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Betriebliche Altersversorgung im Bäckerhandwerk

Betriebliche Altersversorgung im Bäckerhandwerk. &. Abschluss eines Rahmentarifvertrags zur Altersvorsorge im deutschen Bäckerhandwerk 18.12.2002. Im Gegenzug entfällt die Beitragspflicht der Betriebe zur Zusatz- versorgungskasse (ZVK) mit Wirkung vom 31.12.2002

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Presentation Transcript


  1. Betriebliche Altersversorgung im Bäckerhandwerk & Abschluss eines Rahmentarifvertrags zur Altersvorsorge im deutschen Bäckerhandwerk 18.12.2002 Im Gegenzug entfällt die Beitragspflicht der Betriebe zur Zusatz- versorgungskasse (ZVK) mit Wirkung vom 31.12.2002 Die ZVK wird nur noch bestehende und bis zum 31.12.2005 hinzu- kommende (unverfallbare) Ansprüche abwickeln.

  2. Tarifvertrag zur Altersvorsorgeim deutschen Bäckerhandwerkvom 18. Dezember 2002 Wesentliche Inhalte: Arbeitgeberbeitrag (alte Bundesländer) • Arbeitgeberbeitrag in Höhe von 80 € p.a. zur Altersvorsorge gem. § 3 Nr. 63 EStG (steuer- und sozialversicherungsfreie Einzahlung) für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer (sozialversicherungspflichtigegeringfügig Beschäftigte und Teilzeitbeschäftigte anteilig!). • Voraussetzungen: - Betriebszugehörigkeit von mindestens 12 Monaten- ungekündigtes Arbeitsverhältnis- Auszubildende und sozialversicherungsfreie geringfügig Beschäftigte sind ausgenommen.- Kürzung des Arbeitgeberbeitrags um 1/12 für jeden Monat, für den weniger als 2 Wochen Anspruch auf Entgelt besteht.

  3. Tarifvertrag zur Altersvorsorgeim deutschen Bäckerhandwerkvom 18. Dezember 2002 Wesentliche Inhalte: Arbeitgeberbeitrag (neue Bundesländer) • Arbeitgeberbeitrag in gestaffelter Höhe von 40 € p.a. in 2003 über60 € in 2004 und dann ebenfalls 80 € ab 2005 zur Altersvorsorge gem. § 3 Nr. 63 EStG (steuer- und sozialversicherungsfreie Ein-zahlung) für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer (sozialversicherungs-pflichtige geringfügig Beschäftigte und Teilzeitbeschäftigte anteilig!). • Voraussetzungen: - Betriebszugehörigkeit von mindestens 12 Monaten- ungekündigtes Arbeitsverhältnis- Auszubildende und sozialversicherungsfreie geringfügig Beschäftigte sind ausgenommen.- Kürzung des Arbeitgeberbeitrags um 1/12 für jeden Monat, für den weniger als 2 Wochen Anspruch auf Entgelt besteht.

  4. Tarifvertrag zur Altersvorsorgeim deutschen Bäckerhandwerkvom 18. Dezember 2002 Wesentliche Inhalte: Entgeltumwandlung • Anspruch auf Entgeltumwandlung bis zur Grenze des ver-sicherungspflichtigen Entgelts, mindestens aber 150 € im Jahr. • Der Arbeitnehmer hat einen schriftlichen Antrag zu stellen,spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt der erstmaligenUmwandlung. • An den Antrag ist der Arbeitnehmer mindestens ein Jahrgebunden. Danach kann die Vereinbarung jederzeitwiderrufen werden.

  5. Tarifvertrag zur Altersvorsorgeim deutschen Bäckerhandwerkvom 18. Dezember 2002 Wesentliche Inhalte: Sonstige Regelungen • Alle aus den tariflichen Zahlungen resultierenden Anwartschaften sind sofort unverfallbar. • Bestehende Anwartschaften auf bAV bleiben unangetastet. Aller-dings können bestehende Altersvorsorgebeträge, die nicht auf einem Tarifvertrag oder auf Entgeltumwandlung beruhen, auf dentariflichen Altersvorsorgebetrag angerechnet werden. • Der Tarifvertrag ist am 01.01.2003 in Kraft getreten • Die Zahlungen des Arbeitgebers sind jährlich spätestens bis zum15.12. eines Jahres dem Versorgungsträger zuzuwenden. Unter-jährige Entgeltumwandlungsbeträge können mit Zustimmung desArbeitgebers auch unterjährig gezahlt werden.

