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NÖ Feuerwehr-ausrüstungsverordnung und Förderungsrichtlinie NEU

NÖ Feuerwehr-ausrüstungsverordnung und Förderungsrichtlinie NEU. Am 22. Juli 2011 sind die NÖ Feuerwehr-Ausrüstungs-verordnung , LGBL. 4400-0 und die Richtlinie für die Förderung der Anschaffung von Feuerwehrfahr-zeugen, Geräten und Ausrüstungs-gegenständen in Kraft getreten. Grundlagen.

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NÖ Feuerwehr-ausrüstungsverordnung und Förderungsrichtlinie NEU

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  1. NÖ Feuerwehr-ausrüstungsverordnung und Förderungsrichtlinie NEU

  2. Am 22. Juli 2011 sind • die NÖ Feuerwehr-Ausrüstungs-verordnung, LGBL. 4400-0 und • die Richtlinie für die Förderung der Anschaffung von Feuerwehrfahr-zeugen, Geräten und Ausrüstungs-gegenständen in Kraft getreten.

  3. Grundlagen • Fachliches Konzept des NÖ Landes-feuerwehrverbandes über Auftrag von LR Dr. Pernkopf (Expertengruppe) • Beschlussfassung im Landesfeuerwehrrat am 2. Juli 2011 • Beschluss in der NÖ Landesregierung am 12. Juli 2011

  4. Ziele NÖ FAV • Risikoanalyse als Grundlage für Feststellung des Bedarfs • Einheitliches, nachvollziehbares und dynamisches Berechnungsmodell • Keine Verfahren bzw. Bescheide (Ausnahme: überregionale Fahrzeuge) • Einbeziehung der Ausrüstung • Einheitliches Fahrzeug- und Ausrüstungskonzept (Hilfeleistungsfahrzeug- HLF 1 – 3) • Förderung der gemeinsamen Nutzung von Sonder-Fahrzeugen bzw. Gerätschaften (überregionales Fahrzeugkonzept)

  5. Feststellung der FAV I • Risikoklasse der Gemeinde bestimmt Feuerwehrausrüstung • Feststellung als Aufgabe der Gemeinde (vgl. § 37 NÖ FG) • FF- KommandantInnen undVertreterIn des NÖ LFV sind bei zuziehen • Vorlagean NÖ LFV und LReg bisspätestens 31.12. 2011

  6. Feststellung der FAV II • Vorlage an LReg = alte Feststellungsbescheide treten außer Kraft (spätestens aber mit 31.12. 2011) • Überprüfung und Anpassung bei wesentlichen Änderungen, sonst alle 5 Jahre • Gleichzeitige Vorlage eines Fahrzeug- und Stationierungskonzepts (bei Gemeinden mit mehreren Feuerwehren) • Umrechnungsregeln Feuerwehrausrüstung alt - neu

  7. Erweiterung der FAV • Sonderfahrzeuge die nicht in jeder Gemeinde vorhanden sein müssen • Antragstellung durch NÖ LFV • Fahrzeug- und Stationierungsplan • Vorschlag durch Bezirksfeuerwehrkommandant • Festlegung nur für einen oder mehrere Feuerwehrbezirke möglich • betroffene Gemeinden des Feuerwehrbezirks sind Partei • bescheidmäßige Festlegung durch LReg

  8. Förderungsrichtlinie NEU • Förderung nur für Fahrzeuge und Geräte, die in der NÖ FAV vorgesehen sind (Ausnahme: Mannschaftstransportfahrzeug) • Ausführung muss Baurichtlinien entsprechen • Bestellung erst nach Zusage zulässig • Auszahlung erfolgt erst nach Feststellung der Übereinstimmung mit Baurichtlinien • Mindestnutzungsdauer von 20 auf 25 Jahreverlängert • Förderungsschwerpunkte bei kleineren Wehren und Feuerwehrjugend

