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Festlegungsverfahren „Indexreihen“ Kritik an den Indexreihen der BNetzA

Festlegungsverfahren „Indexreihen“ Kritik an den Indexreihen der BNetzA. Stuttgart, 31. Juli 2007. Ausgangslage. §6   StromNEV / GasNEV Kalkulatorische Abschreibungen

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Festlegungsverfahren „Indexreihen“ Kritik an den Indexreihen der BNetzA

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  1. Festlegungsverfahren „Indexreihen“Kritik an den Indexreihen der BNetzA Stuttgart, 31. Juli 2007

  2. Ausgangslage §6   StromNEV / GasNEVKalkulatorische Abschreibungen (3) Der Tagesneuwert ist der unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung maßgebliche Anschaffungswert zum jeweiligen Bewertungszeitpunkt. Die Umrechnung der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten der betriebsnotwendigen Anlagegüter auf Tagesneuwerte zum jeweiligen Stichtag erfolgt unter Verwendung anlagenspezifischer oder anlagengruppen-spezifischer Preisindizes, die auf den Indexreihen des Statistischen Bundesamtes beruhen (Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes „Preise und Preisindizes“ (Fachserie 16 und 17). Problem: Eindeutige Indizes sind für viele Anlagengruppen nicht erhältlich. Es müssen daher Mischindizes gebildet werden.

  3. Anforderungen an Indizes um Preisentwicklung von Anlagen abbilden zu können • Alle werttreibenden Kostenfaktoren müssen berücksichtigt werden. • Für jeden werttreibenden Kostenfaktor muss ein geeigneter Preisindex identifiziert werden. • Ein Kompromiss zwischen Praktikabilität und Genauigkeit ist notwendig. • Das Gewichtungsschema muss den relativen Kostenanteilen der einzelnen Produktionsfaktoren an den Gesamtkosten der Anlage entsprechen.

  4. Preisindizes der Fachserien 16 und 17 Löhne und Gehälter (Fachserie 16) • bilden Lohnsteigerungen von ausgewählten Wirtschaftsbereichen ab. Erzeugerpreisindizes (Fachserie 17, Reihe 2) • bilden Preisentwicklung von im Inland produzierten Waren ab. • berücksichtigen Preise „ab-Werk“; Montage, Installation und Netzeinbringung sind nicht berücksichtigt. • aggregieren Güter zu Gütergruppen und bilden je nach Aggregationsgrad die Preisentwicklung unterschiedlicher Güterarten ab. • sind häufig nicht über einen langen Zeitraum erhältlich. Zur Bildung von langen Reihen müssen verschiedene Reihen miteinander verkettet werden. Baupreisindizes (Fachserie 17, Reihe 4) • bilden Preisentwicklung von wichtige Erzeugnisse der Bauwirtschaft sowie einzelner Regelbauleistungen ab. • berücksichtigen notwendige Arbeitsleistungen, Werkstoffe und Betriebsstoffe.

  5. BNetzA-Indexreihen erscheinen unplausibel Tagesneuwerte werden durch BNetzA-Indexreihen unterschätzt: • Tagesneuwerte basierend auf BNetzA-Indexreihen sind deutlich niedriger als die Tagesneuwerte, die sich bei Verwendung von Marktpreisen ergeben würden. • Auf BNetzA-Indexreihen basierende Tagesneuwerte sind niedriger als die Tagesneuwerte bei Verwendung eines einheitlichen Investitionsgüterindexes. Wegen der geringen Möglichkeiten zur Mechanisierung beim Bau von Netzanlagen wäre zu erwarten gewesen, dass die Preissteigerung bei Netzanlagen höher ausfällt als bei anderen Investitionsgütern.

  6. Generelle Kritik am Vorgehen der BNetzA • Vergleich von Tagesneuwerten mit tatsächlich anfallenden Anschaffungs- und Herstellkosten wird als Plausibilitätstest nicht anerkannt. • Löhne und Gehälter werden nicht ausreichend berücksichtigt. • Plausibilität des Gewichtungsschemas wurde von der BNetzA nicht nachgewiesen.