  6. Tarifvertrag zur Altersvorsorgeim deutschen Bäckerhandwerkvom 18. Dezember 2002 Inhalte der Rahmenvereinbarung: • Vorgeschriebener Durchführungsweg: SIGNAL IDUNA PENSIONSKASSE, Tarif Aufbau-Rente PK02, Produktgruppe Classic • Der Arbeitgeber erteilt von vornherein seine Zustimmung fürdie Zahlung einer Kapitalabfindung zu Rentenbeginn • Die Arbeitnehmer können die „Riester-Rente“ als Privatvertrag, aber betrieblich organisiert zu Sonderkonditionen, in Anspruch nehmen • Der Versicherungsschutz umfasst Alters-, Invaliditäts- und (fallsHinterbliebene vorhanden) den obligatorischen Einschlussvon Hinterbliebenenleistungen (60% Witwer-/Witwenrente und40% Waisenrente mit gleichmäßiger Verteilung der Waisenrenteauf alle Waisen, jede Waise erhält max. 25% der Altersrente)

  7. Tarifvertrag zur Altersvorsorgeim deutschen Bäckerhandwerkvom 18. Dezember 2002 SIGNAL IDUNA PENSIONSKASSE AG Der Pensionskassen-Tarif „Aufbau-Rente“ • Sparplan mit Rentenzahlung nach Ablauf der Aufschubzeit mit der Option zur Versicherung von Hinterbliebenenrenten (Witwen- und Waisenrenten) • Invaliditätsrente bei gleichzeitigem Bezug einer Erwerbs-minderungsrente aus der GRV • Alle steuerlichen Förderwege möglich • Flexible Beitragszahlung: Regelbeiträge und/oder Sonderzahlungen Fazit: Optimale Umsetzbarkeit des Tarifvertrages

  8. Tarifvertrag zur Altersvorsorgeim deutschen Bäckerhandwerkvom 18. Dezember 2002 Der Pensionskassen-Tarif „Aufbau-Rente“ Leistungsfall Rentenbeginn • Lebenslange garantierte Rente aus Verrentung des bisdahin angesammelten Guthabens, ggf. unter Berücksich-tigung vereinbarter Hinterbliebenenrentenanwartschaften, zuzüglich Überschüsse • Alternative: Auszahlung des Guthabens, sofern sie spätestens 3 Jahre vor Rentenbeginn durch den Arbeit-nehmer beantragt wird (Hinweis: bei AVmG-Förderung gelten die gesetzlichen Regelungen zur Rückzahlung der Fördermittel)

  9. Tarifvertrag zur Altersvorsorgeim deutschen Bäckerhandwerkvom 18. Dezember 2002 Der Pensionskassen-Tarif „Aufbau-Rente“ Leistungsfall Invalidität während der Ansparphase • Bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente aus der gesetz- lichen Rentenversicherung: Zahlung einer lebenslangen garantierten Rente aus Verrentung des bis dahin ange- sammelten Guthabens, ggf. unter Berücksichtigung vereinbarter Hinterbliebenenrentenanwartschaften, zuzüglich Überschüsse • Alternative: der Vertrag wird weitergeführt

  10. Tarifvertrag zur Altersvorsorgeim deutschen Bäckerhandwerkvom 18. Dezember 2002 Der Pensionskassen-Tarif „Aufbau-Rente“ Leistungsfall Witwen- und Witwerrente • Tod der versicherten Person während der Ansparzeit: Lebenslange garantierte Rente für den mitversicherten Ehepartner aus Verrentung des bis dahin angesammelten Guthabens, ggf. unter Berücksichtigung vereinbarter Waisenrentenanwartschaften, zuzüglich Überschüsse. • Tod der versicherten Person nach Rentenbeginn: Lebenslange garantierte Rente für den mitversicherten Ehepartner als fester Prozentsatz der Rente wie vereinbart, zuzüglich Überschüsse.

