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Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance Informationen für Vereine Stand Juli

Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance Informationen für Vereine Stand Juli 2013. Agenda Allgemeine Informationen und aktueller Stand . SEPA-Überweisung SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften

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Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance Informationen für Vereine Stand Juli

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Presentation Transcript


  1. Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance Informationen für Vereine Stand Juli 2013

  2. Agenda • Allgemeine Informationen und aktueller Stand • SEPA-Überweisung • SEPA-Lastschriften • SEPA-Basis-Lastschriften • SEPA-Firmen-Lastschriften • Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen

  3. Was ist SEPA? • SEPA steht für „Single Euro Payments Area“ • Verschmelzung des Inlands-Zahlungsverkehrs und des EU-Zahlungsverkehrs • SEPA löst die nationalen Verfahren ab  SEPA betrifft alle! • Betrifft: Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen • Betrifft nicht:Schecks, Wechsel, Geldwechselgeschäfte, Wertpapier- Abwicklungssysteme

  4. Gültigkeitsbereich SEPA

  5. SEPA-Zeitplan Januar 2008 Einführung SEPA-Überweisung November 2009 Einführung SEPA-Lastschrift November 2010 Alle Banken der €-Zone müssen SEPA-Basis-Lastschriften akzeptieren 9. Juli 2012 Umdeutungsmöglichkeit für Einzugsermächtigungen 1. Februar 2014 Ablösung der nationalen Verfahren

  6. Generelle Vorteile • Vereinheitlichung und Verkürzung von Fristen • Europaweit transparente Preise • Einheitlicher europäischer Rechtsrahmen (Ausnahme: Schweiz, Monaco) • Risikoreduktion durch Insolvenzfestigkeit der SEPA-Lastschrift und Unwiderrufbarkeit von Aufträgen • Effektiveres Liquiditätsmanagement möglich • Reduktion von Bankverbindungen im europäischen Zahlungsverkehr

  7. Agenda • Allgemeine Informationen und aktueller Stand • SEPA-Überweisung • SEPA-Lastschriften • SEPA-Basis-Lastschriften • SEPA-Firmen-Lastschriften • Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen

  8. SEPA-Überweisung(SEPA Credit Transfer, SCT) • Einführung Januar 2008 • hat die EU-Standardüberweisung abgelöst • beleghafte und beleglose Einreichung möglich • Ausführungsfrist max. 1 Bankarbeitstag (seit 01.01.2012) • keine Betragsgrenze • IBAN & BIC ersetzen Konto-Nr. & BLZ (Übergangsfrist für Verbraucher bis zum 1.2.2016) • „IBAN only“ im nationalen Zahlungsverkehr • grundsätzlich kein Widerruf möglich • AWV-Meldepflicht besteht unverändert für Beträge von mehr als 12.500 €

  9. IBAN und BIC* IBAN: DE 38 12345678 1234567890 ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2)„Bankleitzahl“ (8) Kontonummer (10) BIC: GENO DE XX XXX =Volksbank Raiffeisenbank eG • Der Kontoauszug Ihrer Volksbank Raiffeisenbank enthält schon seit geraumer Zeit diese Angaben • Auf Ihrer VR-BankCard (der „Scheckkarte“) stehen diese Angaben auf der Rückseite zwischen dem Magnet-streifen und dem Unterschriftsfeld * IBAN = International Bank Account Number / BIC = Bank Identifier Code

  10. „IBAN only“ für DE-an-DE-Zahlungen • Im Privatkundenbereich wird eine generelle Nutzungsverpflichtung von IBAN und BIC als schwierig angesehen. Als Ausnahme ist geplant, dass Privatkunden bis Februar 2016 noch mit Kontonummer und Bankleitzahl agieren dürfen. • Bei innerdeutschen Zahlungen kann ab Februar 2014 auf die Angabe des BIC verzichtet werden („IBAN only“) - dies gilt für alle Kundengruppen. • Für grenzüberschreitende Zahlungen ist bis voraussichtlich Februar 2016 die zusätzliche Angabe des BIC erforderlich. • DieAnpassungen von • Belegen, • Softwareprodukten und • des Internet-Banking • befinden sich in der Umsetzung.

