1 / 8

Überschuldung - Schuldnerberatung

Überschuldung - Schuldnerberatung. Schulden sind normal – Überschuldung ist ein Problem Was ist Überschuldung ? Überschuldung ist die Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen, die zu einer ökonomischen und psycho-sozialen Destabilisierung von Schuldnern führt.

totie
Download Presentation

Überschuldung - Schuldnerberatung

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Überschuldung - Schuldnerberatung • Schulden sind normal – Überschuldung ist ein Problem • Was ist Überschuldung? Überschuldung ist die Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen, die zu einer ökonomischen und psycho-sozialen Destabilisierung von Schuldnern führt. • Folgen: Depressionen, Ratlosigkeit ...

  2. Wie kommt es zu Überschuldungen? • Werbebotschaften der Konzerne • Konsumverhalten • Leichte Kreditvergabe • Kritische Lebensereignisse: • Arbeitslosigkeit • Ehescheidung oder Trennung • Eigene Krankheit, Tod von Angehörigen • Probleme, mit Geld umzugehen • Suchtprobleme, Spielschulden ...

  3. Professionelle Hilfe - Schuldnerberatungsstellen • ca. 1.100 Stellen diverser Träger • Rechtsgrundlage, Finanzierung: Verpflichtung der Kommunen durch § 17 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) • ‚Hilfe zur Selbsthilfe‘ – welche Unterstützung benötigen Betroffene? • Unterschiedliche Beratungskonzepte und Leitbilder

  4. Was passiert bei Überschuldung? • Mahnung • Gerichtlicher Mahnbescheid: binnen 14 Tagen Widerspruch einlegen! • Zwangsweise Forderungsdurchsetzung: Vollstreckung • Sachpfändung • Eidesstattliche Versicherung (Vermögen?) • Forderungspfändung (Lohn- und Gehaltspfändung; Kontopfändung)

  5. Pfändungsschutz • Sachpfändung: unpfändbare Gegenstände (lebensnotwendige G.; G, die der Erwerbstätigkeit dienen) • Von Einkommen: • Pfändbar: Lohn und Gehalt, Arbeitslosengeld, Renten, ... (alle bis zur gesetzl. Pfändungsgrenze) • Nicht pfändbar: Erziehungsgeld, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Pflegegeld ... – nur für 7 Tage ab Gutschrift auf dem Konto!

  6. Pfändungsfreigrenzen § 850c ZPO • Alleinstehende Person: ab netto 940 € pro Monat • Ehepaar: ab netto € 1.290 /Monat • Paar mit 1 Kind: € 1.480 /Monat • „ „ 2 Kindern € 1.680 /Monat • Mehrbetrag über € 2.070: voll pfändbar

  7. Wer muss mitzahlen? • Haften Ehepartner für Forderungen mit? • Bei Schulden für angemessenen täglichen Lebensbedarf: ja • Bei Kreditverträgen: nur, wenn beide Kreditnehmer/innen (beide unterschreiben) oder bei Bürgschaftserklärung (diese kann ‚sittenwidrig‘ und damit nichtig sein, § 242 BGB) • Haften Eltern für Schulden der Kinder?

  8. Verbraucherinsolvenzverfahren • Insolvenzordnung: auch für Privat-personen möglich • Antrag auf Restschuldbefreiung (§§ 286 – 303 InsO) • 6 Jahre Abtretung des pfändbaren Einkommens und ‚Wohlverhalten‘ • Stundung der Verfahrenskosten möglich

More Related