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Informationen zum Tarifabschluss 2005 und zum neuen Tarifrecht öD

Informationen zum Tarifabschluss 2005 und zum neuen Tarifrecht öD. Überblick. Ergebnisse der Tarifrunde 2005 Überblick Tarifvertrag öffentlicher Dienst Entgelt und Überleitung Leistungselemente Arbeitszeit incl. Bereitschaftsdienst Weitere Mantelfragen. TVöD.

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Informationen zum Tarifabschluss 2005 und zum neuen Tarifrecht öD

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  1. Informationen zumTarifabschluss 2005und zum neuen Tarifrecht öD

  2. Überblick • Ergebnisse der Tarifrunde 2005 • Überblick Tarifvertrag öffentlicher Dienst • Entgelt und Überleitung • Leistungselemente • Arbeitszeit incl. Bereitschaftsdienst • Weitere Mantelfragen TVöD ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst 15.4.05

  3. Übersicht über den Abschluss 05 • TV öD tritt am 1. Oktober 2005 für alle in Kraft • Einmalzahlungen bzw. weitere Angleichungsschritte • Einigung bei der Arbeitszeit • Bund: Generell 39 Stunden pro Woche • VKA: Landesbezirkliche Öffnungsklauseln • Laufzeit: 35 Monate ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst 15.4.05

  4. Jahressonderzahlung • Ab 2007: • Einmalige Jahressonderzahlung im November (Teilbetragszahlung früher möglich) • EG 1 - 8: 90 % • EG 9 - 12: 80 % • EG 13 - 15: 60 % • Im Tarifgebiet Ost beträgt die Jahressonderzahlung 75 % der jeweiligen Jahressonderzahlung im Tarifgebiet West. • Bemessungsgrundlage durchschnittliches Entgelt Juli, August, September • Bemessungssatz Entgeltgruppe am 1. September ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst 15.4.05

  5. Meistbegünstigungsklausel • weicht ver.di in einem Tarifvertrag • mit einem Bundesland • oder der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) • bei der Wochenarbeitszeit, • bei der Jahressonderzahlung • oder den Entgeltregelungen von dem mit dem Bund und der VKA vereinbarten TVöD ab, kommt dies einem Angebot an VKA und Bund zur Übernahme dieser Abweichung(en) gleich Angebot! ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst 15.4.05

  6. Leistungsorientierte Bezahlung • Start-Zielmodell • Beginn 2007 mit 1 % der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres • Zielgröße 8% • Finanzierung aus- Umwandlung Zuwendung- Rückflüssen aus Besitzstand • Zusätzlich zum regulären Entgelt • Auszahlungspflicht • Rahmenregelung zur betriebl. Ausgestaltung (einvernehmliche Dienstvereinbarung) ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst 15.4.05

  7. Neugestaltung des Tarifrechts • Ergebnisse Entgelt/Leistung • 6 Erfahrungs-(Entwicklungs-)stufen E2 - E15 • Stufe 1: ohne Berufserfahrung, längstens für ein Jahr • Stufe 2: mit Berufserfahrung oder Stufe1 nach einem Jahr • Stufe 3: nach weiteren 2 Jahren • Stufe 4: nach weiteren 3 Jahren • Stufe 5: nach weiteren 4 Jahren • Stufe 6: nach weiteren 5 Jahren (= Endstufe nach 15 Jahren) • Stufe 3 ab 1.01.2009 bei Berufseinstieg mit 3 Jahren Berufserfahrung • Ab Stufe 4 Hemmen oder Beschleunigen bei erheblich vom Durchschnitt abweichenden Leistungen ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst 15.4.05

  8. Neugestaltung des Tarifrechts • Ergebnisse Eck-Eingruppierungen • E 2 – E 4: un-/ angelernte Tätigkeiten undAusbildungen unter „3-jährig“ • ab E 5: „3-jährige“ Ausbildung • ab E 9:Fachhochschulabschluss/Bachelor • ab E 13:wissenschaftl. Hochschulabschluss/Master ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst 15.4.05