  7. Plausibilitätstest durch Vergleich mit Marktpreisen Position der BNetzA: Sachgerechtigkeit von Indexreihen kann nicht durch einen Vergleich von Tagesneuwerten mit Marktwerten überprüft werden: • Beim Bau von Neuanlagen fallen andere Kosten an als bei Reinvestitionen, z.B. fallen bei Reinvestition die Regiekosten weg. • Neue und alte Anlagen sind nicht miteinander vergleichbar, da es in den letzten Jahren zu einer Qualitätsverbesserung von Netzanlagen gekommen ist. Position der Branche: Sachgerechtigkeit von Indexreihen kann durch einen Vergleich von Tagesneuwerten mit Marktwerten überprüft werden: • Regiekosten fallen bei Reinvestition in gleicher Höhe an. Aufsichts- und Genehmigungspflichten sind gesetzlich auch für Reinvestitionen vorgeschrieben. • Die Technologie ist ausgereift, daher sind Alt- und Neuanlagen miteinander vergleichbar

  8. Nicht-Berücksichtigung von Löhnen und Gehältern Position der BNetzA: Die BNetzA berücksichtigt häufig nur einen einzigen Erzeugerpreisindex um die Preisentwicklung von Anlagen darzustellen. Löhne werden nicht extra berücksichtigt: • Technischer Fortschritt führt dazu, dass Löhne in ihrer Bedeutung abnehmen. Beleg hierfür ist der Rückgang des Lohnanteils in der Gesamtwirtschaft. • Bei den berücksichtigten Anlageklassen entwickeln sich Kosten für Material und Arbeitsleistungen gleich. Daher müssen Löhne nicht mehr explizit berücksichtigt werden. Position der Branche: Erzeugerpreisindex berücksichtigen „ab Werk“ Preise und vernachlässigen relevante Arbeitsleistungen für Montage, Installation und Netzeinbringung. Die Berücksichtigung von Löhnen ist notwendig: • Der technischer Fortschritt ist beim Bau von Anlagen weitaus geringer als in der Gesamtwirtschaft. Die Bedeutung von Löhnen ist hoch und geht nicht zurück. • Es gibt kein ökonomisches Argument für eine systematische Parallelentwicklung von Lohn- und Materialkosten.

  9. Plausibilität des Gewichtungsschemas Position der BNetzA: • Verwendung einer einzelnen Indexreihe begründet sich aus der Tatsache, dass die Gewichtung vom Statistischen Bundesamt regelmäßig überprüft wird. • Die Erstellung des Gewichtungsschema der Mischindexreihen wurde „aus Basis der gewonnenen Prüferfahrung vorgenommen“. Position der Branche: • Das Gewichtungsschema des Statistischen Bundesamts bezieht sich auf den relativen Anteil am Inlandsumsatz. Relevant ist jedoch der relative Anteile an den Herstellungskosten. Daher ist das Gewichtungsschema sachfremd. • Die BNetzA konnte bislang nicht nachweisen, dass das Gewichtungsschema von Mischindizes tatsächlich den durchschnittlichen Kostenanteilen entspricht.

  10. Spezielle Kritik an einzelnen Indexreihen • Fehlerhafte Aufbereitung der Historie • Ausgewählte Indizes der BNetzA bilden Preissteigerung der Kostenfaktoren nicht exakt ab • Nicht-Berücksichtigung aller werttreibenden Faktoren

  11. Fehlerhafte Aufbereitung der Historie Indizes der Erzeugerpreisstatistik sind häufig nur für einen Zeitraum von 5 bis 10 Jahren erhältlich: • Zur Bildung von Langen Reihen müssen unterschiedliche Indizes miteinander verkettet werden. • Indizes für aufeinander folgende Zeiträume müssen auf ein gemeinsames Basisjahr basiert und miteinander verkettet werden. Fehlerquellen der BNetzA Indexreihen: • Die Indexreihen der aufeinander folgenden Zeiträume beinhalten nicht die gleichen Gütergruppen (z.B. Materialkomponente des Indizes für Niederspannungskabel) • Bei folgenden Anlagegruppen sind Rechenfehler bei der Umbasierung und Verkettung aufgetreten: III.1.3, III.1.4, III.2.3 (8), III.2.3 (9), III.2.5

