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Qualifizierte Elektronische Signatur

Qualifizierte Elektronische Signatur. mit PDF und EDI. Warum elektronisch signieren?. Dokumente sollen elektronisch zugestellt werden Anforderungen Echtheit des Dokumentes nachweisen (Dokument unverändert) Identität des Absenders nachweisen. Rechtlicher Hintergund.

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Qualifizierte Elektronische Signatur

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Presentation Transcript


  1. Qualifizierte Elektronische Signatur mit PDF und EDI

  2. Warum elektronisch signieren? Dokumente sollen elektronisch zugestellt werden Anforderungen • Echtheit des Dokumentes nachweisen(Dokument unverändert) • Identität des Absenders nachweisen

  3. Rechtlicher Hintergund ESG (europäische Signaturgesetz) • legt fest, wie mit fortgeschrittener und qualifizierter elektronischer Signatur umzugehen ist • DSG (Deutsches Signaturgesetz)regelt • die Durchführung des ESG • wie zu signieren ist

  4. Rechtlicher Hintergund • Es gibt im ESG und DSG keine Vorschrift, was signiert werden soll • Weitere Gesetzte und Verordnungen werden benötigt • Für die VSt-Abzugsfähigkeit: UstG §14schreibt QES vor

  5. Was ist elektronische Signatur? Dokument Zertifikat Entstehung der Signatur Signatur Verbindung Das signierte Dokument Dokument Dokument Signatur Signatur

  6. Was ist FES und was QES FES – fortgeschrittene elektronische Signatur • Ist das ältere und einfachere Verfahren • Zertifikat liegt als „Software“ vor • Zertifikat wird als Organisationszertifikat erteilt • Rechtsfolgen • Nachweis der Vertretungsberechtigten, HR-Eintrag etc. • Zertifikat auf die Vertretungsberechtigten anwendbar

  7. Was ist FES und was QES QES – qualifizierte elektronische Signatur • Jüngeres und umfassenderes Verfahren • Zertifikat liegt auf einer Karte mit Mikrochip • Zertifikat ist personengebunden Rechtsfolgen • Die Karte muss auf den MA beantragt werden • Es sind Pseudonyme erlaubt, z.B. IT-MA 1 • Pflicht eine Liste zu führen: welcher MA hat wann mit welcher Karte signiert

  8. Stellvertreterpflichten Wirtschaftlich selbständiger Partner betreibt die QES -> Frage der Zeichnungsberechtigung • Zeichnungsberechtigung darf einfach schriftlich ergehen(ohne notarielle Beglaubigung) • Gilt auch für Empfängerseite

  9. Signieren durch IT-Dienstleister Situation • IT-DL erzeugt und signiert Dokument • IT-DL soll für den Empfänger auch verifizieren • -> ist das aus Rechtssicht möglich? • Ja • Die Verifizierung muss auf anderen Gerät erfolgen, als das Signieren

  10. Qualifizierte Elektronische Signatur für EDI Output Management System Email an Geschäftspartner SAP EDI QES OMS-Sign Proxy @ Invoic EDI-Schnittstelle Prüfwebsite Signaturbox Prüfprotokoll Archiv

  11. Qualifizierte Elektronische Signatur für PDF Website SAP BC-RDI BC-XFP (XML) SAPGOF QES Email an Endkunde Output Management System @ PDF OMS-Sign Prüfwebsite Signaturbox Prüfprotokoll Archiv

  12. Qualifizierte Elektronische Signatur Haben Sie noch Fragen? Tilla Schröder Geschäftsführerin/Vertrieb ProfiForms GmbH Hausener Str. 6/1 71296 Heimsheim Tel. +49 (0)7033 3012-26 Fax +49 (0)7033 3012-20 Tilla.Schroeder@profiforms.de www.profiforms.de

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