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Die Rolle der Verkehrsmedizin in Deutschland und ihre Schnittstelle zur Verkehrspsychologie

Die Rolle der Verkehrsmedizin in Deutschland und ihre Schnittstelle zur Verkehrspsychologie. Hannelore Hoffmann-Born, Frankfurt am Main Olomouc, 07.12.2012. Verkehrsmedizin. „Anwendung ärztlichen Wissens auf Probleme d. Verkehrssicherheit “ Unfallforschung

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Die Rolle der Verkehrsmedizin in Deutschland und ihre Schnittstelle zur Verkehrspsychologie

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Presentation Transcript


  1. Die Rolle der Verkehrsmedizin in Deutschland und ihre Schnittstelle zur Verkehrspsychologie Hannelore Hoffmann-Born, Frankfurt am Main Olomouc, 07.12.2012

  2. Verkehrsmedizin • „Anwendung ärztlichen Wissens auf Probleme d. Verkehrssicherheit“ Unfallforschung • beschäftigt sich mit Erkrankungen, die zu einer Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit führen…. Ebenso mit … psychotropen Substanzen. Begutachtung ist auch Inhalt der Verkehrsmedizin.. • Wer? z.B. Ärzte in Begutachtungsstellen, Rechtsmediziner, (Verkehrspsychologen, Verkehrsjuristen), Fachärzte und praktische Ärzte • Unterschied: Beratung - Begutachtung

  3. Verkehrsmedizin: Begutachtung/Beratung • Wer begutachtet ? Ärzte in Begutachtungsstellen für Fahreignung Ärzte im Gesundheitsämtern oder öffentlicher Verwaltung Fachärzte für Rechtsmedizin Fachärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation Ärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin • Wer berät ? Alle behandelnden Ärzte bei verkehrsmedizinischen Krankheitsbildern (Verrechtlichung durch juristische Formalismen: Dokumentation/Aufklärung im PatientenrechteG)

  4. Arzt versus Gutachter • Arzt Patientenverhältnis – Behandlungsvertrag (Dienstvertrag) – Diagnostik – Therapie - Schweigepflicht – Aufklärung (Risikoaufklärung) Verkehrsmedizinische Beratung  ex ante = (präventiv) • Gutachter Probandenverhältnis – Werkvertrag – Auftraggeber – Schweigepflicht ggü. Dritten Verkehrsmedizinische Begutachtung ex post

  5. Diabetes psychische Erkrankung neurologische Erkrankung Herzinfarkt Schlaganfall Epilepsie Schlafentzug 17-19h 1,1 ‰  10-fach 1,6 ‰ 40-fach 0,5 Promille Alter>75 Alter>70 weiblich<25 männlich<25 0 1 2 3 4 5 6 7 8 Unfallrisiko Krankheit Quellen: Epilepsy and driving in Europe. Final Report of the Working Group on Epilepsy EU-Projekt IMMORTAL Deliverables R1.1 und R1.2 Vortrag Prof. Dr. R. Mattern, Berlin, 25.05.2011 Odd`s Ratio

  6. Co-Faktor Alkohol: Trinkmenge bei 1,6%o Um 1,6 Promille zu erreichen, kann ein ca. 80 kg schwerer Mann in ungefähr 5 Stunden 8 Halbe Bier (0,5l) oder knapp 8 Viertel Wein (0,25l) oder 24 Schnäpse (2 cl) trinken

  7. Ärztliche Beratung zur Fahrsicherheit • Autofahren ist Ausdruck des Selbstständigkeits- und Mobilitätserhalts • Einschränkungen erleben erkrankte und ältere Autofahrer i.d.R. als tiefe Einschnitte in ihre Autonomie • Hohe Verantwortung der Ärzte bei Aufklärung, Beratung und Begutachtung bei Kenntnis und Beachtung der Regelwerke !

  8. Tödlicher Unfall in Alzenau: Fahrer erlitt einen Schlaganfall Der Unfall schockierte den unterfränkischen Ort Alzenau: Ein 51-Jähriger raste am Sonntag mit hoher Geschwindigkeit in einer Tempo-30-Zone in eine junge Familie. Die Mutter und der siebenjährige Sohn starben. Jetzt scheint die Ursache geklärt. (Stern.de am 09.01.12)

  9. ... und die Rolle der Verkehrsmedizin für die Sicherheit auf den Straßen ?

