1 / 35

Jugendliche im Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V.

Jugendliche im Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. § 20 Fischereischeinpflicht. Wer die Fischerei ausübt, muss einen gültigen Fischereischein besitzen .... Fischereischeine werden bei Jugendfischereischeinen (§22 Abs.1Satz 1) bis zu sieben

theta
Download Presentation

Jugendliche im Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V.

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Jugendliche im Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

  2. § 20 Fischereischeinpflicht • Wer die Fischerei ausübt, muss einen gültigen Fischereischein besitzen .... • Fischereischeine werden • bei Jugendfischereischeinen (§22 Abs.1Satz 1) bis zu sieben • im Übrigen für jede beliebige Anzahl von Jahren oder unbefristet erteilt. Der Jugendfischereischein wird mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ungültig. Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

  3. Kinder unter 9 Jahren • Kinder, die das 9. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen in sehr begrenztem Umfang an der Fischereiausübung eines volljährigen Anglers beteiligt werden. Ein Kind unter  9 Jahren kann keinen Erlaubnisschein und Jugendfischereischein erhalten. Jedoch muss der erwachsene Angler, bei dem das Kind mitangelt, über einen gültigen Fischereischein und Erlaubnisschein für das Gewässer verfügen.Das Kind unter 9 Jahren darf keine eigene Angel bei sich führen, aber die Angel des erwachsenen Anglers auswerfen und unter Aufsicht den Drill durchführen. Es darf keinesfalls einen lebenden Fisch abködern und diesen betäuben oder töten. Der erwachsene Angler, bei dem das Kind mitangelt, muss eine Person sein, die im vollen Umfang Autorität über das Kind besitzt. Sie muss jederzeit eingreifen können und darf sich nicht vom Angelplatz entfernen. Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

  4. Ab dem 9. bis 16. Lebensjahr • Der Jugendliche muss einen Jugendfischereischein und einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer besitzen.Der Jugendfischereischeininhaber darf nur unter ständiger Aufsicht eines Erwachsenen, der einen gültigen Fischereischein haben muss, angeln. Die Aufsichtsperson benötigt nur dann einen Erlaubnisschein, wenn sie selbst das Angeln ausübt.   Soweit Jugendfischereischeininhaber nachweislich seit mindestens einem Jahr Mitglied in einem Anglerverein sind, entfällt die ständige Aufsicht durch einen erwachsenen Angler. Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

  5. Ab 14. bzw. 16. Lebensjahr • Ab dem 14. Lebensjahr kann ein Jugendlicher an der staatlichen Fischereiprüfung als Sachkundenachweis teilnehmen und nach bestandener Prüfung einen Fischereischein erhalten. Unter der weiteren Voraussetzung eines gültigen Erlaubnisscheines oder einer sonstigen Nutzungsberechtigung für das jeweilige Angelgewässer kann er damit alleine ohne Aufsicht eines Erwachsenen angeln. • Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr besteht Fischereischeinpflicht, so dass ein Jugendlicher auch unter Aufsicht eines erwachsenen Anglers  nur noch angeln kann, wenn er selbst die Fischereiprüfung als Sachkundenachweis bestanden und einen Fischereischein erworben hat. Deshalb sollte rechtzeitig an die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang mit anschließender Fischereiprüfung gedacht werden. Auskunft dazu erteilen die Anglerverbände. Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

  6. Antrag Online aktuelles Lichtbild, Hochformat 45 x 35 mm ohne Rand, farbig Preise (Fischereiabgabe + Ausstellungsgebühr) Fischereischein Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

  7. Sächsische Fischereiverordnung § 22 Zulassung zur Prüfung erfolgt auf Antrag. Sie wird erteilt, wenn der Antragsteller • an einem Vorbereitungslehrgang gemäß § 23 teilgenommen hat • zum Prüfungstermin mindestens 14 Jahre alt ist. Satz 1. Nr.1 gilt nicht für Jugendfischereischeininhaber nach § 22 Abs. 1 Halbsatz 2 SächsFischG, deren Mitgliedschaft in einem Anglerverein seit mindestens zwei Jahren besteht. Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

  8. Prüfung ohne Lehrgang • Die Prüfung erfolgt am Computer und jeder Teilnehmer erhält eigene Fragen. • Jeder kann sich selbst prüfen im Internet www.landwirtschaft.sachsen.de/de/wu/Landwirtschaft/5_3062.htm Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

  9. § 22 Jugendfischereischein und besondere Fischereischeine (1) Personen; die das neunte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, kann ein Jugendfischereischein ohne Fischereiprüfung erteilt werden. Fischereischeininhaber nach Satz 1 dürfen die Fischerei nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers ausüben, es sei denn, sie sind seit mindestens einem Jahr Mitglied in einem Anglerverein. Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

  10. Steuerfreie Pauschale • Für Sporttrainer, Betreuer, Ausbilder • Steuerfreie Vergütung bis 2.100,00 €/Jahr = 175,00 €/Monat Voraussetzung: • Auftraggeber muss die Gemeinnützigkeit haben (Bitte mit dem zuständigen Finanzamt abstimmen) Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

