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Aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht – Das neue Zuger Steuergesetz

Aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht – Das neue Zuger Steuergesetz. Agenda. Einleitung Überblick über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht (Kanton Zug, Schweiz, International) Ausgewählte Themen im Steuerrecht für Privat-personen Ausgewählte Themen im Unternehmenssteuerrecht

albert
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Aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht – Das neue Zuger Steuergesetz

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  1. Aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht – Das neue Zuger Steuergesetz

  2. Agenda • Einleitung • Überblick über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht (Kanton Zug, Schweiz, International) • Ausgewählte Themen im Steuerrecht für Privat-personen • Ausgewählte Themen im Unternehmenssteuerrecht • Neuerungen bei der Mehrwertsteuer • Schlusswort • Apéro

  3. AKTUELLE ENTWICKLUNGEN IM STEUERRECHT. DAS NEUE ZUGER STEUERGESETZ. Aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht Guido Jud Leiter Steuerverwaltung des Kantons Zug

  4. Themenübersicht • Entwicklung der Zuger Steuergesetzgebung • erstes Revisionspaket seit 2007 in Kraft • zweites Revisionspaket per 2009 in Vernehmlassung • Umfeld/Rahmenbedingungen • Steuerwettbewerb national/international • Finanzen Kanton/Gemeinden, NFA-Belastung • Verfassungsmässigkeit/Gerechtigkeit von Steuern • Gesetzgebung Bund • Das zweite Revisionspaket per 2009 • wichtigste Überlegungen/Anliegen • Inhalt des Pakets, Zeitplan

  5. Das erste Revisionspaket • Entscheid im Januar 2005: • per 2007 nur technische Nachführung (v.a. Anpassung an Bundesrecht) und unverschiebbare wichtigste Anliegen • alles andere: zweites Paket per 2009 • Volksabstimmung mit 64% Ja im November 2006: • Anpassungen an Bundesrecht (Fusionsgesetz, Stiftungsrecht, Behindertengleichstellung, elektron. Geschäftsbücher usw.) • Ausbau der Kinderbetreuungsabzüge • Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung AG/Aktionär • Anpassungen bei der Kapitalsteuer von Holdings

  6. Nun steht das zweite Revisionspaket an • Vorlage der Regierung vom 13. März 2007 • in Vernehmlassung bis 15. Juni 2007 • Inkrafttreten per 2009 geplant • bei langen kantonsrätlichen Beratungen und anschliessendem Referendum: Inkrafttreten erst 2010

  7. Typischer Ablauf einer Steuergesetzrevision • Am Anfang steht das Wunschkonzert • Erhalt/Steigerung der Standortattraktivität (national/international) • gesellschaftspolitische/soziale Anliegen (Entlastung von Familien, besondere Abzüge bei tiefen Einkommen etc.) • Dann kommt die Knochenarbeit • Finanzen Kanton/Gemeinden, NFA-Mehrbelastung • verfassungskonforme, gerechte Steuerbelastung • "Rücksicht" auf andere Kantone und Staaten • Koordination mit Bundesgesetzgebung (sachlich, zeitlich) • Letztlich resultiert das politisch Machbare • Stärkeverhältnisse im Parlament • Ausgewogenheit im Hinblick auf Referendumsabstimmung

  8. Am Anfang steht das Wunschkonzert • Analyse der eigenen Tarife, Abzüge und Steuerbelastungen • im Verhältnis zu anderen Kantonen und zum Ausland • nach Einkommens- und Vermögensklassen • nach Art der Einkünfte und Vermögenswerte • Berücksichtigung von persönlichen oder beruflichen Lebensumständen • sowohl für Privatpersonen als auch Unternehmen

  9. Einkommenssteuer in ausgewählten Kantonen

  10. Einkommenssteuer bei qualifizierten Beteiligungen

  11. Vermögenssteuer in ausgewählten Kantonen

  12. Vermögenssteuer bei qualifizierten Beteiligungen

  13. Gewinnsteuer in ausgewählten Kantonen

  14. Gewinnsteuern im internationalen Vergleich Kanton Zug

  15. Entwicklung bei den Gewinnsteuern

  16. Umfeld/Rahmenbedingungen • Finanzen Kanton/Gemeinden, NFA-Mehrbelastung • Mehrbelastung ca. 141 Mio. (Stand März 2007) • positive Jahresabschlüsse des Kantons und der Gemeinden • verfassungskonforme, gerechte Steuerbelastung • Art. 8 BV: Rechtsgleichheit • Art. 127 Abs. 2 BV: wirtschaftliche Leistungsfähigkeit • beides ist nötigenfalls beim Bundesgericht einklagbar • "Rücksicht" auf andere Kantone und Staaten • sachliche/zeitliche Koordination mit Bundesrecht

