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Disability Mainstreaming – Behinderung geht alle an

Disability Mainstreaming – Behinderung geht alle an. Dr. Katrin Grüber Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft Vortrag am 18.01. 2011, Berlin. Das IMEW wurde 2001 als gemeinnützige GmbH gegründet

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Disability Mainstreaming – Behinderung geht alle an

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Presentation Transcript


  1. Disability Mainstreaming – Behinderung geht alle an Dr. Katrin Grüber Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft Vortrag am 18.01. 2011, Berlin

  2. Das IMEW wurde 2001 als gemeinnützige GmbH gegründet • Ermöglicht durch die Finanzierung der Stiftung Deutsche Behindertenhilfe – Aktion Mensch 2001 2010 • www.imew.de

  3. Die Gesellschafter 9 Gesellschafter aus demKreis der Behindertenhilfe und –selbsthilfe

  4. Ziel der Studie • Untersucht, inwiefern das Konzept des Disability Mainstreaming Eingang in das Handeln der Berliner Verwaltungsinstitutionen findet und umgesetzt wird, • um die Perspektive von Menschen mit Behinderungen auf struktureller Ebene nachhaltig zu stärken.

  5. Untersuchung der seit 2002 in den einzelnen Senatsverwaltungen eingerichteten Arbeitsgruppen für die Belange von Menschen mit Behinderung (Protokolle und Beobachtungen) • Interviews mit ExpertInnen • Bestandsaufnahme der gegenwärtigen Praxis des Disability Mainstreamings in der Berliner Verwaltung.

  6. Auftrag • Senatsverwaltung Berlin • SenIAS: • für die SenStadt: • für die SenBWF • vertreten durch den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung,

  7. Der Begriff Disability Mainstreaming Anlehnung an Gender Mainstreaming • Gender und Disability als Konstruktion • Erfahrungen aus der Anwendung der Methode und des Konzeptes Gender Mainstreaming Carol Miller und Bill Albert, Mainstreaming disability in development: Lessons from gender mainstreaming, Disability Knowledge and Research, 2005

  8. Disability Mainstreaming Jedwedes politisches und gesellschaftliches Handeln soll danach befragt werden, in welcher Weise es zur Gleichstellung und Teilhabe behinderter Menschen beiträgt bzw. sie verhindert.“ Karl-Hermann Haack, 2004 http://www.behindertenbeauftragte.de/index.php5?nid=214&Action=home

  9. Humboldt-Uni Bibliothek mit Barrieren • Ausgespart. Kritisiert werden Mängel beim Leitsystem für Blinde. • Das Grimm-Zentrum der Humboldt-Uni ist für Menschen mit Behinderung schwer zugänglich. • Das Jacob-und-Wilhelm-Grimm-Zentrum sollte die Vorzeigebibliothek der Humboldt-Universität werden. Doch auch fünf Monate nach Öffnung der neuen Zentralbibliothek weist das Gebäude erhebliche Mängel auf: • http://www.tagesspiegel.de/wissen/bibliothek-mit-barrieren/v_default,1719398.html

  10. Menschen mit Behinderung stoßen im Gebäude auf zahlreiche Barrieren. Obwohl es längst Konzepte und Normen für barrierefreies Bauen gibt, wurden im Grimm-Zentrum die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung an vielen Stellen missachtet. So gibt es zum Beispiel kein durchgehendes Blindenleitsystem, nur schlecht zugängliche Fahrstühle und zu wenig barrierefreie Arbeitsplätze. • http://www.tagesspiegel.de/wissen/bibliothek-mit-barrieren/v_default,1719398.html

  11. Gleichzeitig (mindestens zwei Perspektiven) • Programme sowohl für die Bedürfnisse von Menschen mit als auch für die Bedürfnisse von Menschen ohne Behinderungen entwickeln. • Nur für Menschen mit komplexeren Bedürfnissen zusätzliche auf sie zugeschnittene Angebote www.fco.gov.uk/Files/kfile/Mainstreaming%20Disability%20in%20Policy.pdf

  12. Design for all • „Ganz im Kontext zur UN-Konvention der Rechte der Menschen mit Behinderungen steht das Handbuch unter dem Titel " Design for all - öffentlicher Freiraum in Berlin". Damit soll auch für den öffentlichen Freiraum sichergestellt werden, dass dieser frei von Nutzungsbarrieren für alle zugänglich und gleichberechtigt nutzbar gestaltet wird“. • http://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/barrierefreies_bauen/de/aktuelles.shtml

  13. Der Prozess • Organisationsentwicklung • Schulungen • Planung von Anfang an • Ziele formulieren und Ergebnisse überprüfen

  14. Erklärung von Barcelona „Die Stadt und die Behinderten“ • XV. Die Kommunen sorgen für ständige Fortbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um ein bestmögliches Verständnis und Hilfestellung für Menschen mit Be-hinderungen zu gewährleisten. • Berlin hat die Erklärung, die von 1995 ist, 2003 unterzeichnet

  15. Bedingungen • Sichtbarkeit von Menschen mit Behinderung • Wahrnehmen und Anerkennen unterschiedlicher Bedürfnisse Und • Aktive Behindertenorganisationen sowie Bürgerinnen und Bürger