  11. Tarifvertrag zur Altersvorsorgeim deutschen Bäckerhandwerkvom 18. Dezember 2002 Der Pensionskassen-Tarif „Aufbau-Rente“ Wahlweise: Waisenrente • Tod der versicherten Person während der Ansparzeit: Garantierte Rente bis zum vereinbarten Endalter oder Tod der mitversicherten Kinder aus Verrentung des bis dahin angesammelten Guthabens, ggf. unter Berücksichtigung weiterer vereinbarter Hinterbliebenenrentenanwartschaften, zuzüglich Überschüsse. • Tod der versicherten Person nach Rentenbeginn: Garantierte Rente bis zum vereinbarten Endalter oder Tod der mitversicherten Kinder als fester Prozentsatz der Rente wie vereinbart, zuzüglich Überschüsse .

  12. Tarifvertrag zur Altersvorsorgeim deutschen Bäckerhandwerkvom 18. Dezember 2002 Beispielrechnung für den Arbeitgeberbeitrag Kapitalwert inkl. Überschüsse* Garantierter Kapitalwert Gesamtrente mit Übersch.* Garantierte Rente Eintrittsalter 4.774,06 € 2.851,36 € 1.441,57 € 41,94 € 22,23 € 9,99 € 8.111,20 € 4.194,22 € 1.836,70 € 24,68 € 15,11 € 7,84 € 30 J. 40 J. 50 J. 4.774,06 € 2.851,36 € 1.441,57 € 34,73 € 18,81 € 8,48 € 7.785,41 € 4.042,31 € 1.781,99 € 21,30 € 13,27 € 6,86 € 30 J. 40 J. 50 J. Tarif PK02 (Aufbau-Rente), Produktgruppe Classic, Rentenbeginn 65, Versicherungsbe-ginn 01.12.2003, Jahresbeitrag 80 €, Zahlung erfolgt als Jahresbeitrag im Dezember d.J. (Es wurden keine Hinterbliebenenleistungen berücksichtigt!) * Bei der Berechnung der angegebenen Leistungen aus der Überschussbeteiligung wurden die für 2003 erklärten Überschussanteilssätzezugrunde gelegt und unterstellt, sie würden für die gesamte Versicherungsdauer gelten. Daher sind die angegebenen Leistungen aus derÜberschussbeteiligung als unverbindliche Modellrechnung zu verstehen und können somit nicht garantiert werden.

  13. Tarifvertrag zur Altersvorsorgeim deutschen Bäckerhandwerkvom 18. Dezember 2002 Beispielrechnung für die Entgeltumwandlung Kapitalwert inkl. Überschüsse* Garantierter Kapitalwert Gesamtrente mit Übersch.* Garantierte Rente Eintrittsalter 21.172,42 € 12.645,18 € 6.393,17 € 182,88 € 96,85 € 43,48 € 35.373,00 € 18.272,47 € 7.992,61 € 109,46 € 67,02 € 34,78 € 30 J. 40 J. 50 J. 21.172,42 € 12.645,18 € 6.393,17 € 152,02 € 82,26 € 37,06 € 34.076,32 € 17.677,56 € 7.787,51 € 94,45 € 58,84 € 30,43 € 30 J. 40 J. 50 J. Tarif PK02 (Aufbau-Rente), Produktgruppe Classic, Rentenbeginn 65, monatlicher Um- wandlungsbetrag 30 €, nur Alters- und Invaliditätsrente, Beginn 01.01.2003, monatl. Zahlung * Bei der Berechnung der angegebenen Leistungen aus der Überschussbeteiligung wurden die für 2003 erklärten Überschussanteilssätzezugrunde gelegt und unterstellt, sie würden für die gesamte Versicherungsdauer gelten. Daher sind die angegebenen Leistungen aus derÜberschussbeteiligung als unverbindliche Modellrechnung zu verstehen und können somit nicht garantiert werden.