  11. Agenda • Allgemeine Informationen und aktueller Stand • SEPA-Überweisung • SEPA-Lastschriften • SEPA-Basis-Lastschriften • SEPA-Firmen-Lastschriften • Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen

  12. SEPA-Lastschriftverfahren(SEPA Direct Debit) • SEPA-Basis-Lastschrift statt Einzugsermächtigung • SEPA-Firmen-Lastschrift statt Abbuchungsauftrag • Jeder Zahlungsempfänger benötigt eine Gläubiger-ID • Einreichung nur noch beleglos möglich

  13. Agenda • Allgemeine Informationen und aktueller Stand • SEPA-Überweisung • SEPA-Lastschriften • SEPA-Basis-Lastschriften • SEPA-Firmen-Lastschriften • Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen

  14. SEPA-Basis-Lastschrift Zahlungspflichtiger Zahlungsempfänger 0. Mandatseinholung 1. Mandat 2. Vorabinformation 4. Weiterleitung aller Daten 3. transaktions- undmandatsbezogene Daten 5. Belastungsbuchung Clearing und Verrechnung Bank des Zahlungspflichtigen Bank des Zahlungsempfängers

  15. SEPA-Basis-Lastschrift Muster-Mandat (SDD CORE) Muster GmbH, Musterstr. 1, 53111 Bonn Gläubiger-ID DE99ZZZ05678901234 Mandatsreferenz 987 543 CB 2 SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Muster GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, Die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. _________________________________________________________ Name & Anschrift Kreditinstitut (Name und BIC) IBAN: DE _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ BIC: _______________________________ ___________________________________ Datum, Ort und Unterschrift 1. Daten des Gläubigers 2. Eindeutige Bezeichnung 3. Vorgegebener Mandatstext, zweifache Weisung 4. Daten des Zahlungspflichtigen

  16. SEPA-Basis-Lastschrift(SDD Core) • Zahlungspflichtiger ist spätestens 14 Tage vor Fälligkeit über Betrag und Termin zu informieren („Pre-Notification“) • Vorgegebene Vorlagefristen (5 bzw. 2 Bankarbeitstage vor Fälligkeit) (Einreichungsfristen bei Ihrer Bank 6 bzw. 3 Bankarbeitstage) • Rückgaben bis 8 Wochen durch Zahlungspflichtigen möglich bei autorisierten Mandaten • Rückgaben bei nicht autorisiertem Mandat bis 13 Monate möglich

  17. Besteht Handlungsbedarf? • Zieht Ihr Verein Beiträge bereits per Lastschrift (DTA-Verfahren) ein?NEIN  kein Handlungsbedarf, es sei denn, Sie möchten die fälligen Mitglieds- beiträge zukünftig per Lastschrift einziehenJA  dann muss dieses Verfahren spätestens zum 01.02.2014 auf das SEPA- Verfahren umgestellt werden! • Was muss berücksichtigt werden? • Für die Verwendung von SEPA-Lastschriften benötigen Sie eine Gläubiger-ID • Für die Vergabe dieser Gläubiger-ID ist in Deutschland die Bundesbank zuständig • Die Vergabe erfolgt über Internet, näheres auf der nächsten Folie • Vergabe einer Mandatsreferenz (z.B. Mitglieder-Nummer max. 35-stellig)

  18. Gläubiger-Identifikationsnummer • Jeder Einreicher von Lastschriften benötigt eine Gläubiger-ID • Vergabe in Deutschland durch die Deutsche Bundesbank unterhttps://extranet.bundesbank.de/scp/ • Die VR-Banken unterstützen ihre Kunden bei der Beantragung Aufbau der Gläubiger-Identifikationsnummer DE 78 ZZZ 0000018353 ISO-Ländercode Prüfziffer Nationales Identifikationsmerkmal Individuell nutzbar

