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Exportkreditgarantien Investitionsabsicherung in Russland Wirtschaftstag, 07. November 2008

Exportkreditgarantien Investitionsabsicherung in Russland Wirtschaftstag, 07. November 2008. Die Veranstaltung im Überblick. 1. Vorstellung der Exportkreditgarantien Welche Risiken können abgesichert werden? 2. Absicherungsmöglichkeiten bei kurzfristigen Zahlungsbedingungen

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Exportkreditgarantien Investitionsabsicherung in Russland Wirtschaftstag, 07. November 2008

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Presentation Transcript


  1. ExportkreditgarantienInvestitionsabsicherung in RusslandWirtschaftstag, 07. November 2008

  2. Die Veranstaltung im Überblick • 1. Vorstellung der Exportkreditgarantien • Welche Risiken können abgesichert werden? 2. Absicherungsmöglichkeiten bei kurzfristigen Zahlungsbedingungen • Angebot zur Absicherung einzelner Geschäfte • Angebot zur Absicherung mehrerer Geschäfte 3. Absicherungsmöglichkeiten bei mittel- und langfristigen Zahlungsbedingungen • Absicherung des Produktionszeitraums • Absicherung Ihrer Forderungen (Lieferanten- und Finanzkreditdeckung) 4. Investitionsabsicherung in Russland

  3. Die Exportkreditgarantien des Bundes • Im Auftrag und für Rechnung der Bundesrepublik Deutschland bearbeiten… in konsortialer Zusammenarbeit … die Exportkreditgarantien des Bundes

  4. Die Exportkreditgarantien des Bundes • Absicherung der politischen und wirtschaftlichen Risiken bei Ausfuhrgeschäften deutscher Exporteure durch die Bundesrepublik Deutschland • Ziele: • Exportförderung • Marktöffnung • Aufrechterhalten von Exportmöglichkeiten bei Krisen • Vermeiden von Insolvenzen • Chancengleichheit für deutsche Exporteure • Mittelstandsförderung als besondere Aufgabe

  5. Grundprinzipien der Exportkreditgarantien • Subsidiarität • nur für deutsche Exporteure • für deutschen Export finanzierende Kreditinstitute • für überwiegend deutsche Lieferungen und Leistungen • Selbsttragung • Förderungswürdigkeit • Garantie oder Bürgschaft • 8 Entgeltkategorien

  6. Kundenvorteile aus einer Exportkreditgarantie Vertrieb: • Wirtschaftspolitische Risikoeinschätzung der Abnehmerländer & Kunden • Möglichkeit des Exports in schwierige Märkte durch Risikominimierung • Konzentration auf die wesentlichen Potentiale • Bonitätsaussage schafft Verhandlungsmasse • Wettbewerbsvorteile • Schaffung einer Absatzfinanzierung

  7. Kundenvorteile aus einer Exportkreditgarantie • Finanzen: • permanente Bonitätsüberwachung und Frühwarnsystem • Verbesserung der Debitorenstruktur • Liquiditätssicherung • Sicherung wesentlicher Bilanzrisiken • Geschäftsleitung • Verbesserte Geschäftssteuerungsmöglichkeit • Flexibilität durch volatile Finanzierungslinien • Bilanzverkürzung bei Abtretung

  8. Welche Länder werden abgesichert? • Bei kurz- und mittelfristigen Geschäften (bis zu 2 Jahre Risikolaufzeit) • Nicht-OECD-Länder sowie • Mexiko, Türkei und Süd-Korea • Ab 2 Jahren Risikolaufzeit • Weltweite Absicherungsmöglichkeiten

  9. Wirtschaftliche Risiken nach Versand • Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) des ausländischen Bestellers • Nichtzahlungsfall (Protracted Default) innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit • Allgemeiner politischer Schadensfall • Konvertierungs- und Transferfall • Verlust von Ansprüchen infolge Unmöglichkeit d. Vertragserfüllung • Verlust der Ware infolge politischer Umstände

  10. Wie wird mein Geschäft beurteilt? politisch: • Länderbeschlusslage des Bundes • wirtschaftlich: • Projekt • Vertragsstruktur • Bonität des Kunden • Zahlungsbedingungen • Sicherheiten

  11. Möglichkeiten der Absicherung beikurzfristigen Zahlungsbedingungen Absicherung eines ausländischen Kunden: • Einzeldeckung • Revolvierende Einzeldeckung 2 Möglichkeiten Absicherung mehrerer ausländischer Kunden • Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung • Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung light

  12. Möglichkeiten der Absicherung bei mittel- bis langfristigen Zahlungszielen Lieferung/ Auszahlung Kredit Abschluss Liefervertrag Eingang letzte Tilgungsrate Produktionszeitraum Zahlungsziel / Kreditlaufzeit Fabrikationsrisikodeckung Lieferantenkreditdeckung/ Finanzkreditdeckung

  13. Die Exportkreditgarantien des Bundes in Russland - Länderkategorie 3

  14. Exportkreditgarantien für Russland Entwicklung des neu übernommenen Deckungsvolumens 2002 bis 30.06.2008

  15. Exportkreditgarantien für Russland Neu übernommenes Deckungsvolumen nach Warenarten 1. Halbjahr 2008

  16. Investitionsabsicherung des Bundes

  17. Agenda • Bundesgarantien für Direktinvestitionen im Ausland • politische Risiken • absicherungsfähige Investitionen • Garantievoraussetzungen • Vorteile, Nutzen und Kosten einer Absicherung • Garantiebestand

