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Ernst-Reuter-Schule 1

Ernst-Reuter-Schule 1. Oberstufengymnasium der Stadt Frankfurt am Main. Informationen zur Oberstufe (gültig ab Jahrgang11 2009/10). ERS 1, Pk, X 09. Anlass der Präsentation. Information über die gymnasiale Oberstufe für SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern. Rechtsgrundlage.

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Ernst-Reuter-Schule 1

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Presentation Transcript


  1. Ernst-Reuter-Schule 1 Oberstufengymnasium der Stadt Frankfurt am Main Informationen zur Oberstufe (gültig ab Jahrgang11 2009/10) ERS 1, Pk, X 09

  2. Anlassder Präsentation • Information über die gymnasiale Oberstufe für SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern

  3. Rechtsgrundlage • OAVO (=Oberstufen- und Abiturverordnung...) vom 20.7.09

  4. Hinweis • In dieser Präsentation wird von der Jahrgangsstufe 11 gesprochen, weil sie dies für den allergrößten Teil unserer Schülerinnen und Schüler auch ist. Korrekt wäre die Bezeichnung „Einführungsphase“. • Analog dazu entsprechen die als Jahrgangsstufen 12 und 13 bezeichneten Jahre der „Qualifikationsphase“.

  5. Aufbau der Präsentation • Grundsätzliches • Einführungsphase Jahrgangsstufe 11Klassenunterricht, Kurse,Leistungs-Orientierungs-Kurse • QualifikationsphaseJahrgangsstufen 12 und 13Leistungs- und Grundkurse • Fächerwahlen zum Jahrgang 12 • Abitur

  6. AF I (sprachlich-lite-rarisch-künstlerisch) Deutsch Englisch Französisch Italienisch Spanisch Latein Kunst Musik Darstellendes Spiel AF II (gesellschafts-wissenschaftlich) Politik & Wirtschaft + „BO“ Geschichte kath. u. ev. Religion Ethik Wirtschaftswissenschaften Erdkunde Aufgabenfelder (1)

  7. AF III (mathematisch-naturwissenschaftlich) Mathematik Biologie Chemie Physik Informatik Sport Aufgabenfelder (2)

  8. Unterrichtsinhalte und Abitur • §7 (6): „Für die Gestaltung des Unterrichts und die Anforderungen in der Abiturprüfung gelten die Lehrpläne und/oder Kerncurricula sowie Bildungsstandards sowie die inhaltlichen Vorgaben für die schriftlichen zentralen Prüfungen im Abitur.“( „Einführungserlass!“) • § 25(1) (Abiturprüfungen): „Die Rahmensetzungen der Einheitlichen Prüfungs-anforderungen der Kultusministerkonferenz in der jeweils geltenden Fassung sind zu berücksichtigen…“

  9. Organisation: §7 (7) • „Der Unterricht in der gymnasialen Oberstufe ist fachbezogen, fachübergreifend und fächerverbindend angelegt. Durch die Bindung an ein Spektrum von Fächern und Fächergruppen werden das für die allgemeine Hochschulreife erforderliche strukturierte Wissen und die entsprechenden Qualifikationen aufgebaut. Fächerverbindende und fachübergreifende Lernformen ergänzen das fachliche Lernen und sind unverzichtbarer Bestandteil des Unterrichts. Die Schule führt in der Qualifikationsphase pro Jahrgangsstufe mindestens ein fachübergreifendes oder fächerverbindendes Lernangebot oder ein entsprechendes Projekt durch.“

  10. Bewertung in Punkten

  11. Verweildauer • Der Besuch der Oberstufe dauert in der Regel drei, höchstens vier Jahre. • Die Mindestbesuchsdauer beträgt 2 Jahre (direkte Versetzung von 10(9) nach 12 oder von 11/I nach 12/II als Ausnahmen). • Ein Auslandsaufenthalt von mindestens einem halben Jahr wird auf die Verweildauer NICHT angerechnet.

  12. Leistungsnachweise - Art • Leistungsnachweise im Sinne dieser Verordnung sinda) Klausuren,b) Referate und Präsentationen,c) umfassende schriftliche Ausarbeitungen,d) mündliche Kommunikationsprüfungen in den modernen Fremdsprachen..,e) fachpraktische Prüfungen in den Fächern Kunst, Musik und Darstellendes Spiel,f) besondere Fachprüfungen im Fach Sport mit sportpraktischen und -theoretischen Anteilen.

