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Projektförderung

Projektförderung der Krankenkassen nach § 20c SGB V auf der Grundlage des Leitfadens zur Selbsthilfeförderung des GKV-Spitzenverbandes in der Fassung vom 06.Oktober 2009. Projektförderung. Projektförderung ist krankenkassenindividuelle Förderung. Projektförderung.

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Presentation Transcript


  1. Projektförderung der Krankenkassen nach § 20c SGB Vauf der Grundlage des Leitfadens zur Selbsthilfeförderung des GKV-Spitzenverbandes in der Fassung vom 06.Oktober 2009

  2. Projektförderung Projektförderung ist krankenkassenindividuelle Förderung

  3. Projektförderung Die Fördermittel sollen insbesondere für die Förderung zeitlich begrenzter Aktivitäten verausgabt werden.

  4. Projektförderung Zeitlich begrenzte Aktivitäten sind Projekte

  5. Projektförderung • Die Fördermittel der Krankenkassen stellen generell einen Zuschuss dar. Eine Vollfinanzierung ist ausgeschlossen. • Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung nach §20c SGBV und eine bestimmte Fördersumme besteht nicht. • Förderung unter Berücksichtigung des §1 SGB V (Wirtschaftlichkeitsgebot) und §12 SGB V (Solidarität u. Eigenverantwortung).

  6. § 1 SGB V Solidarität und Eigenverantwortung Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich; sie sollen durch eine gesundheitsbewusste Lebens-führung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichenVorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden. Die Krankenkassen haben den Versicherten dabei durch Aufklärung, Beratung und Leistungen zu helfen und auf gesunde Lebensverhältnisse hinzuwirken.

  7. § 12 SGB V Wirtschaftlichkeitsgebot (1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen. (2) Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit dem Festbetrag. (3) Hat die Krankenkasse Leistungen ohne Rechtsgrundlage oder entgegen geltendem Recht erbracht und hat ein Vorstandsmitglied hiervon gewusst oder hätte es hiervon wissen müssen, hat die zuständige Aufsichtsbehörde nach Anhörung des Vorstandsmitglieds den Verwaltungsrat zu veranlassen, das Vorstandsmitglied auf Ersatz des aus der Pflichtverletzung entstandenen Schadens in Anspruch zu nehmen, falls der Verwaltungsrat das Regressverfahren nicht bereits von sich aus eingeleitet hat.

  8. Projektförderung Das Anliegen der krankenkassenindividuellen Förderung: Ressourcen zielgenau dort einzusetzen, wo sie in besonderem Maße dazu beitragen, im Rahmen der Selbsthilfe-arbeit die Situation der Betroffenen und Angehörigen zu verbessern und deren gesundheitlichen Ressourcen zu stärken.

  9. Antragstellung • Die Anträge für die Kassenindividuellen Förderung werden schriftlich, auf den dafür vorgesehenen Antragsformularen gestellt.

  10. Antragstellung • Im Rahmen der krankenkassenindividuellen Förderung werden die Anträge in der Regel nicht gemeinsam entgegen genommen.

  11. Antragstellung • Ebenso erfolgt die Prüfung der Anträge und die Entscheidungsfindung in der Regel Kassenspezifisch.

  12. Antragstellung • Im Einzelfall kann jedoch ein Austausch der Krankenkassen über eingegangene Förderanträge erfolgen.

  13. Antragstellung • Bei Fristvorgaben sollen die Kassen über diese informieren.

  14. Antragstellung • Sollten Förderschwerpunkte gegeben sein, sollen die Kassen darüber informieren.

  15. Antragstellung • Die Bearbeitung der Anträge zur Kassenindividuellen Förderung soll, nach Eingang der vollständigen Unterlagen, zeitnah erfolgen.

  16. Antragstellung • Die Entscheidung über die Förderung einschließlich der Bemessung der Förderhöhe fällt in die Zuständigkeit der einzelnen Kassen.

  17. Antragstellung • Die inhaltliche Ausrichtung der krankenkassenindividuellen Förderung durch die einzelnen Krankenkassen und Verbände kann also variieren.

  18. Antragstellung Darüber hinaus sollte der Antragsteller durch die Kassen informiert werden, wenn sein Förderantrag • nicht berücksichtigt, • zurückgestellt • oder an einen anderen Förderer abgegeben wird.

  19. Inhalte der krankenkassenindividuellen Förderung In Abgrenzung zur Pauschalförderung sind Projekte • gezielte und • zeitlich begrenzte Vorhaben.

  20. Inhalte der krankenkassenindividuellen Förderung • Dabei handelt es sich um zeitlich begrenzte Aktivitäten, die über das Maß der täglichen Selbsthilfearbeit hinausgehen undauf eine Zielgruppe ausgerichtet sein können. • Hierbei ist zu berücksichtigen, dass an die Inhalte der Projekte auf den verschiedenen Förderebenen unterschiedlich hohe Ansprüche gestellt werden.

  21. Inhalte der krankenkassenindividuellen Förderung Projektbeispiele • Selbsthilfetage • Gruppenspezifische Informationsmaterialien • Fachworkshops oder Fachtagungen • (Bei Bundes- oder Landesweiter Ausrichtung Kosten über Landes- bzw. Bundesverband zu beantragen) • Vorträge

  22. Inhaltliche Abgrenzung • Projektförderung • Selbsthilfetage • Gruppenspezifische Informationsmaterialien • Fachworkshops oder Fachtagungen (Bei Bundes- oder Landesweiter Ausrichtung Kosten über Landes- bzw. Bundesverband zu beantragen) • Vorträge Pauschal • Raumkosten/Miete • Büroausstattung/Sach-kosten (z.B. PC, Drucker, Beamer, Porto, Telefon, Büromöbel, Online-Gebühren, Homepagepflege) • Regelmäßig erscheinende Verbandsmedien(z.B. Mitgliederzeitschriften, Flyer incl. deren Verteilung. • Schulung und Fortbildung (die auf die Befähigung zur Organisations- und Verbandsarbeit, sowie auf administrative Tätigkeiten abzielen – kaufmännisch, retorisch, Vereinsrecht, PC-Schulung) incl. Veranstaltungs-, Teilnahme-gebühren, Fahrt- u. Übernachtungskosten • Sach- und Personalkosten für originäre Aufgaben der Selbsthilfe (Anträge die nur auf Personal-kosten lauten, werden nicht berücksichtigt)

  23. Kosten + Posten • Honorare (Referenten, Kinderbetreuung, etc.) • Bewirtung, Fahrkosten für Referenten, • Raum-, Saalmiete für Veranstaltung • Plakate, Flyer, Roll-Ups, Transparent • Materialien die außer der Reihe anfallen • ???

  24. Projektantrag • Titel/Thema des Projektes (Bedeutung) • Von wann bis wann – Anfang bis Ende (Tag bis Tag, Stunde bis Stunde) • Ziel, Zielgruppe, Grund (Warum wird dieses Thema gewählt? An wen richtet sich diese Aktivität? Für wen wird die Aktivität geplant?) • Außergewöhnliche Aktivität!

  25. Empfehlungen: • Förderschwerpunkte klären • telefonisch klären – ob Inhalte von der Klasse gefördert wird • Projekt deutlich machen • Kosten transparent machen • 1 Projekt pro Krankenkasse • Abgrenzung zur Pauschalförderung beachten

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