  10. Getötete pro 1 Mio. Einwohner in Europa ADAC - Statistik

  11. nach Erwerb der Fahrerlaubnis lediglich Selbstüberprüfungspflicht (§ 2 Abs. 1 Satz 1 FeV*) strenge Vorschriften zur periodischen Überwachung (HU etc.) Ursachen für Unfälle mit Personenschaden Deutschland 2010 Quelle: Dekra; dortige Quelle Statistisches Bundesamt, Wirtschaft und Statistik 2011, Unfallursachen, (Mehrfachnennungen möglich) *) „Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Mängel nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet.“

  12. Mensch im Mittelpunkt Einzelfallgerechtigkeit MPU: Prinzip der Einzelfallgerechtigkeit Problem erkennen Warnen, schützen, helfen Problem lösen Punktesystem Rehabilitation Begutachtung Sichere individuelle Mobilität

  13. Anforderung an Begutachtungsstellen (MPU): • Identische Regeln • Unabhängigkeit, Neutralität, Objektivität • Abbildung des aktuellen Stands von Wissenschaft und Technik • Regelmäßige Überprüfung durch die BASt • Amtliche Anerkennung • Nachweis von Qualitätssicherungssystemen

  14. Stand von Wissenschaft und Technik in der Begutachtung der Fahreignung • Definition*: • Anerkannte Regelnder Begutachtung zur Kraftfahrereignung sind • verkehrsmedizinische, verkehrspsychologische und technische Grundsätze, die • nach wissenschaftlichen Erkenntnissen als theoretischrichtig gelten, die sich in • der Praxisüber längere Zeit bewährthaben und von einschlägigenFachkreisen • allgemeinanerkanntsind z. B. • Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung • Urteilsbildung in der Medizinisch-Psychologischen Fahreignungsdiagnostik – Beurteilungskriterien, Erweiterte und überarbeitete 2. Auflage, Kirschbaum Verlag 2009 * Quelle: Schubert, W. & Mattern, R. (2006) Criteria for the evaluation of future assessment models of physical and mental fitness of drivers. In: W.-R. Nickel & P. Sardi (Eds.) Fit to Drive 1st International Traffic Expert Congress Berlin from May 3rd – 5th 2006 – Tagungsband (p. 106 – 110). Bonn: Kirschbaum Verlag.

  15. Qualitätsstandards der Ärzte in den Begutachtungsstellen für Fahreignung • Voraussetzung: mindestens 2 Jahre klinische Tätigkeit • Einarbeitung: 1 Jahr mit mindestens 100 GA unter Supervision und internem Nachweis der Ausbildung in spezifischen Tätigkeitsfeldern (u.a. Toxikologie, Recht, Gutachtenerstellung sowie Beurteilungskriterien und Begutachtungs-Leitlinien9 • Regelmäßige Qualitätszirkel, Fallbesprechungen... • Möglichkeit zur Teamarbeit mit den Psychologen • Nachweis einer 3-tägigen Weiterbildung pro Jahr • Interne und externe Überprüfung der Gutachtenqualität

  16. MPU in Zahlen (2011) • In 240 Begutachtungsstellen für Fahreignung wurden 2011 ca. 99.265 Personen medizinisch-psychologisch begutachtet. • Verteilung der Anlässe: 28% erstmals alkoholauffällige Kraftfahrer, 16% mehrfach alkoholauffällige Kraftfahrer, 20 % drogenauffällige Kraftfahrer, 16% verkehrsauffällige Kraftfahrer, 1 % „körperliche Mängel“ Sonstige... • Ergebnisse: 55 % positiv 7 % Nachschulung 37,5 % ungeeignet

  17. Arten verkehrsmedizinischer Gutachtentätigkeit : • Ärztliche Begutachtung im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Begutachtung • Ärztliche Fahreignungsbegutachtung bei Erkrankungen (Mangel nach Anlage 5 FeV) • Ärztliches Fahreignungsgutachten zur Klärung der Frage, ob Alkoholabhängigkeit besteht (ohne Delikt) • Ärztliches Fahreignungsgutachten bei Einnahme von BTM und zur Klärung, ob Drogenabhängigkeit besteht. • Statusfeststellung bei bewährten Kraftfahrern (Verlängerung der Fahrerlaubnis Gruppe 2)

