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Jahresabschlussveranstaltung SfS

Jahresabschlussveranstaltung SfS. STALKING - Erscheinungsformen und Bekämpfungsstrategien KHK Elmar Esseln. AGENDA – Was kommt auf mich zu!!. Definition und Einführung Stalking Wer ist betroffen – (Darmstädter Opferstudie (2002-2005) Beziehungen Täter-Opfer

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Jahresabschlussveranstaltung SfS

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Presentation Transcript


  1. Jahresabschlussveranstaltung SfS STALKING -Erscheinungsformen und Bekämpfungsstrategien KHK Elmar Esseln

  2. AGENDA – Was kommt auf mich zu!! • Definition und Einführung Stalking • Wer ist betroffen – (Darmstädter Opferstudie (2002-2005) • Beziehungen Täter-Opfer • Typische Begehensweisen – Beispiele • Häufigkeit u. Arten der Kontaktaufnahme , Auswirkungen • Psychologische Einteilung in Tätergruppen • Ursachen für Stalking • Kermerkmale Stalker • Rechtliche Aspekte • Anti-Stalking-Regeln - Bekämpfungsstrategien

  3. 1. Definition und Einführung Stalking to. Stalk(engl.) – urprüngl.:jagen, hetzen, verfolgen Stalking (deutsch) : Nachstellen, Verfolgen, Psychoterror „Stalking ist absichtliches, böswilliges und wiederholtes Verfolgen oder Belästigen einer anderen Person, die sich dadurch in ihrer Sicherheit bedroht fühlt“

  4. 2. Wer ist betroffen? • Deutsche Studie aus Darmstadt: • 10% aller Menschen in Deutschland mind. 1x im Leben gestalkt • 85 % der Frauen waren Opfer – nur 15 % der Männer • 81% der Täter waren Männer – 19% weiblich • Durchschnittliche Dauer: 2 Jahre • Gewalt während Stalking in 40% der Fälle • sex. belästigt wurden 14% • 50% der Opfer zeigten schon vor Stalkingvorfällen psychische Belastungsmerkmale ( Vermutung: Personen, die nur schwer „Nein“ sagen können, werden leichter zu Opfern) • Prominetenstalking – Irrtum, nur dieser Personenkreis sei betroffen

  5. 3. Beziehungen Täter-Opfer Ex-Partner 48,5 % Privates Umfeld 28,4 % Fremde 9,5 % Arbeitsumfeld 9,1 % Häufig: „Männer, die nicht loslassen können, treffen auf Frauen, die nicht Nein sagen können“

  6. 3.1 Merkmale bei ehemaligen Beziehungen: • (aus Opfersicht) • 85 % der Stalker zeigten Kontrollverhalten • 75 % der Ex-Partner waren eifersüchtig • 69 % hatten Angst, die Beziehung würde zerbrechen • Bei 40% spielte Gewalt i.d.Beziehung eine Rolle

  7. 4. Typische Begehensweisen - Beispiele • Aufsuchen, Beobachten, Verfolgen • Ausforschen • Sammlung von Gegenständen/Fotos des Opfers • Telefonanrufe, SMS, E-Mail, Briefe • Geschenksendungen • Sachbeschädigung • Straftaten

  8. 5. Häufigkeit der Kontaktaufnahme

  9. 5.2 Arten der Kontaktaufnahme

  10. 5.3 Körperliche und seelische Auswirkung auf die Opfer

  11. 6. Psychologische Einteilung der Tätergruppen • Der zurückgewiesene Stalker • Der beziehungssuchende Stalker • Der inkompetente Verehrer • Der ärger-/rachegetriebene Stalker • Der Jagdstalker/krankhafte Stalker

  12. 7. Ursachen für Stalking • Kontrolle • Ängstliche Bindung • Ärger/Eifersucht • Liebesbeweise • Isolation • Zurückweisung / Kritik • Narzistische Bedürfnisse

  13. 8. Kernmerkmale Stalker • Stalker wollen wahrgenommen werden • Stalker sind leicht kränkbar • Stalker sind unglückliche Menschen • Stalker sind Wiederholungstäter • Stalker fühlen sich berechtigt • Stalker sind ausdauernd • Schwerem Stalking geht meist eine Phase der Interaktion voraus

  14. § 238 StGB – Nachstellung 9. Rechtliche Aspekte Unbefugtes beharrliches Nachstellen durch folgende Handlungen Aufsuchen der räuml. Nähe Versuch Kontakt- her- stellung Bestellung von Waren / Dienstleistungen unter missbräuchl. Verwen- dung der personen- bezogenen Daten des Opfers oder Veranlassung Dritter zur Kontaktaufnahme • Bedrohung • des Opfers oder • nahestehender • Person • mit Verletzung von • Leben • Körperl. Unversehrtheit • Gesundheit • Freiheit Vornahme anderer vergleichbarer Handlung durch Telekomm.- oder sonstige Komm.- mittel oder über Dritte Folge (Kausalität): Lebensgestaltung wird schwerwiegend beeinträchtigt

  15. Stalking und Gewaltschutzgesetz Tatbestand der Nachstellung + Antrag der verletzten Person bei Gericht zur Abwendung weiterer Verletzungen  Gericht trifft mit Befristung erforderliche liche Maßnahmen (=Verbote) Betreten der Wohnung Aufsuchen bestimm- ter Orte insbesondere Herbei- führen von Zusammen- treffen Aufenthalt in bestimm-tem Um- kreis Verbin- dungsauf- nahme Zuwiderhandlung gegen eine vollstreckbare Anordnung = Straftat gem. § 4 GewSchG (Offizialdelikt)

  16. 10. Anti-Stalking-Regeln • Zu Beginn – eindeutig „NEIN“ zu Verfolger sagen • Reden mit Nachbarn, Kollegen pp. über Problem • Alles dokumentieren, was Verfolger treibt • Rechtsanwalt nehmen/einschalten – Anzeige bei Polizei • Fangschaltung einrichten ( bei bekanntem Verfolger) • Stalker steht vor Tür – Begleitung durch Freunde • Beantragung einer einstweiligen Verfügung - § 1 GewSchG • Konsequent bei Beschreiten des Rechtsweges • Unnachgiebigkeit vor Gericht – keinen Vergleich akzept.

  17. 10. Stalker = Ex-Partner - Freimachen von Emotionen • 11. Keine Änderung der Tel-Nr - -zweite Telefonnummer • Hund oder Judo-Kurs pp. • Anschaffung eines Handy‘s – Notfall • Information des Hausarztes – Zeuge, Verm. psychol. Beistand • In Rückspiegel schauen • Im Extremfall – Umziehen, Auskunftssperre EMA, Telefonauskunft, Zulassungsstelle...

  18. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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