  18. Politische Risiken • umfassende Absicherung gegen politische Risiken • Verstaatlichung, Enteignung, enteignungsgleiche Eingriffe • Krieg, Revolution, Aufruhr oder im Zusammenhang damit stehende politisch motivierte terroristische Akte • auf besonderen Antrag auch isolierte Terrorakte • Konvertierungs- und Transferrisiken • Zahlungsmoratorien • Nichteinhaltung staatlicher Zusagen (auf besonderen Antrag) • auch Zahlungszusagen • auch nicht-zentralstaatliche Zusagen

  19. Ukraine – Verordnung im Steuerbereich Russland – Eingriffe lokaler (Steuer-)behörden Kasachstan – Bruch staatlicher Zusagen Bulgarien – Probleme mit Genehmigungsbehörden ehem. Jugoslawien – Krieg Philippinen – Enteignung, Eingriffe in Verträge Venezuela – Eingriffe in Verträge, KT-/ZM-Risiken Iran – Sicherheitslage i.d. Region Zentralafrika – Landbesetzungen, Sicherheitslage Argentinien – Eingriffe in Forderungen und Verträge,Bruch staatlicher Zusagen Quelle: PwC / Eurasia Group Praxis mit politischen Risiken (Auswahl)

  20. Absicherungsfähige Investitionen • Beteiligungbei Gründung, Kapitalerhöhung oder Anteilserwerb • Dotationskapital(rechtlich unselbständige Betriebsstätte) • Beteiligungsähnliche Darlehen • Gesellschafterdarlehen • Darlehen eines Dritten (Bankdarlehen) • mit deutscher Beteiligung (mit / ohne Rückhaftung des deutschen Gesellschafters) • ohne deutsche Beteiligung (deutsches Element muss im Projekt vorhanden sein: z.B. langfristige Wartungsverträge, Lieferinteresse, Strategie der Bank) • Rahmendarlehen - mehrmalige Inanspruchnahme der (Teil-)Beträge möglich • andere vermögenswerte Rechte, z.B. • Rechte zur Aufsuchung und Förderung von Kohlenwasserstoffen • Ansprüche aus Konzessionsverträgen • Schuldverschreibungen / Bonds

  21. Garantievoraussetzungen • deutsche Investition • operatives Unternehmen mit Sitz in Deutschland • Abgrenzung zur Finanzanlage und Liefergeschäft • Förderungswürdigkeit • Neuinvestition (z.B. Glückspielprojekte nicht möglich) • Vertiefung der bilateralen Beziehungen • Auswirkungen im Gastland (Schaffung von Arbeitsplätzen, Know-How-Transfer) • Auswirkungen in Deutschland (keine Unternehmensverlagerungen) • Umweltbeurteilung (Kategorien analog EKG) • ausreichender Rechtsschutz • Investitionsförderungsvertrag (=IFV: völkerrechtlicher Vertrag zw. Deutschland und dem jew. Land muss grds. vorhanden sein) • innerstaatliche Rechtsordnung (Ausnahmsweise ohne IFV, z.B. Taiwan)

  22. Vorteile und Nutzen der Absicherung • Kostengesichtspunkte bei der Finanzierung • Besicherungsmöglichkeit (Abtretung von Ansprüchen) • Risikoabsicherung wirkt unmittelbar auf Rating (verbesserte Kreditkonditionen / günstigere Platzierung von Anleihen) • Risikogesichtspunkte • Minimierung und Management zusätzlicher Risiken • stabilere Rechtsbasis im Investitionsland • Schadensprävention und Geleitschutz • Nutzung der politischen Möglichkeiten / diplomatische Intervention • Konsequenzen eines Schadensfalls (bilateral / international) • Beteiligung des Bundes an den Kosten der Schadensvermeidung • Bedeutung von Kooperationen auf internationaler Ebene

  23. Kosten • Bearbeitungsgebühr • bis zu EUR 5 Mio. gebührenfrei • für den EUR 5 Mio. übersteigenden Betrag 0,5 ‰ • höchstens jedoch EUR 10.000,-- je Antrag • Garantieentgelt • Kapitaldeckung:0,5 % p.a. des Höchstbetrages der Garantie • Ertragsdeckung:0,5 % p.a. auf die in einem Garantiejahr im Risiko stehenden Kapital- bzw. Zinserträge • bei Aufhebung der Kurslimitierung (Fremdwährungsdarlehen):zusätzlich 0,05 % p.a. für Kapital- und Ertragsdeckung • bei isolierten Terrorakten:zusätzlich 0,1 % p.a. für Kapital- und Ertragsdeckung

  24. Deckungsbestand Direktinvestitionen(in Mio. EUR)

  25. Russland – Absicherungsmöglichkeiten / Offene Anträge • Rechtsschutz • Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 5. August 1991 in Kraft getretenen deutsch-sowjetischen Investitionsförderungsvertrag gegeben. Dieser Vertrag bindet Russland als Rechtsnachfolger der ehemaligen Sowjetunion. • Deckungspraxis • Keine Deckungsbeschränkungen • Standard-Entgelt und -Laufzeiten der Garantien • Offene Anträge • Anträge mit einem Deckungsvolumen von EUR 5,7 Mrd.

  26. Russland - Absicherungsvolumen Garantien • Übernommene Garantien insgesamt: • Garantievolumen: EUR 6,1 Mrd. • Garantiebestand: EUR 3,6 Mrd.:

  27. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

  28. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung ! • In unserer Niederlassung in Frankfurt: • Sonja Roßwinkel unter der Telefonnummer: 069 / 1348 - 159 • sonja.rosswinkel@eulerhermes.com • Erhard Stübing unter der Telefonnummer: 069 / 1348 – 169 • erhard.stuebing@eulerhermes.com • In unserer Hauptverwaltung in Hamburg: • Unit Customer Support unter der Telefonnummer: 040 / 88 34 - 9000 • info@exportkreditgarantien.de

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