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Luftreinhaltung

Luftreinhaltung. Tsp. 10.7.04: „Sauberland hat abgedankt“ „Deutschland bisher keine Luftreinhaltepläne für Ballungsräume vorgelegt“ MAZ, 05.08.2004: erster Luftreinhalteplan für Brandenburg vorgestellt Luftreinhaltung in der Raumplanung Emission, Immission Luftschadstoffe

susannah
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Luftreinhaltung

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  1. Luftreinhaltung Tsp. 10.7.04: „Sauberland hat abgedankt“ „Deutschland bisher keine Luftreinhaltepläne für Ballungsräume vorgelegt“ MAZ, 05.08.2004: erster Luftreinhalteplan für Brandenburg vorgestellt • Luftreinhaltung in der Raumplanung • Emission, Immission • Luftschadstoffe • Schadstoffentwicklung • Luftreinhalteplan nach EU-Recht, • Luftreinhalteplan nach Landesverordnung • Maßnahmen zur Luftreinhaltung 1 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  2. Luftreinhaltung in der Planung BauGB: § 1 Abs. 5Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen 1. die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung, 7. gemäß § 1a die Belange des Umweltschutzes, auch durch die Nutzung erneuerbarer Energien, ...der Luft und des Bodens einschließlich seiner Rohstoffvorkommen, sowie das Klima § 5 Inhalt des Flächennutzungsplans (2) Im Flächennutzungsplan können insbesondere dargestellt werden: 6. die Flächen für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes; § 9 Inhalt des Bebauungsplans (5) Im Bebauungsplan sollen gekennzeichnet werden: 23. Gebiete, in denen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bestimmte luftverunreinigende Stoffe nicht oder nur beschränkt verwendet werden dürfen; 24. die von der Bebauung freizuhaltenden Schutzflächen und ihre Nutzung, die Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie die zum Schutz vor solchen Einwirkungen oder zur Vermeidung oder Minderung solcher Einwirkungen zu treffenden baulichen und sonstigen technischen Vorkehrungen; 2 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  3. Luftreinhaltung in der Planung ROG: § 2 Abs. 2 Nr. 8 „Der Schutz der Allgemeinheit vor Lärm und die Reinhaltung der Luft sind sicherzustellen.“ § 7 Abs. 1 ROG: Grundsätze der Raumordnung sind durch Raumordnungspläne zu konkretisieren. BImSchG: § 50 Planung (Trennungsgebot: Schutzbedürftige Nutzungen von störenden trennen) Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sind die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen und von schweren Unfällen im Sinne des Artikels 3 Nr. 5 der Richtlinie 96/82/EG in Betriebsbereichen hervorgerufene Auswirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete so weit wie möglich vermieden werden. Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in Gebieten, in denen die in Rechtsverordnungen nach § 48a Abs. 1 festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, ist bei der Abwägung der betroffenen Belange die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität als Belang zu berücksichtigen. Gemeindeordnung (Landesgesetz): Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme per Gemeindesatzung aus Gründen der Gesundheitsvorsorge (Luftreinhaltung) vgl. § 15 GO Bbg 3 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  4. Emission, Immission Emission: Konzentration am Auspuff (Quelle) Immission: Konzentration an Nase 4 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  5. Luftschadstoffe und ihre Wirkungen 5 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  6. Luftschadstoffe und ihre Wirkungen • NOx • Allergien, Waldschäden • SO2 • Krankheiten • Waldsterben • Sahelzone • CO2 • Globale Erderwärmung • Eiszeit in Europa 6 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  7. Luftschadstoffe und ihre Wirkungen Wirkung auf Mensch, Tier, Pflanze, Klima: • Kohlendioxid • Stickstoffoxide • Schwefeldioxid • Kohlenmonoxid • (Fein-)Staub • Dieselruß • Flüchtige org.Verbindungen (NMVOC) Umweltbundesamt: http://www.env-it.de/umweltdaten/jsp/dispatcher?event=DATA_DOWNLOADIMAGE&ident=4612 7 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  8. Luftschadstoffe und ihre Wirkungen NOx (Winter-, Sommersmog, Ozon, saurer Regen, Schädigung der Atmungsorgane, Reizung der Schleimhäute) • Allergie (in 3. Welt fast unbekannt, bei uns 20 %), Vergleichsstudien: • Bauernkinder/StadtkinderTsp. 