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Titelfolie Buch1 Abschnitt1

Titelfolie Buch1 Abschnitt1. Zu den 4 Funktionsräumen des bürgerlichen Staates. www.mxks.de. Der buergerliche Staat.

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Titelfolie Buch1 Abschnitt1

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  1. Titelfolie Buch1 Abschnitt1 Zu den 4 Funktionsräumen des bürgerlichen Staates www.mxks.de

  2. Der buergerliche Staat Der bürgerliche Staat verdankt seine Existenz der Tatsache, dass das nationale Gesamtkapital – als die Gesamtheit der fungierenden Einzelkapitale – „seinen“ Nationalstaat aus sich heraus setzen muss, in dem es sich gewissermaßen ideell verdoppelt. Scheinbarueber allen Klassen stehend, baut der Staat seinen Apparat aus, der wesentlich 4 Funktionsraeume ausfuellen muss. Als ideeller Gesamtkapitalist sorgt er für gleiche Konkurrenzbedingungen allerEinzelkapitalisten. Dabei ist der buergerliche Staat die Organisationsform der Bourgeoisie zur Absicherung ihrer Klassenherrschaft.

  3. Die 4 Funktionsraeume des buergerlichen Staates • Herstellung und Erhaltung der allgemeinen Produktionsbedingungen (Infrastruktur, Bildung, Forschung …). • Setzung, Kontrolle, Absicherung der Rechtsverhaeltnisse zwischen den kapitalistischen Privateigentuemern. • Regelung des Klassenkampfes Bourgeoisie-Proletariat, wenn notwendig unter Einsatz des staatlich-monopolisierten Gewaltapparats. • Außenpolitische Sicherung der Existenz & Ex-pansion des nationalen Gesamtkapitals auf dem Weltmarkt unter Einbezug militärischer Einsätze.

  4. Der erste Funktionsraum des buergerlichen Staates • Herstellung und Erhaltung der allgemeinen Produktionsbedingungen (Infrastruktur, Bildung, Forschung …). Mittels Steuergeldern und zunehmender Staatsanleihen schafft der Staat der Bourgeoisie eine funktionale Infrastruktur und die Grundlagenforschung auf der Hoehe der Zeit. Dieser materielle Faktor ist Voraussetzung konkurrenzfaehiger Kapitalproduktion. Bildung und Forschung erzeugen den menschlichen Faktor, die Ware Arbeitskraft als Vorbedingung jedweder Kapitalproduktion. Die Steigerung der Produktivkraefte der gesellschaftlichen Arbeit auf wissenschaftlicher Grundlage verschafft der wissenschaftlichen Technologie die zentrale Stellung innerhalb dieses Funktionsraumes. Der erste Funktionsraum des buergerlichen Staates umfasst jene allgemeinen Produktionsbedingungen, die das Kapital sich selbst noch nicht profitabel unter werfen konnte. Die hiermit verbundene Angleichung der Nationalstaaten als integrierende Teile des Weltmarktes gibt der Weltbourgeoisie den Hebel, mittels WTO die Privatisierung moeglichst vieler oeffentlicher Aufgaben durchzusetzen. Auf Grund der ungleichmaessigen Entwicklung des Kapitalismus verlaeuft dies in den verschiedenen Nationalstaaten unterschiedlich.

