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„ Mitreden, Mitbestimmen!“ - Der Mensch steht im Mittelpunkt -

„ Mitreden, Mitbestimmen!“ - Der Mensch steht im Mittelpunkt -. Mitbestimmung und Mitwirkung in Betreuungseinrichtungen im Land Nordrhein-Westfalen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz. Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) Das Land Nordrhein-Westfalen hat ein neues Gesetz.

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„ Mitreden, Mitbestimmen!“ - Der Mensch steht im Mittelpunkt -

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Presentation Transcript


  1. „Mitreden, Mitbestimmen!“- Der Mensch steht im Mittelpunkt - Mitbestimmung und Mitwirkung in Betreuungseinrichtungen im Land Nordrhein-Westfalen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

  2. Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) Das Land Nordrhein-Westfalen hat ein neues Gesetz. Das Gesetz heißt Wohn- und Teilhabegesetz. Das Gesetz ist für die Bewohnerinnen und Bewohner, die in Betreuungseinrichtungen wohnen, dort Pflege und Unterstützung bekommen.

  3. Am Anfang des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) steht: • „Die Bürgerinnen und Bürger in Betreuungseinrichtungen sollen • ein möglichst selbstbestimmtes und selbständiges Leben führen können, • vor Gefahren für Leib und Seele und • in ihrer Privat- und Intimsphäre geschützt werden, • eine am persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Betreuung erhalten, • umfassend über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe, der Pflege und der Behandlung informiert werden, • Wertschätzung erfahren, sich mit anderen Menschen austauschen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben, • ihrer Kultur und Weltanschauung entsprechend leben und ihre Religion ausüben und • in Würde sterben können.“

  4. Nichts über uns ohne uns! Das sagt das Gesetz. Das Gesetz stärkt die Rechte von Bewohnerinnen und Bewohnern in Betreuungseinrichtungen. Sie wählen einen Beirat.

  5. Der Beirat Der Beirat hört genau zu. Was möchten die Bewohnerinnen und Bewohner? Der Beirat vertritt die Rechte aller Bewohnerinnen und Bewohner in den Betreuungseinrichtungen gegenüber der Einrichtungsleitung. 5

  6. Die Wahl Bewohnerinnen und Bewohner aus der Betreuungseinrichtung wählen und stellen sich zur Wahl. Auch Sie können dabei sein. Beirat wird, wer gewählt wird. Manchmal entsteht kein Beirat. Dann vertreten Ihre Rechte Angehörige und Betreuer als Personen ihres Vertrauens.

  7. Aufgaben des Beirates Informationen sind wichtig. Der Beirat informiert Sie. Sie müssen wissen, um was es geht. Die Informationen müssen Sie so bekommen, dass Sie die verstehen.

  8. „Mitbestimmen!“ Mitbestimmen heißt Ja oder Nein sagen. Der Beirat bestimmt mit. Die Einrichtungsleitung braucht die Zustimmung des Beirates.

  9. „Mitbestimmen!“ Das Gesetz hat Ihre Rechte rund um das Essen und Trinken gestärkt! Was Sie essen. Was Sie trinken. Der Beiratbestimmt mit.

  10. „Mitbestimmen!“ Der Alltag ist geregelt. Danach kommt die Freizeit. Freizeit ist was Schönes. Da tun Sie, was Sie gerne tun. Das Gesetz hat Ihre Rechte bei der Freizeitgestaltung gestärkt! Der Beirat bestimmt mit.

  11. „Mitbestimmen!“ Sie leben mit vielen Menschen zusammen in einem Haus. Zusammenleben braucht eine Ordnung. Eine Hausordnung. Der Beirat bestimmt mit.

  12. „Mitreden!“ Die Einrichtungsleitung muss dem Beirat wichtige Informationen mitteilen. Dann redet der Beirat darüber. Der Beirat bildet sich eine Meinung. Die Meinung des Beirates wird bei der Entscheidung der Einrichtungsleitung berücksichtigt.

  13. Aufgabe der Einrichtungsleitung Die Einrichtungsleitung gibt dem Beirat wichtige Informationen. Der Beirat berät sich. Der Beirat kann um Hilfe bei der Beratung bitten. Der Beirat bildet sich eine Meinung. Der Beirat bestimmt mit und wirkt mit.

  14. Beschwerde Es ist etwas nicht gut für Sie. Sie haben das Recht, das zu sagen. Sie haben das Recht, sich zu beschweren. Sie haben das Recht, die zuständige Behörde um Unterstützung zu bitten. Sie sucht mit Ihnen eine Lösung.

  15. Besuch Alle Bewohnerinnen und Bewohner haben ein Recht auf einen geschützten Raum. Das heißt: Niemand darf in die Wohnung oder das Zimmer kommen, ohne zu fragen. Besuche dürfen von der Einrichtungsleitung nur als Ausnahme untersagt werden. § 7 (3) Besuchsverbot

  16. Beratung und Information In jedem Kreis gibt es die für das Wohn- und Teilhabegesetz zuständige Aufsichtsbehörde. Die Aufsichtsbehörde ist für Sie da. Die Aufsichtsbehörde hilft bei Problemen. Sie können anrufen oder schreiben. Sie können um ein Gespräch bitten. Die Aufsichtsbehörde steht Ihnen zur Seite.

  17. „Mitreden, Mitbestimmen!“- Der Mensch steht im Mittelpunkt - Mitbestimmung und Mitwirkung in Betreuungseinrichtungen im Land Nordrhein-Westfalen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz "Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!"

  18. Impressum: Ministerium für Arbeit · Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Fürstenwall 25 · 40219 Düsseldorf Fax 02 11 85 5-32 11 info@mags.nrw.de www.mags.nrw.de Konzept: Heilpädagogisches Therapie- und Förderzentrum St. Laurentius-Warburg · Stiepenweg 70 · 34414 Warburg / Caritas Wohn- und Werkstätten im Erzbistum Paderborn e.V. - Schwester M. Janina Bessenich, Ute Dohmann-Bannenberg, Peter Flügge, Bettina Weinberg. Illustrationen: Manfred Henke · Stiepenweg 70 · 34414 Warburg Urheberrechtlich geschützt - Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Herausgebers. Düsseldorf, November 2009 Diese Präsentation wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern und Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags- und Kommunalwahlen sowie für die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments.

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