1 / 4

Vermittlung auf festen AP

Weniger wahrscheinlich. unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen. BV 10.02.04 gültig für MA. BV 10.02.04 gilt nicht für MA (Jubiliare)*. < 55. < 55. < 55. PRA Schließung. Vermittlung auf festen AP. Projektarbeit. 55 bis 61. > 61. Großraum München wahrscheinlich für

creda
Download Presentation

Vermittlung auf festen AP

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Weniger wahrscheinlich unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen BV 10.02.04 gültig für MA BV 10.02.04 gilt nicht für MA (Jubiliare)* < 55 < 55 < 55 PRA Schließung Vermittlung auf festen AP Projektarbeit 55 bis 61 > 61 Großraum München wahrscheinlich für Schwerbehinderte + Tarif, (Greifswald etc. sind alle ÜT) Deutschland RAPID Kl. AP ATZ Keine ATZ SAG muss ATZ Vertrag erfüllen Reintegriert Hauptforderung der BV Einklagbar (nicht Jubilare)* Einklagbar auf vertragsgemäße Beschäftigung aber nicht auf Basis der BV * Bezahlt freistellen Kündigen Kündigen PRA Schließung SAG hat bis jetzt nicht gekündigt *laut Auskunft BR hat die BL rechtsverbindlich unterschrieben, dass die BV 10.2. auch für Jubilare gilt KSchProzess auf Basis von: Kschutz KSchG BV 10.02 ATZ-Vetrag, nur 55 bis 60 KSchProzess auf Basis von: Kschutz KSchG ev. neuer Interessensausgleich/Sozialplan Garantiert durch BV Sehr hohe Wahrscheinlichkeit KSchLKlage zu gewinnen auch nach neuem KSchG => niedrige Wahrscheinlichkeit dass SAG das macht, siehe jetzige Sitautation bei Kündigung aus PRA Abfindung aus Kapazitätsanpasssung 2002 ca. 1 Jahresgehalt Wahrscheinlich Jubilare (nicht garantiert) Rechtsstreit Nicht behandelt in BV, potenzielle Möglichkeit

  2. Garantiert durch BV Wenig wahrscheinlich unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen BV 10.02.04 gültig für MA < 55 < 55 < 55 PRA Schließung Vermittlung auf festen AP Projektarbeit 55 bis 60 > 60 Großraum München wahrscheinlich für Schwerbehinderte + Tarif, (Greifswald etc. sind alle ÜT) Deutschland RAPID Kl. AP ATZ Keine ATZ SAG muss ATZ Vertrag erfüllen Reintegriert Hauptforderung der BV Einklagbar Bezahlt freistellen Kündigen Kündigen SAG hat bis jetzt nicht gekündigt KSchProzess auf Basis von: Kschutz KSchG BV 10.02 ATZ-Vetrag, nur 55 bis 60 KSchProzess auf Basis von: Kschutz KSchG ev. neuer Interessensausgleich/Sozialplan Sehr hohe Wahrscheinlichkeit KSchLKlage zu gewinnen auch nach neuem KSchG => niedrige Wahrscheinlichkeit dass SAG das macht, siehe jetzige Sitautation bei Kündigung aus PRA Abfindung aus Kapazitätsanpasssung 2003 ca. 1 Jahresgehalt Bestandteil BV Rechtsstreit Nicht behandelt in BV, potenzielle Möglichkeit

  3. Hohe Wahrscheinlichkeit Weniger wahrscheinlich unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen BV 10.02.04 gilt nicht für MA < 55 < 55 < 55 PRA Schließung Vermittlung auf festen AP Projektarbeit, wie RAPID ev. RAPID BV würden nicht gelten 55 bis 60 RAPID Kl. AP Großraum München wahrscheinlich für Schwerbehinderte + Tarif, (Greifswald etc. sind alle ÜT) Deutschland PRA ist kein Teilbetrieb Einklagbar auf vertragsgemäße Beschäftigung aber nciht auf Basis der BV Kündigen KSchProzess auf Basis von: Kschutz KSchG ev. neuer Interessensausgleich/Sozialplan Sehr hohe Wahrscheinlichkeit KSchLKlage zu gewinnen auch nach neuem KSchG => niedrige Wahrscheinlichkeit dass SAG das macht, siehe jetzige Sitautation bei Kündigung aus PRA Abfindung aus Kapazitätsanpasssung 2003 ca. 1 Jahresgehalt Irreführung der MAs durch FAQ Rechtsstreit Potenzielle Möglichkeit

  4. PRA-Ablehnung Rintegration Deutschland München Änderungskündigung Mch H betriebsbedingte Kündigung Mch H Versetzung passiert nichts MA Klage auf vertrags- gemäße Beschäftigung BR Widerspruch nach §102 klassische Gründe + PRA ist nur Aussicht auf festen AP Anderer Betrieb, der ev. vor Teilbetriebs- schließung steht, was aber nicht nachweisbar ist (AUB) Annahme unter Vorbehalt der rechtl. Prüfung Erfolgsaussichten: gut, insbesonder >55 SAG Argumentation: sie haben PRA abgelehnt. Chance auf festen Arbeitsplatz abgelehtn bei > 55: Gegenargumentation BV sieht keine Reintegration vor bei < 55 ist das agumentieren schwieriger KSchutz-Prozess, gute Aussichten - WB 102 AN, EWB 102 SAG, wenn BR Widerspruch Kein ordernglicher BR Widerspruch bzw. Gericht lehnt ab (unwahrscheinlich), dann kein Gehalt, sondern Arbeitslosen- geld - KSchProzess 1. Instanz/2.Instanz Schutz - KSchSchutz gilt nach wie vor - Soziale Auswahl - Weiterbeschäftigung auf freien AP - nachweisbare Unternehmerische Entscheidung SAG Argumentation: - PRA Ablehnung = Ablehnung eines AP, um Jubilarschutz zu knacken. Tatsache ist, es ist für <55 ledigliche eine Aussicht auf AP, für > 55 ist die BV sogar ein Beleg, dass nicht reintegriert werden soll - Keine Vergleichbarkeit, da seit Nov. 2002 ohne Beschäftigung Gegenargument: MAs haben von SAG keine Arbeit bekommen, obwohl Arbeitskraft angeboten. SAG juristisch in Annahmeverzug; keine Schuld des MAs - Nicht Vermittelbar; siehe DP, PRA und Ablehnung von PRA Widerspruch gegen Versetzung, MchH Klage gegen Versetzung Ausgang ungewiss, vergl. Greifswald Einstweilige Verfügung wird nicht durchgehen; man muss erst mal vor Ort Versetzung per Direktionsrecht hohe Gefahr von Mobbing Kündigung über Teilbetriebschließung - KSchutz hinfällig - keine Gültigkeit des Sozialplan 2003 ev. neuer Sozialplan - kein BR Widerspruch - Namenslisten Erfolgsaussichten: eher schlecht ev. kein BR Widerspruch des dortigen BR Betr.bed. Kündigung NCI: Mai 2004

More Related