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Dr. Peter Michell-Auli Gerlinde Strunk-Richter Ralf Tebest

Erste bundesweite Erfahrungen mit Pflegestützpunkten Neuhausen, 24. November 2009. Dr. Peter Michell-Auli Gerlinde Strunk-Richter Ralf Tebest. Programm. ». Das Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte. ». Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. ».

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Dr. Peter Michell-Auli Gerlinde Strunk-Richter Ralf Tebest

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Presentation Transcript


  1. Erste bundesweite Erfahrungen mit Pflegestützpunkten Neuhausen, 24. November 2009 Dr. Peter Michell-Auli Gerlinde Strunk-Richter Ralf Tebest

  2. Programm » Das Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte » Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen » Mögliche Eckpunkte bei der Etablierung von Pflegestützpunkten » Aktuelle Situation in den Ländern

  3. Das Modellprojekt „Werkstatt Pflegestützpunkt“ Ziele: » Evaluation der Erfahrungen von 16 Pilot-Pflegestützpunkten Praxistaugliche Instrumente zum Aufbau und zum Betrieb von Pflegestützpunkten bereitstellen » Begleitung der Pilot-Pflegestützpunkte auf dem Weg zum regulären Pflegestützpunkt nach § 92c SGB XI »

  4. Das Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte Schleswig Holstein (Flensburg) Mecklenburg-Vorpommern (Wismar) Hamburg Niedersachsen (Langenhagen) Berlin (Kreuzberg /Köpenick) Brandenburg (Erkner) Nordrhein-Westfalen (Mönchengladbach) Nordrhein-Westfalen (Moers) Sachsen Anhalt (Hettstedt) Hessen (Gladenbach) Thüringen (Jena) Sachsen (Plauen) Rheinland-Pfalz (Ingelheim) Saarland (St. Wendel) Bayern (Nürnberg) Baden-Württemberg ( Denkendorf) Standorte der Pilot-Pflegestützpunkte

  5. Das Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte Kundenbefragung Auswertung der Datenstrukturen und statistischen Auswertungsverfahrender Pilot-Pflegestützpunkte 1. 2.

  6. Das Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte N = 298 Wodurch sind Sie auf den Pflegestützpunkt aufmerksam geworden?

  7. Das Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte N = 2100 Ratsuchende nach Pflegestufen:

  8. Das Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte N = 6816 Differenzierung der Rat- und Hilfesuchenden:

  9. Das Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte Erstkontakt/Folgekontakt: Beispiel Flensburg: N = 6475 70,04%

  10. Das Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte Art der Leistung: N = 2396 9,33% 41,81 % 48,46%

  11. Das Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte Nachgefragte Themen:

  12. Pflegestützpunkte und Pflegeberatung nach dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen » Beratungs- und Koordinierungsleistungen sollen „aus einer Hand“ angeboten werden Zuständig dafür sind die Pflegeberatung nach § 7a und die Pflegestützpunkte nach § 92c des Elften Sozialgesetzbuches »

  13. Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen Definition der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI: • Pflegeberatung ist die individuelle Beratung und • Hilfestellung bei Auswahl und Inanspruchnahme • von bundes- oder landesrechtlichen • vorgesehenen Sozialleistungen sowie sonstigen • Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von • Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder • Betreuungsbedarf ausgerichtet sind.

  14. Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen Aufgaben der Pflegeberatung: » Systematische Erfassung des Hilfebedarfs unter Berücksichtigung des MDK-Gutachtens » Erstellung eines individuellen Versorgungsplans » Initiierung der erforderlichen Maßnahmen, einschließlich deren Genehmigung » Überwachung und ggf. Anpassung des Versorgungsplans

  15. Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen Aufgaben der Pflegestützpunkte nach § 92c SGB XI: » Wohnortnahe Beratung, Versorgung und Betreuung » Vernetzung und Koordinierung der Hilfs- und Unterstützungsangebote