  17. Das zweite Revisionspaket per 2009 • Umsetzung Bundesrecht • Unternehmenssteuerreform II (vorgezogene Teile Teilliquidation, Transponierung), Schwarzarbeitsgesetz, Kollektivanlagengesetz, BVG, Änderungen im Steuerstrafverfahren etc. • Anpassungen bei der Vermögenssteuer • höherer Abzug für alle, d.h. • Alleinstehende: CHF 83'000  100'000 • Verheiratete: CHF 166'000  200'000 • separater zusätzlicher Abzug für Kinder je CHF 50'000 • Reduktion Steuersatz von 2.5 auf 2.25 Promille per 2009 • weitere 5 Jahre Reduktion um je 0.05 Promille  2.0 Promille im Jahr 2014

  18. Das zweite Revisionspaket per 2009 • Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung AG/Aktionär • Entlastung bei Einkommenssteuer: heute 30%  neu 50% • Entlastung bei Vermögenssteuer: heute 30%  neu 40% • intensive Diskussionen im Bund (Unternehmenssteuerreform II), zudem drohende Gerichtsverfahren in anderen Kantonen • evtl. später Anpassung des Vorschlags der Regierung nötig

  19. Milderung Einkommenssteuer bei qualif. Beteiligungen

  20. Milderung Vermögenssteuer bei qualif. Beteiligungen

  21. Vermögenssteuer bei qualifizierten Beteiligungen

  22. Das zweite Revisionspaket per 2009 • Abschaffung des unteren Gewinnsteuersatzes bei Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaften • der untere Satz von 4% (einfache Steuer) soll sachgerecht im Sinne der beabsichtigten KMU-Förderung nur noch für ordentlich besteuerte Gesellschaften gelten • vertretbare Mehrbelastung von max. CHF 5'000 pro Gesellschaft (untergeordnet im Verhältnis zum Gesamtsteuerbetrag pro Gesellschaft) • Mehrerträge für Kanton ca. MCHF 2,0 und für Gemeinden ca. MCHF 1,6

  23. Das zweite Revisionspaket per 2009 • Erhöhung der Quellensteuer für Vergütungen an ausländische Gesellschaftsorgane (z.B. VR) • bisher 16%  neu 20% (inkl. 5% direkter Bundessteuer) • in vielen Fällen keine echte Mehrbelastung, da Anrechnung an sowieso höhere ausländische Steuer • neu Rang 3 statt 2 der günstigsten Kantone (nach OW/NW) • Mehrerträge für Kanton ca. MCHF 1,0 und für Gemeinden ca. MCHF 0,8

  24. Das zweite Revisionspaket per 2009 • weitere Einzelthemen mit überwiegend technischem Charakter • klarere Regelung der Quellensteuertarife für spezielle Kurzaufenthalter und bewilligungsfreie Erwerbstätigkeit (Personenfreizügigkeit mit EU) • grundsätzliche Steuerpflicht für kommerzielle Tätigkeiten von SBB und anderen konzessionierten Transportunternehmen (Bundesgerichtsentscheide zu anderen Kantonen) • Präzisierungen im Verhältnis zwischen Datenschutzgesetz und Steuergesetz

  25. Finanzielle Auswirkungen StG-Rev2009

  26. AKTUELLE ENTWICKLUNGEN IM STEUERRECHT. DAS NEUE ZUGER STEUERGESETZ. Gesetzesänderungen im Bereich natürliche Personen

  27. Ihre Referenten: Philipp Moos Leiter AbteilungNatürliche Personen Steuerverwaltung desKantons Zug Dr. Frank Lampert Tax PartnerKPMG Zug

  28. Agenda • Milderung wirtschaftliche Doppelbesteuerung • Weitere Neuerungen - natürliche Personen • Indirekte Teilliquidation • Neuer Lohnausweis • Fragen

  29. Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung (1) • Die wirtschaftliche Doppelbelastung: • Die von einer Kapitalgesellschaft versteuerten und ausgeschütteten Gewinne müssen von den Anteilsinhabern ein zweites Mal voll versteuert werden. • Die Milderung: • Dividendenausschüttungen von schweizerischen Kapitalgesellschaften werden beim Anteilsinhaber beim Vorliegen besonderer Voraussetzungen zu einem reduzierten Satz / Bemessungsgrundlage erfasst.

  30. Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung (2) • Die Verfahren: • Teilbesteuerungsverfahren: • Dividendenausschüttung wird mit einer reduzierten Bemessungsgrundlage für das steuerbare und das satzbestimmende Einkommens berücksichtigt. • Teilsatzverfahren: • Dividendenausschüttung wird mit einem reduzierten Satz erfasst.