  19. Eine Gläubiger - ID kann auch über die VR-NetWorld-Software eingeholt werden: • Administration der Gläubiger-ID • Verlinkung der Internetseite für die Beantragung einer Gläubiger-ID • Unterstützung des Bereichskennzeichens in der Mandatsverwaltung

  20. Die Gläubiger-ID liegt vor, was folgt nun? • Grundsätzlich benötigt jeder Lastschrift-Einreicher (Creditor) vom Bezogenen (Debtor) ein SEPA-Lastschriftmandat • Am 09.07.2012 trat jedoch die sog. „Umdeutungslösung“ in Kraft, die es Inhabern von Einzugsermächtigungen ermöglicht, diese mittels einfacher Mitteilung an den Bezogenen in ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat „umzuwandeln“ • Wichtig ist, dass nur gültige Einzugsermächtigungen in SEPA-Mandate umgewandelt werden können, daher bietet sich hier die Chance, den Datenbestand an Einzugsermächtigungen zu überprüfen und zu aktualisieren (gültig ist eine Einzugsermächtigungen nur in Schriftform mit Unterschrift des Bezogenen) • Im Zweifelsfall ist es besser, für einzelne Einzugsermächtigungen nicht die Umdeutungslösung zu wählen, sondern gleich ein neues SEPA-Mandat einzuholen.

  21. SEPA-Basis-Lastschrift(SDD Core) • Umdeutungslösung • Zielsetzung: Nutzung der vorhandenen, schriftlich vorliegenden Einzugsermächtigung als SEPA-Basis-Lastschriftmandat • Statt der Einholung eines separaten Mandats hat ein Verein die Möglichkeit, Vereinsmitglieder schriftlich über den Wechsel von Einzugsermächtigungs- lastschriften auf SEPA-Basis-Lastschriften zu informieren. Das Schreiben muss folgende Angaben enthalten: • Gläubiger-ID • Mandatsreferenz • Umstellungstermin • Die Umdeutung in ein Mandat ist erfolgt, wenn der Zahlungspflichtige nicht widerspricht. Eine explizite Zustimmung des Zahlungspflichtigen ist nicht erforderlich Die Inkasso-Vereinbarung mit Ihrer Bank muss das SEPA-Basislastschrift-Verfahren beinhalten

  22. Wie nutzt man die Möglichkeit der Umdeutung sinnvoll und richtig? • Voraussetzung für die Umdeutung einer Einzugsermächtigung in ein SEPA-Mandat ist das Vorliegen einer gültigen Einzugsermächtigung • Alle Mitglieder, von denen eine gültige Einzugsermächtigung vorliegt, werden in geeigneter Form (Anschreiben, Mitteilung in Vereinszeitschrift, Newsletter per E-Mail …) informiert, dass • ab einem bestimmten Termin der Einzug von Lastschriften auf das SEPA-Verfahren umgestellt wird • von der Umdeutungslösung Gebrauch gemacht wird • die Gläubiger-Identifikationsnummer des Vereins wie folgt lautet … • die Mandatsreferenz wie folgt lautet … (z.B. Mitglieds-Nummer) • welche Beträge (Mitgliedsbeiträge, sonstige Leistungen) eingezogen werden • Wenn nur Mitgliedsbeiträge in regelmäßigen Abständen in gleicher Höhe eingezogen werden sollen, kann dieses Anschreiben auch genutzt werden, um eine weitere Verpflichtung zu erfüllen: • Bei Nennung der Beträge und der genauen Fälligkeiten dient dieses Anschreiben auch als Vorabinformation („Pre-Notification“) gemäß den SEPA-Regularien

  23. Vorabankündigung (Pre-Notification) • Verpflichtende Information des Einreichers an Zahlungspflichtigen über die „anstehende Lastschrift“ • Der Zahlungspflichtige kann so für ausreichende Kontodeckung sorgen • Frist: 14 Kalendertage vor Fälligkeit, wenn nichts anderes vereinbart • Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen reicht eine einmalige Aufstellung pro Jahr (erste Fälligkeit beachten) • Inhalt der Vorankündigung: • Belastungsbetrag • Belastungstermin • Gläubiger-Identifikationsnummer • Mandatsreferenznummer • Keine Formvorgabe, möglich sind z.B. • Brief, Vertrag, Rechnung, SMS, Telefon, E-Mail, Fax, Mitglieder-Zeitschrift, Einladung zur Jahreshauptversammlung ….