  13. Übergang in Klasse 11 • Gymnasium/Gymnasialzweig: Versetzung nach 11 • Mittlerer Abschluss: • „Eignung“ muss ausgesprochen werden • Deutsch, Mathematik, 1.Fremdsprache, eine Naturwissenschaft: besser als 3,0 im Notendurchschnitt • übrige Fächer: besser als 3,0 im Notendurchschnitt

  14. DieEinführungsphase • Hinführung zur Arbeitsweise in der Oberstufe • Ausgleich der unterschiedlichen Lernvoraussetzungen • Vorbereitung der Entscheidung für eigene Schwerpunktsetzung - z.B. inden LOKs

  15. Einführungsphase - konkret • 1. Halbjahr: Schwerpunkt „Kompensation“ • 2. Halbjahr: Schwerpunkt „Spezialisierung“

  16. Kompensation • Kompensationsmaßnahmen in Deutsch, Englisch und Mathematik • Deutsch: Zusammenarbeit mit der VHS und der JEG-Universität • Mathematik: Zusammenarbeit mit der JWG-Universität

  17. Einführungsphase Pflichtfächer 1 (*=im Klassenverband) • Deutsch (4)* • Fremdsprache ab 5 oder 7 (4/3)(*) • weitere Fremdsprache (3/4)(Franz., Latein, Span., Ital.) • Kunst / Musik / Darst. Spiel (2) • Politik und Wirtschaft (2)* • Geschichte (2)* • Religion / Ethik (2)

  18. Einführungsphase Pflichtfächer 2 • Mathematik (4)* • Biologie (2)* • Chemie (2)* • Physik (2)* • Zusätzliches Fach (n.Folie) (2) • Sport (2) */- • Tutorstunde (1)* • (Fettgedruckt: zusätzliche Stunde)

  19. Einführungsphase: zusätzliche Fächer • eine weitere (neue) Fremdsprache (3/4) Spanisch , Italienisch • Erdkunde (2) • Wirtschaftwissenschaften (2) • Informatik (2) • „BO“ (Politik & Wirtschaft) (2) • ein zweites mus. Fach (Ku/Mu/DSP) (2)

  20. Zahl der Unterrichtsstunden • In der Einführungsphase müssen es 34 Wochenstunden (verpflichtender) Unterricht sein – alles in benoteten und damit versetzungsrelevanten Kursen. • In der Qualifikationsphase soll den SuS „Gelegenheit gegeben werden“, insgesamt 68 Wochenstunden zu besuchen.

  21. Einführungsphase Zusatzstunden • Deutsch wird um 1 Stunde verstärkt • Im ersten Halbjahr: Verstärkung von Englisch um eine Stunde • Zweites Halbjahr: Zusatzstunden in Englisch entfällt • Zwei Orientierungskurse (spätere Leistungskurse) erhalten zusätzlich im 2. Halbjahr je 1 Stunde

  22. Fremdsprachen • Zwei Fremdsprachen sind in der Stufe 11 verpflichtend. • Eine Fremdsprache aus der Mittelstufe (ab 5 oder ab 7) muss weitergeführt werden. • Wer in der Mittelstufe nur eine Fremdsprache belegt hat, muss von Stufe 11 bis 13 eine neue Fremdsprache belegen und die Kurse aus 13 einbringen. An der ERS 1: Spanisch oder Italienisch, sind auch als Prüfungsfach möglich. • In der Qualifikationsphase (12/13) wird mindestens eine fortgeführte Fremdsprache beibehalten (=„verpflichtende FS“).

  23. Fremdsprachen: besondere Bedingungen • Wurde die zweite Fremdsprache nur in den letzten beiden Jahren der Mittelstufe besucht, MUSS sie in der Einführungsphase weitergeführt werden. • Wurde eine Fremdsprache (die „erste“ oder „zweite“) von 5 oder 7(6) bis 10(9) besucht, und wird sie dann abgegeben, (und ist sonst keine 2. Fremdsprache belegt,) muss eine neue Fremdsprache begonnen werden, die dann auch bis zum Abitur belegt, aber nicht angerechnet werden muss.