  9. Neugestaltung des Tarifrechts Grundsatzeinigung zur Eckeingruppierung 1. Beschäftigte mit Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Ausbildung in einem nach dem BBiG anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren voraussetzen. (Dem BBiG stehen die entsprechenden Bestimmungen der HandwO gleich. Die Ausbildungsvoraussetzungen gelten durch den erfolgreichen Abschluss der Ersten Prüfung oder des Verwaltungslehrgangs I als erfüllt.) sowie 2. Beschäftigte, die ohne diese Ausbildung aufgrund entsprechender Fähigkeiten diese oder gleichwertige Tätigkeiten ausüben Protokollerklärung zu Ziffer 1: Die mindestens zweieinhalbjährigen Ausbildungen nach altem Recht sind gleichgestellt. Für die Ausbildungsgänge in der DDR wird eine entsprechende Regelung vereinbart. ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst 15.4.05

  10. Entgelttabelle ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst 15.4.05

  11. Entgelttabelle ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst 15.4.05

  12. Entgelttabelle ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst 15.4.05

  13. Neugestaltung des Tarifrechts • neue Entgeltgruppe 1 • Beispielkatalog einfachster Tätigkeiten(Ergänzungsmöglichkeit durch Landesbezirklichen TV) • Beginn in Stufe 2 (1.286 €) • Stufenaufstieg alle 4 Jahre • Stufe 6 1.440 € •  1.394 € (Lebenserwerbseinkommen) • Überleitung mind. in EG 2 Stufe 2 • EG 1 setzt Rahmen für untere Grenze der„Outsourcingbereiche“ • für an- ungelernte Tätigkeiten der EG 1 - 4 ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst 15.4.05

  14. Arbeiter/-innen  Monatstabellenlohn Angestellte  Grundvergütung,  Ortszuschlagsstufe 1 oder 2(wenn beide im ö.D. Unterschiedsbetrag Stufe 1-Stufe 2 hälftig),  allgemeine Zulage Überleitung Überleitung in die Tabellenstufen Überführung mit derzeitigem persönlichen Entgelt mindestens in individuelle ”Zwischenstufe” Persönliches Entgelt ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst 15.4.05

  15. Überleitung ArbeiterInnen • Überleitung in die Stufe die erreicht worden wäre, wenn die neue Entgelttabelle bereits seit dem Beginn der Beschäftigungszeit gegolten hätte; • die Stufe 1 wird in jedem Fall mit einem Jahr berücksichtigt; d.h. mindestens in Stufe 2 • Mindestens Überleitung in eine individuelle Zwischenstufe, die dem ermittelten Vergleichsentgelt entspricht • die Verweildauer in der individuellen Zwischenstufe entspricht der für das Erreichen der nächsten Stufe noch fehlenden Beschäftigungszeit. ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst 15.4.05

  16. Überleitung ArbeiterInnen Lohngruppe 6/6a EG 6 Verlauf “Alt” Verlauf “Neu” 1 Stufe 1 1.902,83 € Stufe 1 1.764 € Zwischenstufe 1.902,83 € 2 Stufe 1 1.902,83 € Stufe 2 1.960 € 3 Stufe 2 1.933,27 € Stufe 2 1.960 € 4 Stufe 2 2.020,27 € Stufe 3 2.060 € 5 Stufe 3 2.052,59 € Stufe 3 2.060 € 6 Stufe 3 2.052,59 € Stufe 3 2.060 € 7 Stufe 4 2.085,44 € Stufe 4 2.155 € 8 Stufe 4 2.132,35 € Stufe 4 2.155 € 9 Stufe 5 2.166,49 € Stufe 4 2.155 € 10 Stufe 5 2.166,49 € Stufe 4 2.155 € Zwischenstufe 2.166,49 11 Stufe 6 2.201,14 € Stufe 5 2.220 € 12 Stufe 6 2.201,14 € Stufe 5 2.220 € 13 Stufe 7 2.236,35 € Stufe 5 2.220 € 14 Stufe 7 2.236,35 € Stufe 5 2.220 € 15 Stufe 8 2.272,14 € Stufe 5 2.220 € Zwischenstufe 2.236 /2.272 € 16 Stufe 8 2.272,14 € Stufe 6 2.285 € ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst 15.4.05