  11. LVSA e.V. Der Landesverband Sächsischer Angler e.V. führt diese Ausbildung mit dem Kinder- und Jugendring Sachsen e.V. (jährlich/zweijährlich ?) durch. • 2 Wochenenden (1.Quartal) • Kriebstein • Kosten für den Verein • Reisekosten Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

  12. Qualifizierung des Jugendleiters Ausbildung Jugendleiter-Card (Bundesprogramm) • Inhalte • Pädagogik • Rechts- und Versicherungsfragen • Erste Hilfe • Organisatorische und finanzielle Aspekte Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

  13. J u g e n d l e i t e r c a r d Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

  14. Vorstellung an Schulen Kinder und Enkel Wie können wir die Kinder für das Angeln interessieren? Schnupperangeln Organisation im Verein Vereinsveran- staltungen Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

  15. Ideen zur Jugendarbeit • Arbeitsgemeinschaft in einer Schule • Angeln in den Ferien • Angelwochenende mit Übernachtung • Nachtangeln mit der Jugendgruppe • Casting mit den Jugendlichen • Jugendgewässer • Unterstützung durch kommunale Jugendförderung Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

  16. Kinder im Verein organisieren • Aufnahmeantrag • Schriftliche Zustimmung der Eltern • Keine Aufnahmegebühr im Verein !!! • Bildung von Jugendgruppen über mehrere Vereine • Jugendangelgewässer Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

  17. Vorteile der Vereinsmitgliedschaft • Versicherungsschutz • Unfallversicherung (Körperschaden) • Haftpflichtversicherung (Schäden gegenüber Dritten) • Teilnahme an Veranstaltungen des Vereins • Betreuung am Gewässer • Lernen der notwendigen Sachverhalte Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

  18. Angeln ohne Begleitung Allgemeine Grundsätze Gerätekunde Hygienemaßnahmen Fischwaid Theorie Praxis Angelpapiere Waidgerechtes Töten von Fischen Kleine Fischkunde Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

  19. Allgemeine Grundsätze • Verhalten am Gewässer • Verhalten am Angelplatz • Verhalten bei einer Kontrolle der Verbands- und Gewässeraufsicht oder Staatlichen Fischereiaufsicht • Verhalten in der Natur • Verhalten bei einem Notfall Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

  20. Kleine Fischkunde • Schonmaße, Schonzeiten • Körperbau, Biologie und Lebensweise von ausgewählten Fischen • Fischnährtiere • Futterkunde • Lebensräume Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

  21. Gerätekunde • Theoretische und praktische Schulungen zu Angelmethoden • Zusammenstellen von Angelgeräten • Praktische Anwendung am Gewässer • Wurfübung - Casting Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

  22. Waidgerechtes Töten von Fischen • Behandlung gefangener Fische • Waidgerechtes Töten • Messerprüfung • Aufbewahrung der Fische nach dem Töten • Mitnahme von Fischen Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

  23. Angelausweise Fischereischein Erlaubnisschein Mitgliedsausweis Gewässerordnung Gewässerverzeichnis Handwerkszeug Zollstock Bandmaß Hakenlöser Fischbetäuber Messer Unterfangkescher Bleistift Was muss ein Jungangler beim Angeln mitführen Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

  24. Hygienemaßnahmen • Desinfektion und Reinigung von Geräten • Umgang mit kranken Fischen • Benutzung von toten Köderfischen Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

  25. Ausbildungsziel • Ziel der Ausbildung ist es, dem Jugendfischereischeininhaber eine praxisnahe abgestimmte Wissensvermittelung entsprechend den gesetzlichen Bedingungen des Freistaates Sachen und den Regelungen des LVSA e.V. zu vermitteln Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

  26. Hilfsmittel - Broschüren • Kinderangelschule des Landesverbandes Brandenburg e.V. • Handbuch für Jugendwarte des DAV • Gewässerordnung des LVSA e.V. • Robbi macht die Fischerprüfung Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

  27. Folie Qualifizierungslehrgang -Jugendgruppenleiter Stufe I” Jens Felix Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

  28. Qualifizierungslehrgang -Jugendgruppenleiter Stufe I” Jens Felix „Jugendarbeit im LVSA e.V.” Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

  29. Qualifizierungslehrgang -Jugendgruppenleiter Stufe I” Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich Jens Felix „Jugendarbeit im LVSA e.V.”

  30. Junganglerprüfung • mündliches Gespräch mit Protokoll Bestanden Jungangler erhält im Mitgliedsausweis die Bestätigung und darf alleine angeln gehen Nicht Bestanden Jungangler erhält im Erlaubnisschein die Eintragung „Angeln in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

  31. Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

  32. Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich Qualifizierungslehrgang -Jugendgruppenleiter Stufe I” Jens Felix „Jugendarbeit im LVSA e.V.”

  33. Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich Qualifizierungslehrgang -Jugendgruppenleiter Stufe I” Jens Felix „Jugendarbeit im LVSA e.V.”

  34. Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich Qualifizierungslehrgang -Jugendgruppenleiter Stufe I” Jens Felix „Jugendarbeit im LVSA e.V.”

  35. 27 Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich Qualifizierungslehrgang -Jugendgruppenleiter Stufe I” Jens Felix „Jugendarbeit im LVSA e.V.”

More Related