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Uwe Kassing Rechtsanwalt/Fachanwalt f. Insolvenzrecht Hamburg/Lüneburg

A ktuelles aus Rechtsprechung und Gesetzgebung zu den Verfahren natürlicher Personen. Uwe Kassing Rechtsanwalt/Fachanwalt f. Insolvenzrecht Hamburg/Lüneburg. 9. Verbraucherinsolvenzveranstaltung Hamburg, 20. Januar 2006

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Uwe Kassing Rechtsanwalt/Fachanwalt f. Insolvenzrecht Hamburg/Lüneburg

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  1. Aktuelles aus Rechtsprechung und Gesetzgebung zu den Verfahren natürlicher Personen Uwe Kassing Rechtsanwalt/Fachanwalt f. Insolvenzrecht Hamburg/Lüneburg 9. Verbraucherinsolvenzveranstaltung Hamburg, 20. Januar 2006 Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenzund Restschuldbefreiung - ARGE Insolvenzrecht und Sanierung im DAV -

  2. Aktuelles aus der Rechtsprechung und Gesetzgebung zu den Verfahren natürlicher Personen Inhaltsverzeichnis/ Gliederung Teil 1 Aktuelles aus der Rechtsprechung I. Abgrenzung Regelinsolvenz/ vereinfachtes Verfahren (§§ 304 ff. InsO) II. Zuständigkeit/ Wegzug nach Antragstellung III. Unterhalt IV. Steuern/ Erstattung/ Aufrechnung und Wahl der Steuerklasse V. Girokonto VI. Masseverbindlichkeiten VII. Vorzeitige Restschuldbefreiung (RSB) VIII. Nachtragsverteilung / Nachträgl. Anmeldung IX. Versagung der RSB X. Vergütung Teil 2 Aktuelles aus der Gesetzgebung I. RefE zum Pfändungsschutz und Altersvorsorge II. RefE/Bund-Länder-Kommission „Neue Wege zu einer Restschuldbefreiung“ RA / FAInsR Uwe Kassing Kassing Borchers 20. Januar 2006 RA / FAInsR Uwe Kassing 2

  3. Aktuelles aus der Rechtsprechung Rechtsprechung I. • Abgrenzung Regelinsolvenz/ vereinfachtes Verfahren ( §§304 ff. InsO) • BGH Beschl. vom 22.9.2005, ZVI 2005, 598 • Kernaussagen : • der Alleingesellschafter einer GmbH übt eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit aus • Forderungen auf Zahlungen von Sozialvers.beiträgen u. Lohnsteuer, die nach Grundsätzen der Durchgriffshaftung geltend gemacht werden, sind Forderungen aus Arbeitsverhältnissen i.S.d. § 304 InsO. RA / FAInsR Uwe Kassing Kassing Borchers 25. November 2005 RA / FAInsR Uwe Kassing 3

  4. Aktuelles aus der Rechtsprechung Rechtsprechung I. • Abgrenzung Regelinsolvenz/ vereinfachtes Verfahren ( §§304 ff. InsO) • BGH : maßgeblich ist die Verschuldensstruktur • Kernaussagen : • die mögliche Haftung für Gesellschaftsschulden ist mit der Haftung des Verbrauchers typischerweise nicht vergleichbar • weite Auslegung“ des Begriffs „Forderungen aus Arbeitsverhältnisse“ im Sinne § 304 InsO (unerheblich, ob Primäransprüche oder Durchgriffshaftung) RA / FAInsR Uwe Kassing Kassing Borchers 25. November 2005 RA / FAInsR Uwe Kassing 3

  5. Aktuelles aus der Rechtsprechung Rechtsprechung II. • Zuständigkeit des Insolvenzgerichts/ Wegzug des Schuldners nach Antragstellung • EuGH (GA Colomer) ZVI 2005, 476 Schlussanträge v. 6.9.2005 (BGH ZVI 2003,655) ;EuInsVO Art. 3, 48 • Kernaussagen : • das Gericht des Mitgliedstaates, bei dem der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt worden ist, ist auch dann für die Entscheidung über die Eröffnung zuständig, wenn der Schuldner nach Antragstellung, aber vor der Eröffnung den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen in das Gebiet eines anderen Mitgliedsstaates verlegt. RA / FAInsR Uwe Kassing Kassing Borchers 25. November 2005 RA / FAInsR Uwe Kassing 3

