1 / 3

Bei unveränderter Aufgabenumschreibung

Bei unveränderter Aufgabenumschreibung. Bei Änderung der Aufgabenumschreibung. Verfahren zur Besetzung freier und besetzbarer Professuren im Rahmen der Besetzungsquote des Fachbereichs ( Empfehlung: Einleitung 12 bis 18 Monate vor Wiederbesetzung der Planstelle ).

roger
Download Presentation

Bei unveränderter Aufgabenumschreibung

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Bei unveränderter Aufgabenumschreibung Bei Änderung der Aufgabenumschreibung Verfahren zur Besetzung freier und besetzbarer Professurenim Rahmen der Besetzungsquote des Fachbereichs (Empfehlung: Einleitung 12 bis 18 Monate vor Wiederbesetzung der Planstelle ) Beschlußfassung im FBR , Begründung zur Wiederbesetzung mit gleicher Aufgabenumschreibung und Wertigkeit bzw. Begründung der beantragten Änderung mit Kapazitäts-darstellung und Einbindung in die Strukturplanung des FB‘s; ggfs. Beifügung der Stellungnahme eines beteiligten FB‘s. Ferner bei unveränd. Lehrgebiet: Ausschreibungstext mit Angabe der Veröffentlichungsorgane (Medien) Weiterleitung über den Rektor an Dezernat I Abt. Personal Prüfung der gesetzlichen, stellenplanmäßigen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. . In der Regel Prüfung aus kapazitiver und struktureller Sicht (durch Dezernat. V, wird von Dezernat I Abt. Personal veranlasst) Beratung und Beschlußfassung der Ausschreibung / des Änderungsantrags gem. § 38 Abs. 1 HG durch das Rektorat Bestellung der Berufungsbeauftragten durch den Rektor Veröffentlichung der Ausschreibung in den angegebenen Medien sowie im Frauennetzwerk( veranlasst durch Dez. I Abtl. Personal ) Fachbereich bildet eine geschlechtsparitätisch besetzte Berufungskommission spätestens mit Ablauf der Bewerbungsfrist.Der BK (mit Mehrheit der Professoren) gehören an: 3 Prof., 1 Stud., 1 Mitarb. ( § 5 Berufungsordnung -BO- der FH Dortmund) Dez. I.4, Stand 02.07.2013

  2. Wahl der/ des Berufungskommissionsvorsitzenden und Mitteilung des Vorsitzes an Dezernat I, Abt. Personal Nach Ablauf der Bewerbungsfrist Übersendung der Bewerbungsunterlagen an den Fachbereich Berufungskommisssion prüft die eingegangenen Bewerbungen Aus den Bewerbungen zieht die BK in der Regel 6 Bewerber/innen in die engere Wahl, Einladung zu Probelehrveranstaltungen, Einholung auswärtiger, vergleichender Gutachten Sofern die Ausschreibung nicht zu mindestens 3qualifizierten Bewerbungen für Berufungs-vorschlag führt, Antrag der BK über FBR an das Rektorat zwecks Zweitausschreibung Nach Auswertung der Gutachten Erarbeitung eines Berufungsvorschlages und Beschlussfassung der Listen-Rangfolge in der BK Beschlussfassung im Rektorat über Zweitausschreibung Erstellung des BK-Berichts durch die/ den Vorsitzende/n und Weiterleitung mit Gutachten, stud. Voten, Bewerbungsunterlagen und Stellungnahmen der Gleichstellungsbeauftragten/ Schwerbehindertenvertretung/ggfs. Sondervoten an den FBR (§ 10 BO) Veröffentlichung der Zweitauschreibung in den angegebenen Medien sowie im Frauennetzwerk ( wird durch Dez.I Abt. Personal veranlaßt ) Beschlußfassung durch FBR; ggfs. unter Berücksichtigung der Sondervoten Bei Zustimmung des FBR Zusammen- fassung des Ergeb-nisses in Bericht durch Dekan/in und Weiterleitung mit Gutachten, stud. Voten, Bewerbungs-unterlagen; ggfs. Sondervoten; und Stellungnahmen der Gleichstellungs- beauftragten/ Schwerbehinderten-vertretung sowie Protokoll des FBR-Beschlusses über den Rektor an Dezernat I Abt. Personal Bei Ablehnung im FBR Zurückverwei-sung des BK-Vorschlages mit schriftlicher Begründung des Dekans an die Berufungskommission Vor Aufnahme in TO des Rektorats formale und inhaltliche Prüfung durch Dez.I, Abt. Personal Dez. I.4, Stand 02.07.2013

  3. Beratung des Berufungsver-fahrens im Rektorat; ggfs. Vorstellung des BV‘s durch Vorsitz der BK oder Vertretung Beschlußfassung durch das Rektorat Zurückweisung an den Fachbereich zur erneuten Beratung und Beschluß- fassung ( § 12 Abs. 3 BO ) Nach Verabschiedung der Berufungsliste Vorbereitung des Rufschreibens an die Erstplatzierte/ den Erstplatzierten Berufungsgespräch in der Hochschule mit Rektor/in unter Beteiligung von Kanzler/in und Dekan/in; Feststellung des Berufungstermins in der Berufungsniederschrift Ernennung zur Professorin/ zum Professor; Aushändigung von Urkunde und Erlaß durch den Rektor unter Beteiligung der Dekanin/ des Dekans Abschluss des Berufungsverfahrens Dez. I.4, Stand 02.07.2013 Legende: FBR = Fachbereichsrat; BK = Berufungskommission; BO = Berufungsordnung; LG = Lehrgebiet

More Related