  24. Leistungsnachweise - E • In der Einführungsphase sind in jedem Schulhalbjahr folgende Leistungsnachweise anzufertigen:1. in Deutsch, in jeder Fremdsprache und in Mathematik je zwei Klausuren,2. in den übrigen Fächern je eine Klausur bzw. im Fach Sport eine besondere Fachprüfung, wobei der theoretische Anteil mit mindestens 25% gewichtet wird.

  25. Zulassung zur Qualifikationsphase • in allen verbindlichen Fächern mindestens 05 Punkte • höchstens 2 verbindliche Fächer mit 01 - 04 Punkten (mit Ausgleich durch andere verbindliche Fächer); darunter nur ein Fach aus der Gruppe Deutsch / Fremdsprachen / Mathematik

  26. Zulassungsbedingungen zur Qualifikationsphase (1) Höchstens zwei verbindliche Fächer, davon nur eines der Fächer Deutsch, Fremdsprache, Mathematik (HF) mit 01 bis 04 Punkten und kein verbindliches Fach mit 00 Punkten Alle verbindlichen Fächer mit mindestens 05 Punkten Ausgleich: Ein HF durch 1x10 oder 2 x 07 in HF pro VF durch 1x10 oder 2x 07 in VF bei max. 2 VF (siehe oben) Z U L A S S U N G

  27. Zulassungsbedingungen zur Qualifikationsphase (2) Keine Ausgleichs-möglichkeiten bei zwei verb. Fächern mit weniger als 05 Punkten Ein verbind-liches Fach mit 00 Punkten drei oder mehr verbindliche Fächer Zwei „Hauptfächer“ mit weniger als 05 Punkten K E I N E Z U L A S S U N G

  28. Zulassungsbedingungen zur Qualifikationsphase (3) • Die Zulassungskonferenz kann in begründeten Fällen bei einer/m SchülerIn, die/der die Bedingungen nicht erfüllt, zu der Auffassung gelangen, dass sie/er dennoch erfolgreich in der Qualifikationsphase mitarbeiten kann. Für einen solchen Beschluss müssen besondere Gründe vorliegen, Leistungsfähigkeit und der Leistungswille müssen klar zu erkennen sein. Weiterhin ist für einen solchen Beschluss eine Zweidrittelmehrheit nötig.

  29. Wiederholung der Einführungsphase • Wer von der Lehrerkonferenz nicht zur Qualifikationsphase zugelassen wird, kann die Einführungsphase einmal wiederholen. Wer auch nach dieser Wiederholung die Zulassung nicht schafft, muss die gymnasiale Oberstufe verlassen. • Wer bereits die Jahrgangsstufe 10 wiederholt hat, weil er nicht nach Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe versetzt wurde, darf die Jahrgangsstufe 11 nicht wiederholen. • Eine freiwillige Wiederholung der Einführungsphase ist auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten oder des volljährigen Schülers bzw. der Schülerin möglich (falls nicht schon wiederholt wird!). Über die Zulassung zur Qualifikationsphase wird dann aufgrund der Ergebnisse des Wiederholungsjahrs neu entschieden.

  30. Leistungskurse in der Qualifikationsphase • Ein Leistungskurs muss an der ERS1 aus der Gruppe Englisch, Französisch, Spanisch, Mathematik, Biologie, Chemie oder Physik sein. • Der andere Leistungskurs kann sein:eines der obigen Fächer sowie Deutsch, Kunst, Politik und Wirtschaft, Geschichte, Informatik

  31. Kurswahlen • Die Kurse des nächsten Schuljahres werden etwa im Mai gewählt. • Die Wahlen sind verbindlich; es werden oft Zweit- oder sogar Drittwünsche abgefragt. • Ein Fach kann nur dann als Leistungskurs belegt werden, wenn es während der gesamten Einführungsphase besucht und mit mindesten fünf Punkten abgeschlossen wurde (oder gleichartige Kenntnisse nachgewiesen wurden).