  18. Begutachtungssystem – ärztliche GA und MPU • DieAnforderungen an MPU- und ärztliche Gutachtenin der Fahreignungsbegutachtungsind gleich(vgl. Anlage 15 (zu § 11 Abs. 5, § 66) FeV). • Beide Gutachten entwickelnverwaltungsrechtlich die gleiche Wirkung. • Aber: Die Einhaltung der in der FeV gefordertenQualitätsstandards für ärztliche Gutachtenunterliegt z. Zt.keiner statistischen Erfassung und keiner geregelten fachlichen Überprüfung. • 10 Mitgliedsstaaten der EU(Österreich, Polen, Tschechien, Slowakei, Italien, Deutschland, Spanien, Ungarn sowie Estland und Portugal in Vorbereitung ) und die Schweiz praktizieren bereits die Überprüfung der Fahreignung und/oder das Driver Improvement mit unterschiedlicher Aufgabenverteilung zwischen Medizin und Psychologie.

  19. Interdisziplinarität in der Fahreignungsbegutachtung (MPU) MPU MPU MedizinischerTeilbereich körperlicher Allgemeinzustand neurologischer Befund psychiatrischer Befund Untersuchungs-gespräch Sinnesorgane Laborbefunde (auch extern – z.B. Abstinenzbelege) • Psychologischer • Teilbereich • Analyse der Verkehrsvorgeschichte • Leistungsbefund • Psychologische • Exploration • Sozialanamnese • Verkehrsanamnese • Alkohol- oder Drogenvorgeschichte • Testpsychologischer • Befund Fahrpraktischer Teilbereich Fahrverhaltens-beobachtung unter Berücksichtigung der Leistungsbefunde Gesamtbewertung der medizinisch-psychologischenBefundkombination

  20. Was ist verkehrsrelevant in den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung? Sehvermögen Schwerhörigkeit/ Gleichgewichtsstörungen Bewegungsbehinderungen Herz- und Gefäßkrankheiten Zuckerkrankheit Erkrankungen des Nervensystems Psychische Störungen Alkoholismus Klärung der Frage, ob BTM- Einnahme erfolgt, BTM-Abhängigkeit Nierenerkrankungen Sonstige Anlässe: z.B.  Tagesschläfrigkeit Medikamente Aber: z.T. veraltet und es fehlen LL z.B. für Persönlichkeitsstörung, MS, ADHS, HIV etc...

  21. 32 29 35 4 40 - 54 14 24 50 12 55 - 69 7 14 65 24 70 - 85 0% 20% 40% 60% 80% 100% Keine 1 Erkrankung 2 bis 4 Erkrankungen 5 und mehr Erkrankungen Häufige Erkrankungen im Alter ab 65 Jahren • Herz-Kreislauf-Erkrankungen • Diabetes mellitus • Tumorerkrankungen • Erkrankungen des • Bewegungsapparates • Demenz • Depressive Störungen • Angststörungen Morbiditätsentwicklung Quelle: Alterssurvey 2002

  22. Multimorbidität und Unfallrisiko Risiko durch Mehrfacherkrankung deutlich erhöht BASt- Studie Multimedikation (z.B. zentral anticholinerge Nebenwirkung) Datenlage unklar (Studien/Realität) Dunkelzifferproblematik Besondere Bedeutung der Demenz

  23. Systematik der verkehrsmedizinischen Bewertung Prognose: med + psych.?? Krankheitskonzept ? Veränderungs- motivation? Symptome Komorbidität Medikation...

  24. Methoden in der Fahreignungsbegutachtung 1. Ärztliche Begutachtung/Untersuchung • Erhebung anamnestischer Daten, somatische und psychiatrische Befunderhebung Erhebung und Auswertung laborchemischer und toxikologischer Befunde und sachgerechte Bewertung beigestellter ärztlicher Befunde. Anamnese und Untersuchungsarten sind anlassbezogen und beachten die aktuellen medizinischen Erkenntnisse (Beurteilungskriterien 3. Auflage ?) unter Berücksichtigung der rechtlichen Anforderungen. • Die verkehrsmedizinische Untersuchung und Bewertung erfolgt unter Beachtung der fachlichen Grundlagen in der der aktuell gültigen Fassung (FeV, BGL und BK) • Für die Durchführung der ärztlichen Begutachtung gelten die in der Anlage 15 der FeV genannten Grundsätze ebenso wie für die Durchführung der medizinisch-psychologischen Untersuchung. • Über die Untersuchung sind Aufzeichnungen anzufertigen.

