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Möglichkeiten der Sportstättenfinanzierung mit Förderprodukten der KfW-Förderbank

Möglichkeiten der Sportstättenfinanzierung mit Förderprodukten der KfW-Förderbank. Fachtagung Finanzierung von Sportanlagen 1. Sportstättenmesse „Sportinfra“ Wiesbaden, 5. Oktober 2006. Ihre Referentin :. Sabine Großmann Abteilungsdirektorin Infrastrukturprogramme  KfW Förderbank

sonja
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Möglichkeiten der Sportstättenfinanzierung mit Förderprodukten der KfW-Förderbank

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Presentation Transcript


  1. Möglichkeiten der Sportstättenfinanzierung mit Förderprodukten der KfW-Förderbank Fachtagung Finanzierung von Sportanlagen1. Sportstättenmesse „Sportinfra“ Wiesbaden, 5. Oktober 2006

  2. Ihre Referentin: Sabine Großmann Abteilungsdirektorin Infrastrukturprogramme  KfW Förderbank Charlottenstr. 33 / 33 a 10117 Berlin Tel. +49 (0) 30 20264-5833 Fax +49 (0) 30 20264-5941 sabine.grossmann@kfw.de www.kfw.de

  3. AGENDA • Die KfW-Bankengruppe im Überblick • KfW-Förderangebot für die Finanzierung von Sportstätten: • für Kommunen (einschließlich Eigenbetriebe) und kommunale Zweckverbände • für gemeinnützige Vereine • für kommunale Unternehmen • Ausblick: Förderinitiative „Wohnen, Umwelt, Wachstum“

  4. Die KfW-Bankengruppe im Überblick

  5. Der KfW Konzern auf einen Blick Name: KfW Anteilseigner: 80 % Bund, 20 % Bundesländer Sitz: Frankfurt am Main Niederlassung: Berlin, Bonn Auslandsbüros: Brüssel + 28 Büros in Entwicklungs- und Schwellenländern Bilanzsumme: 341 Mrd EUR * Rating: AAA / Aaa Mitarbeiter: 3.740 * Fördervolumen: 68,9 Mrd. EUR * *per 31.12.2005

  6. Die KfW- Bankengruppe, Förderbank der deutschen und europäischen Wirtschaft Förderung des Mittelstands, Existenzgründer, Start-ups Förderung Wohnungswirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Bildung, Infrastruktur und Soziales Förderung Entwicklungs- und Transformations- länder Export- und Projektfinanzierung Finanzierung privatwirt- schaftlicher Investitionen in Entwicklungsländern

  7. KfW-Förderangebot für die Finanzierung von Sportstätten für Kommunen und kommunale Zweckverbände

  8. Der „KfW-Kommunalkredit“ (1) Wer kann Anträge stellen? • Kommunale Gebietskörperschaften • Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften • Kommunale Zweckverbände • Gemeinnützige Organisationsformen mit 100% kommunaler Ausfallbürgschaft Kreditvergabe Die Antragstellung erfolgt direkt bei der KfW (Direktkredit).

  9. Der „KfW-Kommunalkredit“ (2) Verwendungszweck Konditionen • Alle Investitionen in die kommunale Infrastruktur, die zur kommunalen Aufgabenerfüllung benötigt werden. • Beantragung eines Rahmenkredits zur Mitfinanzierung der Investitionen im Vermögenshaushalt eines jeden Haushaltsjahres möglich. • Keine Bereitstellungsprovision. • Einheitlicher Zinssatz für alle Kommunen. • Unterschiedliche Konditionen in Abhängigkeit von Laufzeit und Zinsbindung.

