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Die 6. Staatsreform und die Gesundheitspolitik

Die 6. Staatsreform und die Gesundheitspolitik. Unterausschuss Staatsreform & Ausschuss IV Öffentliche Sitzung vom 22.11.2011 K. Cormann. Reform der Gesundheits- und Seniorenpolitik: Roter Faden. Dialog im Gesundheitsbereich institutionalisieren zwischen den Körperschaften

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Die 6. Staatsreform und die Gesundheitspolitik

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Presentation Transcript


  1. Die 6. Staatsreform und die Gesundheitspolitik Unterausschuss Staatsreform & Ausschuss IV Öffentliche Sitzung vom 22.11.2011 K. Cormann

  2. Reform der Gesundheits- und Seniorenpolitik: Roter Faden • Dialog im Gesundheitsbereich institutionalisieren zwischen den Körperschaften • Beschränkung der Kompetenz des Föderalstaates in der Gesundheitspolitik auf den Bereich der Akutmedizin • LIKIV bleibt grundsätzlich zentraler Akteur und Bindeglied Belgiens für den Bereich. Die Solidarität und dadurch die Mobilität des Patienten wird gesichert • Stationäres Wohnen mit Pflege und die chronische Pflege werden komplett an die Gemeinschaften übertragen • Prävention als eigenständige Kompetenz der Gemeinschaften wird nochmals, auch pekuniär, verstärkt • « Denkplattformen » werden an die Gemeinschaften übertragen • Näherrücken der DG zu den Dienstleistern der ersten Linie wie den Hausärzten wird strukurell verankert.

  3. Gesundheit:Institut « Große Herausforderungen im Gesundheitsbereich » Aktuelle Situation: • Keine gesetzliche Grundlage • Wissenschaftliche Entscheidungshilfe in den gemeinsamen Arbeitsgruppen Föderalstaat/Gemeinschaft im Bereich Senioren- und Gesundheitspoltik immer nur auf Anfrage, oft schwierig

  4. Gesundheit:Institut « Große Herausforderungen im Gesundheitsbereich » Reform: Interföderaler Dialog: Konzertierte Antworten auf die großen Herausforderungen im Gesundheitsbereich: Alterung, Mangel an Berufsfachkräften,…

  5. Gesundheit:Institut « Große Herausforderungen im Gesundheitsbereich » Chancen: • wissenschaftlich begleitete Reflexion • Fortführung eines intensiven Dialogs in einem Föderalstaat mit mehr Eigenständigkeit der Gemeinschaften • Voneinander lernen • Steuerung und Entwicklung langfristiger Ziele

  6. Gesundheit:Vereinheitlichung der Krankenhauspolitik Aktuelle Situation: • Grundlage: Gesetz über die Krankenhäuser, koordinierte Fassung vom 10. Juli 2008 und vielfältige Ausführungsbestimmungen • Normen werden vom Föderalstaat ohne Konzertierung mit den Gemeinschaften gefasst • Gemeinschaften sind zuständig für die Kontrolle dieser föderalen, oft nicht an die regionale Realität angepassten Normen • Anerkennung der Krankenhäuser durch die Gemeinschaften aufgrund dieser föderalen Normen, keine Ausnahmegenehmigungen möglich • Infrastrukturzuschüsse 60%-10% Gemeinschaften, Verhandlungen eines Baukalenders, dann 40%-90% Kostenübernahme durch den Föderalstaat: doppelte Bearbeitung der Akten, enges rechtliches « Korsett »

  7. Gesundheit:Vereinheitlichung der Krankenhauspolitik Reform: • Definierung der Anerkennungsnormen (Architektur, Funktions- Personalnormen, Qualität) der Krankenhäuser werden an die Gemeinschaften übertragen • Infrastrukturzuschüsse des Föderalstaates (A1 des BMF-budget des moyens financiers) werden übertragen

  8. Gesundheit:Vereinheitlichung der Krankenhauspolitik • A3 des BMF : Investitionskosten gewisser medizinisch technischer Dienste wird übertragen (aktuell Kernspintomograph in St. Vith) • Möglichkeit der Umwandlung von Akutbetten in Langzeitpflegeplätze • Differenziertes Vorgehen pro Gemeinschaft (« asymmetrische Abkommen ») sind möglich

  9. Gesundheit:Vereinheitlichung der Krankenhauspolitik Einschränkungen: Programmierung der Betten und Dienste sowie die Krankenhausfinanzierung bleibt föderal: • Neue Normen dürfen nicht zu Mehrkosten der föderalen Krankenhausfinanzierung führen • Prüfung der Normen, die durch die Gemeinschaften erlassen werden, durch den Föderalstaat im Hinblick auf Mehrkosten • Referenzwerte der Qualitätsnormen sind die der EU