  31. Revidiertes Steuergesetz des Kantons Zug (ab 1. Januar 2007) (1) • Einkommenssteuer § 35 Steuertarif 1-3… 4 Ausgeschüttete Gewinne aus in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesell- schaften und Genossenschaften werden zu 70 Prozent besteuert, wenn die Beteiligung mindestens fünf Prozent am Aktien-, Grund- oder Stammkapital beträgt oder einen Verkehrswert von mindestens fünf Millionen CHF aufweist.

  32. Revidiertes Steuergesetz des Kantons Zug (ab 1. Januar 2007) (2) • Vermögenssteuer § 44 Steuertarif 1-2… 2 bis Beteiligungen an in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften und Genossenschaften werden zu 70 Prozent besteuert, wenn die Beteiligung mindestens fünf Prozent am Aktien-, Grund- oder Stammkapital beträgt oder einen Verkehrswert von mindestens fünf Millionen CHF aufweist.

  33. Voraussetzungen (1) • Voraussetzungen zur Reduktion der wirtschaftlichen Doppelbelastung bei der Einkommenssteuer im Kanton Zug: • Offen ausgewiesene im voraus rechtsgültig genehmigte Gewinnausschüttung (Dividendenausschüttung) • Nur Gewinnausschüttungen von in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften und Genossenschaften • Beteiligung mindestens 5% oder Verkehrswert von mind. 5 Millionen CHF • Beteiligung kann sowohl im Geschäfts- als auch im Privatvermögen sein

  34. Überblick der Kantone in der Innerschweiz • Teilsatz (TS) / Teilbesteuerung (TB) Verfahren Gewinnausschüttung / Vermögen in Prozent nach Entlastung

  35. Beispiel Zuger Kantons- und Gemeindesteuern Steuerpflichtiges Ehepaar hat in der Steuerperiode ein Einkommen (ohne Dividenden) von CHF 100,000. Zusätzlich erzielt es einen Dividendenertrag von CHF 200,000. Das steuerbare / satzbestimmende Einkommen berechnet sich wie folgt:Einkommen (Lohn etc.) CHF 100,000Dividenden (zu 70%) CHF 140,000Total steuerbares / satzbestimmendes Einkommen CHF 240,000

  36. Regelung Bundesebene– Referendum? • Botschaft Bundesrat (Juni 2005) • Privatvermögen: 80% • Geschäftsvermögen: 60% • Ständerat (Juni 2006) • Privatvermögen: 60%, Beteiligung mindestens 10% • Geschäftsvermögen: 50%, Beteiligung mindestens 10% • Nationalrat (Sept. / Okt. 2006) • Privatvermögen: 50%, Beteiligung mindestens 10% • Geschäftsvermögen: 50%, Beteiligung mindestens 10% • WAK-Ständerat (Feb. 2007) • Privatvermögen: 70%, Beteiligung mindestens 10% • Geschäftsvermögen: 50%, Beteiligung mindestens 10% • National- und Ständerat (19. März 2007) • Privatvermögen: 60%, Beteiligung mindestens 10% • Geschäftsvermögen: 50%, Beteiligung mindestens 10%

  37. Vergleich – Bezugsstrategien (1) Variante 1: Lohneinkommen CHF 240,000 / Dividenden CHF 90,619 Tarif: verheiratet/kinderlos/röm.-kath. Belastung (in CHF) (in CHF)Gewinn AG vor Lohn, AHV und Steuern 360,000 Lohn brutto (inkl. AHV AN 5,05%) 240,000 12,120AHV AG (5,05%) 12,120 12,120Gewinn AG vor Steuern 107,880Gewinnsteuern (CHF 107,880 x 16% (Ann.)) 17,261 17,261Gewinn nach Steuern = Dividende 90,619 Zug: Steuern auf Lohn und Dividende(Lohn netto + 70% Div. = CHF 291,313 zum Satz von CHF 291,313) 36,822DBst: Steuern auf Lohn und Dividende(Lohn netto + 100% Div. = CHF 318,499 zum Satz von CHF 318,499) 28,738Nettozufluss / Gesamtbelastung 252,939 107,061

  38. Vergleich – Bezugsstrategien (2) Variante 2: Lohneinkommen CHF 80,000 / Dividenden CHF 231,806 Tarif: verheiratet/kinderlos/röm.-kath. Belastung (in CHF) (in CHF)Gewinn AG vor Lohn, AHV und Steuern 360,000 Lohn brutto (inkl. AHV AN 5,05%) 80,000 4,040AHV AG (5,05%) 4,040 4,040Gewinn AG vor Steuern 275,960Gewinnsteuern (CHF 275,960 x 16% (Ann.)) 44,154 44,154Gewinn nach Steuern = Dividende 231,806 Zug: Steuern auf Lohn und Dividende(Lohn netto + 70% Div. = CHF 238,224 zum Satz von CHF 238,224) 29,389DBst: Steuern auf Lohn und Dividende(Lohn netto + 100% Div. = CHF 307,766 zum Satz von CHF 307,766) 27,347Nettozufluss / Gesamtbelastung 251,030 108,970