  16. Verkehrspolitik Städteplanung Kulturpolitik

  17. Sichtbarkeit des Themas Behinderung in der öffentlichen Kommunikation • Treffer für den Suchbegriff Menschen mit Behinderung • 2710 insgesamt • 2440 bei der SenIAS • 270 andere (insbesondere SenStadt)

  18. Close your eyes and see Auf der EXPO 2010 in Schanghai, … kann der Expo Besucher die deutsche Hauptstadt Berlin erfühlen. Die Hauptstadt präsentiert sich mit einer Berlin-Woche und der Ausstellung "Close your eyes and see" im deutschen Pavillon. https://www.tu9.de/projekte/3567.php

  19. Zweigleisigkeit Bedingungen für erfolgreiches Disability Mainstreaming in Organisationen • die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ist Aufgabe von allen • Es wird die Stelle des/der Behindertenbeauftragten eingerichtet, bzw. sie wird erhalten, deren alleinige Aufgabe die Erreichung dieses Zieles ist.

  20. Arbeitsgruppen • „In allen Senatsverwaltungen werden unter Beteiligung des Landesbeauftragten für Behinderte und der Behindertenverbände Arbeitsgruppen eingerichtet, deren Aufgaben und Kompetenzen sich an der Vernetzungsarbeitsgruppe zu Verkehrsfragen orientieren.“ • Koalitionsvereinbarung zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Landesverband Berlin und der Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) Landesverband Berlin für die Legislaturperiode 2001 – 2006 (Stand 7. Januar 2002, 18.00 Uhr), S. 68

  21. Ziele der AGs • „Ziel der Arbeit ist ein rechtzeitiges Erkennen von Handlungsnotwendigkeiten sowie ein besserer Informationsfluss zwischen den Verwaltungen und dem Büro des LfB sowie eine schnellere und bessere Konsensfindung unter direkter Einbeziehung aller beteiligten Gruppen, als es bisher der Fall ist. Bei einem guten Funktionieren der Arbeitsgruppen besteht die Möglichkeit, vermutete oder festgestellte Verstöße gegen die Regelungen zur Gleichstellung behinderter Menschen im direkten Gespräch mit den betroffenen Verwaltungen zu klären oder auszuräumen, so dass sie im Verstößebericht erst gar nicht mehr aufgeführt werden müssen.“ • (exemplarisch: Tätigkeitsbericht des LfB 2005/2006: 15).

  22. Arbeitsweise • Sitzungsrhythmus • Themensetzung • Nachhaltigkeit • Koordination zwischen den Arbeitsgruppen

  23. Wirkungen • Frühzeitige Feststellung von Handlungsbedarf • Verbesserter Informationsfluss • Diskussionsforum

  24. Die UN-Konvention und Berlin • „In der Verbindung von Artikel 11 der Verfassung von Berlin und Artikel 3 des Grundgesetzes und der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, sehe ich meine wichtigste Arbeitsgrundlage für den notwendigen Paradigmenwechsel von der Integration zur Inklusion von Menschen mit Behinderung während meiner 5-jährigen Amtszeit • Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung: http://www.berlin.de/lb/behi/

  25. Zweck (Art 1) derUN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Voller und gleichberechtigter Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern

  26. Leitprinzipien • Die volle gesellschaftliche Teilhabe (inclusion) – im deutschen: Integration • verbunden mit der Achtung der Autonomie • und der sozialen Wertschätzung behinderter Menschen. • http://www.berlin-inklusion.de/inklusion/inklusion01.html

  27. Empowerment • „Menschenrechtskonventionen dienen dem • „Empowerment“ der Menschen durch die • Formulierung • rechtsverbindliche Verankerung • und Verknüpfung mit wirksamen Durchsetzungsinstrumenten • von • Selbstbestimmung, • Diskriminierungsfreiheit und • gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe • Heiner Bielefeldt, http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Essay/essay_zum_innovationspotenzial_der_un_behindertenrechtskonvention_auflage3.pdf

  28. Dynamisches Verständnis vonBehinderung e)in der Erkenntnis, dass das Verständnis von Behinderung sich ständig weiterentwickelt und dass Behinderung aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entsteht, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern Präambel

  29. Einstellungsbedingte Barrieren Menschen mit langfristigen Beeinträchtigun-gen umweltbedingte Barrieren Definition von Behinderung Art 1 UN-Konvention „Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnes- Beeinträchtigungen haben, welche sie im Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“

  30. § 2 Behinderung 1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. .... Definition von Behinderung SGB IX Abweichung Beeinträchtigung der Teilhabe

  31. UN-Konvention Barrieren Menschen mit langfristigen Beeinträchtigungen Barrieren Beeinträchtigung der Teilhabe Wechselwirkungen stehen im Fokus Eröffnet eher die Möglichkeit, den Blick auf den Abbau der Barrieren zu lenken Dynamisch, komplex SGB IX Abweichung Beeinträchtigung der Teilhabe Setzt beim Individuum an Behinderung als nicht veränderbare Größe Einfacher zu handhaben, aber Problemlösung möglicherweise auf der falschen Ebene Behinderung – verschieden gesehen • http://www.people1.de/was_halt.html http://www.people1.de/was_halt.html

  32. Erarbeitungsprozessder UN-Behinderten-rechtskonvention • Text der UN-Konvention zeigt, wie sich Perspektiven durch die Teilnahme von Menschen mit Behinderung an Prozessen verändern „Beispiellose Beteiligung der Zivilgesellschaft“

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