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Information für Firmenkunden

Information für Firmenkunden. Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum ( S ingle E uro P ayments A rea – SEPA ) Berghülen, 03.04.2013 DZ BANK AG, Katja Eiberger, stv. Abteilungsdirektorin TxB. Übersicht. Ziele und Beteiligte Der „SEPA-Raum“ Zeitplan Neuerungen im Überblick IBAN und BIC

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Presentation Transcript


  1. Information für Firmenkunden Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum(Single Euro Payments Area – SEPA)Berghülen, 03.04.2013DZ BANK AG, Katja Eiberger, stv. Abteilungsdirektorin TxB

  2. Übersicht Ziele und Beteiligte Der „SEPA-Raum“ Zeitplan Neuerungen im Überblick IBAN und BIC SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente Europäische Überweisung Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate Kartenzahlungen Was ist zu tun? Ihre Vorteile

  3. Wieso, weshalb, warum?Hintergründe und Ziele Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes Stärkung der europäischen Wirtschaft Entwicklung effizienter europäischer Zahlungsverkehrsinstrumente Intensivierung des EU-weiten Wettbewerbs • Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area – SEPA) • bisher: 25 verschiedene nationale Systeme

  4. Wer hat‘s erfunden?Beteiligte und Umfeld

  5. Nicht nur in den Euro-Staaten und der Europäischen UnionDer „S€PA-Raum“ im Überblick

  6. Die „Migration“Der Zeitplan zur Umsetzung

  7. Jeder ist betroffen Sie sind von SEPA betroffen, wenn SIE (als Privatperson, Unternehmen, Verein, Kommune etc.) Zahlungsverkehr in „SEPA-Länder“ sowie innerhalb Deutschlands abwickeln heute mehrere Konten im Binnenmarkt unterhalten heute bereits elektronischen Zahlungsverkehr betreiben und Ihre Systeme umgestellt werden sollen/müssen

  8. Die SEPA Migration erfordert konkrete Anpassungen SEPA-Überweisung Inlandsüberweisung Kontonummer und BLZ IBAN und BIC DTA-Format SEPA XML-Format Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag SEPA-Basis- und Firmenlastschriftverfahren

  9. Der Vordruck für die €uro-ÜberweisungEuropäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) Zahlungenauch innerhalb Deutschlands Neuer Name zur Unter- scheidung IBAN des Zahlungs-empfängers Wegfall der Betragsgrenze von 50.000 Euro BIC des Zahlungs-empfängers Neues Beleg- erkennungs-merkmal „16“ IBAN des Kontoinhabers/ Zahlers

  10. Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC

  11. Kleine, aber feine UnterschiedeEuropäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) *noch bis 1. Februar 2014

  12. Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC • Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen). DE021234 56781234 5678 90 ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2)„Bankleitzahl“ (8)Kontonummer (10) • Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem. Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten und besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen.Beispiel: GENO DES1REH • IBAN und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen.

  13. Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung Aktuelles Verfahren… … zukünftiges Verfahren Einzugsermächtigungs-lastschriftverfahren „SDD Core“ SEPA-Basis-Lastschrift Abbuchungs-lastschriftverfahren „SDD B2B“ SEPA-Firmen-Lastschrift

  14. Der Vordruck für die SEPA-Lastschrift Richtig! Es gibt keinen Vordruck.

  15. „Einzugsermächtigung“ vs. „SEPA-Basis-Lastschrift“Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Stand: Juli 2012 1) Anpassung gilt sei 9. Juli 2012. 2) Seit 9. Juli 2012 können bestehende „Einzugsermächtigungen“ für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden.

  16. Kriterien des SEPA-Basis-LastschriftverfahrensEuropäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Deutsche Lastschriftverfahren sind auf Europa nicht 1:1 übertragbar (8 Modelle wurden diskutiert) Grundlage ist ein Mandat des Zahlungspflichtigen gegenüber Zahlungsempfänger und Zahlstelle.  Dies ist neu gegenüber der heutigen Situation in Deutschland Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger vereinbaren ein konkretes Fälligkeitsdatum (D) Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen eine Vorausinformation (z.B. Rechnung und Belastungshinweis) rechtzeitig vor Fälligkeit zu übermitteln Der Zahlungsempfänger bzw. seine Bank müssen die Lastschrift so rechtzeitig zum Einzug weiterleiten, dass die Datei bei der Bank des Zahlungspflichtigen bei einer Erst- oder Einzellastschrift mindestens 5 Tage und bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens 2 Tage vor Fälligkeit vorliegt

  17. Die „Migration“Seit 9. Juli 2012 alles möglich Seit dem 9. Juli 2012 können vorhandene Einzugsermächtigungen auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren migriert werden! Lastschrifteinzieher müssen ihre Kunden vor dem Wechsel auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren über den Wechsel informieren und ihnen die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz mitteilen. Die bisherigen Einzugsermächtigungen können als Lastschriftmandat im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden. Bisherige Einzugsermächtigungen müssen nicht neu eingeholt werden, sofern diese wirksam vorliegen. Lastschrift-Gläubiger sollten sukzessive ihre Formulare auf „SEPA-Lastschriftmandate“ anpassen.

