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OdA Hauswirtschaft Schweiz 10. März 2009

Validierung von Bildungsleistungen Der Erfahrung einen Wert verleihen. OdA Hauswirtschaft Schweiz 10. März 2009 Rolle und Aufgaben einer OdA in der Validierung von Bildungsleistungen. Validierung von Bildungsleistungen Überblick.

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OdA Hauswirtschaft Schweiz 10. März 2009

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Presentation Transcript


  1. Validierung von BildungsleistungenDer Erfahrung einen Wert verleihen OdA Hauswirtschaft Schweiz 10. März 2009 Rolle und Aufgaben einer OdA in der Validierung von Bildungsleistungen

  2. Validierung von BildungsleistungenÜberblick • Die 4 Phasen des Verfahrens zur Validierung von Bildungsleistungen • Die Aufgaben der OdA • Die Validierungsinstrumente Qualifikationsprofil und Bestehensregeln • Die Rolle des BBT und die Aufgabe der Kantone • Informationen im Web • Fragen aus dem Publikum

  3. Nationaler Leitfaden Validierung von BildungsleistungenDefinition Die Validierung von Bildungsleistungen ist das Verfahren, durch das eine Institution, eine Schule oder eine Behörde anerkennt, dass Kenntnisse und/oder Handlungskompetenzen, die der einzelne durch eine frühere Ausbildung oder durch Erfahrung erworben hat, einem Teil oder der Gesamtheit eines Titels gleichwertig sind. Voraussetzung: 5 Jahre berufliche Erfahrung

  4. Nationaler Leitfaden Validierung von BildungsleistungenDas Verfahren

  5. Nationaler Leitfaden Validierung von BildungsleistungenPhase 1: Information und Beratung Das Eingangsportal (Richtlinien der SBBK) • orientiert über alle Angebote für Erwachsene • gut sichtbar, kostenloser Zugang zu Erstinformation • Grösse und Organisation/Struktur nach je Kanton verschieden • Fachpersonal • Zusammenarbeit mit OdA • Aufbau läuft in den meisten Kantonen • Ziel: Einrichtung bis Ende 2009 in allen Kantonen • Koordination durch 2 Konferenzen (D-CH + Romandie) • Kantone ohne Erfahrung starten mit Pilotprojekten in 1-3 Berufen

  6. Nationaler Leitfaden Validierung von BildungsleistungenPhase 2: Bilanzierung Das Dossier • dient dem Nachweis der beruflichen Handlungskompetenzenund der Allgemeinbildung • Zusammenstellung dauert meist mehrere Monate • Zusammenstellung begleitet durch Kurse • Standardisierung für Verwendung in verschiedenen Kantonen angestrebt • Mandat an Arbeitsgruppe SBBK-SQUF für Vereinheitlichung der Vorgaben • Minimalstandards bis Juni 2009 • Einheitlichkeit vs. Offenheit für individuelle Gestaltung/Branche

  7. Nationaler Leitfaden Validierung von BildungsleistungenPhase 3: Beurteilung Die Tätigkeit der Experten/Expertinnen • gleiche Experten/Expertinnen wie für LAP • Zusatzausbildung gemäss Konzept im nationalen Leitfaden (2 T.+) • arbeiten im Team (Mehraugenprinzip, Verbindung Branche+AB) • Dossierstudium + Gespräch mit Kandidierenden • Bei Bedarf weitere Überprüfungsmethoden (zb. Arbeitsplatzbesuch) • Beurteilungsbericht • Schnittstelle zwischen Kanton und OdA: Erarbeitung von detaillierteren Hilfsmitteln und zusätzlichen Überprüfungsmethoden • Einheitlichkeit vs. Verantwortung/Aneignung vor Ort • Empfehlungen aus Mandat an Arbeitsgruppe SBBK-SQUF bis Juni 09

  8. NationalerLeitfadenValidierung von BildungsleistungenPhase 4a: Anrechnung Die Lernleistungsbestätigung • Expertenbeurteilung erwahrt durch Validierungsorgan • Validierungsorgan ist verantwortlich für Qualitätskontrolle • Einbindung von OdA-Vertretungen in Prüfungsbehörde • rekursfähige Verfügung gemäss kantonalem Recht • Welche Handlungskompetenzbereiche des QP + Anforderungen der AB werden angerechnet? • Welche ergänzende Bildung braucht es noch?

