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Mutterschutz und Elternzeit Checkliste für werdende Eltern

Mutterschutz und Elternzeit Checkliste für werdende Eltern. V.i.S.d.P Günther Heinz Verwaltungsstelle Regensburg. Hier können Sie ihre persönlichen Termine eintragen. Geburtstermin:. Beginn:. Beginn:. Elternzeit. Schwangerschaft. Mutterschutz.

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Mutterschutz und Elternzeit Checkliste für werdende Eltern

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  1. Mutterschutz und Elternzeit Checkliste für werdende Eltern V.i.S.d.P Günther Heinz Verwaltungsstelle Regensburg

  2. Hier können Sie ihre persönlichen Termine eintragen Geburtstermin: Beginn: Beginn: Elternzeit Schwangerschaft Mutterschutz Maximal 36 Monate, Zeit kann auch geteilt werden 6 Wochen vor der Geburt 8 Wochen nach der Geburt, 12 Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten Meldung beim Arbeitgeber, erst dann tritt MuSchG in kraft Beantragung der Elternzeit spätestens 7 Wochen vor gewünschten Beginn beim Arbeitgeber Termin: Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen (7 Wochen vor voraussichtlichem Geburtstermin) Termin: Antrag auf Elterngeld, max. bis zu 3 Monate rückwirkend ab Geburt des Kindes Beantragung Kindergeld

  3. Checkliste für werdende Eltern

  4. Was ist das Elterngeld? Für Geburten ab 1. Januar 2007 tritt das Elterngeld an die Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes. Es ersetzt 67 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens bis maximal 1.800 Euro und beträgt auch für nicht erwerbstätige Elternteile mindestens 300 Euro. Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit Zwillingen oder Drillingen wird das Elterngeld erhöht. Bei Kindern, die vor dem 1. Januar 2007 geboren werden, kann wie bisher Erziehungsgeld bezogen werden Wer bekommt das Elterngeld? Das Elterngeld erreicht alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und auf Einkommen verzichten. Teilzeittätigkeit neben dem Elterngeld bis zu 30 Stunden in der Woche ist möglich. Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein nehmen, zwei weitere Monate sind als Option für den anderen Partner reserviert. Das heißt: Zwölf Monate Elterngeld gibt es immer, wenn sich Eltern Zeit für die Betreuung ihres Kindes nehmen.

  5. Elterngeld-, Erziehungsgeldstellen, Aufsichtsbehörde Bayern                                        Stand: 02.04.2007 Zuständig für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sowie des Bundeserziehungsgeldgesetzes: Zentrum Bayern Familie und Soziales: Region Mittelfranken90429 Nürnberg, Bärenschanzstraße 8 aTel.: 0911/9 28-0, Fax: 0911/9 28-2401 oder -2406E-Mail: poststelle.mfr@zbfs.bayern.de Region Niederbayern84028 Landshut, Friedhofstraße 7Tel.: 0871/8 29-0, Fax: 0871/8 29-186 oder -187E-Mail: poststelle.ndb@zbfs.bayern.de Region Oberbayern95100 Selb, Gebrüder-Netzsch-Straße 19Tel. 0 9287/8 03-0, Fax 0 9287/8 03 - 598E-Mail: poststelle.ofr-selb@zbfs.bayern.deGeburtstag des Kindes 1. bis 5. eines Monats 93053 Regensburg, Landshuter Straße 55Tel. 0941/78 09-00, Fax 0941/78 09-1416E-Mail: poststelle.opf@zbfs.bayern.deGeburtstag des  Kindes 6. bis 10. eines Monats 80335 München, Bayerstraße 32Tel:. 089/51 43 - 459 oder - 460, Fax: 089/51 43 - 494 oder - 495E-Mail: poststelle.obb2@zbfs.bayern.deGeburtags des Kindes 11. bis 20. eines Monats 80634 München, Richelstraße 17Tel. 089/1 30 62 - 0 oder - 4 90, Fax 089/1 30 62 ? 596E-Mail: poststelle.obb1@zbfs.bayern.de Geburtstag des Kindes 21. bis 31. eines Monats Region Oberfranken95447 Bayreuth, Hegelstraße 2Tel. 0921/605-1, Fax 0921/6 05-2911E-Mail: poststelle.ofr@zbfs.bayern.de Region Oberpfalz93053 Regensburg, Landshuter Straße 55Tel. 0941/7809-00, Fax 0941/7809-1414E-Mail: poststelle.opf@zbfs.bayern.de Region Schwaben86159 Augsburg, Morellstraße 30Tel. 0821/57 09-01, Fax 0821/57 09-3221E-Mail: poststelle.schw@zbfs.bayern.de Region Unterfranken97082 Würzburg, Georg-Eydel-Straße 13,Tel. 0931/41 07-01, Fax 0931/41 07-333 oder -343E-Mail: poststelle.ufr@zbfs.bayern.de Bei Beschwerden in Ihrer Elterngeld- oder Erziehungsgeldangelegenheit, bei denen Ihre Elterngeld- oder Erziehungsgeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich wenden an: Zentrum Bayern Familie und Soziales95447 Bayreuth, Hegelstr. 2Tel. 0921/6 05-03, Fax 09 21/6 05-39 03E-Mail: poststelle@zbfs.bayern.de Elterngeld-, Erziehungsgeldstellen, Aufsichtsbehörde Bayern                                        Stand: 02.04.2007 Zuständig für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sowie des Bundeserziehungsgeldgesetzes: Zentrum Bayern Familie und Soziales: Region Oberpfalz93053 Regensburg, Landshuter Straße 55Tel. 0941/7809-00, Fax 0941/7809-1414E-Mail: poststelle.opf@zbfs.bayern.de Bei Beschwerden in Ihrer Elterngeld- oder Erziehungsgeldangelegenheit, bei denen Ihre Elterngeld- oder Erziehungsgeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich wenden an: Zentrum Bayern Familie und Soziales95447 Bayreuth, Hegelstr. 2Tel. 0921/6 05-03, Fax 09 21/6 05-39 03E-Mail: poststelle@zbfs.bayern.de V.i.S.d.P Günther Heinz Verwaltungsstelle Regensburg

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