  17. Überleitung Angestellte Nach 5 Jahren Individuelle Endstufe Nach 2 Jahren Stufe 6 Nach 4 Jahren Individuelle Zwischenstufe Entgelte höher als die Stufe 6 Nach 2 Jahren Stufe 5 Entgelte zwischen Stufen 5 und 6 Nach 3 Jahren Individuelle Zwischenstufe Nach 2 Jahren Stufe 4 Entgelte zwischen Stufen 4 und 5 Individuelle Zwischenstufe Erste Stufensteigerung nach Überleitung Stufe 3 Reguläre Stufensteigerungen Entgelte zwischen Stufen 3 und 4 ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst 15.4.05

  18. Überleitung Angestellte Stufe 3 Nach 2 Jahren Individuelle Zwischenstufe Stufe 2 Alte Entgelte die höher als Stufe 2 + 50% Differenz zu Stufe 3 sind Stufe 1 Alte Entgelte die niedriger oder gleich mit Stufe 2 + 50% Differenz zu Stufe 3 sind Alle Entgelte die unter dem Betrag Stufe 2 liegen Keine Zuordnung ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst 15.4.05

  19. Strukturausgleich (fiktiv) ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst 15.4.05

  20. Für Angestellte in Krankenhäusern gilt bei Nacht- und Samstagsarbeit der „Status Quo“ Zeitzuschläge • Überstunden • E1 - E9 30 von Hundert • E10 - E15 15 von Hundert • Nacht (21 - 6 Uhr) 20 von Hundert • Samstag (13 - 21 Uhr) 20 von Hundert • Sonntag 25 von Hundert • Feiertage 35 von Hundert • 24./31. Dezember (ab 6 Uhr) 35 von Hundert • Ständige Wechselschichtarbeit105 € • nicht ständige Wechselschichtarbeit 0,63 €/je Stunde • ständige Schichtarbeit 40 € • nicht ständige Schichtarbeit 0,24 €/ je Stunde • Definitionen TV-V ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst 15.4.05

  21. Erschwerniszuschläge • Anspruchsvoraussetzung: • Arbeit muss außergewöhnliche Erschwernisse beinhalten • gilt nicht bei Erschwernissen, die dem Berufs- oder Tätigkeitsbild zugrunde liegen und mit der Eingruppierung bereits abgegolten sind • außergewöhnliche Erschwernisse können sich grundsätzlich nur bei Arbeiten ergeben, die • mit besonderer Gefährdung, • mit extremer nicht klimabedingter Hitzeeinwirkung, • mit besonders starker Schmutz- oder Strahlenbelastung • oder sonstigen vergleichbaren Umständen verbunden sind • Zuschlagshöhe = 5 - 15% (in besonderen Fällen abweichende Regelungen) des Stundenentgelts der Stufe 2 der EG 2 • bis zur Neuregelung in einem landesbezirklichen TV bzw. TV mit dem Bund gelten derzeitige Bestimmungen weiter ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst 15.4.05

  22. Arbeitszeit • Ergebnisse Arbeitszeit • Ausgleichszeitraum bis zu 1 Jahr • Pausen bei Wechselschicht = Arbeitszeit • Ausnahme Krankenhäuser • Nachtarbeit von 21.00 bis 06.00 definiert • Feiertage: Vorwegabzug • Neu für (Wechsel-)Schicht • 24./31.Dezember • entsprechend Wochenfeiertage ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst 15.4.05

  23. Arbeitszeit • Tarifierung flexiblerer Arbeitszeitformen • Arbeitszeitkorridor bis zu 45h/Woche = überstundenzuschlagsfrei • Rahmenarbeitszeit innerhalb 12h-Rahmen/Tag = überstundenzuschlagsfrei •  nicht bei Schicht und Wechselschicht • Arbeitszeitkonten für mehr Souveränität • verbindlich bei Arbeitszeitkorridor- und Rahmenarbeitszeitregelungen • Ausgestaltung: einvernehmliche Dienstvereinbarung (PR) oder Betriebsvereinbarung ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst 15.4.05