  18. SEPA-Umstellung leicht gemacht: Musterschreiben Umdeutung

  19. Ohne Mandat geht‘s nicht Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)

  20. Praktischer Umgang mit Mandaten Feste Vorgabe für die Gestaltung und Formulierung der Mandate Mandatstext in der Sprache des Zahlungspflichtigen oder zweisprachig (zusätzlich in Englisch) Für alle Sprachen des SEPA-Raumes liegen die Mandatstexte vor Aufbewahrungspflicht mind. 14 Monate nach dem letzten Einzug Zahlungspflichtiger hat Recht auf Mandatsanforderung über seine Bank Ein Mandat verfällt 36 Monate nach letztem Lastschrifteinzug

  21. Umdeutungslösung „Einzugsermächtigung in SEPA-Mandat“ Anstelle der Einholung eines separaten Mandats haben die Einreicher von Lastschriften die Möglichkeit, ihre Kunden per Brief über den Schwenk von Einzugsermächtigungslastschriften auf SEPA-Basis-Lastschriften zu informieren. Wichtig: Die Einzugsermächtigung muss Ihnen schriftlich im Original vorliegen! Eine vorhandene Einzugsermächtigung gilt dann als Mandat, wenn der Kunde der Umdeutung nicht widerspricht. Mustertexte erhalten Sie bei Ihrer Raiffeisenbank Berghülen! Achtung: Sollte ein Mandat länger als 36 Monate nicht genutzt werden, verliert es seine Gültigkeit!

  22. Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier „CI“)Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit) • notwendige Voraussetzung für die europäischen Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit „Core“ und „B2B“) • fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland) • in Deutschland neu entwickelt: • zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank(kostenfrei unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de) Die Mandatsreferenz wird vom Lastschrifteinreicher für jedes SEPA-Mandat individuell vergeben. In Verbindung mit der Gläubiger-ID dient sie der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. Länge und Aufbau der Mandatsreferenz können vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden (max. 35 Stellen). DE 02ZZZ01234567890 ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2)Geschäftsbereichskennung (3)Nationales Identifikationsmerkmal (11)

  23. Vorabanzeige I • Die Vorabanzeige ist die verpflichtende Information des Gläubigers an den Zahler über die „anstehende Lastschrift“ • Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit, für eine ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen • Der Betrag und der/die Belastungstermin(e) sind dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Des Weiteren sollen die Gläubiger-Identifikationsnummer (CI) und die Mandatsreferenz genannt werden • Der Gläubiger muss die Vorabanzeige spätestens 14 Kalendertage vor der Fälligkeit der SEPA-Lastschrift an den Zahler geschickt haben

  24. SEPA-Umstellung leicht gemacht:Beispiele Vorabanzeige Beispiel für eine einzelne Vorabanzeige pro Einzug: Rechnung vom 05.01.2013: "Die Forderung von 68,11 € ziehen wir mit der SEPA-Lastschrift zum Mandat 4711 zu der Gläubiger-Identifikationsnummer DE321XXXXX von Ihrem Konto IBAN DE79 6829 0000 0000 3321 00 bei der Volksbank Welzheim eG, GENODES1WEL zum Fälligkeitstag 15.01.2013 ein.“ Beispiel für eine einmalige Vorabanzeige: Miete: „Die Miete in Höhe von 350 € ziehen wir mit einer SEPA-Lastschrift zum Mandat 4712 zu der Gläubiger-Identifikationsnummer DE321XXXXX von Ihrem Konto IBAN DE79 6829 0000 0000 3321 00bei der Raiffeisenbank Weissacher Tal eG GENODES1RWT zum jeweils 1. des Monats, beginnend mit dem 1.2.2013 ein. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende/Feiertag verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den 1. folgenden Werktag."

  25. Das VorgehenÜberblick Einreichen der Lastschrift Voraussetzungen Lastschriftmandat Widerspruch • Beantragen der Gläubiger ID • Aktuell bestehende Einzugsermächtigungen werden durch eine Umdeutung ab dem 9.7.2012 zu einem SEPA-Mandat • Empfehlung: bis zur firmenindividuellen Umstellung weiterhin Einzugsermächtigungen einholen und diese dann umdeuten • Erst- und Einmal-Lastschriften werden von der Bank des Empfängers spätestens 5 Bankarbeitstage vor Fälligkeit in die Verrechnung gegeben, • Folgelastschriftenspätestens 2 Bankarbeitstage vor Fälligkeit • Widerspruchsfristfür den Zahlungspflichtigen beträgt max. 8 Wochen, • bzw. bei nicht autorisierten Zahlungen 13 Monate, nach Belastungsbuchung • Bei einer B2B Lastschrift ist kein Widerspruch möglich http://glaeubiger-id.bundesbank.de • IBAN und BIC müssen vorliegen • neue Inkassovereinbarung mit Hausbank abschließen

