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STUDIENFINANZIERUNG -2011-2012 bei einem Studium in den Niederlanden

This article provides information on study financing for students studying in the Netherlands, including living costs, tuition fees, health insurance, and financing options.

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STUDIENFINANZIERUNG -2011-2012 bei einem Studium in den Niederlanden

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  1. STUDIENFINANZIERUNG -2011-2012 bei einem Studium in den Niederlanden Eine Information für die Besucher/Innen des Infonachmittags am 16.11.2010 im Amplonius-Gymnasium Rheinberg von Robert Marzell, Berater für akademische Berufe, Agentur für Arbeit Kamp- Lintfort Robert.Marzell@arbeitsagentur.de

  2. Monatliche Lebenshaltungskosten in NL (Stand September-Dezember 2011) • Vollzeitstudenten (nicht bei den Eltern wohnend): • Lebensunterhalt: 794,69 Euro (inklusive Miete: 190,54 Euro) • Studiengebühren: 142,75 Euro • Gesamte monatliche Kosten in Höhe von 937,44 Euro

  3. Studiengebühren in NL(Stand Studienjahr 2011-2012) • Studiengebühren für Vollzeitstudenten: 1713 Euro • Studienanfänger ab 01.09.2007 und später: • Keine Teilrückerstattung der Gebühren • Monatliche Belastung durch Studiengebühren: 142,75 Euro • Kreditaufnahme in den Niederlanden zur Finanzierung der Studiengebühren möglich (Collegegeldkrediet) • Schon vor dem 01.09.2007 in Holland studierende Deutsche*: • Weiterhin Teilrückerstattung auf Antrag möglich • Teilrückerstattung: 1147,32 Euro • Nettokosten durch Studiengebühren 565,68 Euro • Monatliche Belastung durch Studiengebühren: 47,14 Euro *(Bedingungen: Staatsbürger der EU; bei erstmaliger Beantragung der Teilrückerstattung nicht älter als 29 Jahre; Bankkonto in NL; keine NL-Studienfinanzierung)

  4. Studiengebühren für Teilzeit- und duale Studiengänge 2010-2011 • Diese Gebühren legt die Hochschule selbst fest. • Bei der HAN sind das z.B. ab dem Studienjahr 2011-2012 wie bei Vollzeitstudiengängen 1713 Euro. * Wer das deutschsprachige Teilzeitstudium Sozialpädagogik oder Kulturelle Sozialpädagogik wählt, muss 500 Euro mehr bezahlen, also 2213 Euro.

  5. Krankenversicherung beim Studium in NL(Stand 2011) • Krankenversichert über die Eltern (Familienversicherung): • Bis zum 25. Lebensjahr • Wohnen in NL nur zu Studienzwecken • Kein Job in NL • Krankenversicherungspflichtig in NL: • Job in NL oder: Älter als 30 Jahre • Basisversicherung in NL: • Kosten der Grundprämie pro Jahr: ca. 1200 Euro • Gesetzlich festgelegte Eigenbeteiligung an Krankheitskosten pro Jahr: 170 Euro • Finanzierungsmöglichkeiten: • Einsparmöglichkeiten bis zu 10% durch Gruppenversicherung (Collectieve verzekering) der Hochschule • Inanspruchnahme des einkommensabhängigen Zuschlags zum Krankenversicherungsbeitrag (Zorgtoeslag) des niederländischen Staates bei einem Einkommen unter 36022 Euro pro Jahr: (maximal 69 Euro pro Monat, minimal 24 Euro pro Jahr)

  6. Finanzierung des Studiums • BAFöG, seit 2008 auch ohne zusätzliche Bedingungen für ein komplettes Studium in NL • Eventuell Studienfinanzierung durch den niederländischen Staat • Stipendien (für ein komplettes Studium unwahrscheinlich): www.stiftungsindex.de • Eltern • Jobs in den Niederlanden oder Deutschland

  7. BAFöG 2011-2012 für ein Studium in NL Maximale Beträge ab Oktober 2010 Grundbetrag, wenn man bei den Eltern wohnt: 422 Euro Grundbetrag, wenn man nicht bei den Eltern wohnt: 597 Euro Evtl. Krankenversicherungszuschuss: 62 Euro Evtl. Pflegeversicherungszuschuss: 11 Euro Maximalförderung bei auswärtigem Wohnen: 670 Euro 1 Jahr Studiengebühren als Zuschuss 1 Hin- und Rückreise zur Hochschule: pauschal 2x 250 Euro BAföG ist zur Hälfte ein Zuschuss und zur Hälfte ein zinsfreies Darlehen

