1 / 19

Regula Kägi-Diener Prof. Dr.iur., Rechtsanwältin St. Leonhard-Str. 20, Postfach 123

Frauenquoten – was wollen wir? Präsentations des Positionspapiers «Frauenquoten in den Führungsetagen der Wirtschaft». Regula Kägi-Diener Prof. Dr.iur., Rechtsanwältin St. Leonhard-Str. 20, Postfach 123 9001 St. Gallen kaegi-diener.rechtsanwaeltin@bluewin.ch. Aufbau.

eyal
Download Presentation

Regula Kägi-Diener Prof. Dr.iur., Rechtsanwältin St. Leonhard-Str. 20, Postfach 123

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Frauenquoten – was wollen wir?Präsentations des Positionspapiers«Frauenquoten in den Führungsetagen der Wirtschaft» Regula Kägi-Diener Prof. Dr.iur., Rechtsanwältin St. Leonhard-Str. 20, Postfach 123 9001 St. Gallen kaegi-diener.rechtsanwaeltin@bluewin.ch

  2. Aufbau • Warum mehr Frauen in der Führung von Unternehmen • Grundlagen • Daten und Fakten in der Schweiz • Quoten: Charakteristika und Problematik • Aktuelle Diskussion in Europa • Politische / rechtlicheLage (Schweiz) • Schlussfolgerungen /-bemerkungen

  3. I. Die Argumente zugunsten von Geschlechterquoten in der Wirtschaft (1) • Rechtlich / rechtspolitisch • Geschlechtergleichheit in der Arbeitswelt • Geschlechterdemokratische Argumente • gegen aussen - gegen innen • Gerechtigkeit durch Recht • Wirtschaftlich • Diversity • Rentabilität • Kundinnennähe

  4. I. Die Argumente zugunsten von Geschlechterquoten in der Wirtschaft (2) • Volkswirtschaftliches Argument • Internationale Verpflichtung • Annahme einer UPR-Empfehlung • UNO-Frauenrechtskonvention CEDAW • Weitere internationale Verpflichtungen • Wirtschaft ist zu fordern

  5. II. Grundlagen (1)Daten und Fakten • Nicht Führungsfrau trotz guter Ausbildung: • ♀ mehr Hochschulabschlüsse > 1/3 der Führungspos. • ♂ weniger Hochschulabschlüsse > 2/3 d. Führungsp. • GL(100 grössten CH-Unternehmen): 6% ♀, 94% ♂ • VR: 12%♀, 88% ♂ • Tendenz: Internationale Schweizer Unternehmen leicht höher

  6. II. Grundlagen (2)Quoten: Garantie der Gleichstellung Ausreichende Repräsentanz von Frauen und Männern in Gremien • soll beiden Geschlechtergruppen Chance geben, • (gesellschaftliche) Systeme von innen zu gestalten. Gleichstellung ≠ Anpassung der Minderheit an Mehrheit Austausch und Dialog gefragt Braucht quantitative Repräsentanz Führt zu qualitativer Verbesserung

  7. Quoten auf dem Weg zur tatsächlichen Gleichberechtigung / -stellung Bewirkt zahlenmässig höhere Repräsentation von Frauen bereits eine ausreichende Veränderung ? Anliegen 1 Frauen eine Stimme geben (geschlechter-demokratische, prozedurale Komponente) Anliegen 2 Erweiterte Lebenserfahrung/-ver-hältnissefliessen ein (sachliche, inhaltliche Komponente) Nicht nur ausreichende quantitative, sondern ausreichende qualitative Repräsentanz Ohne quantitative Repräsentanz keine legitime inhaltliche Veränderung Quelle: Maihofer, A. (1996) Gleichberechtigung in der Differenz – Replik auf einige neuere Kritiken und die Frage der Quoten. In: Arioli, K. (Hrsg.) Quoten und Gleichstellung von Frau und Mann. Basel: Helbing & Lichtenhahn Verlag.

  8. II. Grundlagen (4)Quoten = zielorientierte quantitative und prozedurale Vorgaben Definition: Quoten sind • ein normatives Mittel, um • effektiv • eine wünschenswerte quantitative Verteilung (Repräsentanz) • verschiedener möglichen Gruppen (hier von Männern und Frauen) in • der Zusammensetzung von Gremium, Organisationenudgl. • zu erreichen.

