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Rechte und Pflichten der MAV

Rechte und Pflichten der MAV. Eine Einführung. Rechtsgrundlagen. Landeskirchliches Mitarbeitergesetz (LMG): Regelung der privatrechtlichen Dienstverhältnisse - § 5 (1): Bildung einer Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK)

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Rechte und Pflichten der MAV

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Presentation Transcript


  1. Rechte und Pflichten der MAV Eine Einführung

  2. Rechtsgrundlagen • Landeskirchliches Mitarbeitergesetz (LMG): • Regelung der privatrechtlichen Dienstverhältnisse • - § 5 (1): Bildung einer Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) • - § 5 (2): ARK schafft Regelungen über Inhalt, Abschluss und Beendigung von Dienst- verhältnissen sowie Vergütung und Entlohnung - es entsteht die Kirchliche Dienstvertragsordnung (KDVO) • - § 5 (3): ARK wirkt bei sonstigen Regelungen von dienstrechtlicher Bedeutung mit

  3. Anmerkung: • 1. Weg: AG bestimmt den Tarif • 2. Weg: AG-V und AN-V verhandeln einen Tarifvertrag • 3. Weg: Arbeitsrechtskommission, paritätisch besetzt mit AG-Vertretern und AN-Vertretern stellen Übereinstimmung her über die geltende Dienstordnung

  4. Rechtsgrundlagen • Kirchliche Dienstvertragsordnung (KDVO): regelt alle Angelegenheiten der Arbeit, wie z.B. • Schriftform des Dienstvertrages u. der Nebenabsprachen, Eingruppierung • Schriftform der Nebenabsprachen, • Regelmäßige Arbeitszeiten, Arbeitszeit an Samstagen und Vorfesttagen, Überstunden, • Vergütung, Bestandteile, Auszahlung der Vergütung • Beendigung des Dienstverhältnisses, Kündigungsfristen... • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  5. Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) Rechtsgrundlagen

  6. Jeder Mitarbeiter hat das Recht auf Vertretung durch eine MAV, die auf die gleichmäßige und ordnungsgemäße Anwendung der arbeitsrechtlichen Vorschriften für alle Mitarbeiter achtet. MVG - Sein Sinn

  7. Gegenüber der DienststellenleitungVertrauensvolle und partnerschaftlicheZusammenarbeit- Gegenseitige Information- Versuch der Einigung in Streitfällen ausschließlich? Die Pflichten der MAV

  8. Gegenüber den MitarbeiternDarauf achten, dass alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nach Recht und Billigkeit behandelt werden Die Pflichten der MAV

  9. Gegenüber den Mitarbeitern…die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialenBelange der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu fördern Die Pflichten der MAV

  10. Gegenüber den Mitarbeitern…persönliche Anliegen auf Veranlassung des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin, sofern die MAV diese für berechtigt hält, bei der Dienststellenleitung vertreten. Die Pflichten der MAV

  11. Gegenüber den Mitarbeitern…das Verständnis für den Auftrag der Kirche zu stärken und für eine gute Zusammenarbeit einzutreten Die Pflichten der MAV

  12. MVG • § 35 Allgemeine Aufgaben der MAV

  13. Die Rechte der MAV Rechte MAV- der Stufen Fünf

  14. Die Rechte der MAV • Erste Stufe • Passives Recht • Informationsrechte der Mitarbeitervertretung

  15. MVG: • § 34 Informationsrechte der MAV „Die MAV ist zur Durchführung ihrer –Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Die DL soll die MAV bereits in der Vorbereitung von Entscheidungen informieren und die MAV, insbesondere bei org. u. sozialen Maßnahmen [§ 40 MVG], frühzeitig an der Planung beteiligen….“

  16. Die Rechte der MAV • Zweite Stufe • Beratungsrecht • Mitberatung

  17. MVG: • § 46 Fälle der Mitberatung z.B. a) Auflösung, Einschränkung, Verlegung und Zusammenlegung von Dienststellen oder erheblichen Teilen von ihnen … f) Aufstellung und Änderung des Stellenplans, … h) Dauerhafte Vergabe von Arbeitsbereichen an Dritte, ….

  18. Die Rechte der MAV • Dritte Stufe • Vetorechte • Eingeschränkte Mitbestimmung • Mitbestimmung

  19. MVG: § 39 Fälle der Mitbestimmung bei allgemeinen personellen Angelegenheiten • Inhalt und Verwendung von Personalfragebögen, … • Aufstellung von Beurteilungsgrundsätzen • Aufstellung von Grunds. für die Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie die Teilnehmerauswahl….

  20. MVG § 40 Fälle der Mitbestimmung in org. u. sozialen Angelegenheiten • Bestellung von Betriebsärzten …. • Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen.. d) Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen … e) Aufstellung von Grundsätzen für den Urlaubsplan f) Aufstellung von Sozialplänen …

  21. MVG § 42 Fälle der eingeschränkten Mitb. in Personalangelegenheiten der privatrechtlich angestellten MA • Einstellung • ordentl. Kündigung nach Ablauf der Probezeit … c) Eingruppierung … j) Versagung und Widerruf der Genehmigung einer Nebentätigkeit ..

  22. Die Rechte der MAV • Vierte Stufe • Gestaltungsrechte • Initiativrecht der MAV • Dienstvereinbarungen

  23. MVG § 47 Initiativrecht der MAV • Die MAV kann der DL in den Fällen der §§ 39, 40, 42, 43, 46 Maßnahmen vorschlagen….. • Kommt …. Einigung nicht zu Stande, …kann die MAV die Schlichtungsstelle anrufen

  24. MVG: • § 36 Dienstvereinbarungen • MAV u. DL können Dienstverein-barungen abschließen. • … schriftlich … • …gelten unmittelbar … (6) …bei Streitigkeiten über die Auslegung … Schlichtungsstelle anrufen …

  25. Die Rechte der MAV • Fünfte Stufe • Beschwerderecht • Beschwerderecht der MAV bei Aufsichtsorganen

  26. MVG • § 48 Beschwerderecht der MAV • Verstößt die DL gegen sich aus diesem Kirchengesetz ergebende …. Pflichten, hat die MAV das Recht, bei den zuständigen Leitungs- und Aufsichtsorganen Beschwerde einzulegen. • … Abhilfe schaffen …

  27. Ablaufschema Mitbestimmung

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