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Überblick über die Vorlesung

RA Prof. Dr. Andreas Weitbrecht, LL.M. Deutsches und Europäisches Kartellrecht Universität Trier Wintersemester 2011/2012. Überblick über die Vorlesung. 1. Einführung: Überblick. 1.1 Grundlagen. 1.2 Geschichte des Kartellrechts. 1.3 Die wichtigsten Rechtsquellen.

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Presentation Transcript


  1. RA Prof. Dr. Andreas Weitbrecht, LL.M.Deutsches und Europäisches KartellrechtUniversität TrierWintersemester 2011/2012

  2. Überblick über die Vorlesung

  3. 1. Einführung: Überblick

  4. 1.1 Grundlagen

  5. 1.2 Geschichte des Kartellrechts

  6. 1.3 Die wichtigsten Rechtsquellen

  7. 1.4 Grundformen der Wettbewerbsbeschränkungen

  8. 1.5 (1) Verhältnis zwischen deutschem und europäischem Kartellrecht – Überblick

  9. 1.5 (2) Verhältnis zwischen deutschem und europäischem Kartellrecht – Einzelheiten Art. 101 und 102

  10. 1.6 Verfahren und Sanktionen (Überblick)

  11. 2. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen- Überblick -

  12. Fälle zu Art. 101 AEUV

  13. 2.1 Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen- Rechtsquellen und Normenhierarchie -

  14. 2.2 Struktur des Art. 101 AEUV- Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen -

  15. 2.2.1 Art. 101 Abs. 1 AEUV- Tatbestandsmerkmale -

  16. 2.2.2(a) Art. 101 Abs. 3 AEUV- Tatbestandsmerkmale -

  17. 2.2.2(b) Art. 101 Abs. 3 AEUV- Gruppenfreistellungsverordnungen und Leitlinien -

  18. 2.3 Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen- Falltypen -

  19. Ist der Vertrag/das Verhalten geeignet, den zwischenstaatlichen Handel zu beeinträchtigen? Nein  nationales Recht Ja Vereinbarung, abgestimmte Verhaltensweise, Beschluss einer Unternehmensvereinigung Ja Nein  Art. 102 oder FKVO? Aufbauschema Prüfung Art. 101 AEUV (1) Verstößt der Vertrag/das Verhalten gegen Art. 101 AEUV? 1. Anwendbarkeit des EG-Rechts: 2. Fällt der Vertrag/das Verhalten unter Art. 101 AEUV: • Zwischen Unternehmen Bezweckt oder bewirkt der Vertrag/das Verhalten eine spürbare Wettbewerbsbeschränkung? Nein Zweck Wettbewerbsbeschränkung? Wirkung Wettbewerbsbeschränkung? Ja Umfassende Marktanalyse Ja Nein  kein Verstoß

  20. Aufbauschema Prüfung Art. 101 AEUV (2) 3. Erfüllt der Vertrag/das Verhalten die Voraussetzungen des Art. 101 Abs. 3? Erfüllt der Vertrag die Vorraussetzungen eine Gruppenfreistellungsverordnung? Nein Ja Kein Verstoß gegen Art. 101 • Erfüllt der Vertrag die Voraussetzungen des Art. 101 Abs. 3 AEUV? • Bringt die Vereinbarung einen Beitrag zum technischen/wirtschaftlichen Fortschritt oder zur Verbesserung der Warenerzeugung/-verteilung? • Sind die Verbraucher am entstehenden Gewinn angemessen beteiligt? • Sind die in der Vereinbarung enthaltenen Beschränkungen des Wettbewerbs auf das zur Erreichung des Vertragszwecks Notwendige beschränkt? • Bleibt auch bei Durchführung der Vereinbarung Wettbewerb auf dem relevanten Markt bestehen? Nein  Verstoß Ja  kein Verstoß

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