  39. Neuerungen - natürliche Personen (1) • Umstrukturierungen von Personengesellschaften § 18 StG ZG • steuerneutrale Unternehmensumstrukturierungen präzisiert und angepasst als Folge des Fusionsgesetzes • Abzug für behinderungsbedingte Kosten §§ 30 und 31 • Abzugsmöglichkeit für behinderungsbedingte Kosten als Folge des Behindertengleichstellungsgesetzes

  40. Neuerungen - natürliche Personen (2) • Abzug für gemeinnützige Zuwendungen § 31 • bis zu 20% des Reineinkommens • nebst Geldleistungen auch übrige Vermögenswerte • Freiwillige Höherbesteuerung § 33 • Steuertarif kann in besonderen Fällen im Zusammenhang mit ausländischen Beziehungen erhöht werden

  41. Neuerungen - natürliche Personen (3) • Abzug für eigenbetreute Kinder § 33 • Umsetzung politischer Vorstoss • Ergänzung zum bereits bestehenden Abzug für fremdbetreute Kinder für jedes Kind bis 16 Jahre können Eltern mit einem Reineinkommen unter CHF 72'000 einen Abzug von Total CHF 11'400*) geltend machen *) CHF 8'300 Kinderabzug, CHF 3'100 Fremd- bzw. Eigenbetreuungskostenabzug

  42. Indirekte Teilliquidation (1) • Politischer Prozess • 11. Juni 2004: BGE "indirekte Teilliquidation" • 26. Januar 2005: Bundesratentscheid indirekte Teilliquidation Behandlung im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II (USTR II) • 23. Juni 2006: Herauslösung aus USTR II BG über dringende Anpassungen bei der Unternehmensbesteuerung • 12. Oktober 2006: Ablauf Referendumsfrist • 1. Januar 2007: Inkrafttreten des BG über dringende Anpassungen bei der Unternehmensbesteuerung • 1. Januar 2007: Kreisschreiben (KS) Nr. 14 ESTV liegt noch immer "nur" im Entwurf vor

  43. Indirekte Teilliquidation (2) • Direkte Bundessteuer • Anwendung von Gesetz und KS ab 1.1.2007 • Kantons- und Gemeindesteuer • Gesetz ist noch nicht angepasst • Anwendung des BG und ESTV - Kreisschreiben im Sinne einer Anpassung der Veranlagungspraxis • Geltungsbereich • Anwendbar für alle nicht rechtskräftigen Veranlagungen, die im Steuerjahr 2001 und später realisiert wurden

  44. Indirekte Teilliquidation (3) • Tatbestandselemente der indirekten Teilliquidation nach Artikel 20a Absatz 1 Buchstabe a DBG und dem KS-Entwurf der ESTV (kumulativ) • Verkauf • Qualifizierende Beteiligung (≥ 20%) • Systemwechsel (Nennwert- zu Buchwertprinzip) • Ausschüttungsfrist von 5 Jahren • Ausschüttung • Handelsrechtlich ausschüttungsfähige, nichtbebtriebsnotwendige Substanz • Mitwirkung des Verkäufers

  45. Indirekte Teilliquidation (4) • Wie geht's weiter? • Entwurf ESTV Kreisschreiben wurde von Verbänden kritisiert • Ständerat hat reagiert, vertritt Meinung, dass KS Wille des Gesetzgebers teilweise missachtet • Kreisschreiben Entwurf wird von ESTV nochmals überarbeitet und in SSK Arbeitsgruppe AGUN besprochen (April 2007) • Gespräche mit Verbänden / Beratern (Mai 2007) • Definitive Publikation nicht vor Ende Mai 2007

  46. Neuer Lohnausweis • 2006: freiwillige Anwendung • 2007: definitive Einführung • Steuerverwaltung Zug wird mit Steuererklärung 2007 (Februar 2008) keine Lohnausweise mehr verschicken • Genehmigung von mehreren Hundert Spesenreglementen durch die Steuerverwaltung

  47. Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit Fragen

  48. Ausgewählte Themen im Unternehmenssteuerrecht

  49. Ihre Referenten: Hugo Wyssen Abteilungsleiter Juristische Personen Steuerverwaltung desKantons Zug Marcel Baumann Tax DirectorKPMG Zug

  50. Agenda • Umstrukturierungen • Vermögensübertragung an Privilegierte Gesellschaften • Handänderungssteuern/Grundbuchgebühren • Wirtschaftliche Handänderung • 50/50 Praxis • KS ESTV “Offshore“ • Neue Bestimmungen Obligationenrecht • Fragen

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