  24. Neugestaltung des Tarifrechts • Überstundendefinition • kein Ausgleich bis Ende folgender Woche Ausnahme • Arbeitszeitkorridor / Rahmenarbeitszeit vereinbart • Schicht und Wechselschicht • Zuschlagspflicht für Arbeitsstunden, die über die im Schichtplan vorgesehenen täglichen Arbeitsstunden hinausgehen • Zuschlagspflicht für Arbeitsstunden, die über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinausgehend im Schichtplan vorgesehen sind und innerhalb des Schichtplans nicht ausgeglichen werden • Möglichkeit: Freizeit statt Bezahlung (Faktorisierung) • z. Zt. Prüfung des Bedarfes für Sonderregelungen ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst 15.4.05

  25. Arbeitszeitkonten Auf ein Arbeitszeitkonto können gebucht werden: • Zeitguthaben oder Zeitschuld nach Ablauf des Ausgleichszeitraums • Überstunden • in Zeit umgewandelte Zeitzuschläge • „sonstige Kontingente“, sofern über Dienst- oder Betriebs-vereinbarung geregelt • ArbeitnehmerIn entscheidet, welche Zeiten auf das Konto gebucht werden • Arbeitsunfähigkeit beim Zeitausgleich hat keine negativen Auswirkungen auf Arbeitszeitkonto! ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst 15.4.05

  26. Bereitschaftsdienst Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen • Tarifierung eines Standards mit Möglichkeit der • Verlängerung der tägl. Arbeitszeit mit Bereitschaftsdienst bis zu 13 h bzw. 16 h • nach § 7 ArbZG Öffnung für BV / DV unter bestimmten Voraussetzungen • Verlängerung der Arbeitszeit mit Bereitschaftsdienst auf bis zu Ø 58 h/Woche oder Ø 54 h/Woche bzw. bis zu 24 h • proportionale Begrenzung der Höchstarbeitszeit für §15b BAT-Beschäftigte • Faktorisierung Bereitschaftsdienstvergütung im Verhältnis 1:1 möglich ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst 15.4.05

  27. Reisezeit als Arbeitszeit Reisezeiten bei Dienstreisen: • nur die Zeit der dienstlichen Inanspruchnahme am auswärtigen Geschäftsort ist Arbeitszeit, mindestens die auf den Reisetag entfallende dienstplanmäßige oder regelmäßige oder durchschnittliche Arbeitszeit • nichtanrechenbare Reisezeiten von 15 h/Monat und mehr werden auf Antrag zu 25% als Arbeitszeit berücksichtigt ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst 15.4.05

  28. Unkündbarkeit / Befristete Beschäftigte • „Unkündbarkeit“ bei Angestellten (West) bleibt erhalten • Regelungen bleiben bestehen und werden ggf. redaktionell angepasst für: • Rationalisierungsschutz-TV • SR 2y (für das Tarifgebiet West) • TV Soziale Absicherung für das Tarifgebiet Ost (bis 2009) ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst 15.4.05

  29. Entgeltfortzahlung • Einheitlicher Krankengeldzuschuss: • nach 6 Wochen Entgeltfortzahlung auf der Basis der Bemessungsgrundlage - längstens für 39 Wochen (bisher 26) • Bemessungsgrundlage: • Durchschnitt der letzten 3 vollen Kalendermonate, • ohne Entgelt für gelegentliche Überstunden (+ dienstplanmäßige Überstunden) sowie ohne Leistungsentgelte, Sonderzahlung und besondere Zahlungen • Beschäftigte werden bei der Durchschnittsberechung so gestellt, als ob sie während des Bemessungszeitraumes gearbeitet hätten • Für bisherige § 71 BAT: • Differenz zwischen der Bemessungsgrundlage und dem Nettokrankengeld • Besitzstandsregelungen werden noch vereinbart • Für alle nach dem 1. Juli 1994 eingestellten: • Bruttokrankengeld ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst 15.4.05

  30. Urlaub und Arbeitsbefreiung • Erholungsurlaub: • bis zum 30. Lebensjahr: 26 Arbeitstage • bis zum 40. Lebensjahr: 29 Arbeitstage • ab dem 40. Lebensjahr: 30 Arbeitstage(Besitzstand für die am Stichtag vorhandenen Beschäftigten) • Arbeitsbefreiung: • § 52 BAT • Änderungen: 8 Arbeitstage für gewerkschaftliche Gremien • Landesfachbereichsvorstände neu hinzugekommen • Zusatzurlaub: • Weitergeltung der bisherigen Regelungen bis zu einer tarifvertraglichen Neuregelung • bis zu 6 Tagen für Schicht- und Wechselschicht • Sonderurlaub • bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst 15.4.05