30.7.2000 • Leipzig/München, Bronchitis/Heuschnupfen Tsp. 12.5.2000 Macht Sauberkeit krank? • Waldschäden deutlich geschädigt (2006): • Berlin: 33 % • Brandenburg: 18 % Berliner Zeitung 29.11.2006 Quelle: Umweltbundesamt http://www.env-it.de/umweltdaten/jsp/dispatcher?ident=4893&event=DATA_PREVIEW#4893 www.umweltlexikon-online.de 8 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  9. Luftschadstoffe und ihre Wirkungen Waldzustandsentwicklung in Berlin-Brandenburg 1991 - 2006 Quelle: Waldzustandsbericht 2006 der Länder Brandenburg und Berlin http://www.mluv.brandenburg.de/cms/media.php/2324/wse2006.pdf 9 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  10. Luftschadstoffe und ihre Wirkungen An Tagen mit hohen SO2-Gehalten (0,3 mg/m³) starben 7,8 % mehr Menschen, (Innenstadt: 10,8 %, Außenbezirke: 6,6 %), bei den über 70-Jährigen 14,8 %. Untersuchung Statistisches Landesamt Berlin 1976 – 1982 über Zusammenhang Luftschadstoffe und Sterberate, Berliner Statistik, 5/83, S. 114 TA-Luft erlaubte damals Belastungen bis 0,4 mg SO2 (Wintersmog, saurer Regen, Pseudokrupp) • Krankheiten, Todesfälle • Waldsterben • Dürre 10 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  11. Sahel-Dürre 1970/85 - Schwefeldioxid? These Rotstayn, Lohmann: „Schwefel-Wolken“ verdrängten tropischen Regel-Gürtel: • 1 Mio. Hungertote • Nach SO2-Reduktion kehrt Regen zurück «New Scientist» (Band 174, Nr. 2347, S. 4), 05.08.2002 http://www.vistaverde.de/news/Wissenschaft/0208/05_sahelduerre.htm Mikroskopisch kleine Schwefelpartikel, Schwefelaerosole als Keime für Bildung sehr kleiner Wassertropfen; erhöhte Lebensdauer von Wolken; Wolken aus sehr kleinen Tröpfchen halten wärmende Sonnenstrahlen stärker als gewöhnliche Wolken von der Erde ab. Starke Abkühlung der Erde unter «Schwefel-Wolken», Folge: Verdrängung des tropischen Regengürtel nach Süden. Karl-Heinz Böhm: „Diese Menschen bezahlen eine Rechnung, die eigentlich wir bezahlen müssten“ Tsp. 16.12.02 11 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  12. Schadstoffentwicklung Politik der hohen Schornsteine (Verdünnung statt Vermeidung) Problembereiche: Industrie (Schornsteine), Kraftwerke (Schornsteine), Müllverbrennung, Verkehr, Hausbrand 1961: Willy Brandt: „Himmel über der Ruhr muss wieder blau werden“ 80er Jahre: • Saurer Regen • Waldsterben, Waldschäden: GroßfeuerungsanlagenVO 1984 • Wintersmog, Sommersmog, • Zusammentreffen vieler Immissionsquellen: besonders MIV 12 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  13. Schadstoffentwicklung 90er Jahre: geplantes Verbot von Kohleöfen in Berliner Innenstadt bis 2000, ca. 200.000 Haushalte betroffen (taz 13.10.93) zurückgehende Emissionen nach der Wende • Zusammenbruch Ostdeutsche Industrie, Neuaufbau mit neuer Technik • Entschwefelung ostdeutscher Kraftwerke, Modernisierung, Heizungen (Zentralheizung statt Ofen), Fahrzeugflotte • Anteil schadstoffarmer Kfz von 15 % 1989 auf 75 % 1999 (10 Jahre Nutzungsdauer) • Rhein-Main-Gebiet: Wintersmog-Verordnung von 1976 konnte 1998 aufgehoben werden. 13 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  14. Schadstoffentwicklung 14 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  15. Luftreinhalteplanung - EU LuftqualitätsrahmenrichtlinieRichtlinie 96/62/EG vom 27. September 1996 über die Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität 1. Tochterrichtlinie: Richtlinie 1999/30/EG des Rates vom 22. April 1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft (In-Kraft-Treten 19.07.1999) 2. Tochterrichtlinie: Richtlinie 2000/69/EG des Rates vom 16.11.2000 über Grenzwerte für Benzol und Kohlenmonoxid (In-Kraft-Treten 13.12.2000) 3. Tochterrichtlinie: Richtlinie 2002/3/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2002 über den Ozongehalt der Luft • Ballungsraum als Problemgebiet • Gebiet mit mindestens 250.000 EW oder nach Definition Mitgliedsstaat • Gesundheitsschutz durch Grenzwerte (Tochter-RL) • Pläne bzw. Programme zur Grenzwertunterschreitung 15 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  