  14. Tarifvertrag zur Altersvorsorgeim deutschen Bäckerhandwerkvom 18. Dezember 2002 Gesamtergebnis: Kapitalwert inkl. Überschüsse* Garantierter Kapitalwert Gesamtrente mit Übersch.* Garantierte Rente Eintrittsalter 25.946,48 € 15.496,54 € 7.834,74 € 224,82 € 119,08 € 53,47 € 43.484,20 € 22.466,69 € 9.829,31 € 134,14 € 82,13 € 42,62 € 30 J. 40 J. 50 J. 25.946,48 € 15.496,54 € 7.834,74 € 186,75 € 101,07 € 45,54 € 41.861,73 € 21.719,87 € 9.569,50 € 115,75 € 72,11 € 37,29 € 30 J. 40 J. 50 J. * Bei der Berechnung der angegebenen Leistungen aus der Überschussbeteiligung wurden die für 2003 erklärten Überschussanteilssätzezugrunde gelegt und unterstellt, sie würden für die gesamte Versicherungsdauer gelten. Daher sind die angegebenen Leistungen aus derÜberschussbeteiligung als unverbindliche Modellrechnung zu verstehen und können somit nicht garantiert werden.

  15. Tarifvertrag zur Altersvorsorgeim deutschen Bäckerhandwerkvom 18. Dezember 2002 Die steuerliche Behandlung der Leistungen • Leistungen aufgrund der steuerfreien Einzahlung gem. § 3 Nr. 63 EStG oder aufgrund der zulagengefördertenAltersvorsorge gem. §§ 10a, 79ff. EStG („Riester-Rente“): Volle Versteuerung der Leistungen gem. § 22 Nr. 5 EStG • Leistungen aufgrund einer pauschal versteuerten Pensionskassen-Versorgung gem. § 40b EStG: Im Regelfall steuerfreie Kapitalauszahlung und ermässigte Besteuerung der Rentenleistungen mit dem Ertragsanteil gem. § 22 Nr. 1 EStG

  16. Tarifvertrag zur Altersvorsorgeim deutschen Bäckerhandwerkvom 18. Dezember 2002 Die steuerliche Behandlung der Leistungen Kapitalleistung Rentnerehepaar, Rentenbeginn 65 Rentenleistung Jahresrente GRV davon steuerpflichtig: 27% Jahresrente Pensionskasse Kapitalwert Pensionskasse Werbungskostenpauschale Einkünfte Sonderausgaben inkl. Vor- sorgeaufwendungen ca. Altersentlastungsfreibetrag zu versteuerndes Einkommen tarifliche Einkommensteuer 24.000,00 € 6.480,00 € 2.000,00 € - 204,00 € =8.276,00 € - 2.300,00 € - 800,00 € =5.176,00 € 0,00 € 24.000,00 € 6.480,00 € 40.000,00 € - 204,00 € =46.276,00 € - 1.900,00 € - 0,00 € =44.376,00 € 7.772,00 € * Splittingtabelle 2003

  17. Tarifvertrag zur Altersvorsorgeim deutschen Bäckerhandwerkvom 18. Dezember 2002 Besonderheiten im Verkauf Verschiedene Varianten bei den Zahlungsmodalitäten Fall 1: Arbeitnehmer nimmt nur den tariflichen Altersvorsorgebetrag in Anspruch: Antrag Pensionskasse x Tarif PK02 Classic Vers.-Beginn Jahresbeitrag* x 01.12. 80 € * Jahresbeitrag kann geringersein, z.B. in den neuenBundesländern oder beiTeilzeitbeschäftigten Zahlungsart: Wahl- weise Lastschrift zum Monatsersten oder Einzelüberweisung!