  9. Quotierungsmodelle: Differenzierung nach 4 Kriterien • Ganz oder teilweise freiwillig • Rechtlich bindend (sanktionsbewehrt) • (Wirtschaftliche) positive oder negative Anreize • Quoten mit Qualifikationsbezug: 1. Quoten mit Mindestvoraussetzungen 2. Quoten mit vorrangiger Berücksichtigung bei gleicher Qualifikation 3. Quoten mit vorrangiger Berücksichtigung bei gleichwertiger Qualifikation • Quoten ohne Qualifikationsbezug (starre Quoten) • Kann sich auf tatsächliche Verhältniszahl stützen (z.B. Verhältnis von ♀ und ♂ im Beruf / bei Berufsabschlüssen); • Empirische Verh.-zahl für Veränderung (Minimum) • Gewillkürte politische Grösse nach Machbarkeit (z.B. was ist politisch durchsetzbar) Verbindlichkeit Qualifikation Bezugsgrösse Verfahrensmässige Ausgestaltung • Zeitliche Vorgaben / Etappierungen • Entscheidungs- und Ergebnisquoten • Entsch.-Stufe: Vorergebnis – Endergebnis Quelle: Pfarr, H. (1988). Quoten und Grundgesetz, Notwendigkeit und Verfassungsmässigkeit von Frauenförderung. Baden-Baden

  10. geben vor, wie entschieden werden muss, damit angestrebte Proportionen erreicht werden (Mittel). Bsp. „Bei jeder Neuwahl sind mind. 50% Frauen zu berücksichtigen.“ Oder: „Bei jeder Anstellung ist mindestens eine Frau zu präsentieren.“ (=Zielvorgaben) legen nur ein Ziel, nichtMittel fest Bsp. „Im mittleren Kader sollen innert zehn Jahren 40% Frauen sein.“ Mittel divers: Rekrutierung, Ausbildung, Motivierung, Nachzug etc. Entscheidungs- und Ergebnisquoten(kombinationsfähig) Entscheidungsquote Ergebnisquote

  11. Grundlagen (3)Aktuelle Diskussion in Europa 96,8% der Unternehmsleitungen in EU von Männern präsidiert (Bevölkerung: 49 ♂, 51% ♀) • OECD: Empfehlung vom 29.05.2013 (Unternehmen mit staatl. Beteiligung: Quoten / Anreize für freiwillige Quoten f. private Unternehmen) • EU: Richtlinie: Nov. 2013: 40%,für börsenkotierte Unternehmen von einer bestimmten Grösse, bis 2020 bzw. 2018, verbunden mit freiwillig definierter Quote für Geschäftsführung. Sanktion: Vorzugsregel. Gültig bis 2028 • EZB: mittl. Management: 35%, ob. Management: 28 % (= Verdoppelung), innert 6 J.

  12. Grundlagen (3)Europäische Länder6 von 7 Top- Positionen sind männlich • Verbindliche gesetzl. Vorgaben (4x):N (40%), B (33%), F (20% → 40%), I (33%, gestaffelt) • Gesetzliche Vorgaben ohne gesetzl. Sanktion, aber Negativanreizen (soft quotas): E (40%; Vergabewesen);NL 30% f. Exekutive und Aufsichtsräte, Finnland: diff. (ab 30 Angestellten), beide complyorexplain. • Nur für staatliche und semi-staatliche Unternehmen in 5 Ländern verbindliche Vorgaben (Dk, Finnland, GR, A, Slowenien) • Freiwillige Zielsetzungen verlangt: GB(empfohlen 25%), DL: Flexiquote, aktuell 19% (DAX 30-Untern.) • Corporate Governance Kodex: A, B, Dk, F, D, Lx, NL, P, E, S, GB, Fi, nicht: CH