  12. Ausgewählte Indizes der BNetzA bilden Preissteigerung der Kostenfaktoren nicht ab • Verwendete Indizes sollten möglichst genau die Preissteigerung der jeweiligen Kostenkomponente abbilden. • Wenn möglich sollten Baupreisindizes zu Grunde gelegt werden, da diese die Preissteigerung von Material, Betriebsmitteln und Leistungen abbilden. • Wenn kein geeigneter Baupreisindex vorhanden ist, kann Materialkomponente durch einen geeigneten Erzeuger-preisindex abgebildet werden: • Erzeugerpreisindizes werden auf unterschiedlichen Aggregationsstufen gebildet; Indizes mit niedriger Aggregation bilden Preissteigerung von detaillierten/speziellen Gütergruppen ab, hohe Aggreationsstufen bilden allgemeine Gütergruppen ab. • Soweit möglich sollten Indizes mit niedriger Aggregation verwendet werden da hier spezielle Gütergruppen berücksichtigt werden.

  13. Beispiel 1: Niederspannungsnetz-Kabel • Der von der BNetzA verwendete Index für die Materialkomponente beinhaltet folgende Gütergruppen: • „für die Fernmeldetechnik, für eine Spannung von 80 V oder weniger“ (z.B. Anschlusskabel für Mobiltelefone, Kabelsätze für ISDN-Terminals, etc.) • „für andere Zwecke, für eine Spannung von 80 V oder weniger“ (z.B. Blutdruckkabel, Daten- und Steuerkabel, etc.) • „für eine Spannung von mehr als 80 V bis 1 000 V, auch mit Anschlussstücken versehen“ (z.B. Erdkabel isoliert, Anschlusskabel für Drucker, etc.) • „für eine Spannung von 1000 V“ • „für eine Spannung von mehr als 80 V bis unter 1000 V“ (z.B. Kabelsätze für Waschmaschinen, Tischsteckdosen mit Verlängerungskabel, etc.) • Der Bauleistungsindex „Erdkabel“ bildet die Preissteigerung der Bauleistung „Verlegung eines Erdkabels“ ab und berücksichtigt neben dem sachrichtigen Material auch die Lieferung, Verlegung und den Anschluss des Erdkabels. Daher sollte dieser Index verwendet werden.

  14. Beispiel 2: Mittelspannungsnetz-Kabel • Der von der BNetzA verwendete Index für die Materialkomponente beinhaltet unter anderem folgende Gütergruppen: • Druckgaskabel, Höchstspannungskabel, für eine Spannung > 1000 V • Flusskabel, elektrische Leiter, für eine Spannung > 1000 V • Höchstspannungskabel, für eine Spannung > 1000 V • Kabel, Ölkabel, Höchstspannungskabel, für eine Spannung > 1000 V • Seekabel, elektrische Leiter, für eine Spannung > 1000 V • Tiefseekabel, elektrische Leiter, für eine Spannung > 1000 V • Der Bauleistungsindex „Erdkabel“ bildet die Preissteigerung der Bauleistung „Verlegung eines Erdkabels“ ab und berücksichtigt neben dem sachrichtigen Material auch die Lieferung, Verlegung und den Anschluss des Erdkabels. Daher sollte dieser Index verwendet werden.

  15. Beispiel 3: Schutz-, Mess- und Überspannungs-schutzeinrichtungen… (II.1.3) Elektrische Transformatoren: • Die BNetzA verwendet den Index für „Elektromotoren, Generatoren, Transformatoren und Teile dafür“, Elektromotoren und Generatoren sind jedoch nicht dieser Anlagegruppe zuzuordnen. • Der Sub-Index für „Transformatoren mit Flüssigkeitsisolation“ erscheint sachgemäß. Fernsteuer- und Fernmeldeanlagen: • Der von der BNetzA verwendete Index für „Nachrichtentechnische Geräte und Einrichtungen“ berücksichtigt unter anderem Sendegeräte für den Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr. • Der Sub-Index für „Elektrische Geräte für die leitergebundene Telekommunikation“ erscheint hier sachgemäß. Schutz-, Mess- oder Überspannungsschutzeinrichtungen: • Der von der BNetzA verwendete Index für „Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Nachweis von ionisierenden Strahlen sowie zum Messen oder Prüfen von elektrischen Größen“ berücksichtigt unter anderem Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen für die Fernmeldetechnik . • Der Sub-Index für „Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen von Spannung, Stromstärke, Widerstand oder Leistung“ erscheint hier sachgemäß.