  8. Für welche Studiengänge kann es BAFöG geben ? • Vollzeitstudiengänge • Teilzeitstudiengänge, wenn sie mit einer verpflichteten einschlägigen Berufstätigkeit bzw. einem Praktikum die Arbeitskraft wie ein Vollzeitstudium in Anspruch nehmen. Beispiele an der HAN: Sozialpädagogik und Kulturelle Sozialpädagogik in deutscher Sprache

  9. Wo beantrage ich BAFöG für ein Studium in den Niederlanden ? • Region HannoverTeam AusbildungsförderungHildesheimer Str.  18, 30169  HannoverGeschäftszimmerTel.: 0511 / 6 16 - 2 22 52 & 2 22 53Fax: 0511 / 6 16 - 2 28 96 • Region Hannover: bafoeg@region-hannover.dehttp://www.hannover.de/de/bildung_arbeit/schulen/bafoeg/benelux/komplfolge/index.html

  10. Studienfinanzierung durch den niederländischen Staat Unter folgenden Voraussetzungen können Deutsche in den Genuss der niederländischen Förderung kommen: • Unter 30 Jahre alt bei erstmaliger Beantragung • Neben dem Studium mindestens 32 Stunden im Monat erwerbstätig (dazu muss ein Arbeitsvertrag vorgelegt werden) • Weitere Bestimmungen, die unabhängig davon die Förderung ermöglichen: nicht-niederländischer Elternteil arbeitet in den Niederlanden oder hat dort gearbeitet (In 2007-2008 erhielten 1389 Deutsche die niederländische Studienfinanzierung)

  11. Für welche Studienarten kann es die niederländische Studienfinanzierung geben ? • Vollzeitstudiengänge • Duale Studiengänge • Demnächst laut Regierungserklärung nur noch für Bachelor- Studiengänge • Für welche nicht ? • Teilzeit- bzw. berufsbegleitende Studiengänge

  12. Studienfinanzierung durch den niederländischen Staat(Stand Sept.-Dez. 2011) Für Studenten, welche nicht bei ihren Eltern wohnen: • Basisbetrag (basisbeurs): 266,23 Euro • Elternabhängiger Aufstockungsbetrag (aanvullende beurs), maximal: 242,76 Euro • Mögliches Darlehen (Lening),minimal: 285,70 Euro • Ticket für öffentliche Verkehrsmittel (OV-Chipkaart im Wert von 82,34 Euro pro Monat) • Kredit für Studiengebühren (Collegegeldkrediet): 142,75 Euro Für Studenten, welche bei ihren Eltern wohnen: • Basisbeurs 95,61 Euro • Aanvullende beurs maximal 222,84 Euro • Lening, minimal: 285,70 Euro • OV-Chipkaart • Collegegeldkrediet 142,75 Euro

  13. Studienfinanzierung durch den niederländischen Staat Die niederländische Studienfinanzierung ist größtenteils leistungsabhängig. Bei denjenigen, welche innerhalb von 10 Jahren ihr Studium erfolgreich abschließen, werden Basisbeurs, Aanvullende beurs und OV-Chip-Kaart aus einem Darlehen in einen Zuschuss umgewandelt.

  14. Wo beantrage ich die niederländische Studiefinanciering ? • Bei DUO/ Dienst Uitvoering Onderwijs (früher: Informatie Beheer Groep) • Postbus 50061 • 9702 DA Groningen • Tel. 0031-505997755 • http://www.ib-groep.nl/International_visitors/student_grant/applications.asp

  15. BAföG u n d niederländische Studiefinanciering möglich ? • Beim BAföG würde die niederländische Studiefinanciering als eigenes Einkommen voll angerechnet, sodass sich keine höhere Leistung ergäbe. (§23, Absatz 4, Nr.2) • Laut niederländischem Recht keine Studiefinanciering möglich, sobald ausländische Studienfinanzierung beantragt wird (WSF, Artikel 2.13)

  16. Jobben in Deutschland zur Teilfinanzierung des Studiums • Freibetrag beim BAföG: 4800 Euro im Jahr • Keine Krankenversicherungs-/Pflegeversicherungsbeiträge bei Nebenjobs bis zum 25. Lebensjahr • Freibetrag beim Kindergeld: 8004 Euro (inklusive Zuschussanteil des BAföG!) nach Abzug von Ausbildungskosten und Werbungskosten • Freibetrag bei Steuern 2010: 8004 Euro nach Abzug von Werbungskosten/Vorsorgepauschale

  17. Jobben in NL zur Teilfinanzierung eines Studiums • Freibetrag bei Studiefinanciering 2010: 13215,83 Euro • Krankenversicherungspflicht! (Ca. 1200 Euro pro Jahr Versicherungsbeiträge)

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