  18. Tarifvertrag zur Altersvorsorgeim deutschen Bäckerhandwerkvom 18. Dezember 2002 Besonderheiten im Verkauf Verschiedene Varianten bei den Zahlungsmodalitäten Fall 2: Arbeitnehmer möchte zusätzlich Entgelt umwandeln (z.B. 30 € p.M.) Umgewandelte Beträge und Arbeit- geberbeitrag werden in einer Summe einmal jährlich zuge- wendet. Die Beträge aus der Entgeltumwandlung sollen gemäss der Entgelt- umwandlungsvereinbarung unterjährig (i.d.R. monatlich) abgebucht werden, während der Arbeitgeberbeitrag nur einmal jährlich zuge- wendet wird. Antrag Pensionskasse Antrag Pensionskasse Antrag Pensionskasse x x x Tarif PK02 Classic Vers.-Beginn Jahresbeitrag* Tarif PK02 Classic Vers.-Beginn Jahresbeitrag* Tarif PK02 Classic Monatsbeitrag Lastschrift x x x 30 € 01.12. 01.12. x 440 € 80 € Zahlungsart: Wahl- weise Lastschrift zum Monatsersten oder Einzelüberweisung! Zahlungsart: Wahl- weise Lastschrift zum Monatsersten oder Einzelüberweisung! Versicherungsbeginn entspricht Zeitpunkt der erstmaligen Umwandlung

  19. Tarifvertrag zur Altersvorsorgeim deutschen Bäckerhandwerkvom 18. Dezember 2002 Besonderheiten im Verkauf Kollektivverträge bzw. Rahmenvereinbarungen mit den Landesverbänden Anbindung über Rahmen- vereinbarung; Verkauf erfolgt über das Versorgungswerk (Antrag L2678 VW verwenden!) Direkte Anbindung (Antrag L2678 verwenden!) Kollektivvertrag zwischen der SIGNAL IDUNA Pensionskasse AG und dem Landesverband XYZ Kollektivvertrag zwischen der SIGNAL IDUNA Pensionskasse AG und dem Versorgungswerk der Kreishandwerker- schaft XYZ Infos über die Art der Anbindung des jeweiligen Landesverbandes erhalten Sie über die Filialdirektion!

  20. TVKZ Landesverband TVKZ Landesverband 201 Baden 210 Westfalen-Lippe 202 Bayern 211 Rheinland-Pfalz 203 Berlin 212 Saarland 204 Brandenburg 213 Sachsen 205 Bremen 214 Sachsen-Anhalt 206 Hamburg 215 Schleswig-Holstein 207 Hessen 216 Thüringen 208 Mecklenburg-Vorpommern 217 Württemberg 209 Niedersachsen 218 Verband des rheinischen Bäckerhandwerks Tarifvertrag zur Altersvorsorgeim deutschen Bäckerhandwerkvom 18. Dezember 2002 Besonderheiten im Verkauf Tarifvertragskennzahlen für die jeweiligen Landesverbände Bitte auf jeden Fall die folgenden Tarifvertragskennzahlen (TVKZ) in den Antrag unter „Besondere Vereinbarungen“ eintragen!

  21. Tarifvertrag zur Altersvorsorgeim deutschen Bäckerhandwerkvom 18. Dezember 2002 Besonderheiten im Verkauf Hinweise und Verkaufsunterlagen • Anträge - auch mit Beginn 01.12. - können ab sofort eingereicht werden! • Verkaufsunterlagen (Prospekte, Beileger etc.) sind in Vorbereitung und werdennach Fertigstellung mit einer gesonderten Information vorgestellt. • Der Tarifvertrag steht im Extranet bereit. • Eine spezielle Entgeltumwandlungsvereinbarung wurde als Anlage zur InfoVerkaufverteilt und steht ebenfalls im Extranet in Kürze zur Verfügung. • Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hat ein Merkblatt über Inhalteund Neuregelungen entwickelt (getrennt nach alten und neuen Bundesländern).Dieses Merkblatt wurde mit der InfoVerkauf veröffentlicht. • Ein spezielles Antragsformular für die Arbeitnehmer zur Inanspruchnahme destariflichen Altersvorsorgebetrages ist in Vorbereitung und wird nach Fertigstellungim Extranet bereitgestellt.

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