  9. Informationen Homepage des NÖ LFV und des Landes NÖ (www.noelfv.at oder www.noe.gv.at/Gemeindeservice) • NÖ Ausrüstungsverordnung, Förderungsrichtlinie • Matrix zur Risikoanalyse gemäß der NÖ Feuerwehr-Ausrüstungsverordnung • Erklärungen zur Matrix • BHK - Betriebe in NÖ • Baurichtlinien für Fahrzeuge • Förderungsantrag Geräte 2011 • Förderungsantrag Fahrzeuge 2011 • FAQ

  10. Grundsätze • Berücksichtigung von mehr Kriterien für die Risikoermittlung einer Gemeinde • Dynamisches System für die Risikoermittlung der Gemeinden • Es sollen vorhandene Daten für die Bewertung zählen • Modernes bedarfsorientiertes Fahrzeug- und Ausrüstungskonzept • Trennung Ausrüstung auf • gemeindebezogene Ausrüstung • erweiterte Feuerwehrausrüstung

  11. Einstufungskriterien der Gemeinden in Risikoklassen • Teilrisiko R1 • Anzahl und Bedeutung von Brandeinsätzen und Technischen Einsätzen • Teilrisiko R2 • Anzahl der Einwohner • Anzahl der Gebäude • Anzahl der Haushalte • Fläche und Flächennutzung • Teilrisiko R3 • Anzahl, Größe und Art von Betrieben, • Anzahl Betriebe nach dem Berghöfekataster (nur Gruppe 3 und 4)

  12. Einstufungskriterien der Gemeinden in Risikoklassen • Teilrisiko R4 • Besondere Gefahrenbereiche • Abdeckung der Löschwasserversorgung im Bauland • Teilrisiko R5 • Anzahl der Tanklöschfahrzeuge in Entfernung von 10 km(Gemeindegrenze bis Standort Feuerwehr) • Teilrisiko T1 • Verkehrswege (Art und Länge) • Besondere Gefahrenbereiche bei Verkehrswegen

  13. Neue Regelungen • Weniger Fahrzeugtypen (HLF1 bis HLF3, VRF, WLF, MTF, VF) • Keine Alternativen wie bisher (z.B. HLF1 statt wie bisher: KLF oder LF oder KLF-W oder MTF + LA) • Regulierungen bei den Baurichtlinien und deren Einhaltung (Gewichtsbeschränkungen, etc.)z.B. HLF 2 höchstzulässige Gesamtmasse 15 t • Verlängerung der Nutzungsdauer auf 25 Jahre • Mehr Klassen um eine differenziertere Ausstattung zu erreichen • Herauslösen der Sonderfahrzeuge aus der gemeindebezogenen Feuerwehrausrüstung

  14. Risiko – R1 - Einsätze Daten aus der Einsatzstatistik der Feuerwehren

  15. Risiko – R1 - Einsätze • Einsatzstatistik: • nur Einsätze im „eigenen Einsatzbereich“ (von der Gemeinde zugewiesener Bereich) • Durchschnitt der letzten fünf Jahre • Zahlen aufgerundet

  16. Risiko – R1 - Einsätze Einsatzort: Eingesetzte Feuerwehren: FF 1 FF 2 Für FAV zählt der Einsatz nur bei FF 2

  17. Risiko – R2 – Einwohner Daten vom Einwohnermeldeamt oder der Statistik des Landes NÖ

  18. Risiko – R2 – Einwohner • Einwohner: Statistik Austria bzw. Land NÖ oder Einwohnermeldeamt • Gebäude: Statistik Austria bzw. Land NÖ • Haushalte: Statistik Austria bzw. Land NÖ • Flächennutzung: Gemeinde oder z.B. Statistisches Handbuch des Landes 2009

  19. Risiko R3Betriebe und -größen Daten Statistik Austria oder von Kommunalabgaben bzw. Berghöfekataster (nur Gruppe 3 und 4)

  20. Risiko R3Betriebe und -größen • Anzahl der Betriebe und –größen: • Statistik Austria • Berghöfekataster: • Homepage des NÖ LFV – Daten bereitgestellt durch Lebensministerium