  24. Mandatsverwaltung - Details • Automatische Generierung von Mandaten in der VR-NetWorld-Software Zu Inlandsaufträgen können Mandate automatisch erzeugt werden, ohne dass der Auftrag konvertiert werden muss z.B. für • den Druck/Versand der Mandate an den Schuldner zum Einholen eines Mandats • den Druck/Versand der Mandatsinformationen im Rahmen der Umdeutung einer Einzugsermächtigung

  25. Fehlende Einzugsermächtigungen / neue Mitglieder • Liegt keine umdeutungsfähige Einzugsermächtigungvor, muss das Mitglied ein Mandat unterschreiben, das den Verein ermächtigt, mittels SEPA-Basis-Lastschriften Beträge einzuziehen • Bei der Formulierung der Mandatstexte helfen die Informationen auf den nächsten Seiten sowie Ihre Ansprechpartner der Volksbanken Raiffeisenbanken • Die VR-NetWorld-Software unterstützt Sie auch hier mit integrierten Musteranschreiben etc.

  26. Achtung – bitte beachten: • Wenn die Satzung Ihres Vereins vorsieht, dass Bankaktivitäten (Zahlungen / Einzüge) nur von zwei Personen gemeinsam durchgeführt werden dürfen (z.B. durch zwei Unterschriften auf dem Disketten-Begleitzettel), dann sollten Sie berücksichtigen, dass dies in Zukunft so nicht mehr möglich ist. • Verschiedene Software-Produkte bieten das 4-Augen-Prinzip für die Verarbeitung von Zahlungsaufträgen nicht an (z. B. VR-NetWorld-Software). • Lösung 1:Nutzung von Profi cash mit HBCI • Lösung 2Satzungsänderung bei der nächsten Hauptversammlung

  27. Agenda • Allgemeine Informationen und aktueller Stand • SEPA-Überweisung • SEPA-Lastschriften • SEPA-Basis-Lastschriften • SEPA-Firmen-Lastschriften • Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen

  28. SEPA-Firmen-Lastschrift(SDD B2B) Muster-Mandat (SDD B2B) Muster GmbH, Musterstr. 1, 53111 Bonn Gläubiger-ID DE99ZZZ05678901234 Mandatsreferenz 987 543 CB 2 SEPA-Firmen-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Muster GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Dieses Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten von Unternehmen gezogen sind. Ich bin nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Ich bin berechtigt, mein Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen. _______________________________________________________ Name & Anschrift Kreditinstitut (Name und BIC) IBAN: DE _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ BIC: _______________________________ ___________________________________ Datum, Ort und Unterschrift 1. Daten des Gläubigers 2. Eindeutige Bezeichnung 3. Vorgegebener Mandatstext zweifache Weisung 4. Daten des Zahlungspflichtigen

  29. SEPA-Firmen-Lastschrift(SDD B2B) • nur zwischen Nicht-Verbrauchern möglich • Zahlungspflichtiger muss seiner Bank vor erstem Einzug eine Kopie des Mandats vorlegen • beleglose Einreichung bei Bank spätestens 2 Tage vor Fälligkeit • Bank des Zahlungspflichtigen ist zur Prüfung des Mandats verpflichtet • Kein Widerspruch durch den Zahlungspflichtigen möglich • Rückgaben durch die Bank müssen innerhalb von 2 Tagen erfolgen • Keine Umdeutung von Abbuchungsaufträgen möglich!

