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Via sicura aktueller Stand

Via sicura aktueller Stand. Referat anlässlich der Sitzung des Expertenrats FVS vom 18. März 2011 Werner Jeger, Vizedirektor ASTRA. Stand des Verfahrens. Parlamentarisches Verfahren  bis mindestens 2012 Aktueller Stand:  KVF-S hat Eintreten beschlossen

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Presentation Transcript


  1. Via sicuraaktueller Stand Referat anlässlich der Sitzung des Expertenrats FVS vom 18. März 2011 Werner Jeger, Vizedirektor ASTRA

  2. Stand des Verfahrens • Parlamentarisches Verfahren  bis mindestens 2012 • Aktueller Stand: •  KVF-S hat Eintreten beschlossen •  Detailberatung der KVF-S ist noch nicht abgeschlossen •  In der Junisession wird sich das Plenum Ständerat mit Via sicura befassen Sitzung des Expertenrats vom 18. März 2011

  3. Wirkung des Massnahmenpakets • Welche Wirkung ist mit dem vorgeschlagenen Massnahmenpaket Via sicura möglich? • Abschätzung durch die bfu im Auftrag des ASTRA: Die Anzahl der getöteten und der schwer verletzten Menschen kann um rund ein Viertel gesenkt werden! Sitzung des Expertenrats vom 18. März 2011

  4. Merkmale des Massnahmenpakets • Optimierung bestehender Regelungen. • Keine «flächigen Massnahmen» mit Pflichten für alle, sondern • gezielte Massnahmen für bestimmte Gruppen, die auffällig geworden sind oder ein überhöhtes Risiko darstellen. • Ein Massnahmenpaket, das verschiedene Unfallursachen gleichzeitig bekämpft. Sitzung des Expertenrats vom 18. März 2011

  5. Zulassungsbedingungen Das Massnahmenpaket Via sicura setzt an bei: • Fahreignungsabklärung • Dauer der Fahrberechtigung • Weiterbildungspflicht für Auffällige Sitzung des Expertenrats vom 18. März 2011

  6. Verbesserung der Fahreignungsabklärung (1) • Die Anforderungen an die untersuchenden Psychologen und Ärzte werden neu gesamtschweizerisch festgelegt. • Nur spezifisch ausgebildete und sich regelmässig weiterbildende Gutachter werden zugelassen. Sitzung des Expertenrats vom 18. März 2011

  7. Verbesserung der Fahreignungsabklärung (2) • Periodische Fahreignungsabklärung bei über 70-jährigen Personen: • Keine Änderung der Periodizität • Hausarztmodell ist weiterhin möglich • Verbesserung der Ausbildung der Ärzte • Periodische Weiterbildungspflicht der Ärzte • Zweituntersuchungsstellen Sitzung des Expertenrats vom 18. März 2011

  8. Obligatorische Fahreignungsabklärungen Eine Abklärung muss angeordnet werden bei … • Fahren mit 1,6 (oder mehr) Blutalkoholkonzentration (oder 0,8 Mg/l Atemalkoholkonzentration). • Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss. • Mitführen von harten Drogen. • Verkehrsregelverletzungen, die «auf Rücksichtslosigkeit schliessen lassen». • Ärztliche Meldungen oder Meldungen einer kantonalen IV-Stelle. Sitzung des Expertenrats vom 18. März 2011

  9. Befristung des Führerausweises (1) • Künftig soll der Führerausweis nach Ablauf der Probezeit bis zum 50. Altersjahr befristet werden. • Die Verlängerung um jeweils 10 Jahre setzt bis zum 70. Altersjahr einen Sehtest voraus. Sitzung des Expertenrats vom 18. März 2011

  10. Befristung des Führerausweises (2) • Für die Verlängerung des auf das 70. Altersjahr befristeten Führerausweises muss der ärztliche Fahreignungsnachweis vorgelegt werden. • Auch der Führerausweis für Senioren ist auf 10 Jahre und nicht bloss auf zwei Jahre befristet. • Für die zweijährigen periodischen ärztlichen Kontrollen muss das Strassenverkehrsamt die betroffenen Personen weiterhin aufbieten. Sitzung des Expertenrats vom 18. März 2011

  11. Alterslimite für die Kategorien D und D1 ? • Soll die Fahrberechtigung der Kategorie D und D1 mit dem abgelaufenen 70. Altersjahr verfallen? Sitzung des Expertenrats vom 18. März 2011

  12. Weiterbildungspflicht für Auffällige • Pflicht zur Nachschulung bei: • erstmaligem FiAZ mit 0,8 und mehr BAK • wiederholtem FiAZ < 0,8 BAK • Führerausweisentzug von ≥ 6 Monaten wegen wiederholter Widerhandlung. • Die Nachschulung muss vorder Rückgabe des Führerausweises besucht werden. Sitzung des Expertenrats vom 18. März 2011

  13. Verkehrsverhalten • Via sicura enthält nur wenige neue Regeln: • Verbot für bestimmte Personengruppen, unter Alkoholeinfluss zu fahren. • Obligatorisches Fahren mit Licht am Tag. • Velohelmtragpflicht bis zum vollendeten vierzehnten Altersjahr. Sitzung des Expertenrats vom 18. März 2011

  14. Zulassungsbedingungen für Fahrzeuge • Fahrzeuganforderungen sollen zu keinen technischen Handelshemmnissen führen. • Schwerpunkt der Aktivitäten auf internationaler Ebene. • Einzige Fahrzeugbestimmung in dieser SVG-Revision: Das Verbot von Gigalinern. Sitzung des Expertenrats vom 18. März 2011

  15. Infrastrukturmassnahmen • Verzicht auf einen verbindlichen Auftrag an die Strasseneigentümer, die Unfallschwerpunkte und Gefahrenstellen zu beseitigen (Rücksicht auf die kantonale Strassenhoheit). Sitzung des Expertenrats vom 18. März 2011

  16. Abbau von Polizeiaufwand • Atemprobe (statt Blutprobe) als Regelfall. • Ordnungsbussen gegen den Halter werden vereinfacht. Sitzung des Expertenrats vom 18. März 2011

  17. Raser-Massnahmen • Strengere Strafandrohungen und Führerausweismindestentzugsdauern; • Vorsorglicher Führerausweisentzug; • Einsatz von Datenaufzeichnungsgeräten (Blackbox); • Rückgriff der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungen; • Einziehung und Verwertung von Motorfahrzeugen bei skrupelloser Tatbegehung. Sitzung des Expertenrats vom 18. März 2011

  18. Weitere Änderungen • Verkehrszulassungsregister: Datenbekanntgabe wird auf Gesetzesstufe abschliessend geregelt. • Optimierung der Strassenverkehrsunfall-Statistik und der Strassenverkehrskontroll-Statistik. Sitzung des Expertenrats vom 18. März 2011

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