  9. Nationaler Leitfaden Validierung von BildungsleistungenDas Verfahren

  10. NationalerLeitfadenValidierung von BildungsleistungenPhase 4b: Zertifizierungung Ausstellung des Titels • Zusammenzug der Nachweise: - Gleichwertigkeitsbescheinigungen - Lernleistungsbestätigung - Prüfungsnachweise aus ergänzender Bildung • administrativer Vorgang • offizieller Akt der zuständigen Prüfungsbehörde • Abgabe des EFZ mit Notenausweis

  11. Nationaler Leitfaden Validierung von BildungsleistungenRollen der Verbundpartner BBT: • Gesamtlead – Vertiefungsthemen - Projektabschluss und Überführung in die ZuständigkeitderLinie • AnerkennungderVerfahren und Validierungsinstrumente SBBK und Kantone: • VertiefungsthemenwieEintrittsportale, Finanzierung, interkantonaleKoordination • Aufbau und Weiterentwicklungder (regionalen) Strukturen Organisationen der Arbeitswelt: • Erarbeitung von (nationalen) Qualifikationsprofilen • FestlegungderBestehensregelnfür die Validierung • EntscheidzuweiterenÜberprüfungsmethoden • RekrutierungderExpertinnen und Experten

  12. Validierung von BildungsleistungenDas Qualifikationsprofil

  13. Validierung von Bildungsleistungen Detail Qualifikationsprofil 1 1.1 Bei der Zusammenstellung von gesunden Menüs beachten die Fachleute Hauswirtschaft die allgemeinen und spezifischen Ernährungs-regeln sowie saisongerechte und standorts-nahe Produkte. 1.2 Die Fachleute Hauswirtschaft bereiten einfache, schmackhafte Gerichte fachgerecht, hygienisch einwandfrei und effizient zu. Dabei berücksichtigen Sie ökologische Gesichtspunkte. 1.3 Die Fachleute Hauswirtschaft stellen eine präzise, hygienisch einwandfreie und effiziente Speiseverteilung sicher. 1.4 Die Fachleute Hauswirtschaft gewährleisten eine hygienisch einwandfreie und effiziente Abwaschorganisation. Dabei berücksichtigen sie ökologische Gesichtspunkte.

  14. Validierung von Bildungsleistungen Detail Qualifikationsprofil 2 – ergänzende Hilfsmittel Handlungskompetenzbereich Ernährung und Verpflegung 1.1 Bei der Zusammenstellung von gesunden Menüs beachten die Fachleute Hauswirtschaft die allgemeinen und spezifischen Ernährungsregeln sowie saisongerechte und standortsnahe Produkte. 1.1.5 eine geeignete Kostform für verschiedene Alters- und Personengruppen zusammenzustellen. 1.1.6 eine ausgewogene Tagesverpflegung für verschiedene Alters- und Personengruppen zusammenzustellen 1.1.7 die Lebensmittel korrekt zu lagern. 1.1.8 die Lebensmittel aufgrund der Deklaration korrekt einzusetzen. 1.1.10 die Kunden mit folgenden häufig auftretenden Krankheiten bei der Wahl eines geeigneten Menüs zu unterstützen: Diabetes, erhöhter Cholesterinspiegel, Bluthochdruck, Gicht.. 1.1.12 für jede Saison wichtige Frischprodukte zu beschreiben..

  15. Validierung von Bildungsleistungen Bestehensregeln Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis wird erteilt, wenn alle Handlungskompetenzbereiche mit erfüllt bewertet wurden (Erfüllt bedeutet mindestens 62,5% der maximal möglichen Punkte). Innerhalb eines Handlungskompetenzbereichs können die Handlungskompetenzen untereinander kompensiert werden. (Vgl. Verordnung über die berufliche Grundbildung Fachfrau / Fachmann Hauswirtschaft Artikel 18.3 und 19.5 sowie Bildungsplan Teil C.) Es wird empfohlen, die Führung eines Familienhaushaltes maximal im Umfang von drei Jahren als berufliche Erfahrung im Bereich der Hauswirtschaft anzuerkennen. (Vgl. Verordnung über die berufliche Grundbildung Fachfrau / Fachmann Hauswirtschaft Artikel 2) Dossiers: Die Dossiers sollten pro Handlungskompetenzbereich und innerhalb eines Handlungskompetenzbereichs für jede berufliche Handlungskompetenz vorgelegt werden. Sie sollten die genaue Beschreibung von einer Situation, in der die beruflichen Handlungskompetenzen angewendet wurden, umfassen ( ev. wenn nötig auch von mehreren Situationen). Dabei sollten die Handlungen Schritt für Schritt beschrieben sowie das Vorgehen und Verhalten begründet und reflektiert werden . Zusätzliche Überprüfungsmethoden Für die Handlungskompetenzbereiche 1 - 4 ist eine Beobachtung in einer Arbeitssituation empfehlenswert. Ergänzende Bildung Modulare berufsbegleitende Ausbildung für Erwachsene gem. BiVo Art. 2.

  16. Nationales Projekt Validierung von BildungsleistungenWebsite www.validacquis.ch

  17. Nationales Projekt Validierung von BildungsleistungenDer Erfahrung einen Wert verleihen Informationsanlässe: 23. 4.2009 Veranstaltung SQUF vormittags 3. 6.2009 2 Workshops an BBT-Tagung 15.12.2009 Jahreskonferenz susanna.muehlethaler@bbt.admin.ch

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