  10. Der „KfW-Kommunalkredit“ (3) Finanzierungsanteil • bis zu 50 % des Kreditbedarfs (Einzelvorhaben) • bis zu 50 % der genehmigten Neukreditaufnahme für ein Haushaltsjahr (Rahmenkredit) Darlehenslaufzeit 2 Laufzeitvarianten: • bis zu 20 Jahre Laufzeit mit bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren* • bis zu 30 Jahre Laufzeit mit bis zu 5 tilgungsfreien Anlaufjahren* *Zinsfestschreibungszeiträume: 5, 10 oder 20 Jahre

  11. Der KfW-Kommunalkredit: Finanzierungsbeispiel Sporthallenbau Finanzierungsplan: KfW-Darlehen 1.200.000 € Sonstige Kredite 1.200.000 € Eigenmittel 1.000.000 € Summe 3.400.000€ Investitionsplan: Grunderwerb 200.000 € Bauliche Maßnahmen 3.200.000 € Summe 3.400.000 € Eine Gemeinde möchte eine neue 3-teilbare Sporthalle für den Schul- und Vereinssport auf dem Gelände des bestehenden Schulzentrums bauen.Eigenmittel sind vorhanden. Die Finanzierung soll unter Einbindung des „KfW-Kommunalkredits“ erfolgen.

  12. KfW-Förderangebot für die Finanzierung von Sportstätten für gemeinnützige Vereine

  13. Das KfW-Programm „Sozial Investieren“ (1) Wer kann Anträge stellen? • Gemeinnützige Organisationsformen (inkl. Kirchen), die Vorhaben der sozialen Infrastruktur durchführen. • Voraussetzung ist die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch die Freistellung von der Körperschaftssteuer (Bestätigung des Finanzamts). Kreditvergabe Die Antragstellung und Darlehensvergabe erfolgt auf dem Wege der Bankendurchleitung. Die Anträge werden ausschließlich bei der Hausbankgestellt und von dieser an die KfW weitergeleitet (Hausbankprinzip).

  14. Das KfW-Programm „Sozial Investieren“ (2) Verwendungszweck Konditionen • Risikogerechtes Zinssystem der KfW:Zinssatz des Kredites richtet sich nach der Bonität des Kreditnehmers und der Besicherung des Kredites. • Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,25% pro Monat. • Unterschiedliche Konditionen in Abhängigkeit von Laufzeit und Zinsbindung. • Alle Investitionen in die soziale Infrastruktur.Eine Bindung an den kommunalen Bereich ist nicht erforderlich.

  15. Das KfW-Programm„Sozial Investieren“ (3) Finanzierungsanteil • bis zu 100 % der Gesamtinvestitionskosten • maximal 10 Mio. Euro pro Vorhaben Darlehenslaufzeit 3 Laufzeitvarianten: • bis zu 20 Jahre Laufzeit mit bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren* • bis zu 30 Jahre Laufzeit mit bis zu 5 tilgungsfreien Anlaufjahren* • Laufzeit 20 Jahre endfällig (Zinsfestschreibung 20 Jahre) *Zinsfestschreibungszeiträume: 5, 10 oder 20 Jahre

  16. Das KfW-Programm „Sozial Investieren“ Finanzierungsbeispiel: Erweiterung Vereinsgelände Finanzierungsplan: KfW-Darlehen 300.000 € über die Hausbank Summe 300.000€ Investitionsplan: Bauliche Maßnahmen 300.000 € Summe 300.000 € Ein eingetragener gemeinnütziger Fußballverein möchte Erweiterungsmaßnahmen am Vereinsgelände (Bau einer Tribüne, Bau von Kabinen) vornehmen. Die Vereinsanlage wird regelmäßig für den Breitensport genutzt. Die Finanzierung soll durch das KfW-Programm „Sozial Investieren“ erfolgen.

  17. KfW-Förderangebot für die Finanzierung von Sportstätten für kommunale Unternehmen

  18. Das KfW-Programm „Kommunal Investieren“ (1) Wer kann Anträge stellen? • Privatrechtliche Unternehmen mit kommunaler unmittelbarer oder mittelbarer Mehrheitsbeteiligung (mind. 51%) und privater Minderheitsbeteiligung. • Privatrechtliche Unternehmen unabhängig von Rechtsform und Gesellschafter- hintergrund, wenn die Finanzierung über die Forfaitierung von einredefreien Forderungen gegenüber einer Kommune erfolgt. Kreditvergabe Die Antragstellung und Darlehensvergabe erfolgt auf dem Wege der Bankendurchleitung. Die Anträge werden ausschließlich bei der Hausbankgestellt und von dieser an die KfW weitergeleitet (Hausbankprinzip).