  26. Ohne Mandat geht‘s nichtEuropäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit)

  27. SEPA-Firmen-LastschriftUnterschiede zur SEPA-Basis-Lastschrift Abweichend von der SEPA-Basis-Lastschrift (CORE) sind bei der SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B) folgende Merkmale zu beachten: Einzüge erfolgen nur zwischen Nicht-Verbrauchern / Firmen Mandat muss ein B2B-Mandat sein Einreichung des Mandats durch den Zahlungspflichtigen bei seiner Bank Einreichung der Lastschrift bei der Bank des Zahlungspflichtigen spätestens 1 Tag vor Fälligkeit (D-1) die Bank des Zahlungspflichtigen ist zur Prüfung der B2B-Lastschrift gegen das Mandat verpflichtet (dieses muss bei der Bank hinterlegt sein) Keine Rückgabemöglichkeit wegen Widerspruch durch den Zahlungspflichtigen (nur bei unautorisierten Lastschriften)

  28. „Abbuchungsauftrag“ vs. „SEPA-Firmen-Lastschrift“Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit)Stand: Juli 2012

  29. Einreichungsfristen bei SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschrift (CORE) Erst-Lastschrift und Einmal-Lastschrift Früheste Einreichung: vereinbaren Sie bitte mit Ihrer Bank Späteste Einreichung: 6 TARGET-Tage vor Fälligkeit Folge- und letztmalige Lastschrift Früheste Einreichung: vereinbaren Sie bitte mit Ihrer Bank Späteste Einreichung: 3 TARGET-Tage vor Fälligkeit SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B) Erst- Lastschrift / Einmal- Lastschrift sowie Folge- und letztmalige Lastschrift Früheste Einreichung: vereinbaren Sie bitte mit Ihrer Bank Späteste Einreichung: 2 TARGET-Tage vor Fälligkeit TARGET-Feiertage: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1.Mai, Weihnachtsfeiertage das TARGET-System ist an Samstagen und Sonntagen geschlossen

  30. Exkurs: KartenzahlungenNeuerungen für Händler Ziel ist die Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes für Kartenzahlungen Die Übergangsfrist bis 01.02.2016 ist zu beachten

  31. Was ist zu tun?Handlungsempfehlungen für Firmen I • Wer „kümmert“ sich um SEPA (SEPA-Beauftragter) • Entwickeln Sie einen Umsetzungszeitplan für Ihr Unternehmen • Geben Sie auf allen relevanten Formularen, Rechnungen etc. zusätzlich Ihre Bankverbindung mit IBAN und BIC an • Fragen Sie Kunden und Lieferanten nach deren Bankverbindung mit IBAN und BIC • Prüfen Sie Ihre Finanzbuchhaltung auf SEPA-Fähigkeit (IBAN/BIC-Fähigkeit, XML-Datenaufbau, Mandatsdaten hinterlegbar) • Ist die SEPA-Fähigkeit der Lohnbuchhaltung gegeben? • Prüfen Sie Ihre Banking-Software auf SEPA-Fähigkeit

  32. Zusätzlich bei SEPA Basis-Lastschrifteinzug: Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen Inkassovereinbarungen mit der Bank ergänzen/erneuern Aufbau der Mandatsreferenz festlegen Einzugsermächtigungen prüfen und vor Umstellung auf SEPA umdeuten Vorlauffristen bei der Einreichung beachten Vorabankündigung beachten Zusätzlich bei SEPA Firmen-Lastschrifteinzug: neues Mandat einholen (Achtung: nur bei Firmen möglich!!) Bezogener muss dieses Mandat bei seiner Bank hinterlegen lassen! Was ist zu tun?Handlungsempfehlungen für Firmen II

  33. SEPA - Ihre Vorteile Steuern Sie Ihren Euro-Zahlungsverkehr im Binnenmarkt komplett über Ihr Konto bei der Raiffeisenbank Berghülen eG. Optimieren Sie Ihre Liquiditätssteuerung im europäischen Ausland. Profitieren Sie von einfachen, effizienten und schnellen Zahlungen. Bestimmen Sie durch die neue Lastschrift den Zeitpunkt des Geldeingangs aus Ihrer Rechnungslegung selbst. Genießen Sie mehr Sicherheit dank einheitlicher Regelungen. Setzen Sie bei der Umstellung auf die neuen Zahlungsanwendungen auf die kompetente Unterstützung Ihrer Raiffeisenbank BerghüleneG!

  34. Vielen Dank und viel Erfolg bei der Umsetzung! Für weitergehende Fragen und Informationen stehen Ihnen Ihre Berater gerne zur Verfügung!Oder besuchen Sie uns online.

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