  6. Aktuelles aus der Rechtsprechung Rechtsprechung II. • Zuständigkeit des Insolvenzgerichts/ Wegzug des Schuldners nach Antragstellung • Kernaussagen : • aus den Begründungserwägungen der Verordnung Nr. 1346/2000 geht hervor, dass (…) „Forum Shopping“ verhindert werden muss. D.h., damit es nicht dazu kommt, dass Vermögensgegenstände oder Rechtsstreitigkeiten von einem Mitgliedsstaat in einen anderen verlagert werden, um eine verbesserte Rechtsstellung anzustreben. • Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung des Mittelpunktes der hauptsächlichen Interessen ist der Eröffnungsantrag (arg. Pro : Verhinderung Forum Shopping und Erhalt der Sicherungsmaßnahmen). RA / FAInsR Uwe Kassing Kassing Borchers 25. November 2005 RA / FAInsR Uwe Kassing 3

  7. Aktuelles aus der Rechtsprechung Rechtsprechung III. • Unterhalt/ Vollstreckung wg. Rückstand AG Dortmund ZVI 2005, 836 • Kernaussagen : • Unterhaltsgläubiger dürfen, soweit ihre Ansprüche Insolvenzforderungen gem. § 38 InsO sind, den massefreien Differenzbetrag zwischen § 850 c ZPO und § 850 d ZPO nicht pfänden. • es greift das allgemeine Vollstreckungsverbot gem. § 89 Abs. 1 InsO • nur für Neugläubiger von Unterhaltsansprüchen sieht § 89 Abs. 2 Satz 2 eine Durchbrechung des Vollstreckungsverbotes insoweit vor. RA / FAInsR Uwe Kassing Kassing Borchers 25. November 2005 RA / FAInsR Uwe Kassing 3

  8. Aktuelles aus der Rechtsprechung Rechtsprechung III. • Unterhalt/ Obliegenheit zur Einleitung eines Verfahrens bei Unterhaltspflicht zugunsten der Unterhaltsberechtigten BGH ZVI 2005, 188; dazu Thomas Fischer, ZVI 2005, 357 • Kernaussagen : • Eine Obliegenheit zur Einleitung eines Insolvenzverfahrens ist dann anzu-nehmen, wenn die Unterhaltsberechtigten auf diesem Wege einen höheren Unterhaltsanspruch bekommen, weil dann Schulden bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners außer Betracht bleiben (Anm.: Erhöhung d. Pfändungsfreigrenzen seit 1.7.2005 erhöhen Attraktivität der Pfändung des massefreien Differenzbetrags zw.§ 850 c ZPO und § 850 d ZPO) • Beurteilung im Einzelfall notwendig RA / FAInsR Uwe Kassing Kassing Borchers 20. Januar 2006 RA / FAInsR Uwe Kassing 3

  9. Aktuelles aus der Rechtsprechung Rechtsprechung IV. • Steuer/ Erstattung/Aufrechnung (RSB) BGH ZInsO 2005, 873, Urt. v. 21.7.2005, Praxis: Insbüro 2005, 444 • Kernaussagen : • Die Abtretung der Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis an einen vom Insolvenzgericht bestimmten Treuhänder erfasst nicht den Anspruch auf Erstattung von Lohn- und Einkommenssteuerzahlungen. • In der Wohlverhaltensperiode besteht kein allgemeines Aufrechnungsverbot • Vollstreckungsverbot des § 294 Abs. 1 InsO enthält kein Aufrechnungsverbot. RA / FAInsR Uwe Kassing Kassing Borchers 20. Januar 2006 RA / FAInsR Uwe Kassing 3