  19. Das KfW-Programm „Kommunal Investieren“ (2) Verwendungszweck Konditionen • Risikogerechtes Zinssystem der KfW:Zinssatz des Kredites richtet sich nach der Bonität des Kreditnehmers und der Besicherung des Kredites. • Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,25% pro Monat. • Unterschiedliche Konditionen in Abhängigkeit von Laufzeit und Zinsbindung. • Alle Investitionen in die kommunale Infrastruktur die der Erfüllung kommunaler Aufgaben dienen.

  20. Das KfW-Programm„Kommunal Investieren“ (3) Finanzierungsanteil • bis zu 100 % der Gesamtinvestitionskosten • maximal 10 Mio. Euro pro Vorhaben Darlehenslaufzeit 3 Laufzeitvarianten: • bis zu 20 Jahre Laufzeit mit bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren* • bis zu 30 Jahre Laufzeit mit bis zu 5 tilgungsfreien Anlaufjahren* • Laufzeit 20 Jahre endfällig (Zinsfestschreibung 20 Jahre) *Zinsfestschreibungszeiträume: 5, 10 oder 20 Jahre

  21. Das KfW-Programm Kommunal Investieren“ Finanzierungsbeispiel: Forfaitierungsmodell Umbau und Sanierung Stadion (1) KfW Darlehen für kommunale Infrastruktur bis zu 100% der Gesamtinvestitionskosten(10 Mio EUR) Geschäftsbank X Einredeverzichtserklärung Forfaitierungsvertrag über Entgeltforderungen Privater Investor:PPP Stadion Musterstadt GmbH Nutzer des Stadions:Stadt Musterstadt Sanierungs-, Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsvertrag über 25 Jahre

  22. Das KfW-Programm Kommunal Investieren“ Finanzierungsbeispiel: Forfaitierungsmodell Umbau und Sanierung Stadion (2) KfW Refinanzierungsvertrag Geschäftsbank X Forderung aus Finanzierungsvertrag Nutzer des Stadions:Stadt Musterstadt

  23. Die Förderprogramme im Überblick

  24. Ausblick:Förderinitiative “Wohnen, Umwelt, Wachstum”

  25. Die Förderinititative „Wohnen, Umwelt, Wachstum“ • Bestandteil des 25-Mrd-EUR-Konjunkturpakets der Bundesregierung für Wachstum und Beschäftigung. • Bundesregierung und KfW-Förderbank stellen im Rahmen der Initiative „Wohnen, Umwelt, Wachstum“ zinsgünstige, durch Bundesmittel zusätzlich verbilligte Darlehen für die energetische Gebäudesanierung bereit. • 1. Stufe ab Februar 2006 : deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen und Konditionen in den Programmen: - Wohnraum Modernisieren - Ökologisch Bauen - CO2-Gebäudesanierungsprogramm • 2. Stufe voraussichtlich ab Januar 2007 – u.a. Förderfenster „EnergetischeSanierung von Schulen einschließlich deren territorial angrenzenden Sporthallen“ in den Programmen: - Kommunalkredit - Sozial Investieren

  26. Noch Fragen?Sprechen Sie uns jederzeit an: Sportinfra-Messe: Halle 1, C06 bis einschließlich Samstag Nachmittag: Ihre Ansprechpartner: Frau Janke und Frau Mohr KfW-Beratungszentrum Frankfurt Bockenheimer Landstraße 10460325 Frankfurt a.M. KfW-Beratungszentrum BerlinBehrenstraße 3110117 Berlin KfW-Beratungszentrum BonnLudwig-Erhard-Platz 153173 Bonn Infocenter der KfW:01801 / 33 55 77 infocenter@kfw.de Internet: www.kfw-foerderbank.dewww.co2online.dewww.dena.de

  27. Ihre Ansprechpartner in Berlin: Telefon: (030) 20264 + Durchwahl

  28. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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