  16. Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen Anforderungen an die Zusammenarbeit: » Pflegeberatung muss im Pflegestützpunkt stattfinden » Alle Vorstrukturen müssen mit einbezogen werden » Leistungen müssen neutral, wohnortnah und kostenlos erbracht werden

  17. Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen Mögliche Kooperationsvereinbarungen » Stützpunktvertrag » Schriftliche Verträge (z.B. Integrierte Versorgung) » Mündliche Vereinbarungen » Delegierung der Pflegeberatung an Dritte

  18. Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen Zeitliche Fristen » Auf Pflegeberatung nach § 7a haben ab 01.01.2009 alle SGB XI- Leistungsempfänger einen gesetzlichen Anspruch Pflegestützpunkte können seit 01.07.2008 eingerichtet werden, sofern dies die oberste Landesbehörde bestimmt »

  19. Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen Beteiligte Akteure » Kranken- und Pflegekassen als Verantwortliche für die Pflegeberatung » Kranken- und Pflegekassen und die Kommunen als Träger der Pflegestützpunkte » Alle Anbieter von Beratungs- und Koordinierungsleistungen (Vorstrukturen) » Leistungserbringer und das bürgerschaftliche Engagement

  20. Mögliche Eckpunkte zur Etablierung von Pflegestützpunkten • Akteure zusammenführen • Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen • Ist-Erhebung • Vision formulieren und Arbeitsstrukturen festlegen • Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen • Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen • Betriebswirtschaftliche Dimensionen klären • Mengengerüst der Kosten abschätzen • Finanzierung klären • Vertrag unterzeichnen

  21. Mögliche Eckpunkte zur Etablierung von Pflegestützpunkten • Akteure zusammenführen • Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen • Ist-Erhebung • Vision formulieren und Arbeitsstrukturen festlegen • Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen • Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen • Betriebswirtschaftliche Dimensionen klären • Mengengerüst der Kosten abschätzen • Finanzierung klären • Vertrag unterzeichnen

  22. Akteure zusammenführen » Gesetzlich geforderten Träger » Repräsentanten der Vorstrukturen

  23. Mögliche Eckpunkte zur Etablierung von Pflegestützpunkten • Akteure zusammenführen • Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen • Ist-Erhebung • Vision formulieren und Arbeitsstrukturen festlegen • Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen • Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen • Betriebswirtschaftliche Dimensionen klären • Mengengerüst der Kosten abschätzen • Finanzierung klären • Vertrag unterzeichnen

  24. Mögliche Eckpunkte zur Etablierung von Pflegestützpunkten • Akteure zusammenführen • Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen • Ist-Erhebung • Vision formulieren und Arbeitsstrukturen festlegen • Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen • Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen • Betriebswirtschaftliche Dimensionen klären • Mengengerüst der Kosten abschätzen • Finanzierung klären • Vertrag unterzeichnen

  25. Ist-Erhebung • I. Anbieter von Hilfs- und Unterstützungsleistungen • II. Daten über die Hilfs- und Unterstützungsangebote • III. Daten über die Bevölkerung • IV. Daten über die Wohnsituation • V. Daten über bestehende Netzwerke

  26. Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen Mögliche Eckpunkte zur Etablierung von Pflegestützpunkten • Akteure zusammenführen • Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen • Ist-Erhebung • Vision formulieren und Arbeitsstrukturen festlegen • Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen • Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen • Betriebswirtschaftliche Dimensionen klären • Mengengerüst der Kosten abschätzen • Finanzierung klären • Vertrag unterzeichnen

  27. Vision formulieren und Arbeitsstrukturen festlegen » Was soll für das Einzugsgebiet erreicht werden? » Festlegung von gemeinsamen Zielen » Festlegung der Arbeitsstrukturen (Organisation und Aufgabenteilung)

  28. Mögliche Eckpunkte zur Etablierung von Pflegestützpunkten • Akteure zusammenführen • Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen • Ist-Erhebung • Vision formulieren und Arbeitsstrukturen festlegen • Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen • Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen • Betriebswirtschaftliche Dimensionen klären • Mengengerüst der Kosten abschätzen • Finanzierung klären • Vertrag unterzeichnen