  30. SEPA-Firmen-Lastschrift (SDD B2B)

  31. Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften bzgl. der Vorlage bei der Bank des Zahlungspflichtigen SEPA-Basis-Lastschrift (CORE) • Erst-Lastschrift und Einmal-Lastschrift • Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit • Späteste Einreichung: 5 TARGET-Tage vor Fälligkeit => Einreichung bei Ihrer Bank: spätestens 6 TARGET*-Tage vor Fälligkeit • Folge- und letztmalige Lastschrift • Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit • Späteste Einreichung: 2 TARGET-Tage vor Fälligkeit => Einreichung bei Ihrer Bank:spätestens 3 TARGET*-Tage vor Fälligkeit SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B) • Erst- Lastschrift / Einmal- Lastschrift sowie Folge- und letztmalige Lastschrift • Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit • Späteste Einreichung: 1 TARGET-Tage vor Fälligkeit => Einreichung bei Ihrer Bank:spätestens 2 TARGET*-Tage vor Fälligkeit • *TARGET =Trans-European Automated Real-time Grosssettlement Express Transfer System (Echtzeit-Bruttozahlungssystem der Zentralbanken der EU für den Euro) TARGET-Tage entsprechen in Deutschland etwa den Bankarbeitstagen

  32. Agenda • Allgemeine Informationen und aktueller Stand • SEPA-Überweisung • SEPA-Lastschriften • SEPA-Basis-Lastschriften • SEPA-Firmen-Lastschriften • Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen

  33. Praktischer Umgang mit Mandaten • Sie erstellen einen Mandatsvordruck mit Ihren Angaben und lassen das Vereinsmitglied unterschreiben • Mandatstext in der Sprache des Zahlungspflichtigen • Für alle Sprachen des SEPA-Raumes liegen die Mandatstexte vor damit auch fremdsprachige Mandate prüfbar •  Abruf unter: • CORE: http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=core_sdd_mandate_transalations • B2B: http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=sepa_b2b_dd_mandate_translations • Ihr Mitglied behält eine Kopie des Mandats für seine Unterlagen • Aufbewahrungspflicht mind. 14 Monate nach letztem Einzug • Das Mandat wird dann von Ihnen erfasst und ggf. gescannt (Mandatsverwaltung) • Ein Mandat verfällt 36 Monate nach letztem Lastschrifteinzug (Achtung bei etwaiger Beitragsbefreiung)

  34. Gläubiger-ID und Mandate liegen vor, jetzt kann‘s los gehen … • … aber nur, wenn Sie technisch in der Lage sind, SEPA-Lastschriften elektronischzu erzeugen und an Ihre Bank zu übermitteln • Die Einreichung von Lastschrift-Vordrucken oder Disketten ist nicht möglich! • Reichen Sie heute schon Ihre Lastschrift-Dateien elektronisch ein, dann sind Sie von den folgenden Ausführungen nicht betroffen, ansonsten allerdings … • …sind Sie gehalten, mit Ihrer Bank eine neue Vereinbarung über die elektronische Auflieferung der Zahlungsverkehrsdateien über HBCI zu treffen. Hier helfen Ihnen die EBL-Profis der Volksbank Überall eG gerne weiter! • Voraussetzung ist natürlich der Einsatz einer geeigneten Banksoftware auf dem neuesten Stand, z.B. unsere VR-NetWorld-Software • Außerdem sind Sie gemäß SEPA-Rules verpflichtet, Ihre Mitglieder über die demnächst anstehenden Lastschriften in Kenntnis zu setzen („Pre-Notification“)

  35. Was ist zu tun? • SEPA-Verantwortliche(n) im Verein bestimmen (z.B. Kassierer) • IBAN & BIC auf Briefbögen, Rechnungen etc. drucken • IBAN & BIC von Vereinsmitgliedern einholen  Musteranschreiben in diversen Sprachen stehen zur Verfügung • Beantragung der Gläubiger-ID • Prüfen und Anpassen der technischen Voraussetzungen (z.B. ZV-Software) • Vereinbarungen mit Bank aktualisieren (Lastschriftinkassovereinbarung)

  36. Was ist zu tun? • Festlegung einer Mandatsreferenz (z.B. Mitgliedsnummer) • Mandate einholen bzw. über Umdeutung informieren • Mandatsverwaltung organisieren • Organisation, dass die Lastschriftdaten rechtzeitig an die Bank geliefert werden • Sicherstellung der Archivierung der Mandate

  37. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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