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„Über Grenzen gehen“ Transnationale ESF-Projekte in Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren

„Über Grenzen gehen“ Transnationale ESF-Projekte in Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren. Gesche Henties Christof Gebhardt 09.05.2011. Transnationale Projekte im Rahmen der Jugendwerkstätten und der Pro-Aktiv-Centren.

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„Über Grenzen gehen“ Transnationale ESF-Projekte in Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren

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Presentation Transcript


  1. „Über Grenzen gehen“ Transnationale ESF-Projekte in Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren Gesche Henties Christof Gebhardt 09.05.2011

  2. Transnationale Projekte im Rahmen der Jugendwerkstätten und der Pro-Aktiv-Centren • Zum Förderabschnitt 2011-2013 Öffnung der Einführung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten (Erl. d. MS v. 25.11.2010 – 303 - 51 742 – 40) und Pro-Aktiv-Center (Erl. d. MS v. 01.09.2010 – 303.51742 – 50) • Möglichkeit, transnationale Projekte im Rahmen der Jugendwerkstatt und der Pro-Aktiv-Centren zu beantragen und durchzuführen.

  3. Transnationale Projekte in der Richtlinie für Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Center 2. Gegenstand der Förderung: Jugendwerkstätten Gefördert werden 2.1 Qualifizierungs-, Bildungs- und sozialpädagogische Angebote in einer Jugendwerkstatt, 2.2innovative Maßnahmen, die modellhaft sind und der Weiterentwicklung der Jugendberufshilfe dienen, 2.3 zusätzliche Qualifizierungs-, Bildungs- und sozialpädagogische Angebote nach Nr. 1.1 Abs. 3 für Schülerinnen und Schüler aus dem berufsbildenden Bereich, 2.4 Qualifizierungsmaßnahmen mit transnationalem Bezug.

  4. Transnationale Projekte in der Richtlinie für Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Center 2. Gegenstand der Förderung: Jugendwerkstätten Gefördert werden 2.1 der Betrieb eines Pro-Aktiv-Centers, 2.2 innovative Maßnahmen, die modellhaft sind und der Weiterentwicklung der Jugendberufshilfe dienen, 2.3 Qualifizierungsmaßnahmen mit transnationalem Bezug

  5. Getrennte Beantragung der transnationalen Maßnahmen (nur für Jugendwerkstätten) Jeweils einen Antrag mit zugehörigen Unterlagen für: 2.1 Qualifizierungs-, Bildungs- und sozialpädagogische Angebote in einer Jugendwerkstatt, 2.2 innovative Maßnahmen, die modellhaft sind und der Weiterentwicklung der Jugendberufshilfe dienen, (erst nach Erlass des MS zu beantragen, noch nicht möglich) 2.3 zusätzliche Qualifizierungs-, Bildungs- und sozialpädagogische Angebote nach Nr. 1.1 Abs. 3 für Schülerinnen und Schüler aus dem berufsbildenden Bereich 2.4 Qualifizierungsmaßnahmen mit transnationalem Bezug.

  6. Hinweise in der Richtlinie zu Transnationalen Projekten 5.8 Eine Förderung nach Nr. 2.4 kommt ergänzend zu Nr. 5.6 (495.000,00 € für drei Jahre) für Jugendwerkstätten und für Pro-Aktiv-Center nach 2.3 ergänzend zu 5.7 (500.000 € / Änderungsantrag) in Betracht für: • transnationale Qualifizierungsmaßnahmen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Erwerb von beruflichen und interkulturellen Kompetenzen • qualifizierende transnationale Austauschmaßnahmen der Jugendberufshilfe sowie • transnationale Fachkräfteaustausche.

  7. Merkblatt Transnationale Maßnahmen Ziel der Förderung: Internationalisierung der niedersächsischen Wirtschaft und ihrer Beschäftigten. Was wird gefördert: Projekte, in denen Arbeitsmarkt- und Berufsbildungsexperten/-innen gemeinsam mit europäischen Partnern mit Hilfe eines Erfahrungs- und Wissenstransfers, Konzepte für die berufliche Qualifizierung entwickeln und erproben und damit die internationale Ausrichtung sowie die Verbreitung arbeitspolitischer Innovationen unterstützen. Darüber hinaus ist ebenfalls der Austausch von Teilnehmern und Fachkräften im Rahmen von trans-nationalen Projekten möglich.

