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Die wichtigsten Förderungen für kleine und mittlere Unternehmen

Die wichtigsten Förderungen für kleine und mittlere Unternehmen. Pörtschach, 12. November 2013. Das richtige Förderprogramm. Wer ist der Antragsteller ? (klein, mittel, groß) Was macht der Antragsteller ? (Branche) Wie alt ist das Unternehmen (inkl. „Vorgeschichte“) ?

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Die wichtigsten Förderungen für kleine und mittlere Unternehmen

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Presentation Transcript


  1. Die wichtigsten Förderungen für kleine und mittlere Unternehmen Pörtschach, 12. November 2013

  2. Das richtige Förderprogramm • Wer ist der Antragsteller ? (klein, mittel, groß) • Was macht der Antragsteller ? (Branche) • Wie alt ist das Unternehmen (inkl. „Vorgeschichte“) ? • Was ist der Projektinhalt ? • Welche Kosten entstehen in welcher Höhe? • Welche Art der Förderung will das Unternehmen ? (Zuschuss, Haftung, Kredit)

  3. Die Förderstellen • Auf Bundesebene: • Austria Wirtschaftsservice (AWS)- für alle außer Tourismus • Österr. Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) – für Tourismus • Kommunalkredit Public Consulting (KPC) – für alle • Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) – für alle • Arbeitsmarktservice (AMS)- für alle • Auf Landesebene: • Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF) – für alle • Land Kärnten – für alle

  4. KWF-Kleinstunternehmen • Für alle Kleinstunternehmen ( u. a. max. 9,99 MA (VZÄ), max. 2 Mio. Jahresumsatz), außer Sparte B und V • Gefördert werden materielle und immaterielle Investitionen, Bildungsaufwendungen des Unternehmers und die Schaffung von Vollzeitarbeitsplätzen • Investitionsprojekte ab EUR 5.000,- (Aktivierungspflicht) nicht für Fahrzeuge und gebrauchte Güter • Zuschuss 10 % (max. EUR 5.000,-), für Jungunt. 15 % • Bildung zwischen EUR 1.000,- und EUR 4.000,- Zuschuss 50 % • Arbeitsplatzbonus EUR 4.000,- pro Mitarbeiter (max.3) • Antragstellung für Fortbildungsmaßnahmen jährlich, für Investitionen alle 2 Jahre, auf Homepage des KWF

  5. AWS - Jungunternehmerscheck • Für Jungunternehmen, die nicht in den Bereich Tourismus und Freizeitwirtschaft fallen • Für Investitionen zwischen EUR 5.000,- und EUR 20.000,- • Der Zuschuss beträgt immer EUR 1.000,- • Für Kosten, die aktiviert werden und geringwertige Wirtschaftsgüter (über EUR 100,-) • Nicht förderbar sind gebrauchte Güter und Fahrzeuge • Antragstellung auf AWS-Homepage

  6. AWS-Unternehmensdynamik • Zuschuss von 5 % (max. EUR 37.500,-) für innovative Investitionen und Wachstumsprojekte von KMUs ab EUR 100.000,- • Haftungsübernahme im Ausmaß von 80% für fast alle Projekte möglich • bei Haftungen Bearbeitungsentgelt von 0,5% und Haftungsentgelt von 0,6 % p.a. • Antragstellung über Bank (außer bei ausschließlicher Eigenmittelfinanzierung) • Anschlussförderung durch KWF

  7. ÖHT – Top-Tourismus-Förderung (Investition) • Zuschuss von 5 % der anerkennbaren Investitionskosten (max. EUR 50.000,-) für KMUs • Die anerkennbaren Investitionskosten müssen mindestens EUR 100.000,- betragen; bei Projekten mit Instandhaltungscharakter werden die Gesamtinvestitionskosten um 50 % reduziert • Keine Gastronomieprojekte in der Landeshauptstadt • Besondere Anforderung bei bestimmten Betriebstypen (z.B. Hotel-Neubau nur in Regionen mit Unterversorgung und es müssen mindestens 30 Zimmer errichtet werden) • Keine Systemgastronomie, keine Selbstversorger-Appartements • Anschlussförderung durch den KWF