  13. Lage in der Schweiz (1) Rechtliche Situation: • Gleichheit von Mann und Frau in der Arbeit: Gesetzgeber in der Pflicht (Art. 8 Abs. 3 BV) • CEDAW: zeitweilige Sondermassnahmen, wenn notwendig • Aktionsplan • Spezifisches Ziel (Frauenanteil in VR) • Zeitweilig, nicht auf Dauer ungleiche Massstäbe • Zielführend • Vertragsfreiheit (Wirtschaftsfreiheit)

  14. Lage in der Schweiz (2) Politisch-Gesellschaftliche Diskussion • Thematisierung in der Öffentlichkeit • Von einer Reihe von Organisationen > positiv zu gesetzlichen Vorkehren • Economiesuisse: Anerkennung des Nachholbedarfs, ablehnend zu gesetzl. Quoten, verlangt Zielsetzungen durch Unternehmen • Politische Agenda • Anfragen (BuVerw.) • Postulate (BuVerw, börsenkotierten und bundesnahen Unternehmen ) > erfüllt • 2 Initiativen (Leutenegger-Oberholzer; abgelehnt vom NR)

  15. Lage in der Schweiz (3) Akzeptanz • Rechtsverständnis: • BuGer: zulässig • Liberales System: • skeptisch gegenüber Regulierung • schützt Gleichheit/Gleichstellung • Öffentlichkeit: • In Frauenkreisen zunehmende Akzeptanz • Kein Tabu-Thema (siehe polit. Vorstösse) • Politisch z.Zt. wenig Chancen • Zumutbarkeit • Hohe Zahl von Hochschul-/Uni-Absolventinnen • Datenbanken vorhanden

  16. bessere Beteiligung benachteiligter Gruppen Ausgewogenheit verschiedener „Eigenschaften“ (diversity) Schnelle Wirksamkeit, Überprüfbarkeit Ausschaltung unreflektierter Selektionsmechanismen (z.B. Think-manager-think-male-Phän.) Höherer Frauenanteil minimiert Druck auf „Token women“ Erfahrungen des unterrepräsent. Geschlechts werden nutzbar; deren Bedürfnisse besser erkennbar. Gewisser Zwang, Qualifikation kritisch zu überdenken Fähigkeiten müssen im Mittelpunkt stehen Unrecht darf nicht mit Unrecht beantwortet werden ungleiche Massstäbe für ♂ und ♀: keine Chancengleichheit. Kritik an Bezugsgrösse Zwang > freiwillige Zielwerte Quoten sind undemokratisch (freie Willkür / Wahl) Quotenfrau negativ konnotiert Kontroverse zur Einführung von Quoten – +

  17. Goldene Regel:Regulierung („Quote“) angezeigt • wenn sich durch die „freie“ Verteilung ein unerwünschtes Ungleichgewicht / Verhältnis zwischen den möglichen Gruppen ergibt, • wenn Verteilregeln nicht am Ziel orientiert sind. Mittel, um unsichtbare Schranken („gläserne Decke“) zu umgehen und einseitige traditionelle Selektionsmechanismen auszuschalten.

  18. Schlussthesen6 Gründe für eine Neubesinnung • Höherer Frauenanteil in den Führungsetagen ist wohlbegründet. • Frauenquoten haben • Normativen Effekt • Tatsächlichen Effekt • Freiwillige Ziele nur beschränkt wirksam • (Zu) geringes Bewusstsein der Wirtschaft (kein CGC), d.h. Steuerung angezeigt • Frauen sind bereit! • Gesetzl. Vorschriften: zulässig & vorgesehen

  19. Zu guter Letzt: • Gleichstellungsproblematik komplex, Mechanismen subtil. Quote nicht alleinseligmachende Mittel für Gleichstellung. Aber: • Durch Quoten > messbare Veränderung / Verbesserung. > Meilenstein auf dem Weg zur tatsächlichen Gleichberechtigung. • Frauenquoten = Bekenntnis zur Wünschbarkeit einer höheren Beteiligung der Frauen. Sehr geringer Frauenanteil: tokenwomen, wenig Einfluss, Anpassungszwang Mittlerer Frauenanteil: Irritation der Mehrheit > Ausgrenzung Wesentlicher Frauenanteil (ausgeglichener Geschlechteranteil): Dialog, Austausch unter gleichwertigen Partnern möglich. Veränderung von Geschlechterbildern, Kultur.

More Related