ablauf des UVP-Genehmigungsverfahrens Nach Feststellung der Vollständigkeit der Antragsunterlagen Unterlagen zum Genehmigungsantrag und der Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) • Öffentliche Bekanntmachung • Amtsblatt und den örtlichen Tageszeitungen • Einleitung der Behördenbeteiligung • Auslegung der Antragsunterlagen (incl. UVU) • Genehmigungsbehörde (Landesumweltamt Brandenburg) • Standortgemeinde (Großräschen) • In den Gemeinde, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt (war nicht erforderlich)

  23. Ablauf des UVP-Genehmigungsverfahrens Abschließende Entscheidung Bewertung der Umweltauswirkungen Die Genehmigungsbehörde bewertet die Umweltauswirkungen auf der Grundlage der zusammenfassenden Darstellung. Die Bewertung ist bei der abschließenden Genehmigungsentscheidung zu berücksichtigen. Entscheidungskriterien: • geltenden Gesetze und Verordnungen • Verwaltungsvorschriften (z.B. TA Lärm, TA Luft, TA Abfall)

  24. FFH-Verträglichkeitsprüfung • Projekte und Pläne sind vor ihrer Durchführung oder Zulassung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Gebietes gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes zu überprüfen. Ablauf: • Vorprüfung, ob das Vorhaben „Projekt“ in Sinne der FFH-Richtlinie ist • Wenn ja, dann Durchführung der Verträglichkeitsprüfung • Das Ergebnis der Verträglichkeitsprüfung hat bindende Rechtswirkung Von der Anlage „Sonne“ werden keine Natura-2000-Gebiete beeinflusst

  25. Ablauf des UVP-Genehmigungsverfahrens Genehmigung • Tenor • Begründung/Sachverhaltsdarstellung • Zusammenfassende Darstellung der UVP - Bewertung der Umweltauswirkungen • Rechtliche Gründe • Verfahrensfragen • Fachgesetzliche Prüfung • Genehmigungsauflagen • Auflagen • Bedingungen • Rechtsbehelfsbelehrung (Fristen!)

  26. Nacht Genehmigung für die wesentlichen Änderung der Kraftwerksanlage begannen die Arbeiten zum Umbau der des Braunkohlekraftwerkes zum ESB-KW „Sonne“

  27. Übersichtschema EBS-Kraftwerk „SONNE“

  28. ESB-KW „Sonne“ Abfallanlieferbereich

  29. ESB-KW „Sonne“ Abfallbunker Schaumlöschanlage

  30. Ersatzberennstoffe (EBS) Brennstoff (flugfähig) Agglomerat

  31. ESB-KW „Sonne“ ESB-KW „Sonne“ Lager für - Ammoniak - Kalkhydrat - Aktivkohle - Flugasche Umfüllstelle Asche

  32. ESB-KW „Sonne“ Luft-Kühlturm

  33. ESB-KW „Sonne“ Technische Daten: - Verbrennungskapazität: ca. 240.000 t/a - thermische Leistung; 102 MW - max. Stromerzeugung: 26 MW - ein Vier-Zug-Horizontalkessel /40 bar / 400°C) Dampfturbine Generator

  34. Kontinuierliche Emissionsüberwachung

  35. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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