  10. Aktuelles aus der Rechtsprechung Rechtsprechung IV. • Steuer/ Wahl der (ungünstigeren) Steuerklasse (Schu = V) BGH ZInsO 2005, 1212, Beschl. v. 4.10.2005 • Kernaussagen : • Hat der Schuldner vor der Pfändung eine ungünstigere Lohnsteuerklasse in Gläubigerbenachteiligungsabsicht gewählt, so kann er bei der Berechnung des pfändungsfreien Betrages schon im Jahre der Pfändung so behandelt werden, als sei sein Arbeitseinkommen gemäß der günstigeren Lohnsteuerklasse zu versteuern. • Wählt der Schuldner nach der Pfändung eine ungünstigere Lohnsteuerklasse oder behält er diese für das folgende Kalenderjahr bei, so gilt dies auch ohne Gläubigerbenachteiligungsabsicht schon dann, wenn für diese Wahl objektiv kein sachlich rechtfertigender Grund gegeben RA / FAInsR Uwe Kassing Kassing Borchers 20. Januar 2006 RA / FAInsR Uwe Kassing 3

  11. Aktuelles aus der Rechtsprechung Rechtsprechung IV. • Steuer/ Wahl der (ungünstigeren) Steuerklasse (Schu = V) BGH ZInsO 2005, 1212, Beschl. v. 4.10.2005 • Praxistipp für das Insolvenzverfahren : • Hat der Schuldner Einkommen erzielt und Vorauszahlungen geleistet, können diese bei einer ungünstigen Steuerklassenwahl nach Beantragung eines Aufteilungsbescheides durch den Insolvenzverwalter für die Ermittlung des Erstattungsbetrages für den Schuldner (bei Zusammenveranlagung von Ehegatten) im Wege der Steuererstattung für die Masse zurückgeholt werden. • das Insolvenzverfahren ist dann bis zur Realisierung der Steuererstattung nicht abzuschließen, da solange noch nicht alle Vermögensgegenstände verwertet sind. RA / FAInsR Uwe Kassing Kassing Borchers 20. Januar 2006 RA / FAInsR Uwe Kassing 3

  12. Aktuelles aus der Rechtsprechung Rechtsprechung V. • Girokonto/ Pflicht zur Einrichtung durch Kreditinstitut LG Bremen ZIP 2005, 1823 (nicht rkr.), EWiR Derleder, 2006, 9 • Kernaussagen : • Die freiwillige Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) der Verbände der Kreditwirtschaft ist eine rechtsverbindliche Willenserklärung (…), die zur Einrichtung eines Girokontos gegenüber jeder Person verpflichtet, beim der keine Unzumutbarkeitsgründe vorliegen. • Ein Kreditinstitut, welches Mitglied eines Trägerverbandes des ZKA ist, muss sich die Selbstverpflichtung (…) zurechnen lassen • Die Führung eines Girokontos auf Guthabenbasis ist zumutbar, wenn früheres Girokonto gekündigt wurde (…) , Verbindlichkeiten aber ausgeglichen wurden • Die Führung ist selbst dann nicht unzumutbar, wenn über das Vermögen des Inhabers das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. RA / FAInsR Uwe Kassing Kassing Borchers 20. Januar 2006 RA / FAInsR Uwe Kassing 3

  13. Aktuelles aus der Rechtsprechung Rechtsprechung V. • zum ProblemGirokonto/ Einrichtung bei Insolvenz • Praxistipp : • Ethik Bank (gehört zur Volksbank Eisenberg eG) ( www.ethikbank.de) „Mikrokonto für Schuldner“ • Sparkassen - mit Hinweis auf die freiwillige Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses der Verbände der Kreditwirtschaft (Selbstverpflichtung) • Postbank AG RA / FAInsR Uwe Kassing Kassing Borchers 20. Januar 2006 RA / FAInsR Uwe Kassing 3

  14. Aktuelles aus der Rechtsprechung Rechtsprechung VI. • Masseverbindlichkeiten / Anstellung AN ohne Kenntnis ArbG Augsburg ZVI 2005, 382 (rkr.) • Kernaussagen : • Keine Haftung des Insolvenzverwalters für Arbeitslohn nach Neueröffnung einer Arztpraxis bei Anstellung einer Arzthelferin ohne Kenntnis des Verwalters oder Insolvenzgerichts • Eröffnet ein Freiberufler nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Einstellung des ursprünglichen Praxisbetriebes eine neue Praxis, dann fallen die Einnahmen in die Insolvenzmasse. • Die Einnahmen sind von der kassenärztlichen Vereinigung an den Insolvenzverwalter auszuzahlen, der die Betriebsausgaben erstattet und den notwendigen Unterhalt auszahlt. • Die Begründung von Masseverbindlichkeiten durch den neuen Praxisbetrieb ist zumindest hinsichtlich der Verbindlichkeiten, für die das Insolvenzgericht Pfändungsschutz angeordent hat, ausgeschlossen. • Verschweigt der Arzt die Anstellung einer weiteren Helferin, so kann diese keine Haftungsansprüche gegen den Insolvenzverwalter (…) geltend machen. RA / FAInsR Uwe Kassing Kassing Borchers 25. November 2005 RA / FAInsR Uwe Kassing 3