16. Luftreinhalteplan nach EU-Recht Deutschland (Umsetzung der EU-Richtlinien in nationales Recht (BImSchG und 22. BImSchV im Jahr 2002) BImSchG und 22. BImSchV (VO über Immissionswerte) § 10: Behörden haben Luftqualität für gesamte Fläche ihres Landes ...zu beurteilen: • Messungen und Modellrechnungen durchführen • Luftreinhaltepläne für Gebiete mit Grenzwertüberschreitungen (Berücksichtigung von Toleranzmargen) nach § 47 Abs.1 BImSchG http://www.bund.net/verkehr/themen/themen_56/files/3070_synopselrpstanddez04.pdf 16 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  17. Luftreinhalteplan § 47 BImSchG • Luftreinhalteplan: bei Überschreiten der Immissionsgrenzwerte gem. § 48a BImSchG bzw. bei zu erwartender Überschreitung • Ziele der Raumordnung zu beachten • Aktionsplan: bei Gefahr der Überschreitung von I-Grenzwerten oder Alarmwerten (Sofort-Maßnahmen, eventuell Teil des Luftreinhalteplans) • Behördliches Eingriffsrecht nach Grenzwertüberschreitung gem. RVO oder aufgrund Maßnahmen in Plan • Einvernehmen mit Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörden bei Maßnahmen in Luftreinhalte- bzw. Aktionsplänen • Maßnahmen nach dem Verursacherprinzip und -anteil bestimmen • Öffentlichkeitsbeteiligung bei Aufstellung, Zugänglichkeit der Pläne für Öffentlichtkeit • Maßnahmen sind durch Anordnungen oder sonstige Entscheidungen der zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung nach diesem Gesetz oder nach anderen Rechtsvorschriften durchzusetzen. 17 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  18. Luftreinhalteplan - Mindestinhalte Anlage 6 der 22. BImSchV • 1. Ort des Überschreitens • 2. Allgemeine Informationen (Art des Gebietes u.a.) • 3. Zuständige Behörden • 4. Art und Beurteilung der Verschmutzung • 5. Ursprung der Verschmutzung • 6. Lageanalyse (Überschreitungsgründe) Angaben zu durchgeführten Maßnahmen oder Verbesserungsvorhaben • 7. Vor EU-RL-Einführung • 8. Nach EU-RL-Einführung • 9. langfristig angestrebten Maßnahmen oder Vorhaben • 10. Liste der Veröffentlichungen, Dokumente, Arbeiten 18 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  19. Luftreinhalteplan nach EU-Recht 22. BImSchV § 1 Begriffsbestimmungen Nr. 7: Definition Ballungsraum: • Gebiet mit mindestens 250.000 EW • Gebiet mit EW-Dichte größer 1.000 EW/km2 auf mehr als 100 km2 Gebietseinteilung spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen (§ 10 Abs. 1) Bsp. Hessen • Ballungsraum Rhein-Main, • Ballungsraum Kassel, • Gebiet Südhessen, • Gebiet Lahn-Dill, • Gebiet Mittel- und Nordhessen. 19 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  20. Luftreinhaltepläne - Querschnittsaufgabe Zuständigkeit: oberste Immissionsschutzbehörde (Umweltministerium) Koordinierung der Maßnahmenumsetzung in verschiedenen Rechtsgebieten (Immissionsschutz, Straßenverkehrsrecht, Planungsrecht) durch IMAG: Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (Federführung) • Abteilung II "Abfallwirtschaft, Bergbau, Klima- und Immissionsschutz„ • Referat II 13 "Gebietsbezogener Immissionsschutz, Chemikalien, Produkte/Stoffe„ • Referat II 12 "Verkehrsbezogene Luftreinhaltung, Energieeffizienz, Abwärmenutzung" Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie • Abteilung I "Immissions- und Strahlenschutz„ • Dezernat I1 "Luftreinhaltung, Kataster, Planungen" Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung • Abteilung VI "Verkehr„ • Referat VI 4 "Straßenverkehrsordnung und Verkehrssicherheit" Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main Stadt Darmstadt Stadt Frankfurt Stadt Wiesbaden 20 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  21. Luftreinhaltung nach EU-Recht § 47 BImSchG (7) Die Landesregierungen oder die von ihnen bestimmten Stellen werden ermächtigt, bei der Gefahr, dass Immissionsgrenzwerte überschritten werden, die eine Rechtsverordnung nach § 48a Abs. 1 festlegt, durch Rechtsverordnungvorzuschreiben, dass in näher zu bestimmenden Gebieten bestimmte 1. ortsveränderliche Anlagen nicht betrieben werden dürfen, 2. ortsfeste Anlagen nicht errichtet werden dürfen, 3. ortsveränderliche oder ortsfeste Anlagen nur zu bestimmten Zeiten betrieben werden dürfen oder erhöhten Anforderungen genügen müssen, 4. Brennstoffe in Anlagen nicht oder beschränkt verwendet werden dürfen. 