  10. Gesundheit:Vereinheitlichung der Krankenhauspolitik Chancen: • Größerer Gestaltungsspielraum • Möglichkeit der Anpassung der Normen auf den Bedarf, Umwandlungen von Plätzen,… • Umständliches Infrastruktursystem wird ersetzt durch « Zuschüsse aus einer Hand » • Adminstrative Vereinfachung

  11. Gesundheit:Psychische Gesundheit Aktuelle Situation: • Grundlage: Gesetz über die Krankenhäuser, koordinierte Fassung vom 10. Juli 2008; Gesetz vom 27. Juni 1978; Königliche Erlasse vom 10. Juli 1990 • Psychiatrische Behandlungspflege wird vom Föderalstaat gesteuert (Bereich Krankenhauswesen- siehe vorab) • Prävention im Bereich psychischer Gesundheit und Angebote wie psychologische Beratung im SPZ werden von der DG gesteuert • Psychiatrieverband, der alle Akteure vereint, wird vom Föderalstaat geregelt und finanziert • psychiatrische Pflegewohnheime und begleitetes Wohnen: Normen und Finanzierung sind föderal, Kontrolle und Anerkennung erfolgt durch die Gemeinschaft (cf. Krankenhauswesen)

  12. Gesundheit:Psychische Gesundheit Reform: • Übertragung der « residentiellen Wohnformen » im psychiatrischen Bereich an die Gemeinschaften (analog zur Seniorenpolitik) • Steuerung des Bereiches über den Psychiatrieverband: Übertragung an die Gemeinschaften

  13. Gesundheit:psychische Gesundheit Chancen: • Bessere Vernetzung der psychischen Hilfe der ersten Linie mit den residentiellen Wohnformen • Kohärenz in der Übertragung der Kompetenz der residentiellen Wohnformen in diesem Bereich und in der Seniorenpolitik • Bessere Unterstützung durch den Psychiatrieverband bei der Gestaltung der Politik wird möglich, da Steuerung durch die Gemeinschaft

  14. Gesundheit:Präventionspolitik Aktuelle Situation: • Grundlage: Gesetz über die institutionellen Reformen vom 8. August 1980 • Eigentlich sind die Gemeinschaften für Gesundheitsvorsorge und Prävention zuständig, allerdings unternimmt der Föderalstaat auch Maßnahmen in diesem Bereich: unklare Verteilung, z.Teil wird doppelt gearbeitet, hoher Abstimmungsbedarf • Nationaler Krebsplan ist durch die Föderalregierung erstellt , Maßnahmen der Früherkennung in Sachen Krebs durch die Gemeinschaften, Gesundheitsvorsorge bei Kindern wird von den Gemeinschaften organisiert, der Föderalstaat zahlt dazu 2/3 der Impfkosten

  15. Gesundheit:Präventionspolitik • Eine Reihe von Initiativen werden vom Föderalstaat parallel zu den Kompetenzen der Gemeinschaften ergriffen (wie « plan nutrition santé, Ozon, fonds assuétudes, Antibiotika,…) • Ärzte, die im Rahmen der Früherkennungs-programme Leistungen abrechnen, tun dies direkt beim LIKIV im Rahmen ihrer « normalen » Abrechnungen; dasselbe gilt für Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern in Privatpraxen

  16. Gesundheit:Präventionspolitik Reform: • Vereinheitlichung der Poltik, klare Zuständigkeitenregelung • Transfert der aktuellen Mittel des Föderalstaates im Bereich Prävention (Darmkrebstestings, LIKIV Ko-Finanzierung Impfungen, Kampagnen, Suchtfonds,…) • Weiterhin Abkommen mit dem LIKIV, wenn Ärzte oder Pfleger an den Präventionsleistungen beteiligt sind.

  17. Gesundheit: Präventionspolitik Chancen: • Einheitliche Steuerung der Präventionspolitik • Eventueller Rückfluss der Präventionsbemühungen in die Kompetenzbereiche Seniorenpolitik und psychische Gesundheit • Gutes Monitoring möglich: Gesamtsteuerung inkl. Arzthonorare für die Präventionsmaßnahmen durch die Gemeinschaft • Verbindlichkeit der Pflegedienstleister innerhalb eines definierten Präventionsprogrammes wird erhöht • Klarheit für den Bürger • Adminstrative Vereinfachung Unklar: dürfen Ärzte präventive Leistungen auch weiterhin « normal » über LIKIV fakturieren? Kontrolle ?

