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Mutterschutz Kinder wirbeln Fragen auf

Mutterschutz Kinder wirbeln Fragen auf. Begleitheft. Grundlagen und Ziele des Mutterschutzes Meldepflichten für den Arbeitgeber Beschäftigungsverbote Mutterschutzfristen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld Arbeitsplatzschutz. Inhalt. Nachdenkenswertes.

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Mutterschutz Kinder wirbeln Fragen auf

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Presentation Transcript


  1. MutterschutzKinder wirbeln Fragen auf Begleitheft • Grundlagen und Ziele des Mutterschutzes • Meldepflichten für den Arbeitgeber • Beschäftigungsverbote • Mutterschutzfristen • Zuschuss zum Mutterschaftsgeld • Arbeitsplatzschutz Inhalt

  2. Nachdenkenswertes Peter Pech will einen gut florierenden Handwerksbetrieb übernehmen. Bei den Verkaufsverhandlungen erfährt er,dass zur Zeit drei Arbeitnehmerinnen in Elternzeit sind. Peter Pech ist beunruhigt. Er hat den Verdacht, dass er während des Mutterschutzes den kompletten Lohnweiterzahlen muss. Gloria Glücklich will einen Friseurbetriebgründen. Bei der Existenzgründungsberatunghat sie erfahren, auf was ein Arbeitgeber achten muss, wenn eine Mitarbeiterin schwanger wird. Sie weiß jetzt auch, dass in Kleinbetrieben bis 20 Arbeitnehmern bei einem Beschäftigungsverbot das Arbeitsentgelt zu 100 % von der Krankenkasse erstattet wird.

  3. Grundlagen und Ziele • geregelt ist der Schutz von Mutter und Kind vor Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz • die finanzielle Absicherung erfolgt durch Mutterschutzlohn • während der Mutterschutzfrist und der sich anschließenden Elternzeit besteht ein Arbeitsplatzschutz Internet: Neufassung des Mutterschutzgesetzes

  4. Meldepflichten für den Arbeitgeber • der Arbeitgeber ist verpflichtet dem staatlichen Arbeitsschutz oder den Gewerbeaufsichtsämtern die Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin mitzuteilen • die Aufsichtsbehörden • kontrollieren die Einhaltung des Mutterschutzes und • helfen bei der Beurteilung, ob • an dem speziellen Arbeitsplatz eine Gefährdung für Mutter und Kind besteht. • Im Einzelfall müssen die • Arbeitszeiten und die • Pausenregelung angepasst werden Praktische Hilfe Musterschreiben zur Benachrichtigung der Aufsichtsbehörden

  5. Beschäftigungsverbote Umgestaltung Je nach Art der Tätigkeit ist eine • Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder • eine Umsetzung der schwangeren Arbeitnehmerin auf einen anderen Arbeitsplatz erforderlich. Dies kann sein: • bei schweren körperlichen Arbeiten • bei erhöhter Unfallgefahr • bei Einwirkung von chemischen Gefahrstoffen Beschäftigungsverbot Ein allgemeines Beschäftigungsverbot besteht • dann, wenn die Gesundheit der Mutter oder • des Kindes an einem Arbeitsplatz gefährdet sind. Ein individuelles Beschäftigungsverbot wird ausgesprochen, wenn ein Arzt feststellt, dass die Mutter oder das Kind bei Fortsetzung der Tätigkeit gesundheitlich gefährdet sind. Kleinbetriebsregelung Betriebe bis zu 20 Beschäftigte erhalten das Arbeitsentgelt beiBeschäftigungsverboten zu 100 % erstattet.

  6. Mutterschutzfristen I Beginn Die Mutterschutzfrist beginnt • 6 Wochen vor der Entbindung. • In dieser Zeit darf eine Schwangere nur noch dann beschäftigt werden, wenn sie es selbst ausdrücklich wünscht. Ende Nach der Geburt besteht eine Mutterschutzfrist von • 8 Wochen. Ausnahmen von 8 Wochen-Regel • Bei Frühgeburten mit • maximal 2.500 Gramm Gewicht und • Mehrlingsgeburten beträgt die Mutterschutzfrist • 12 Wochen und • verlängert sich in diesen Fällen um die Tage/Wochen der Schutzfrist, die vor der Geburt nicht genommen werden konnten.

  7. Mutterschutzfristen II Beschäftigungsverbot • Während dieser Mutterschutzfristen nach derGeburt gilt ein Beschäftigungsverbot. • Nur im Fall einer Fehlgeburt darf eineArbeitnehmerin auf eigenen Wunsch ab der • 3. Woche nach der Entbindung wiederbeschäftigt werden, wenn dies aus ärztlicher Sicht möglich ist.

  8. Mutterschaftsgeld Zuschuss • Während der Mutterschutzfrist erfolgt eine wirtschaftliche Absicherung der Arbeitnehmerin durch das • Mutterschaftsgeld und einen • Arbeitgeberzuschuss. • Staatliches Mutterschaftsgeld: • 13 € pro Kalendertag • Der Arbeitgeber muss den Unterschiedsbetrag zwischen • Mutterschaftsgeld und dem • durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt zahlen. Kleinbetriebsregelung • Betriebe mit weniger als 20 Mitarbeitern (Auszubildendezählen nicht mit) erhalten den Arbeitgeberzuschussvon den gesetzlichen Krankenkassen in voller Höhe ersetzt.Die Finanzierung dieses Erstattungsbeitrages erfolgtdurch einen Umlagebetrag. Auf diese Weise werden dieMutterschutzkosten von anderen Betriebensolidarisch getragen.

  9. Arbeitsplatzschutz Kündigungsverbot • Vom Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf des 4. Monats nach der Entbindung sowie während der Elternzeit besteht einKündigungsverbot. • In besonderen Fällen kann die zuständige Verwaltungsbehörde auf Antrag des Arbeitgebers ausnahmsweise eine Arbeitgeberkündigung für zulässig erklären. • Diese behördliche Zulässigkeitserklärung muss vor dem Ausspruch der Kündigung erteilt sein, andernfalls ist die Kündigung nichtig. Tipp In Betrieben mit hohem weiblichen Arbeitnehmeranteil ist zu überlegen, ob der Betrieb Mutterschaftsvertretungenzunächst befristet einstellt. Bei befristeten Arbeitsverhältnissenendet der Mutterschutz mit dem Ablauf der Befristung.

  10. Vielen Dank und bleiben Sie gesund

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