  15. Aktuelles aus der Rechtsprechung Rechtsprechung VI. • Masseverbindlichkeiten / Umsatzsteuer aus gewerbl. Tätigkeit BFH ZInsO 2005, 774; m. Anmerkung Schmittmann • Kernaussagen : • Nimmt der Schuldner während des Insolvenzverfahrens eine neue Erwerbstätigkeit auf, indem er durch seine Arbeit und mit Hilfe von nach § 811 Nr. 5 ZPO unpfändbaren Gegenständen steuerpflichtige Leistungen erbringt, zählt die hierfür geschuldete Umsatzsteuer nicht nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO zu den Masseverbindlichkeiten. • Fazit : der BFH stellt darauf ab, ob der Schuldner in seinem Betrieb Gegenstände einsetzt, die zur Insolvenzmasse gehören. • Auf die Frage, ob die Entgelte, die der Schuldner für seine steuerpflichtige Tätigkeit erhält, gem. § 35 InsO in die Insolvenzmasse fallen und ob der Insolvenzverwalter sie zur Masse ziehen muss (vgl. BGH ZInsO 2003, 413) kommt es nicht an, da nicht die Entgelte sondern nur die Lieferungen und Leistungen selbst der Umsatzsteuer unterliegen. RA / FAInsR Uwe Kassing Kassing Borchers 20. Januar 2006 RA / FAInsR Uwe Kassing 3

  16. Aktuelles aus der Rechtsprechung Rechtsprechung VI. • Masseverbindlichkeiten / Austauschverträge AG Hamburg ZInsO 2005, 837; Urteil v. 29.6.2005 (lesenswert !) • Kernaussagen : • Durch den Insolvenzschuldner nach der Insolvenzeröffnung abgeschlossene Austauschverträge gewähren den Neugläubigern keine Ansprüche gegen die Insolvenzmasse. • Der Neuerwerb i.S.d. § 35 InsO ist ausschließlich den Insolvenzgläubigern zugewiesen; Neugläubiger (für nach Eröffnung von dem Schuldner neu begründete Verbindlichkeiten) können weder als Insolvenzgläubiger noch als Massegläubiger auf diesen Neuerwerb zugreifen. Es bleibt lediglich die Vollstreckung in insolvenzfreies Vermögen. RA / FAInsR Uwe Kassing Kassing Borchers 20. Januar 2006 RA / FAInsR Uwe Kassing 3

  17. Aktuelles aus der Rechtsprechung Rechtsprechung VII. • Vorzeitige Restschuldbefreiung BGH ZInsO 2005, 597; Beschl. vom 17.3.2005 • Leitsätze : • Haben keine Insolvenzgläubiger Forderungen zur Tabelle angemeldet, kann dem Schuldner die RSB bereits im Schlusstermin erteilt werden, sofern er belegt, dass die Verfahrenskosten und die sonstigen Masseverbindlichkeiten getilgt sind. • Werden vor Ablauf der Wohlverhaltensphase die Verfahrenskosten berichtigt und sämtliche Gläubiger befriedigt, ist auf Antrag des Schuldners die Wohlverhaltensphase vorzeitig zu beenden und die RSB auszusprechen. RA / FAInsR Uwe Kassing Kassing Borchers 25. November 2005 RA / FAInsR Uwe Kassing 3

  18. Aktuelles aus der Rechtsprechung Rechtsprechung VII. • Vorzeitige Restschuldbefreiung BGH ZInsO 2005, 597; Beschl. vom 17.3.2005 • Fragestellungen aus der Praxis zu der vorzeitigen RSB : • Berücksichtigung derAbsonderungsrechte ? (Beispiel : Absonderungsrecht an pfändbarem Einkommen gem. § 114 InsO bei voller Laufzeit über vorzeitige Beendigung RSB hinaus ?) • Mitteilungspflicht des Treuhänders/Verwalters ggü. den Absonderungsgläubigern ( wg. § 190 InsO) ? • a) grundsätzlich • b) bei mehreren Absonderungsrechten ? (Informationsasymmetrie/ öAR ?) RA / FAInsR Uwe Kassing Kassing Borchers 25. November 2005 RA / FAInsR Uwe Kassing 3

