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Facharzt-Forum 29.11.2007

Facharzt-Forum 29.11.2007. Beleg ä rztliche & Konsiliar ä rztliche T ä tigkeiten. Noch attraktiv und wirtschaftlich ?. Belegarzt – Vorgaben SGB V, BpflV, KHEntgG. Definition :

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Facharzt-Forum 29.11.2007

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Presentation Transcript


  1. Facharzt-Forum 29.11.2007 • Belegärztliche & • Konsiliarärztliche • Tätigkeiten Noch attraktiv und wirtschaftlich ? Dr. med. Wolfgang Hornberger

  2. Belegarzt – Vorgaben SGB V, BpflV, KHEntgG Definition : Belegärzte im Sinne des Gesetzbuchs sind nicht am Krankenhaus angestellte Vertragsärzte, die berechtigt sind, ihre Patienten (Belegpatienten) im Krankenhaus unter Inanspruchnahme der hierfür bereitgestellten Dienste, Einrichtungen und Mittel vollstationär oder teilstationär zu behandeln, ohne hierfür vom Krankenhaus eine Vergütung zu erhalten. • Leistungen des Belegarztes sind : • seine persönlichen Leistungen • der ärztliche Bereitschaftsdienst für Belegpatienten • die von ihm veranlaßten Leistungen innerhalb des Krankenhauses • die von ihm veranlaßten Leistungen außerhalb des Krankenhauses Dr. med. Wolfgang Hornberger

  3. Häufigkeit der Belegärzte nach Fachgebieten • ( bundesweit ) • HNO-Ärzte • Gynäkologen • Urologen • Augenärzte • Orthopäden • …….. Dr. med. Wolfgang Hornberger

  4. Belegarzt – Vorgaben SGB V, BpflV, KHEntgG • Vergütung : • Die belegärztlichen Leistungen werden aus der • vertragsärztlichen ambulanten Gesamtvergütung der Kven • vergütet. • Für Belegpatienten im Krankenhaus werden gesonderte • Fallpauschalen und Zusatzentgelte vereinbart. Inkongruenz unterschiedlicher Bewertungssysteme ! Dr. med. Wolfgang Hornberger

  5. Belegärzte • Vergütung nach EBM aus dem „ambulanten Topf“ • Abzüge je nach Kategorie (OPS Proceduren) • 50% bei Kat. 1-3 • 40% bei Kat. 4-6 • 30% bei Kat. 7 • abhängig vom HVV der regionalen KV • intrabudgetär • wechselnder, floatender Punktwert • ab 01.04.2007 Änderung durch Bewertungsausschuß der KBV • extrabudgetär • fester Punktwert • von KV Saar noch nicht umgesetzt !!! Dr. med. Wolfgang Hornberger

  6. Krankenhäuser • Vergütung nach G-DRG aus „stationärem Topf“ • Zuordnung von OPS-Proceduren mit Schweregrad • case mix index ( CMI ) • Landesbasisfallwert (2900,-€) x CMI = Vergütung • Unterschiedliche Bewertung Haupt- und Belegabteilung • Beleg-DRG : Abzug der Arztkosten (18%) • Niedrigerer CMI Beleg – Hauptabteilung • Krankenhaus spart Arztkosten • Lernendes System mit jährlicher Anpassung • Umverteilung der Budgets durch DRG • Krankenhäuser benötigen Fallzahlen und hohe CMI • Belegärzte liefern hohe Fallzahlen mit rel. niedrigem CMI Dr. med. Wolfgang Hornberger

  7. Wie ist die derzeitige Situation im Saarland ? • Krankenhäuser benötigen i.bes. Fallzahlen • bei niedrigen Personalkosten • Belegärzte arbeiten zur Zeit unwirtschaftlich • mit Quer-Subvention durch ambulante Patienten • Krankenhäuser zahlen Fallpauschalen an Belegärzte • ( ~ 50 € pro DRG-rel. Fall ) • Belegärzte warten auf Umsetzung des • KBV-Beschlusses in der KV Saar oder Verlegen • ihreTätigkeitsschwerpunkte in den ambulanten Sektor Dr. med. Wolfgang Hornberger

  8. ! Belegärztliche Leistungen haben in den letzten 5 Jahren um 50% abgenommen bei gleichzeitigem Anstieg der ambulanten operativen Leistungen Dr. med. Wolfgang Hornberger

  9. Sind belegärztliche Leistungen derzeit wirtschaftlich ? nein ! Ist belegärztliches Arbeiten in Zukunft attraktiv ? ja ! Dr. med. Wolfgang Hornberger

  10. Was spricht für die weitere belegärztliche Tätigkeit ? • Freiberufliche Tätigkeit • Keine Abhängigkeit vom Krankenhaus • Umsetzung der Vorgaben des Bewertunsausschusses • Steigende Einnahmen • bei Einführung der Strukturpauschalen wird ein exponentieller • Anstieg der Vergütung erwartet • Wert der Praxis • Verkaufbarkeit der Praxis • Rente • Politisch Integrierte Versorgung par excellence Dr. med. Wolfgang Hornberger

  11. Welche Alternativen gibt es ? • Umwandlung Beleg- in Hauptabteilung • nur in Bundesländern ohne Krankenhausbedarfsplan möglich • Honorarfrage unklar • bei uns nicht möglich • 2. Belegarzt wird Angestellter des Krankenhaus evtl. mit Teilzulassung • MVZ 3. Konsiliararzt Dr. med. Wolfgang Hornberger

  12. Honorararztmodell ( Konsiliararzt ) • Arzt wird vom Krankenhaus einer Hauptabteilung zugeordnet • Finanzierung aus Hauptabteilungs-DRG ( ~12,5 % ) • Bereitschaftsdienst stellt Klinik ( Kostenerstattung ) • OP-Vorbereitung ausschließlich in Praxis • Assistenzarzt stellt Klinik ( Kostenerstattung ) • Abführen von ~25% aus Privatliquidation • Arzt führt 5% seiner Erlöse an Mitarbeiterpool ab • Arzt stellt Klinik von Schadensersatzansprüchen frei Dr. med. Wolfgang Hornberger

  13. Was spricht für eine konsiliarärztliche Tätigkeit ? • Erhalt der Freiberuflichkeit • Bessere Bezahlung je nach Verhandlungsgeschick Was sind die Fallstricke ? • Finanzielle Abhängigkeit von Klinik • Mangelhafte Absicherung Bei Umsetzung des teueren Honorararztmodells müssten die höheren Einnahmen der Krankenhäuser durch eine Absenkung der Landesbasisfallwerte ausgeglichen werden. TUSCHEN, BMG Dr. med. Wolfgang Hornberger

  14. Quo vadis Belegarztwesen ? Es ist alles möglich ! Vielen Dank für Ihre Zeit Dr. med. Wolfgang Hornberger

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