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Die DGUV Vorschrift 2 Einsatzzeiten für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Die DGUV Vorschrift 2 Einsatzzeiten für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. 36. Jahresfachtagung der VDSI-Fachgruppe Hochschulen und wissenschaftliche Institutionen Dr. Martin Weber. Entstehung der UVV Historie. GUV-V A 6/7

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Die DGUV Vorschrift 2 Einsatzzeiten für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

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  1. Die DGUV Vorschrift 2Einsatzzeiten für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit 36. Jahresfachtagung der VDSI-Fachgruppe Hochschulen und wissenschaftliche Institutionen Dr. Martin Weber

  2. Entstehung der UVVHistorie GUV-V A 6/7 „Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ • einfache Regelungen aber • „nicht auf der Höhe der Zeit“ • unflexibel

  3. Entstehung der UVVHistorie • Kleinbetriebsbetreuung2005 Neuregelung der betriebsärztlichen und sicherheits- technischen Betreuung kleiner Betriebe durch BGen und EUK (BGV A2 / GUV-V A2) • AnschlussreformÜberarbeitung der Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten (BMWA-Auflage im Zuge des Genehmigungsverfahrens von BGV A2 / GUV-V A2) • Frist: 31. Dezember 2010

  4. Entstehung der UVVHistorie DGUV-Projekt Zusammenführung von • BGV A2, • GUV-V A2 und • GUV-V A6/7 zu einer Unfallverhütungsvorschrift

  5. Entstehung der UVVZielsetzung und Vorgaben Entwicklung eines Konzepts für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung, das • von gewerblichen und öffentlichen UV-Trägern gleichermaßen umgesetzt wird, • zeitgemäßen Betreuungserfordernissen entspricht, • gleichartige Anforderungen für gleichartige Betriebe sicherstellt, • die Gefährdungssituation des einzelnen Betriebes berücksichtigt, • die unternehmerische Eigenverantwortung stärkt und • genehmigungsfähig ist.

  6. DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“

  7. Aufbau der UVV • 7 Paragraphen (Geltungsbereich, Bestellung, Arbeitsmed. + sicherheits-techn. Fachkunde, Bericht, Übergangsbest., In-Kraft-Treten) • Anlage 1: Betreuung bis zu 10 Beschäftigten • Anlage 2: Betreuung mehr als 10 Beschäftigte • Anlage 3: Alternative Betreuung • Anlage 4: entfällt • Anhang 1: Hinweise zur Bestellung • Anhang 2: Ausbildung Sifas • Anhang 3: Aufgabenfelder Grundbetreuung • Anhang 4: Aufgabenfelder betriebsspez. Betreuung • Anhang 5: ASiG verbindlich ! unverbindlich !

  8. Betreuungsmodelle Unternehmensgröße Alternative Betreuung Regelbetreuung  10 entsprechend der Betriebsgrößengrenze des zuständigen UVT Anlagen 3 und 4 (UVT d.ö.H.: ab 1.1.2013) Grundbetreuung,Anlassbetreuung Anlage 1 Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung Anlage 2 11 ....  50 nein > 50

  9. Betriebsspezifische Betreuung Grundbetreuung Regelbetreuung in Betriebenmit mehr als 10 Beschäftigten Ermittlung im Betrieb (Basis: Leistungskatalog) Zeitvorgabe nach Betriebsart (Aufgabenkatalog)

  10. Regelbetreuung (> 10 Beschäftigte)Grundbetreuung ? • Einsatzzeiten als Summenwerte für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Mindestanteil jeweils 20% bzw. 0,2 h/a je Beschäftigtem) • Aufteilung wird durch den Betrieb vorgenommen • Zuordnung der Betriebsarten zu 3 Betreuungsgruppen nach dem WZ 2008-Kode (einheitlich, durch die DGUV) • Forstwirtschaft • Holzeinschlag • Fleischverarbeitung • div. Bautätigkeiten • Abbrucharbeiten • Beseitigung • gefährlicher Abfälle • Gießereien • … • Krankenhäuser • Abwasserentsorgung • Abfallsammlung • F&E (med, nw, agrar) • Justizvollzugsanstalt • Feuerwehr • Vermittlung von • Arbeitskräften • ... • (öff.) Verwaltungen • Banken • F&E (rw, gw, …) • Messen, Kongresse • Schulen, Kita‘s • Alten-, Pflegeheime • soziale Dienste … • Bäder • …