  19. Aktuelles aus der Rechtsprechung Rechtsprechung VII. • Vorzeitige Restschuldbefreiung BGH ZInsO 2005, 597; Beschl. vom 17.3.2005 • Fragestellungen aus der Praxis zu der vorzeitigen RSB : • Analoge Anwendung des § 213 InsO in der RSB ? • Mitwirkung des Treuhänders (RSB) an vorzeitiger Erteilung der RSB ? • a) Recht ? („Lager des Schuldners“) • b) Pflicht ? (bei „Besserstellung“ für die Gläubiger) RA / FAInsR Uwe Kassing Kassing Borchers 25. November 2005 RA / FAInsR Uwe Kassing 3

  20. Aktuelles aus der Rechtsprechung Rechtsprechung VIII. • Nachtragsverteilung (IK – Verfahren) • BGH ZInsO 2006, 33; Beschl. vom 1.12.2005 • Leitsätze : • Die Anordnung der Nachtragsverteilung ist auch im Verbraucherinsolvenz-verfahren zulässig. • Gegenstände der Masse werden auch dann nachträglich ermittelt, wenn ein absonderungsberechtigter Gläubiger einen zunächst nicht erwarteten Übererlös erzielt. RA / FAInsR Uwe Kassing Kassing Borchers 2o. Januar 2006 RA / FAInsR Uwe Kassing 3

  21. Aktuelles aus der Rechtsprechung Rechtsprechung VIII. • Nachträgliche Anmeldung / nach Anberaumung Schlusstermin • LG Verden ZInsO 2005, 949 ; Beschl. vom 20.5.2005 • Kernaussagen : • Forderungsanmeldungen, die erst nach der Bestimmung des Schlusstermins erfolgen, sind regelmäßig als Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu werten, weil der Gläubiger damit zu erkennen gibt, dass er geltend macht, mit der nachträglichen Forderung zu Unrecht nicht in das Verzeichnis aufgenom-men worden zu sein. • Solche Einwendungen müssen persönlich im Schlusstermin vorgebracht werden, so dass schriftliche Einwendungen stets unzulässig sind. RA / FAInsR Uwe Kassing Kassing Borchers 2o. Januar 2006 RA / FAInsR Uwe Kassing 3

  22. Aktuelles aus der Rechtsprechung Rechtsprechung VIII. • Nachträgliche Anmeldung / nach Anberaumung Schlusstermin • LG Verden ZInsO 2005, 949 ; Beschl. vom 20.5.2005 • Praktische Abwicklung : • Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderung darf mit dem Schlusstermin verbunden werden. • Es erfolgt keine Aufnahme in das Schlussverteilungsverzeichnis. • Eine Berichtigung des Schlussverteilungsverzeichnis wegen „offensichtlicher Unrichtigkeit“ (§ 4 InsO i.V.m. § 319 Abs. 1 ZPO) kommt auch nicht in Betracht. RA / FAInsR Uwe Kassing Kassing Borchers 2o. Januar 2006 RA / FAInsR Uwe Kassing 3

  23. Aktuelles aus der Rechtsprechung Rechtsprechung IX. • Versagung der RSB/ Zahlung zur Abwendung von Haft AG Mannheim ZVI 2005, 383 • Kernaussagen : • Die Restschuldbefreiung ist wegen § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO zu versagen, wenn der Schuldnerv erst nach 10 Monaten über ein neues Beschäftigungs-verhältnis Angaben macht. Eine psychatrische Behandlung nach der Trennung vom Ehepartner entschuldigt die Verletzung der Mitteilungspflicht nicht. • Die Restschuld ist wegen Gewährung von Sondervorteilen zu versagen, wenn pfändbares Einkommen ohne Wissen des Treuhänders an die Staatsanwalt-schaft zur Abwendung der Haft gezahlt wird. RA / FAInsR Uwe Kassing Kassing Borchers 25. November 2005 RA / FAInsR Uwe Kassing 3