  8. KPC – Betriebliche Umweltförderung • Die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) fördert Maßnahmen, die positive Umwelteffekte bewirken (insbesondere CO2-Reduktion) • Schwerpunkte sind Nutzung erneuerbarer Energieträger und Verbesserung der Energieeffizienz • Gefördert werden beispielsweise Solaranlagen, Holzheizungen, Anschluss an Fernwärme, Wärmepumpen, Umstellung auf LED-Beleuchtung • Förderung in Form einer Pauschale oder eines Prozentsatzes der Investitionen • Bei Pauschalförderungen Antragstellung nach Umsetzung der Maßnahme • www.umweltfoerderung.at

  9. AWS/ÖHT - ERP-Kleinkredit Für Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen von Kleinunternehmen mit Kosten von EUR 10.000,- bis EUR 100.000,- Auch für gebrauchte Investitionsgüter (keine Fahrzeuge) Kredithöhe zwischen EUR 10.000,- und EUR 100.000,- Laufzeit 6 Jahre; 1. Jahr tilgungsfrei. Zinssatz: 1 % p.a. fix, Bearbeitungsentgelt 0,9 % vom Kreditbetrag Beantragung vor Projektbeginn über ein Kreditinstitut, das eine Haftung gegenüber der Förderstelle abgeben muss

  10. Für überbetrieblich verwertbare Weiterbildungsmaßnahmen von Männern und Frauen bis 45 mit best. Mindestqualifikation Förderung max. 25 %, max. EUR 1.500,- pro MA und Jahr Förderobergrenze pro Unternehmen: EUR 10.000,- pro Jahr Kurskosten mind. EUR 220,-, Dauer mind. 16 Stunden Antragstellung per mail vor Beginn der Maßnahme mit Beilage eines Bildungsplans Nicht für Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistungsunternehmen Land Kärnten - Qualifizierungsförderung

  11. AMS - Qualifizierungsförderung • Für überbetrieblich verwertbare Weiterbildungsmaßnahmen von AN über 45, Frauen unter 45 bei bestimmter Qualifikation und Wiedereinsteigerinnen nach Karenz • Förderung 60 oder 70 % der Kurskosten • Sowie 60 % des Personalaufwandes für AN ab 45 Jahre • Antragstellung spätestens eine Woche vor Kursbeginn mit Bildungsplan • Weiterbildungsmaßnahme muss bestimmte Kriterien erfüllen

  12. AMS – Beihilfe für Ein-Personen-Unternehmen • Für Unternehmen (vollversichert bei SVA), die den ersten Mitarbeiter einstellen • Erster Mitarbeiter muss mindestens 2 Wochen beim AMS als arbeitslos vorgemerkt sein und länger als 2 Monate beschäftigt werden • Nicht für Lehrlinge, Ehegatten, Lebensgefährten.. • Arbeitszeit muss mindestens 50 % der Normalarbeitszeit betragen • Förderhöhe 25 % des Bruttolohns, für max. 1 Jahr • Antragstellung bei regionaler AMS-Geschäftsstelle

  13. Wichtige Fördergrundsätze • Förderungsanträge sind in der Regel VOR Projektbeginn einzubringen. Wichtig ist somit das Datum des Antrageingangs bei der Förderstelle • Nicht für jedes Projekt gibt es eine Förderung • Antragstechnischen Aufwand berücksichtigen • Rechtzeitiges Nachreichen der fehlenden Unterlagen • Wenn Bundesförderungen möglich, dann müssen diese in der Regel beantragt werden

  14. Kontakt • Wirtschaftskammer Kärnten • Servicezentrum | Gründer- und Unternehmerservice • T 05 90 90 4 – 741 | Mag. Alfred Puff • DI Elisabeth Hauer, T 05 90904 – 752 (für F & E) • Mag. Alessia Sasina, T. 05 90904 – 753 (für Export) • Harald Dörfler, T. 05 90904 - 882 (für Lehrlingsförderung)

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