21 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  22. Luftreinhalteplan München Überwachung Luftqualität Art. 6 BayImSchG: Landesamt für Umwelt(schutz), benennt Gebiet mit Grenzwertüberschreitung und solche, wo eine Überschreitung droht. Luftreinhalteplanung Art. 8 BayImSchG: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV) „In Bayern wurden vom Landesamt für Umweltschutz Überschreitungen der Grenzwerte bei Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10) festgestellt“ http://www.muenchen.de/Rathaus/rgu/vorsorge_schutz/luft/luftreinhalteplan/98045/index.html http://www.muenchen.de/cms/prod1/mde/_de/rubriken/Rathaus/70_rgu/04_vorsorge_schutz/luft/pdf/luftreinhalteplan.pdf http://by.juris.de/by/gesamt/ImSchG_BY.htm#ImSchG_BY_rahmen Entwürfe für Luftreinhaltepläne StMUGV beauftragt Regierungen (Mittelbehörden) mit Erstellung der Entwürfe für Luftreinhaltepläne (Übertragung auf Landratsamt, kreisfreie Stadt oder Große Kreisstadt möglich, wenn dort Problemlösungskompetenz besteht; Übertragung auf Kommune setzt voraus, dass sie die Kosten trägt) Beteiligung von Stadt und TÖB Regierungen (Mittelbehörden) beteiligt bei der Aufstellung des Entwurfs auch im Hinblick auf eine spätere Umsetzung der Maßnahmen Referate und Fachstellen der Landeshauptstadt München und weitere nichtstädtische Dienststellen. 22 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  23. Luftreinhalteplan München Verkehrsbezogene Maßnahmen • GVZ (Güternahverkehr durch Kleinlaster) • City-Logistik (City-Lieferverkehr durch Kleinlaster) • Ausbau von Ring- und Ausfallstraßen, Tunnelbau • Parkraumbewirtschaftung • Stellplatzbeschränkungen (notwendige Stellplätze nach Bau0) • Förderung ÖPNV (neues Busnetz, Ausbau U-Bahn, Tram; Beschleunigung) • Ausbau P&R, B&R http://www.muenchen.de/cms/prod1/mde/_de/rubriken/Rathaus/70_rgu/04_vorsorge_schutz/luft/pdf/luftreinhalteplan.pdf Quelle: Luftreinhalteplan München 2004, S. 41 23 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  24. Luftreinhalteplan n. Landesvordnung § 44 BImSchG Abs.2: Länder werden ermächtigt, zusätzlich zur Immissionsüberwachung nach EU-Recht (22. BImSchV) Untersuchungsgebiete für weitere Luftverunreinigungen auszuweisen (Luftreinhaltepläne alter Prägung der 80er und 90er Jahre) http://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__44.html http://www.hlug.de/medien/luft/planung/index.htm 24 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  25. Maßnahmen zur Luftreinhaltung Städtebau, Bauleitplanung: • Ventilationsbahnen (Grünzüge), Frischluftschneisen, Kaltluftentstehungsgebiete • Nutzungsmischung (Verkehrsvermeidung) • Autofreies Wohnen Wohnungsbestand und -neubau • Fernwärmeanschluss per Satzung (Ofenheizung zurückdrängen) Industrie • Produktionseinschränkungen 25 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  26. Maßnahmen zur Luftreinhaltung Motorisierter Verkehr: Weniger, langsamer, sauberer • Förderung Umweltverbund (schneller und billiger: „Tempo, Takt, Tarif): ÖPNV und Radverkehr, Jobticket • Mobilitätsketten umweltverträglich optimieren: GVZ, P & R, B & R 26 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  27. Regelung des MIV • City-Maut; Parkraumbewirtschaftung, Parkleitsysteme, Stellplatzbeschränkungen (notwendige Stellplätze nach Bau0) • Sperrung von Straßen oder –abschnitten, Fahrverbote: total, emissionsabhängig, bestimmte Kfz (z.B. Lkw), bestimmte Zeiten • großräumig: Umweltzone • kleinräumig: Zurückverlegung der Ampel vor Brücken, Bsp. Zoobrücke • Einbahnstraßensystem (Verhinderung Durchgangsverkehr) • Zuflussdosierungen ("Pförtnerampeln“) • Verkehrsberuhigung: Tempo-30, Grüne Welle; verkehrsberuhigte Zonen, Fahrbahnverengung (Zeichen 325 StVO, Kfz müssen Schrittgeschwindigkeit fahren) • bauliche Maßnahmen: Fahrbahnverengungen, Fahrbahnverschwenkungen, Aufpflasterungen, Kreisverkehrsplätze • Lkw-Routenkonzept (Führung durch Nichtwohngebiete), GVZ 27 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

  28. Pförtnerampeln in Potsdam 28 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

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