  32. QualifikationsphaseVerbindliche Fächer (1) Stunden Anzahl der Kurse • Deutsch 4 4 • Fremdsprache 3 4 • (2.Fremdspr.ab11:4 4) • Ku / Mu / DaSp 2 2

  33. QualifikationsphaseVerbindliche Fächer (2) Stunden Anzahl der Kurse • Politik und Wirtschaft 3 2 • Geschichte 3 4 • Religion / Ethik 3 4

  34. QualifikationsphaseVerbindliche Fächer (3) Stunden Anzahl der Kurse • Mathematik 4 4 • 1. Naturwissenschaft 3 4 • Sport 2 bzw. 3 4 • 2. Fremdsprache • 2. Naturwissenschaft • Informatik 3 bzw. 4 2

  35. Qualifikationsphase - Belegpflicht kompakt • Deutsch • eine Fremdsprache sowie die zweite, falls „Pflicht ab 11“ • zwei Halbjahre Kunst / Musik / Darstellendes Spiel • Politik & Wirtschaft in 12 • Geschichte • Religion / Ethik • Mathematik • eine Naturwissenschaft • Sport • eine weitere Fremdsprache oder Naturwissenschaft oder Informatik in 12

  36. Leistungsnachweise – Q – LKs 1 • In der Qualifikationsphase sind folgende Leistungsnachweise anzufertigen:1. in jedem Leistungskurs jeweils zwei Klausuren in den Schulhalbjahren Q1 bis Q3, im Prüfungshalbjahr (Q4) jeweils eine Klausur. • Im Verlauf der gesamten Qualifikationsphase kann in jedem Leistungsfach eine Klausur, nicht jedoch die „unter Abitursbedingungen“ und die „Vergleichsarbeiten“, nach Entscheidung der Lehrkraft durch ein Referat, eine Präsentation oder eine umfassende schriftliche Ausarbeitung ersetzt werden.

  37. Leistungsnachweise – Q – LKs 2 • In Leistungskursen der modernen Fremdsprachen wird im zweiten Jahr der Qualifikationsphase (Q3, Q4) eine Klausur durch eine mündliche Kommunikationsprüfung ersetzt. • In Leistungskursen in den Fächern Kunst und Musik wird im zweiten Jahr der Qualifikationsphase (Q3, Q4) eine Klausur durch eine fachpraktische Prüfung ersetzt.

  38. Leistungsnachweise – Q - GKs • In jedem Grundkurs in den Schulhalbjahren Q1 bis Q3 jeweils eine Klausur und ein weiterer Leistungsnachweis, im Prüfungshalbjahr (Q4) jeweils eine Klausur. • Sport: eine besondere Fachprüfung pro Halbjahr, wobei der theoretische Anteil mit mindestens 25% gewichtet wird.

  39. Leistungsnachweise – Ku/Mu/DS • In den Fächern Kunst, Musik und Darstellendes Spiel können in der Einführungsphase und in der Qualifikationsphase nach Beschluss der jeweiligen Fachkonferenz besondere Leistungsnachweise verlangt werden, die praktische und theoretische Teile enthalten.

  40. Leistungsnachweise – Vergleichs-arbeiten – Kommunikationsprüfungen • Im ersten Jahr der Qualifikationsphase (Q1, Q2) soll in allen Fächern jeweils auf Leistungs- und Grundkursniveau eine Klausur als Vergleichsarbeit angefertigt werden. • Eine mündliche Kommunikationsprüfung auf Leistungskursniveau in den modernen Fremdsprachen kann eine Gruppenprüfung sein, an der bis zu drei Schülerinnen oder Schüler teilnehmen. Die Prüfung wird von einer Lehrkraft oder zwei Lehrkräften durchgeführt und bewertet.

  41. Qualifikationsphase - Einbringungspflicht (Kurse) • 2 Leistungsfächer (je 5-stündig) mit jeweils 4 Halbjahreskursen 8 • 24 Grundkurseverteilt auf 4 Halbjahre 24 • Gesamtzahl einzubringender Halbjahreskurse 32

  42. Zusatzhinweise (1) • Die Belegverpflichtungen müssen in zeitlich und inhaltlich aufeinanderfolgenden Kursen erfüllt werden. • Kein belegpflichtiger Kurs darf mit null Punkten abgeschlossen werden. • Es können maximal drei Sportkurse in die Gesamtqualifikation eingebracht werden (Ausnahme: Sport als 4. oder 5. Prüfungsfach). Die Kurse müssen sich in Inhalten und Anforderungen der Leistungsüberprüfungen unterscheiden.

  43. Zusatzhinweise (2) • Zweite Pflichtfremdsprache ab 11: angerechnet werden müssen (mindestens) die Kurse aus Klasse 13. • Die Anrechnung von Kursen aus einer (freiwilligen) Fremdsprache ab 11 ist nur unter der Voraussetzung möglich, dass mindestens ein Kurs aus 13 in die Wertung eingebracht wird. • Pro Fach können maximal 4 Kurse angerechnet werden; themen- oder inhaltsgleiche Kurse dürfen einmal wiederholt werden, angerechnet wird aber dann das Ergebnis des Wiederholungskurses. (Dies gilt auch für Sportkurse!!)