  24. Aktuelles aus der Rechtsprechung Rechtsprechung IX. • Versagung der RSB/ unrichtiges Vermögensverzeichnis/ verschwiegener ausländischer Grundbesitz • BGH ZVI 2005, 641; Beschl. 17.3.2005 • Kernaussagen : • Verschweigt der Schuldner im Vermögensverzeichnis ausländisches Grund-vermögen, so ist ihm die RSB wegen § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO auch dann zu versagen, wenn der Grundbesitz wertausschöpfend belastet ist. • Eine solche tatrichterliche Würdigung ist nicht zu beanstanden, wenn der Schuldner trotz Aufforderung durch das Gericht die aktuelle Valutierung des angeblich wertaus-schöpfenden Darlehens nicht darlegt. RA / FAInsR Uwe Kassing Kassing Borchers 20. Januar 2006 RA / FAInsR Uwe Kassing 3

  25. Aktuelles aus der Rechtsprechung Rechtsprechung IX. • Versagung der RSB/ unrichtiges Vermögensverzeichnis/ keine Versagung bei Arbeitsbeginn erst nach Abgabe des Verzeichnisses • BGH ZVI 2005, 643; Beschl. 3.3.2005 • Kernaussagen : • Der Versagungsgrund unrichtiger Angaben im Vermögensverzeichnis des Schuldners gem. § 290 InsO liegt nicht vor, wenn der Schuldner fünf Wochen nach Abgabe des Verzeichnisses eine neue Stelle antritt. RA / FAInsR Uwe Kassing Kassing Borchers 20. Januar 2006 RA / FAInsR Uwe Kassing 3

  26. Aktuelles aus der Rechtsprechung Rechtsprechung IX. • Versagung der RSB/ Nichtangabe unwesentlicher Vermögensteile (hier: Wert € 400) • BGH ZVI 2005, 643; Beschl. 9.12.2004 • Kernaussagen : • Die Nichtaufführung eines geringen Geschäftsguthabens (hier : Beteiligung von € 400 an einer gemeinnützige Baugenossenschaft) im Vermögensverzeichnis gem. § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO ist ein unwesentlicher Verstoß und rechtfertigt die Versagung der RSB nicht. • Die Ablehnung des Angebots eines Gläubigers, dem Schuldner eine Wohnung mietfrei zur Verfügung zu stellen, macht keine Vermögensverschwendung glaubhaft. RA / FAInsR Uwe Kassing Kassing Borchers 25. November 2005 RA / FAInsR Uwe Kassing 3

  27. Aktuelles aus der Rechtsprechung Rechtsprechung IX. • Versagung der RSB/ Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde • BGH ZInsO 2005, 1213; Beschl. 29.9.2005 • Kernaussagen : • Eine Kraft Gesetzes statthafte Rechtsbeschwerde ist unzulässig, wenn mit ihrer Begründung nur gegen einen von zwei selbständig tragenden Gründen der angefochtenen Entscheidung die Zulässigkeitsvoraus-setzungen dargelegt werden (Auskunfts- und Mitwirkungspflichten). RA / FAInsR Uwe Kassing Kassing Borchers 20. Januar 2006 RA / FAInsR Uwe Kassing 3

  28. Aktuelles aus der Rechtsprechung Rechtsprechung X. • Vergütung / Mindestvergütung für Altverfahren (vor dem 1.1.2004 eröffnete Verfahren/ Treuhänder) • BVerfG ZIP 2005, 1694; Beschl. vom 31.8.2005 • Kernaussagen : • Verfassungsmäßigkeit der alten InsVV bezüglich der Mindestvergütung des vor dem 1.1.2004 in masselosen Insolvenzverfahren bestellten Treuhänders * • Keine Verletzung von Art. 12 Abs.1 GG • Anlass zur Überprüfung durch Verordnungsgeber erst 2002 • Praxistipp : Erhöhungsfaktoren auch bei Mindestvergütung prüfen ! • * Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde f. Insolvenzverwalter; BVerfG ZIP 2005, 1697 – parallel gelagerte Problematik RA / FAInsR Uwe Kassing Kassing Borchers 20. Januar 2006 RA / FAInsR Uwe Kassing 3