  18. Gesundheit:Gesundheitspflege der ersten Linie Aktuelle Situation: Grundlage: • Gesetz vom 27. Juni 1978; Gesetz vom 14. Juni.2002 (IHD); Königlicher Erlass vom 19. Juni 1997 (Palliativplattform) • Die DG besitzt keine Zuständigkeit in den zitierten Bereichen, bis auf die Anerkennung • des Integrierten Heimpflegedienstes (IHD) • der Palliativplattform

  19. Gesundheit:Gesundheitspflege der ersten Linie Reform: • Steuerung der Unterstützung der ersten Linie durch die Gemeinschaften (analog zur Seniorenpolitik): Impulseo-Fonds, multidisziplinäre lokale Netze, Integrierter Heimpflegedienst, Hausärztekreise • Steuerung des Palliativpflegebereiches außer Palliativpflege im Krankenhaus: Übertragung an die Gemeinschaften

  20. Gesundheit: Gesundheitspflege der ersten Linie Chancen: • Umsetzung des REK »Gesundheit sichern » ist besser möglich • Engere Zusammenarbeit der DG mit Hausärzten wird möglich • Möglichkeit passgenauer Anreize zur Niederlassung von Hausärzten • IHD kann in das bestehende Konzept von Eudomos-Ihr häuslicher Begleitdienst integriert werden • Zuschneiden der palliativen häuslichen Hilfe auf den Bedarf anstatt unflexibler LIKIV Konventionen

  21. Gesundheit:Kooperationsabkommen Aktuelle Situation: Grundlage: Königlicher Erlass N° 78 vom 10.11.1967; Gesetz vom 21. August 2008 (E-health); Programmgesetz vom 24.12. 2002 (KCE);Königlicher Erlass vom 2. Juli 1996 (Planungskommission)Bisher keine explizite Zuständigkeit in den genannten Bereichen bis auf: • E-health : Teilnahme an Arbeitsgruppen • die Konzertierung im Hinblick auf internationale Verpflichtungen wobei allerdings bei beiden Punkten bisher eine strukturierte Vorgehensweise fehlt

  22. Gesundheit:Kooperationsabkommen Reform: • Klärung der Zusammensetzung und Finanzierung des Institutes für den Gesundheitsbereich • Verwaltung und Nutzung von E Health: Absprachen hinsichtlich des Einpflegens und des Austausches von Informationen

  23. Gesundheit:Kooperationsabkommen • Absprache hinsichtlich der Erfüllung internationaler Abkommen: Strukturierung der Konzertierung • Beschränkung des Zugangs zu Pflegeberufen: Definierung der « Unterquoten » (z. Bsp.: Anzahl zugelassener Fachärzte) durch die Gemeinschaften (wird aktuell von der medizinischen Planungskommission durchgeführt) • Verwaltung und Finanzierung des KCE

  24. Gesundheit:Kooperationsabkommen • Anpassung und Auswertung des KE N° 78 vom 10. November 1967: Anerkennung der Pflegedienstleister (aktuelle Aufgabe der medizinischen Provinzkommission) im Rahmen der föderalen Vorgaben • Art und Weise der Konzertierung für die Verhandlungen der Sozialabkommen der Gesundheitsberufe wird definiert. Gemeinsamer Austausch der Gemeinschaften und des Föderalstaates wird verpflichtend

  25. Gesundheit:Kooperationsabkommen Chancen: • Förderung des Dialogs, Strukturierung der Aufgabenverteilung (E-health, Coormulti) • Austausch im Vorfeld von Maßnahmen (Sozialabkommen) • Anerkennung der Pflegeleistenden in deutscher Sprache, in der DG, anstatt wie bisher in Lüttich • Überblick über die Absolventen in den Gesundheitsberufen Unklar: die DG hat keine Universität, wird sie in die Definierung dieser « Sous quota » einbezogen?

  26. Gesundheit:Rehabilitationskonventionen Aktuelle Situation: • Grundlage: Gesetz bzgl. der Kranken- und Invalidenversicherung, koordiniert am 14. Juli 1994; daraus ableitend Konventionen mit dem LIKIV • Uns ist nur die Konvention mit dem « KITZ »- Kindertherapiezentrum bekannt (« centre de réeducation ambulatoire ») • Die DG wird bei Abschlüssen derartiger Konventionen weder konsultiert noch informiert.

  27. Gesundheit:Rehabilitationskonventionen Reform: Übertragung der Zuständigkeit und der Mittel

  28. Gesundheit:Rehabilitationskonventionen Chancen: • Die Steuerung durch die DG ermöglicht eine bessere Bedarfsorientierung und beispielsweise beim « Kitz » neue Kooperationsmöglichkeiten mit bestehenden Angeboten wie das der Frühhilfe • Der Bereich der Rehabilitation kann bei Zurverfügungstellung ausreichender Mittel neu organisiert werden und ein « Gesicht » erhalten. • Kooperationen mit dem Ausland können intensiviert werden.

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