  31. Vorübergehende Ausübung höherwertiger Tätigkeiten • Grundsatz:Höherwertige Tätigkeit wird mindestens seit 1 Monat ausgeübt • Rückwirkende Zahlung einer persönlichen Zulage • Zulage entspricht dem Unterschiedsbetrag zwischen jetziger Eingruppierung und der Eingruppierung im Falle einer Höhergruppierung • Ausnahme:Zulagenanspruch nach 3 Arbeitstagen • Beispielkatalog in landesbezirklichen TV bzw. TV beim Bund • Übergangsregelungen bis maximal 30.06.2007 für die übergeleiteten Beschäftigten aus BMT-G oder MTArb ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst 15.4.05

  32. VorarbeiterInnen-/TeamleiterInnen-Zulage • Bei Übertragung der Tätigkeit • „TeamleiterIn“ oder • „VorarbeiterIn“ • Höhergruppierung um eine Entgeltgruppe • Höhergruppierung ist jederzeit widerrufbar • Die bisherigen Definitionen gelten weiterhin • Überprüfung im Zusammenhang mit der neuen Entgeltordnung • Prüfvorbehalt bezgl. Auswirkungen und Besitzstände ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst 15.4.05

  33. Weitere Regelungen • Vergütungsgruppenzulagen: • Soweit im Übergangszeitraum ein Anspruch auf Zahlung erworben wird, wird diese auch ausgezahlt. Das weitere Verfahren ist in den Regelungen zur Entgeltordnung zu vereinbaren. • Jubiläumszuwendung: • 25 Jahre 350 Euro • 40 Jahre 500 Euro Mindestregelung mit betrieblicher Öffnungsklausel nach oben • Nebentätigkeit • gegen Entgelt, rechtzeitige vorherige schriftliche Anzeige • Untersagung oder Auflagen möglich, wenn die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten beeinträchtigt werden oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers vorliegen ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst 15.4.05

  34. Weitere Regelungen • Rationalisierungsschutz TV/ TV soziale Absicherung: • bleiben im jeweiligen Geltungsbereich bestehen • Verlängerung TV soziale Absicherung bis Ende 2009 • nach Auslaufen Tarifverhandlungen zur Beschäftigungssicherung • Vermögenswirksame Leistungen: • tarifvertragliche Regelungen bleiben bestehen • Überstunden bei Führungskräften: • bei obersten Bundesbehörden • in EG 15 durch Entgelt abgegolten • EG 13 und 14 nur wenn für alle Beschäftigten angeordnet ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst 15.4.05

  35. Weitere Ergebnisse • Allgemeiner Teil • Mantel • Probezeit (6 Monate, es sei denn es ist eine kürzere Zeit vereinbart) • Personalakten (Recht auf Einsicht) • Nebentätigkeit (Anzeige beim AG) • Zeugnis (Endzeugnis, Zwischenzeugnis, vorläufiges Zeugnis) • Versetzung/ Zuweisung/ Abordnung • Personalgestellung • Qualifizierung • Arbeitszeit • Führung auf Probe • Führung auf Zeit ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst 15.4.05

  36. Auszubildende • 100 Euro Einmalzahlungen für 2005 - 2007 (jeweils 1. Juli) • Grundsätzlich Einigkeit über Verlängerung der bisherigen Übernahmeklausel (am 31.01.2005 ausgelaufen) • Verhandlungen für einheitlichen TV-Auszubildende laufen weiter ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst 15.4.05

  37. Weiteres Vorgehen • Klärung besonderer Regelungen:z.B. für Feuerwehr, Kraftfahrer beim Bund, Wachdienst etc. • Redaktionsverhandlungen • wöchentliche Termine bis Juni terminiert • Abschluss der Verhandlungen bis 15. September 2005 ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst 15.4.05

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