  29. Aktuelles aus der Rechtsprechung Rechtsprechung X. • Vergütung / Entnahmerecht/ Rückzahlung der Vergütung • BGH ZInsO 2006, 27; Urt. vom 17.11.2005 • Leitsätze (2. und 3.) : • Die vom Insolvenzgericht festgesetzte Vergütung des Insolvenzverwalters darf vor der Rechtskraft des Festsetzungsbeschlusses der Masse entnommen werden. • Ist der Vergütungsbeschluss durch das Beschwerdegericht rechtskräftig aufgehoben worden, findet auf die gemäß Beschluss aus der Masse entnommene Vergütung § 717 Abs. 2 ZPO entsprechend Anwendung. RA / FAInsR Uwe Kassing Kassing Borchers 20. Januar 2006 RA / FAInsR Uwe Kassing 3

  30. Aktuelles aus der Gesetzgebung zu den Verfahren natürlicher Personen Laufende Gesetzgebungsvorhaben : • 1. Referentenentwurf Pfändungsschutz für Altersvorsorge und Änderung der Insolvenzanfechtung (ZVI – Dokumentation 2005, 330) • Kernaussagen : • Pfändungsschutz für Altersrenten – Anreize für private Altersvorsorge • Anpassung („Einschränkung“) der Insolvenzanfechtung zugunsten Fiskus und Sozialversicherungsträgern • Veränderung des § 55 Abs. 2 InsO „Masseverbindlichkeiten“ auch durch sog. „schwachen“ vorl. Insolvenzverwalter RA / FAInsR Uwe Kassing Kassing Borchers 20. Januar 2006 RA / FAInsR Uwe Kassing 3

  31. Aktuelles aus der Gesetzgebung (zu den Verfahren natürlicher Personen) Laufende Gesetzgebungsvorhaben : • 1. Referentenentwurf Pfändungsschutz für Altersvorsorge und Änderung der Insolvenzanfechtung (ZVI – Dokument. 2005, 330) • Erhebliche Kritik : • „Wiedereinführung der Vorrechte durch die Hintertür“, Uhlenbruck, ZInsO 2005, 505 • „Klartext : Bananenrepublik !“,Förster • „Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung“, Huber, • „ Kleine Reform -, große (Fehl-)Wirkung“ , Frind, alle ZInsO Heft 15 • „Von der Perle der Reichsjustizgesetze zur Abbruchhalde“, Pape, ZInsO 2005, 842 • „Hamburger Thesen“, ZInsO 2005, Heft 18 RA / FAInsR Uwe Kassing Kassing Borchers 25. November 2005 RA / FAInsR Uwe Kassing 3

  32. Aktuelles aus der Gesetzgebung zu den Verfahren natürlicher Personen Laufende Gesetzgebungsvorhaben : • 2. Zwischenbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Restschuldbefreiung „Neue Wege zu einer Restschuldbefreiung“ (ZVI – Dokumentation, ZVI 2005, 445) • Kritik : • „Reform des Restschuldbefreiungssystems“, Heyer, ZInsO 2005, 1009 • „ Zusammenfassung der Vorschläge des DAV zur Änderung der Regelung zur Restschuldbefreiung“, sog. „Grote-Gutachten“ (per e-mail b. Referent anzufordern) RA / FAInsR Uwe Kassing Kassing Borchers 20. Januar 2006 RA / FAInsR Uwe Kassing 3

  33. Aktuelles aus der Gesetzgebung zu den Verfahren natürlicher Personen Laufende Gesetzgebungsvorhaben : • Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Restschuldbefreiung „Neue Wege zu einer Restschuldbefreiung“Stand der Dinge (Telefonat mit Dr. Wimmer, BMJ, 13.1.2006) : • Ein Gesetzesentwurf ist gegenwärtig in Arbeit. Dieser wird auf der Basis der bisherigen Überlegungen der Einführung eines gesonderten „Entschuldungsverfahrens“ bei mittellosen Schuldnern mit Verjährungsmodell und Zulässigkeit von Einzelzwangsvollstreckungen im Verfahren entworfen. • Die Verfahrenskostenstundung wird ersatzlos gestrichen. Das bisherige Verbraucherinsol-venzverfahren/ Insolvenzverfahren über das Vermögen einer natürlichen Person wird nur noch bei ausreichender Masse eröffnet. • Über die Abgrenzung zwischen Regelverfahren und vereinfachtem Verfahren (bisher § 304 InsO) ist noch nichts endgültiges entschieden. RA / FAInsR Uwe Kassing Kassing Borchers 20. Januar 2006 RA / FAInsR Uwe Kassing 3