  44. Zusatzhinweise (3) • Wenn in Kunst, Musik, Darstellendem Spiel oder Politik & Wirtschaft Kurse über die Mindestverpflichtung hinaus besucht wurden, können die beiden anrechnungs-pflichtigen Kurse aus allen besuchten Kursen gewählt werden. • Im AF II müssen 6 Kurse angerechnet werden, darunter 2 Kurse aus Politik & Wirtschaft sowie die beiden Geschichtskurse aus der Jahrgangsstufe 13.

  45. Zusatzhinweise (4) • Wer Religionslehre als Prüfungsfach wählt, muss alle Kurse in der Einführungs- und der Qualifikationsphase in derselben – in der Regel seiner – Religionslehre bzw. Konfession besucht haben. Lässt das Kursangebot der Schule diese Wahl nicht zu, können bis zu zwei Kurse einer anderen Konfession angerechnet werden. Die Gründe für Abweichungen sind in den Prüfungsunterlagen der Schule festzuhalten. • Zusätzlich zur Fremdsprache und einer Naturwissenschaft müssen 2 Kurse aus einer zweiten Fremdsprache, einer zweiten Naturwissenschaft oder Informatik eingebracht werden.

  46. Zusatzhinweise 5 • Wenn Sport Abiturfach sein soll, müssen in der gesamten Qualifikationsphase dreistündige Sportkurse besucht werden. Achtung: Eine Befreiung vom praktischen Teil des Sportunterrichts auch in nur einem Halbjahr schließt die Teilnahme am Sportabitur aus – ggf. muss ein Ersatzfach gewählt werden! • Fand ein Auslandsaufenthalt von mindestens halbjähriger Dauer während der Qualifikationsphase statt, so können auf Antrag Leistungen der Pflichtfächer aus der Einführungsphase bei der Gesamtqualifikation angerechnet werden.

  47. Fehlerindices (1a) • Rechtschreibfehler und Verstöße gegen die Grammatik-regeln führen in Klausuren zu Punktabzügen: • Fehlerzahl x 100Fehlerindex = ----------------------- Zahl der Wörter • Deutsch und übrige FächerFach \ Punkteabzug: 1 2 3 4 Deutsch (bei Index:) 2,0 4,0 6,0 8,0 übrige Fächer (bei:) 3,0 6,0 - -

  48. Fehlerindices (1b) • In den Fällen, in denen der geforderte sprachliche Anteil der Arbeit weniger als die Hälfte beträgt, wird der Abzug folgendermaßen ermittelt: • Man ermittelt den tatsächlichen prozentualen sprachlichen Anteil der Aufgabe und- ab dem Fehlerindex 3 werden 5 % der Rohpunkte dieses Anteils,- ab dem Fehlerindex 6 werden 10 % der Rohpunkte dieses Anteilszum Abzug gebracht.

  49. Fehlerindices (2) • Für die Fremdsprachen werden die Fehlerindices anders berechnet und gehen zu einem gewissen Prozentsatz in die Gesamtnote ein: • Fach / Punkte 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 • Englisch (LK) 0,7 1,0 1,3 1,6 1,9 2,3 2,6 2,9 3,2 3,5 3,8 4,1 4,4 4,7 5,0 > 5.0 • Englisch (GK) 0,9 1,3 1,7 2,1 2,5 2,9 3,3 3,7 4,1 4,5 4,9 5,3 5,7 6,1 6,5 > 6,5 • Frz./Sp. (LK) 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 6,0 6,5 7,0 7,5 8,0 > 8,0 • Fr./It./Sp.(GK) 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,6 5,2 5,8 6,4 7,0 7,6 8,2 8,8 9,4 > 9,4 • Latein 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0 6,0 7,0 8,0 9,0 9,5 10 11 13 14 16 >16

  50. Umrechnung von Prozentwerten in Notenpunkte • Folgende Tabelle gilt von 11 bis 13, falls Rohpunkte in Noten umgerechnet werden: • Notenpunkte 15 14 13 12 11 10 9ab Prozent: 96 91 86 81 76 71 66 • 8 7 6 5 4 3 2 1 061 56 51 46 41 34 27 20 < 20

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