  5. Der zweite Funktionsraum des buergerlichen Staates • Setzung, Kontrolle, Absicherung der Rechtsverhaeltnisse zwischen den kapitalistischen Privateigentuemern. Der 2. Funktionsraum des buergerlichen Staats ist die Gewaehrleistung einer funktionierenden Rechtssphaere. Grundlegend ist hierbei die Durchsetzung der buergerlichen Freiheit. Buergerliche Freiheit besteht wesentlich darin, sein Privateigentum frei veraeußern, nutzen und genießen zu koennen. Die Nutzung kapitalistischen Privateigentums ist wesentlich Verfuegbarkeit über fremde Arbeit. Denn der Lohnsklave hat als Besitzer seiner Ware Arbeitskraft nur die Freiheit, sich seinen Ausbeuter zu waehlen. Freiheit der Buerger ist nur zusammen mit Gleichheit der Buerger zu haben. Buergerliche Gleichheit ist die gegenseitigeAnerkennung als Waren- und Geldbesitzer. Die staatliche Ideologie, private bourgeoise Sonderinteressen als menschliche, gesellschaftliche Allgemeininteressen medial verkaufen zu muessen, entlarvt sich selbst durch die Zerfallserscheinungen saemtlicher gesellschaftlicher und staatlicher Einrichtungen weltweit. Der Staatsapparat sichert diese buergerliche Rechtssphaere mittels gesellschaftlicher Institutionen ab. Formale politische Freiheit und Gleichheit als Staatsbuerger verdecken ideologisch, dass die Proletarier oekonomisch gesehen Nicht-Buerger, sondern eigentumslose Lohnsklaven sind.

  6. Der dritte Funktionsraum des buergerlichen Staates • Regelung des Klassenkampfes Bourgeoisie-Proletariat, wenn notwendig unter Einsatz des staatlich-monopolisierten Gewaltapparats. Die buergerliche Geschichte ist nicht zuletzt eine Abfolge der Niederschlagung der Arbeiterklasse verschiedener nationaler Abteilungen durch die Gewaltapparate der jeweiligen Staatsmaschinerien zwecks Erstickung der proletarischen Revolution. Falls dieser Widerspruch zur Zuspitzung des Klassenkampfs bis hin zur Gefaehrdung buergerlicher Herrschaft fuehrt, geht der buergerliche Staat unter Einsatz aller Mittel seines Gewaltapparats gegen die Arbeiterklasse vor. Die weltweiten laufenden buergerlichen Angriffe auf die Lebensbedingungen aller Lohnarbeiterschichten entladen sich zunehmend in proletarischen Aktionen, die auf einen neuen Zyklus gesteigerten Klassenkampfs im historischen Maßstab hindeuten. Der dritte Funktionsraum des buergerlichen Staates ist die Aufrechterhaltung des stummen Zwanges der Lohnarbeit – Die Regulierung der Arbeits- und Lohnbedingungen als unueberbrueckbarem Interessenwiderspruch zwischen Bourgeoisie und Proletariat.

  7. Der vierte Funktionsraum des buergerlichen Staates • Sicherung der Existenz & Expansion des nationalen Gesamtkapitals auf dem Weltmarkt unter Einbezug militaerischer Einsaetze. Der vierte Funktionsraum des buergerlichen Staates ist die Aussenpolitik als Aussenverhaeltnis zu den uebrigen Nationalstaaten des Weltmarkts. Ihr Zweck ist die politisch-oekonomische Flankierung der Konkurrenz der eignen Bourgeoisie am Weltmarkt. Aus der Konkurrenz der Bourgeoisie um die staendige Neuaufteilung des Weltmarkts erwaechst ihrerseits die Konkurrenz der Nationalstaaten. Die buergerliche Geschichte belegt nicht erst gegenwaertig, dass diese Konkurrenz wesentlich durch Krieg entschieden wird. Kriege nach Aussen, welche zugleich die Funktion haben, im Innern die proletarische Offensive zu brechen (Deutschland 1866, 1914, 1933-45).

  8. Die 4 Funktionsraeume des buergerlichen Staates • Herstellung und Erhaltung der allgemeinen Produktionsbedingungen (Infrastruktur, Bildung, Forschung …). • Setzung, Kontrolle, Absicherung der Rechtsverhaeltnisse zwischen den kapitalistischen Privateigentuemern. • Regelung des Klassenkampfes Bourgeoisie-Proletariat, wenn notwendig unter Einsatz des staatlich-monopolisierten Gewaltapparats. • Außenpolitische Sicherung der Existenz & Expansion des nationalen Gesamtkapitals auf dem Weltmarkt unter Einbezug militaerischer Einsaetze.

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