  16. Anlagengruppe II.1.3 : TNW bei Anlage von 1 € • Vorschlag der Branche: • 25% „Transformatoren mit Flüssigkeitsisolation“ • 25% „Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen, Teile dafür“ • 25% „Elektrische Geräte für die leitergebundene Telekommunikation“ • 25% „Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen von Spannung, Stromstärke, Widerstand oder Leistung“

  17. Nicht-Berücksichtigung aller werttreibenden Faktoren • Indizes müssen durch eine Kombination der Preisindizes aller für die Erstellung der Anlage notwendigen Produktionsfaktoren gebildet werden. • Nach der betriebswirtschaftliche Definition sind Produktionsfaktoren (Gutenberg 1975 ): • Betriebsmittel (z.B. Werkzeuge, Maschinen) • Werkstoffe (z.B. Material, Halb- und Fertigerzeugnisse) • Objektbezogene Arbeitsleistungen (z.B. Installation, Montage und Netzeinbringung) • Dispositive Arbeitsleistungen (Planung, Organisation und Kontrolle ) • Das Fehlen einzelner Kostenkomponenten führt zu verzerrten Tagesneuwerten.

  18. Beispiel 5: Niederspannungsnetz-Kabel • Die BNetzA verwendet einen Mischindex aus • 35% Index für das Leitmaterial • 65% Index für Bauleistung „Kabelgraben ausheben“ • Tatsächlich anfallende Kosten (Musterkalkulation für lfd. Meter Kabelverlegung): • Kabel: ca. 35% (davon Materialkosten an Baustelle ca. 25% und Verlegung + Montage ca. 10%) • Ingenieurleistung (Vermessung und Dokumentation): ca. 5% • Leitungsgraben ausheben: ca. 30% • Straßenaufbruch (Mehrkosten für Straßenaufbruch pro lfd. m anteilig der Oberfläche): ca. 30% • Relevante Kosten für Verlegung und Montage, sowie Straßenaufbruch sind im Index der BNetzA nicht berücksichtigt

  19. Niederspannungsnetz-Kabel: TNW bei Anlage von 1 € • Vorschlag der Branche: • 35% Indexreihe „Erdkabel“ • 35% Indexreihe „Leitungsgraben ausheben“ • 30% Indexreihe „Verkehrswegebauarbeiten, Oberschichten aus Asphalt“

  20. Beispiel 5: Mittelspannungsnetz-Kabel • Die BNetzA verwendet einen Mischindex aus • 40% Index für das Leitmaterial • 20% Löhne und Gehälter • 40% Index für Tiefbauarbeiten • Tatsächlich anfallende Kosten (Musterkalkulation für lfd. Meter Kabelverlegung): • Kabel: ca. 50% (davon Materialkosten an Baustelle ca. 40% und Verlegung + Montage ca. 10%) • Ingenieurleistung (Vermessung und Dokumentation): ca. 3% • Leitungsgraben ausheben: ca. 30% • Straßenaufbruch (Mehrkosten für Straßenaufbruch pro lfd. m anteilig der Oberfläche): ca. 20% • Relevante Kosten für den Straßenaufbruch sind im Index der BNetzA nicht berücksichtigt.

  21. Mittelspannungsnetz-Kabel: TNW bei Anlage von 1 € • Vorschlag der Branche: • 50% Indexreihe „Erdkabel“ • 30% Indexreihe „Leitungsgraben ausheben“ • 20% Indexreihe „Verkehrswegebauarbeiten, Oberschichten aus Asphalt“

  22. Beispiel 6: 380/220/110/30/10 kV-Stationen • Die BNetzA verwendet einzig den Erzeugerpreisindex „Elektrische Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen, für eine Spannung von mehr als 1 000 V“ • Aus Bauabrechnung von tatsächlich realisierten Anlagen ergibt sich jedoch folgende Kostenanteile: • Engineering, Montage und Generalunternehmeraufwand: 20-55% • Kontrollaufwand aus Bauherrenverpflichtung: ca. 10% • Transformatoren mit Ölisolation: ca. 10% • Engineering, Montage, Regiekosten und Transformatoren wurden im Index der BNetzA nicht berücksichtigt.