  11. Regelbetreuung (> 10 Beschäftigte)Grundbetreuung Eingruppierung unter Berücksichtigung des jeweiligen Betriebszweckes

  12. Regelbetreuung (> 10 Beschäftigte)Grundbetreuung Aufgabenfelder (Anhang 3) 1. Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen) 2. Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhältnisprävention 3. Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhaltensprävention 4. Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit 5. Untersuchung nach Ereignissen 6. Allgemeine Beratung von Arbeitgebern, Führungskräften, Personalvertretung 7. Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten 8. Mitwirkung in betrieblichen Besprechungen 9. Selbstorganisation

  13. Regelbetreuung (> 10 Beschäftigte)Betriebsspezifische Betreuung Aufgabenbereiche (Anhang 4) 1. Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheits- gefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung (i.d.R. dauerhaft) mit 8 Aufgabenfeldern 2. Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation (i.d.R. temporär) mit 5 Aufgabenfeldern 3. Externe Entwicklungen mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation (i.d.R. temporär)mit 2 Aufgabenfeldern 4. Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen (i.d.R. temporär) mit 1 Aufgabenfeld

  14. Regelbetreuung (> 10 Beschäftigte)Betriebsspezifische Betreuung 1. Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie Erfordernisse zur menschengerechten Gestaltung 1.1 Besondere Tätigkeiten 1.2 Arbeitsplätze und Arbeitsstätten, die besondere Risiken aufweisen 1.3 Arbeitsaufgaben und Arbeitsorganisation mit besonderen Risiken 1.4 Erfordernis arbeitsmedizinischer Vorsorge 1.5 Erfordernis besonderer betriebsspezifischer Anforderungen beim Personaleinsatz 1.6 Sicherheit und Gesundheit unter den Bedingungen des demografischen Wandels 1.7 Arbeitsgestaltung zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Erhalt der individuellen gesundheitlichen Ressourcen der Beschäftigten in Zusammenhang mit der Arbeit 1.8 Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements inkl. AMVU

  15. Regelbetreuung (> 10 Beschäftigte)Betriebsspezifische Betreuung • Bedarfsermittlung durch Unternehmer nach • vorgegebenen Kriterien • Ggfs. Festlegung und schriftliche Vereinbarung der • Betreuungsleistung

  16. Regelbetreuung (> 10 Beschäftigte)Betriebsspezifische Betreuung (Quelle: DGUV)

  17. Regelbetreuung (> 10 Beschäftigte)Betriebsspezifische Betreuung Zeitlicher Verlauf der Betreuung (Quelle: DGUV)

  18. Einführung im Betrieb Unternehmer ermittelt Aufgaben Betriebs-/Personalrat wirkt mit(Mitbestimmung) Konsens finden aufteilen, schriftlich vereinbaren Sifa und BA beraten Sifa und BA beraten kooperieren Fachkräfte für Arbeitssicherheit Betriebs-ärzte

  19. Einführung im Betrieb • Information über die Vorschrift 2 • Entwicklung einer Vorgehensweise • Grundbetreuung: • Ermittlung der Inhalte, Aufteilung auf BA und Sifa • Betriebsspezifische Betreuung: • Bedarfsermittlung • Konsensbildung Unternehmer und Betriebsrat • Schriftliche Vereinbarung der Betreuungsleistung • Information der Beschäftigten

  20. Fazit • Vorteile / Chancen • Betonung inhaltlicher Aspekte, weg von verordneten Einsatzzeiten • erhöhte Transparenz der Betreuung • intensivere Kommunikation der Akteure im Betrieb • größerer Entscheidungsspielraum der Unternehmer • passgenaues, betriebsindividuelles Betreuungsangebot • „Nachteile“ • Arbeitsaufwand, insbesondere bei der Einführung • größere Verantwortung des Unternehmers

  21. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !

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