  8. Förderung in Niedersachsen Förderung von transnationalen Maßnahmen grundsätzlich im gesamten Landesgebiet möglich. Operationelles Programm für das Konvergenzgebiet: • Eigener Förderschwerpunkt mit erhöhtem Interventionssatz von bis zu max. 85% Operationelles Programm für das Zielgebiet Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung: • Transnationalität als horizontales Ziel über die vorhandenen drei Schwerpunkte hinweg förderfähig

  9. Transnationale Projekte Internationalisierung der niedersächsischen KMU sowie Entwicklung von Qualifizierungskonzepten mit internationaler Ausrichtung Arbeitsmarkt- u. Berufsbildungsexpert/-innen sollen gemeinsam mit europäischen Partnern durch Erfahrungs- u. Wissenstransfers Konzepte für die berufl. Qualifizierung entwickeln und erproben und damit die internationale Ausrichtung unterstützen. • Zuschuss nach Maßgabe der zugrunde liegenden Förderprogramme (JWS 75 %). • Darüber hinaus erhöhte Fördersätze für Maßnahmen im Konvergenzgebiet oder für Beschäftigte in KMU (85 %)

  10. ESF – Schwerpunkte und spezifische Programme Schwerpunkt 1 Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU Schwerpunkt 3 Verbesserung der beruflichen und sozialen Eingliederung Schwerpunkt 2 Stärkung der regionalen Humanressourcen Schwerpunkt 4 Steigerung der Lernfähigkeit durch transnationalen Austausch AdQ Qualifizierung von straffälligen Personen WOM WOM -Themenwettbewerbe Ausbildungs-akquisiteure 2000x2500 Konvergenzgebiet: Transnationale Projekte Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung Innovative Projekte der Aus-,Fort- und Weiterbildung, PACE Jugendwerkstätten IWiN FIFA I DIA Auszubildende aus Insolvenzbetrieben Ausbildungsverbünde Inklusion durch Enkulturation FIFA II

  11. Transnationale Projekte – Voraussetzungen Anforderungen an transnationale Projekte • es besteht eine Beratungspflicht • Träger sollen über einen europäischen Erfahrungshintergrund verfügen • Zielvereinbarung • Aktuell: mind. 2 transnationale Partner/-innen aus EU 27 • Laufzeit bis zu 24 Monate • Förderfähige Zielgruppen • Förderhöhe/Förderfähige Ausgaben (z. B. Übersetzungsausgaben)

  12. Besondere Bedingungen für die Förderung aus dem transnationalen Schwerpunkt im Konvergenzgebiet • Zusammenarbeit von insgesamt drei Partnern (EU-27) • Zielvereinbarungen zwischen den Partnern • Teilnahme von MitarbeiterInnen des öffentlichen Dienstes zulässig, sofern der Arbeitsmarktbezug begründet wird • Laufzeit max. 2 Jahre • Wesentlicher Teil der zuwendungsfähigen • Gesamtausgaben des Projekts ist transnational begründet

  13. Förderfähige Ausgaben / Kofinanzierung Förderfähig sind nur solche Ausgaben, die beim niedersächsischen Partner anfallen. Transnationale Partner müssen die eigene Finanzierung sicherstellen (ESF-Mittel anderer Mitgliedstaaten oder –regionen, anderer EU- Programme, nationale Förderung oder Eigenfinanzierung).

  14. Verfahren • Für die Transnationalen Projekte gibt es keine Antragsfrist. • Beginn jeweils zum 01. eines Monats. • Bitte beachten Sie bei Antragsstellung, dass die NBank aufgrund der beschriebenen Situation mind. drei Monate zur Antragsbearbeitung benötigt. Für den Antrag wird benötigt: • Antragsformular / separater Antrag für Anbahnung (nur im KVG) • Zielvereinbarung • Finanzierungsplan mit Teilnehmerstatistik und Erläuterung zum Finanzierungsplan • Tätigkeitsbeschreibungen und Qualifikationsnachweise • Kofinanzierungsbestätigung

  15. Grenzen in Transnationalen Projekten Zuwendungsrechtliche Grenzen • Catering / Verpflegung ist nicht zuwendungsfähig • Reisekosten nach BRKG • Reisekosten der Partner für einen Besuch in Deutschland sind nicht über das Landes-ESF-Programm zuschussfähig Weitere Grenzen • es muss eine Zusätzlichkeit vorliegen • die Projekte müssen besonders innovativ sein (Regionalbezug!) • keine Doppelförderung bei nationalen Standardprogrammen

  16. Aktuelle Termine und Links • http://www.nbank.de/_downloads/Foerderprogramme/Transnationale_Projekte/Merkblatt_Transnationale_Projekte.pdf(Merkblatt der NBank zu transnationalen Projekten) • http://www.nbank.de/_downloads/Publikationen_und_Dokumente/Arbeitshilfen/Arbeitshilfe_1.pdf(Arbeitshilfe 1) • Hilfestellungen bei der Partnersuche unter www.transnational-toolkit.eu

  17. Fragen?

  18. Mehr Informationen finden Sie unter www.nbank.de!Rufen Sie uns gerne an:Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr!Unsere Infoline: 0511/30031-246gesche.henties@nbank.dechristof.gebhardt@nbank.de Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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