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Wofür braucht die Jugendhilfe die Kinder- und Jugendpsychiatrie?

Wofür braucht die Jugendhilfe die Kinder- und Jugendpsychiatrie?. Für Fälle, bei denen Eltern den Hausarzt oder ein Krankenhaus brauchen !.  wenn Hausmittel nicht ausreichen  bei einem unklarem Krankheitsbild  bei einer Verletzung  wenn verschreibungspflichtige

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Wofür braucht die Jugendhilfe die Kinder- und Jugendpsychiatrie?

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Presentation Transcript


  1. Wofür braucht die Jugendhilfe die Kinder- und Jugendpsychiatrie? Landesjugendamt Rheinland 2004

  2. Für Fälle, bei denen Eltern den Hausarztoder ein Krankenhaus brauchen!  wenn Hausmittel nicht ausreichen  bei einem unklarem Krankheitsbild  bei einer Verletzung  wenn verschreibungspflichtige Medikamente notwendig sind  wenn sie med. Beratung brauchen Landesjugendamt Rheinland 2004

  3. Basispflege: Eltern Der Zustand ist mit Hausmitteln nicht zu verbessern: Ein Arzt/eine Ärztin wird hinzugezogen Durchführung der verordneten Therapie: Eltern, bzw. Kind mit Unterstützung der Eltern Zustand des Patienten verschlechtert sich: Eltern und Arzt/Ärztin entscheiden, dass ein Klinikaufenthalt notwendig ist Im Krankenhaus: Die ärztliche Seite übernimmt die Hauptverantwortung, die Eltern begleiten und unterstützen Nach der stationären Therapie: Die Hauptverantwortung wechselt wieder zu den Eltern Wie im richtigen Leben:Ein Kind wird krank Landesjugendamt Rheinland 2004

  4. Die Folgerung: Auf die sinnvolle Zusammenarbeit und Ergänzung kommt es also offensichtlich an. Auf eine Kooperation, die, je nach akuter Situation die schwerpunktmäßige Kompetenz des einen oder anderen Partners fordert, immer aber auch das parallele Engagement beider Seiten. Landesjugendamt Rheinland 2004

  5. Fremdgefährdung / Selbstgefährdung  Jugendhilfe: - handelt vorsichtig, sucht schnell Hilfe (aus Sicht der KJP ängstlich?) - reagiert enttäuscht, wenn ihre Vermutung nicht geteilt wird - fühlt sich überfordert und alleingelassen • Kinder- und Jugendpsychiatrie - lässt sich auf Grund von Erfahrung nicht so schnell beeindrucken - nimmt bei fehlender oder geringer Gefährdung konsequent nicht auf - fühlt sich durch dieJugendhilfe (über-) belastet Landesjugendamt Rheinland 2004

  6. Suchtmittelmissbrauch Abhängigkeiten  Jugendhilfe • hält sich nicht immer für zuständig (Ausschlusskriterium für etliche Einrichtungen ) • möchte gern und schnell an Fachleute ( KJP, Fachkliniken, soweit vorhanden ) weitervermitteln • gibt nicht immer eine Rückkehrgarantie Kinder- und Jugendpsychiatrie • mittel- bis hochschwelliges Angebot • Mangel an spezialisierten Behandlungsplätzen - wünscht Rückkehrgarantie oder Nachsorgeangebot der JuHi Landesjugendamt Rheinland 2004

  7.  ambulante Akutbehandlung  stationäre Akutbehandlung  Krisenintervention  Beratung Gutachten aber: Keine Langzeitunterbringung Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie Landesjugendamt Rheinland 2004

  8. Leistungen der Jugendhilfe • langfristige und attraktive Settings • verlässliche Sozialisationspartner • Realitätsnähe und Lebensweltorientierung aber: Keine Krisenkompetenz bei psychischen Erkrankungen, hoher Selbst- und Fremdgefährdung und bei Suchterkrankungen Landesjugendamt Rheinland 2004

  9. nicht erfüllbare Wünsche ● Der Jugendhilfe: - Reparatur - Weitergabe ● Der Kinder- und Jugendpsychiatrie: - geschlossene Unterbringung Landesjugendamt Rheinland 2004

  10. Kombinationen Landesjugendamt Rheinland 2004

  11. die Stolpersteine der Kooperation • unterschiedliches Problemverständnis • zwei Sprachen • mangelnde Kenntnisse über Möglichkeiten und Grenzen des anderen Hilfesystems • unterschiedlicher Rechtsrahmen • die Unterstellung betriebswirtschaftlicher Motive • die wechselseitige Unterstellung, die Schwierigsten würden in das andere Systemabgeschoben • fehlende Systematisierung der Kooperation • die Frage der gleichen Augenhöhe Landesjugendamt Rheinland 2004

  12. Hilfen durch Struktur und den dritten Blickwinkel  Regionalkonferenzen  Vermittlungsstelle Landesjugendamt Rheinland 2004

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