  29. Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen Pflegestützpunkt Sondierungsgespräch Hilfe- suchende Einzel-informationen Beratung Fallklärungund-steuerung telefonisch persönlich Care-Management

  30. Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen Pflegestützpunkt Sondierungsgespräch: Feststellung der benötigten Hilfeleistung Einzelinformationen: Der Rat- und Hilfesuchende erhält Informationen zu den Hilfe und Unterstützungsangeboten: Kontaktdaten, Preise, Art der Leistungen. • Beratung: • Basisberatung: Vermittlung von allgemeinen Informationen zu einem oder mehreren Themengebieten im Dialog mit dem Rat- und Hilfesuchenden (Bsp. definiert über Datenbank) • Spezialberatung: Vermittlung von komplexen Informationsinhalten auch zur Klärung von Detailfragen(zum Teil rechtsverbindlich) Fallklärung und –steuerung: Assessment des Hilfebedarfs und Sicherstellung einer optimalen Versorgung des Rat und Hilfesuchenden Care-Management: Schaffung und Erhaltung aller für die Einzelfallebene notwendigen Voraussetzungen auf der Systemebene.

  31. Mögliche Eckpunkte zur Etablierung von Pflegestützpunkten • Akteure zusammenführen • Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen • Ist-Erhebung • Vision formulieren und Arbeitsstrukturen festlegen • Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen • Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen • Betriebswirtschaftliche Dimensionen klären • Mengengerüst der Kosten abschätzen • Finanzierung klären • Vertrag unterzeichnen

  32. Sondierungsgespräch Ablauf: Sondierungsgespräch: Hilfe- suchende Feststellen der benötigen Hilfeleistungen Gespräch:  ? Akte Einzelinformationen Telefon Persönlich Basisberatung Spezialberatung Fallklärung und -steuerung

  33. Informationen aus Datenbank wenn nicht in der DB: Informationen recherchieren Einzelinformationen Ablauf: Einzelinformation Hilfe- suchende Informations-Datenbank (DB)  DB ergänzen

  34. Sondierungsgespräch Beratung Ablauf: Beratung Allgemeine Fragen Spezielle Fragen Spezialberatung Basisberatung

  35. Spezialberatungsthemen Spezialberatung • Spezielle Erkrankungen • Wohnen • Demenz • Behinderungen • Sucht • Ernährung • Gesetzliche Betreuung • Pflegebedürftige Kinder und • Jugendliche • kultursensible und • muttersprachliche Beratung • Verbraucherschutz • Anleitung pflegender • Angehöriger • Palliative Versorgung • Schmerztherapie • Schuldnerberatung

  36. Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen Durchführung der Spezialberatung • Fall 1: Die Mitarbeiter des Pflegestützpunktes sind selber in der Lage • die Spezialberatung zu einem bestimmten Thema durchzuführen. • In diesem Fall erfolgt die Spezialberatung direkt durch die Mitarbeiter • des Pflegestützpunktes.

  37. Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen Durchführung der Spezialberatung • Fall 2: Es gibt eine Beratungsstelle im Einflussbereich des • Pflegestützpunktes, deren Mitarbeiter eine Spezialberatung zu • einem bestimmten Thema durchführen können. • entweder wird die betreffende Beratungsstelle in den zentralen Pflegestützpunkt integriert oder • die Mitarbeiter der Spezialberatungsstelle werden bei Bedarf mit hinzugezogen. Die Art der Kontaktaufnahme entscheidet der Rat- und Hilfesuchende (bei dieser Option sollten auf jeden Fall Sprechstunden im zentralen Pflegestützpunkt angeboten werden)

  38. Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen Durchführung der Spezialberatung • Fall 3: Zu einem bestimmten Thema gibt es keine Institution oder • Fachexperten in der näheren Umgebung • Mittelfristig sollte eine solche Stelle durch Teamerweiterung oder • Schulung des vorhandenen Personals geschaffen werden. • Kurzfristig sollte das Problem mit einem Fachexperten des • betreffenenThemas erörtert werden, dabei sollten die • Möglichkeiten von persönlichen oder telefonischen Sprechstunden • geprüft werden.