  25. Die Problematik: Demenz und Fahreignung Leitsatz: Bei Demenz mit leichter Beeinträchtigung von Gedächtnis, kognitiven Funktionen, Urteils- und Denkvermögen: ggf. bedingte Eignung für Gruppe 1 Gruppe 2: nein Überprüfung der psycho- physischen Leistungsfähigkeit !

  26. Kognitive Störungen/ Demenzerkrankungen • Verkehrsgefährdung: • Gedächtnis, Aufmerksamkeit, visuell- räumliche Fähigkeit, reduziertes Urteilsfähigkeit, Störung von Erkennen, Wahrnehmung und Orientierung... • Gefährdungspotenzierung: • diagnostische Probleme(Anfangsphase, gute „Fassade“) • Persönlichkeitsveränderungen • Komorbidität Risikominimierung (z.B. bei „subklinischer“ Demenz) • regelmäßige ärztliche Kontrollen • psychofunktionale Leistungsüberprüfung • kritisch - stützendes Umfeld

  27. Fahrzeugumrüstung nach verkehrsmed. Bewertung Spezielle Fahrschulen und Fahrzeugumrüster helfen und prüfen, welche Anpassungen notwendig werden Antrag bei FS-Stelle (über Fahrschule oder selbst) Ärztliches Gutachten Technisches Gutachten nach Probefahrt mit a. a. S. im umgerüsteten Fahrzeug. Eintrag von Kennzahlen im Führerschein

  28. Gruppe 1 Gruppe 2

  29. Verkehrsmedizin Fahreignung, Fahrsicherheit, Unfallrekonstruktion Arzthaftung bei proble-matischer Fahreignung Weitere Grundsatzliteratur (u. a.) Grundriss Fahreignungs-begutachtung – Einführung in die Beurteilungskriterien der medizinisch-psychologischen und ärztlichen Begutachtung

  30. Interdisziplinarität in der Fahreignungsbegutachtung (MPU) MPU MPU MedizinischerTeilbereich körperlicher Allgemeinzustand neurologischer Befund psychiatrischer Befund Untersuchungs-gespräch Sinnesorgane Laborbefunde (auch extern – z.B. Abstinenzbelege) • Psychologischer • Teilbereich • Analyse der Verkehrsvorgeschichte • Leistungsbefund • Psychologische • Exploration • Sozialanamnese • Verkehrsanamnese • Alkohol- oder Drogenvorgeschichte • Testpsychologischer • Befund Fahrpraktischer Teilbereich Fahrverhaltens-beobachtung unter Berücksichtigung der Leistungsbefunde Gesamtbewertung der medizinisch-psychologischenBefundkombination

  31. Interdisziplinäre Zusammenarbeit Ärzte - Psychologen bei der MPU Die ärztliche Untersuchung im Rahmen der MPU dient: • dem Ausschluss von (verkehrsrelevanten) Krankheiten • der Objektivierung von anamnestischen oder aktenmäßigen Daten (z.B. Hinweise auf Trinkverhalten) • der Überprüfung von Veränderungen. Das Gutachtenergebnis ergibt sich aus der Gesamtbefundlage nach interdisziplinärer Absprache !

  32. z. B. Gutachten mit Alkoholfragestellung • Die psychologische Befundlage erlaubt eine positive Bewertung • Die Angaben im ärztlichen Gespräch decken sich nicht mit denen im psychologischen Gespräch. • Bei der ärztlichen Untersuchung finden sich zudem Hinweise auf aktuell vermehrten Alkoholkonsum (Haut, Leberlaborparameter, Tremor der Hände) • Die Abstinenzbelege entsprechen nicht den Vorgaben der Beurteilungskriterien • Gesamtergebnis: negativ!

  33. DěkujiVámzaVašipozornosti! Kontakt: info@street-ready.de

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