1 / 19

Der demente Mensch und sein Recht auf Freiheit

Der demente Mensch und sein Recht auf Freiheit. „Freiheit“. Verankertes Grundrecht europäischen Menschenrechtskonvention Artikel 5 – Recht auf Freiheit und Sicherheit (EMRK) Bundesverfassungsgesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit Artikel 2 – Erlaubte Einschränkungen (Verfassung)

minya
Download Presentation

Der demente Mensch und sein Recht auf Freiheit

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Der demente Mensch und sein Recht auf Freiheit Alexander Ahmad

  2. „Freiheit“ • Verankertes Grundrecht europäischen Menschenrechtskonvention Artikel 5 – Recht auf Freiheit und Sicherheit (EMRK) • Bundesverfassungsgesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit Artikel 2 – Erlaubte Einschränkungen (Verfassung) • Geregelt in einzelnen Gesetzen: Strafrecht (Freiheitsentzug) ABGB (Erziehungsmaßnahmen Minderjähriger) Heimaufenthaltsgesetz u. Unterbringungsgesetz Alexander Ahmad

  3. Freiheitsbeschränkungen „Eine Freiheitsbeschränkung liegt dann vor, wenn es einer Person unmöglich gemacht wird ihren Aufenthalt nach freiem Willen zu verändern.“ • Hindern am Verlassen des Wohnbereiches, der Einrichtung, der Station, oder des Zimmers, Aufstehen aus dem Sessel, dem Rollstuhl oder des Bettes • Androhung einer dieser Maßnahmen! Alexander Ahmad

  4. Mittel zur Freiheitsbeschränkung • Unmittelbar körperliche Zugriffe, Festhalten, Fixation, Vorstellen von unüberwindbaren Hindernissen (Tische), oder die Wegnahme von Gehhilfen • Medikamentöse Freiheitsbeschränkung: Wenn die Gabe dem Zweck der Bewegungsunterbindung dient • Elektronische Überwachungsmaßnahmen • Videoüberwachung • Bauliche Maßnahmen Alexander Ahmad

  5. §4 Heimaufenthaltsgesetz § 4. Eine Freiheitsbeschränkung darf nur vorgenommen werden, wenn • der Bewohner psychisch krank oder geistig behindert ist und im Zusammenhang damit sein Leben oder seine Gesundheit oder das Leben und die Gesundheit anderer ernstlich und erheblich gefährdet, • sie zur Abwehr dieser Gefahr unerlässlich und geeignet sowie in ihrer Dauer und Intensität im Verhältnis zur Gefahr angemessen ist sowie • diese Gefahr nicht durch andere Maßnahmen, insbesondere schonendere Betreuungs- oder Pflegemaßnahmen, abgewendet werden kann. Alexander Ahmad

  6. Voraussetzungen im UbG • Psychische Erkrankung • Ernste und erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung • Es bestehen keine anderen Behandlungsalternativen, bzw. gelindere Mittel Alexander Ahmad

  7. UbG – HeimaufG • Erkrankung, ernste und erhebliche Gefährdung • Verhältnismäßigkeit und Dauer der Maßnahme zur Gefährdung, sowie die Möglichkeit gelinderer Mittel müssen geprüft werden • Die Freiheitsbeschränkung im Rahmen einer psychischen Erkrankung ist kein „Privileg“ der Psychiatrie! • HeimaufG gilt in allen „nicht psychiatrischen Abteilungen“ eines Krankenhauses und Pflegeheimen • UbG gilt nur für den Bereich der psychiatrischen Abteilung (Zuweisung durch den Amtsarzt und die Vorstellung durch die Polizei aus dem extramuralen Raum) Alexander Ahmad

  8. Die Gründe für freiheitsbeschränkende Maßnahmen • Selbstgefährdung >> Fremdgefährdung • Vorangegangene oder drohende Stürze und Verletzungen • Fordernde Verhaltensweisen • Unkenntnis bzw. mangelhafte Verfügbarkeit von Alternativen • Unzureichende Ursachenklärung • Rasche Lösung • Angst vor Haftung • Wunsch der Angehörigen Alexander Ahmad

  9. Negativspirale von Fixierungen • Sturzbedingte Verletzungsgefahr und fordernde unangepasste Verhaltensweisen • Autonomieverlust, Stress, Gegenwehr, direkte Verletzungen, Mobilitätsreduktion, Zunahme der Verhaltensstörungen • Gesteigerte Benzodiazepin- und Neuroleptikagabe mit entsprechendem Nebenwirkungsprofil • Erhöhte Sturzgefährdung, Polypharmazie und zusätzliche medizinische Komplikationen • Reduzierter AZ, reduzierte Lebensqualität, reduzierte Mobilität • Vermehrte Schuldgefühle bei Angehörigen und Personal, reduzierte Arbeitszufriedenheit Alexander Ahmad