  21. Risiko – R4 besondere Gefahrenpunkte Definitionen zum Teil auf der Homepage des NÖ Landesfeuerwehrverbandes

  22. Risiko R5Tanklöschfahrzeug im Umkreis Entfernung von Gemeindegrenze bis zum Standort der jeweiligen Feuerwehr

  23. Risiko T1 –Verkehrsunfälle Daten über Länge der Verkehrswege aus Straßenkarten, Routenplaner, Straßenverwaltung, Gemeinden, etc.

  24. Ergebnis

  25. Fahrzeug- und Stationierungsplan Bei mehreren Freiwillige Feuerwehren in der Gemeinde ist die Feuerwehrausrüstung unter Berücksichtigung • der Art der Bebauung, • der Wasserversorgung • sowie der verkehrsmäßigen Aufschließung der örtlichen Einsatzbereiche aufzuteilen. Es ist ein Fahrzeug- und Stationierungskonzept über die Aufteilung der Fahrzeuge und Geräte zu erstellen. Ausrüstung jeder Freiwilligen Feuerwehr hat mindestens ein Hilfeleistungsfahrzeug 1 oder ein höherwertiges Fahrzeug (Hilfeleistungsfahrzeug 2 oder 3) zu umfassen.

  26. Fahrzeug- und Stationierungsplan • Gemeinde ist in B4 / T2 eingestuft und hat 3 Feuerwehren • Anzahl der Fahrzeuge/Geräte laut FAV • 1 HLF1 1 Seilwinde, 1 Hydraulisches Rettungsgerät • 2 HLF2 1 Wasserwerfer, 1 Belüftungsgerät • 1 HLF3 3 Notstromaggregate • 1 VRF 1 UWP 8-1, 2 UWP 15-1 • Aufteilung der Fahrzeuge / Geräte: • Feuerwehr 1: - Feuerwehr 2: • 1 HLF1 ● 1 HLF 2 • 1 Notstromaggregat ● 1 VRF • 1 UWP 8-1 ● 1 Wasserwerfer ● 1 Belüftungsgerät • Feuerwehr 3: ●1 Notstromaggregat • 1 HLF 2 ● 1 UWP 15-1 • 1 HLF 3 • 1 UWP 15-1 • 1 Seilwinde • 1 Notstromaggregat • 1 Hydraulisches Rettungsgerät

  27. Fahrzeug- und Stationierungsplan • Feuerwehr 1 Derzeit neu Anschaffungsjahr KLF, BJ 1995 1 HLF 1 2020 • Feuerwehr 2 TLF 3000, BJ 2000 1 HLF 2 2025 Kleinrüstfahrzeug, BJ 1987 1 VRF 2012 • Feuerwehr 3 RLF 2000, BJ 1991 1 HLF 3 2016 TLF 1000, BJ 1993 1 HLF 2 2018

  28. Förderung Fahrzeuge - Ablauf • Antrag mit Richtangebot • Förderungszusage • Ausschreibung und Bestbieterermittlung • Prüfung durch NÖ LFV • Bestellzusage (neu) • Bestellung • Übermittlung Rechnung / Zahlungsbestätigung / Bestätigung über Abmeldung des ersetzten KFZ • Prüfung auf Übereinstimmung durch NÖ LFV • Förderungsauszahlung

  29. Förderung Geräte - Ablauf • Anhang zur Förderungsrichtlinie • Nicht mehr bestimmte Gerätetypen • neu – technische Mindestanforderungen • Bestätigung auf Rechnung, dass Gerät entspricht • Antrag mit Richtangebot • Förderungszusage • Bestellung • Übermittlung Rechnung / Zahlungsbestätigung • Förderungsauszahlung

  30. Feuerwehrausrüstungsverordnung Förderung Ihre Fragen ? Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Informationen dazu auf der Homepage des NÖ LFV www.noelfv.at

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