  39. Fallklärung u. Steuerung Fallklärung und Steuerung

  40. Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen Durchführung der Fallklärung und -steuerung • jeder Rat- und Hilfesuchende, der im Sondierungsgespräch nicht • eindeutig den Bereichen Einzelinformation oder Beratung zuzuordnen ist, • wird an den zuständigen Pflegeberater weitergeleitet • bei der Fallklärung erbringt der Pflegeberater ein standardisiertes und • zwischen allen Akteuren abgestimmtes Assessment • Das Assessment ist so aufgebaut, dass immer sogenannte • Basisbausteine abgefragt werden und bei Bedarf Spezialassessment- • Tools zum Einsatz kommen.

  41. Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen Durchführung der Fallklärung und -steuerung • Fallklärung und Steuerung • Betreffen die Spezialassessmenttools Spezialberatungsangebote, die • nicht von der Pflegeberatung übernommen werden können, wird die • entsprechende Stelle mit einbezogen. • Bei der Fallsteuerung wird ebenfalls bei Bedarf die Spezialberatung mit • einbezogen. Dies erfolgt z.B. über Fallbesprechungen.

  42. Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen Ziele Voraussetzungen schaffen, dass die Leistungen die ein Pflegestützpunkt erbringen soll auch erbracht werden können • Aufbau und Pflege funktionierender Kooperationsstrukturen • Erstellung und Aktualisierung von Hilfsmitteln, die beim Aufbau und für den Betrieb von Pflegestützpunkten benötigt werden • Identifikation von Versorgungslücken Care Management

  43. Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen Care Management Was wird vernetzt und warum? Beratungsleistungen, um die notwendige Beratungskompetenz im Pflegestützpunkt sicher zu stellen - erst dadurch ist die „hochkomplexe“ Beratungsleistung umsetzbar. Die relevanten Stellen für die Genehmigung von Leistungen, um Hürden in der Inanspruchnahme von Leistungen zu verringern. Die Leistungserbringer, um Versorgungsketten zu ermöglichen und Schnittstellenprobleme zu reduzieren, dies schließt auch Anbieter ein, die ihre Leistungen nicht auf der Grundlage des Sozialgesetzes erbringen Das bürgerschaftliche Engagement, um das soziale Netz des Hilfesuchenden zu stärken.

  44. Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen Erstellung und Aktualisierung von Hilfsmitteln, die beim Aufbau und für den Betrieb von Pflegestützpunkten benötigt werden Care Management

  45. Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen Weitere Aufgaben und Hilfsmittel Care Management

  46. Mögliche Eckpunkte zur Etablierung von Pflegestützpunkten • Akteure zusammenführen • Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen • Ist-Erhebung • Vision formulieren und Arbeitsstrukturen festlegen • Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen • Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen • Betriebswirtschaftliche Dimensionen klären • Mengengerüst der Kosten abschätzen • Finanzierung klären • Vertrag unterzeichnen

  47. Betriebswirtschaftliche Dimension klären » Diese Funktionen verbleiben weitestgehend bei den entsendenden Trägern » • Dies erfordert allerdings klarer Regelungen auf stützpunktübergreifender Ebene, vor allem bei • der Leitungsfunktion • der Öffentlichkeitsarbeit • der Qualitätssicherung

  48. Hinweise zur Strukturqualität Ziele Ansatzpunkt zur Überprüfung » Reibungsloser Prozessablauf • Definierte Prozesse • Definierte Verantwortlichkeit • Personenqualifikation • Beschwerdemanagement • - Vertragliche Bindung der Neutralität • Leitbildprozess / Leitbild • - Zielwert für Anzahl der PSP » Kompetentes Personal » Lernendes System » Neutralität » Wohnortnahe Beratung

  49. Hinweise zur Ergebnisqualität

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