  10. Alternativen? Redufix-Projekte www.redufix.de Priv. Doz. Dr. med Clemens Becker, Prof. Dr. Thomas Klie, Prof. Dr. med. Doris Bredthauer • Multidisziplinäres Projekt • Für und Wider der Fixation und der Alternativen unter pflegerischen, medizinischen, psychosozialen und rechtlichen Aspekten regelmäßg erarbeitet und überprüft • Regelmäßige Schulungen zur Erhöhung der Handlungssicherheit Alexander Ahmad

  11. Ergebnis • bei 20% der Patienten die regelmäßig fixiert waren gelang es die Fixation zu beenden, bzw. die Fixationszeiten drastisch zu reduzieren • keine Erhöhung des Verletzungsrisikos (bei erhöhter Sturzrate) • keine Erhöhung der Psychopharmakotherapie • deutlichen Rückgang des fordernden und aggressiven Verhaltens Alexander Ahmad

  12. Fixierungen „… sind weder ein adäquates noch evidenzbasiertes Mittel zur Verhinderung von Stürzen oder Beeinflussung von fordernden Verhaltensweisen bei demenzkranken alten Menschen. Solche Maßnahmen sind allerdings selbst nicht ohne Risiken und stellen einen schweren Eingriff in die Grundrechte des Menschen dar.“ Bredthauer, Becker et al. 2005 n=122, gleich häufigen Anzahl der Stürze bei fixierten und nicht fixierten Pat. gravierenden Verletzungen (Frakturen) fanden sich nur im Verlauf von fixierten Pat. Alexander Ahmad

  13. Aggressives, selbstgefährdendes Verhalten – Was nun? Zunehmendem Verlust der Sprache Rechnung tragen: • Medizinische Abklärung und Behandlung möglicher Ursachen (Delir, Schmerzen, Nebenwirkungen, etc.) • Interdisziplinären Problemanalyse: Was, wann, wo, wer hat das Problem und was hat geholfen • Analyse von psychosozialen und Umgebungsfaktoren Alexander Ahmad

  14. Alternative Maßnahmen: • Tagesstrukturierende Maßnahmen • Biografie orientierte Beschäftigung • Kognitiv und körperlich aktivierende Kleingruppen (Gehen, Singen, Ballspielen,…) • Gehen statt Sprechen • Kommunikationsregeln: nicht konfrontieren oder logisch argumentieren, Augenkontakt, klare, einfache Sätze, auf Gefühlsebene eingehen und bestätigen, • das Phänomen Aggression auch als Abwehrreaktion von Gefühlen des Ausgeliefert seins, der Angst und mangelnder Interaktion zu verstehen Alexander Ahmad

  15. Medikamentöse Maßnahmen: • Erst nach dem Ausschöpfen nicht medikamentöser Maßnahmen • Start low, go slow • Nebenwirkungsmonitoring • Verzicht auf Polypharmazie (Reduktion) • Absetzversuche (Auswahl der Medikation nach Prioritäten, Komorbiditäten und Nebenwirkungsprofil) • Aufklärung bzgl. der Medikation von Angehörigen und Pflegenden Alexander Ahmad

  16. Fall • 87-jähriger Patient • Vorbekannte Demenz mit entsprechenden Verhaltensauffälligkeiten • „Fremdaggressives Verhalten bei Demenz“ • Keine Kontaktpersonen • keinerlei Gefährdungselemente fassbar, kohärent im Duktus, adäquat im Affekt • Entlassung zurück ins Pflegeheim • Folgetag wird der Patient in Polizeibegleitung wegen akuter Selbst- und Fremdgefährdung an die Abteilung gebracht! Alexander Ahmad

  17. Ursachen • Zu rascher und gehäufter Ortswechsel • Das Gefühl sozialer Impotenz, des nicht gehört werdens, nicht ernst genommen werdens • Mangelnde Kommunikation im Betreuungsnetz Alexander Ahmad

  18. Mögliche Lösungen • Multiprofessionelle, interdisziplinäre Zusammenarbeit mit gegebener Kommunikationsbereitschaft • Offenheit gegenüber neuen, ergänzenden Therapieoptionen Alexander Ahmad

  19. Herzlichen Dank! Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren! Alexander Ahmad

More Related