  23. 380/220/110/30/10 kV-Stationen: TNW bei Anlage von 1 € • Vorschlag der Branche: • 55% „Elektrische Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen, für eine Spannung von mehr als 1 000 V“ • 10% „Transformatoren mit Flüssigkeitsisolation“ • 25% „Tarifliche Stundenlöhne Energieversorgung“ • 10% „Ingenieurleistungen“

  24. Fazit • Die von der BNetzA vorgeschlagenen Indexreihen sind unplausibel. Handwerkliche Schwachstellen können identifiziert werden: • Es können Fehler bei der Aufarbeitung der Historie nachgewiesen werden. • Geeignete Bauleistungsindizes werden nicht berücksichtigt; Wertentwicklung von Bauleistungen wird durch ungeeignete Erzeugerpreisindizes dargestellt. • Die Preisentwicklung wesentlicher Produktionsfaktoren (Oberflächenarbeiten, Montage, Installation, Netzeinbringung, Regiekosten, Materialen) wird nicht berücksichtigt. • Wägungsschema wurde nicht anhand von tatsächlichen Bauabrechnungen aufgestellt. Das Wägungsschema des Statistischen Bundesamt ist für den vorliegenden Fall nicht sachrichtig, da es auf dem Inlandsumsatz beruht. • Die von der BNetzA vorgeschlagenen Indexreihen müssen in enger Zusammenarbeit mit der Branche grundlegend überarbeitet werden. Konkrete Vorschläge der Branche liegen hierzu vor.

  25. Konkrete Änderungsvorschläge der Branche • Niederspannungsnetz-Kabel • Mittelspannungsnetz-Kabel • 380/220/110/30/10 kV-Stationen • Schutz-, Mess- und Überspannungsschutzeinrichtungen…

  26. Niederspannungsnetz-Kabel Ein sachrichtiger Index für Niederspannungskabel muss die Kosten für Installation, Montage, sowie Straßenaufbruch und Versiegelung berücksichtigen. Wir sehen daher folgende Indexkomposition / -gewichtung als sachgerecht an: • 35% Indexreihe „Erdkabel“ (Messzahlen für Bauleistungspreise, BAULEIST145) • 35% Indexreihe „Leitungsgraben ausheben“ (Messzahlen für Bausleistungspreise, BAULEIST164) • 30% Indexreihe „Verkehrswegebauarbeiten, Oberschichten aus Asphalt“ (Preisindizes für die Bauwirtschaft, BAUVW04)

  27. Mittelspannungsnetz-Kabel Ein sachrichtiger Index für Mittelspannungskabel muss die Kosten für Straßenaufbruch und Versiegelung berücksichtigen. Wir sehen daher folgende Indexkomposition / -gewichtung als sachgerecht an: • 50% Indexreihe „Erdkabel“ (Messzahlen für Bauleistungspreise, BAULEIST145) • 30% Indexreihe „Leitungsgraben ausheben“ (Messzahlen für Bausleistungspreise, BAULEIST164) • 20% Indexreihe „Verkehrswegebauarbeiten, Oberschichten aus Asphalt“ (Preisindizes für die Bauwirtschaft, BAUVW04)

  28. 380/220/110/30/10 kV-Stationen Ein sachrichtiger Index für Umspannstation muss die umfangreichen Bauleistungen und Bauherrenpflichten sowie Kosten für alle relevanten Materialen inklusive Transformatoren berücksichtigen. Wir sehen daher folgende Indexkomposition / -gewichtung als sachgerecht an: • 55% „Elektrische Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen, für eine Spannung von mehr als 1 000 V“ (GP2002 Nr. 3120 1) • 10% „„Transformatoren mit Flüssigkeitsisolation“ (GP2002 Nr. 3110 41) • 25% „Tarifliche Stundenlöhne Energieversorgung“ (WZ2003: 40) • 10% „Ingenieurleistungen“ (Preisindizes für die Bauwirtschaft, LSTINGEN01 61261BJ015)

  29. Schutz-, Mess- und Überspannungsschutzeinrichtungen… Die Indexreihen • „Transformatoren mit Flüssigkeitsisolation“ (GP2002 Nr. 3110 41 ) mit 25% • „Elektrische Geräte für die leitergebundene Telekommunikation“ (GP2002-Nr. 3220 2) mit 25% • „Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen, Teile dafür“ (GP2002-Nr. 312) mit 25% • „Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen von Spannung, Stromstärke, Widerstand oder Leistung“ (GP2002-Nr. 3320 43) mit 25% bilden den Sachumfang in dieser Anlagengruppe deutlich besser wieder und ist den von der BNetzA vorgeschlagenen Indexreihe vorzuziehen.

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