  34. Aktuelles aus der Gesetzgebung zu den Verfahren natürlicher Personen Laufende Gesetzgebungsvorhaben : • Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Restschuldbefreiung „Neue Wege zu einer Restschuldbefreiung“ • Zeitplan für die Gesetzesreform : • Der Gesetzesentwurf soll zur Stellungnahme den Verbänden/Gremien im Frühjahr 2006 vorgestellt werden. • Die weitere Befassung der Justizministerkonferenz der Länder erfolgt auf der sog. Frühjahrskonferenz 2006 im Juni 2006. • Anschließend soll die Umsetzung des Gesetzesentwurfes erfolgen RA / FAInsR Uwe Kassing Kassing Borchers 20. Januar 2006 RA / FAInsR Uwe Kassing 3

  35. Aktuelles aus der Gesetzgebung zu den Verfahren natürlicher Personen Laufende Gesetzgebungsvorhaben : • 3 Thesen zum künftigen „dualen (Entschuldungs)System“ *( massehaltige Verbraucher/Regelinsolvenz – masseloses Entschuldungsverfahren) • Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen (Treuhänder) und der Insolvenzen über das Vermögen natürlicher Personen (Insolvenzverwalter) wird auch bei Wegfall der Verfahrenskostenstundung signifikant weiter ansteigen • Das neue Entschuldungsverfahren wird eine weiter fortschreitende „Amerikanisierung“, d.h. volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Akzeptanz der Insolvenz natürlicher Personen bewirken • die Bedeutung der eidesstattlichen Versicherung wird weiter zurückgehen – die eidesstattlichen Versicherungen von heute sind die (Entschuldungs-)Verfahren von morgen… • * = „lila Punkt“ ? (lila = die Farbe der Hoffnung !) RA / FAInsR Uwe Kassing Kassing Borchers 20. Januar 2006 RA / FAInsR Uwe Kassing 3

  36. Aktuelles aus der Gesetzgebung zu den Verfahren natürlicher Personen Laufende Gesetzgebungsvorhaben : • Gründe für die Thesen • Die „Verschuldung der Privathaushalte“ (ca. 11% aller Haushalte) nimmt bei problematischer Entwicklung des Arbeitsmarktes weiter zu – die Reform „Hartz IV“ wird insofern keine Entlastung bewirken – im Gegenteil • die außergerichtliche Schuldnerberatung wird aufgrund der noch unübersichtlicher werdenden rechtlichen Optionen zur Erlangung der RSB noch anspruchsvoller – staatliche und karitative Schuldnerberatungen werden stärker belastet werden – insbesondere mit den Folgen bei ggf. zulässiger Einzelzwangsvollstreckung („Pfändungs-Hotline“) • das „unattraktive“ Entschuldungsverfahren wird die („schlauen“) Schuldner dahin leiten, Verfahrenskostenbeiträge aufzubringen, um das „bequemere Verfahren“ mit besseren Optionen zu durchlaufen. RA / FAInsR Uwe Kassing Kassing Borchers 20. Januar 2006 RA / FAInsR Uwe Kassing 3

  37. Aktuelles aus der Gesetzgebung zu den Verfahren natürlicher Personen Zu Gesetzgebungsvorhaben : • Herzlich Willkommen zur Diskussion ! • Resolutionen werden entgegengenommen ! • Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! RA / FAInsR Uwe Kassing Kassing Borchers 20. Januar 2006 RA / FAInsR Uwe Kassing 3

  38. Uwe Kassing Rechtsanwalt/ Fachanwalt f. InsolvenzrechtHamburg/Lüneburg Kontaktdaten : www.kasssingborchers.de uwe.kassing@kassingborchers.de RA / FAInsR Uwe Kassing Kassing Borchers 20. Januar 2006 RA / FAInsR Uwe Kassing Kassing Borchers 25

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