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Schritt für Schritt zur Studienberechtigungsprüfung

Information Vorbildung prüfen / ergänzen Antrag auf Zulassung zur SBP Anerkennung Zulassungsbescheid Antrag auf Studienbeihilfe Prüfungsvorbereitung Prüfungsanmeldung Prüfungsablegung Zeugnis. Schritt für Schritt zur Studienberechtigungsprüfung. Schritt 1.

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Schritt für Schritt zur Studienberechtigungsprüfung

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Presentation Transcript


  1. Information Vorbildung prüfen / ergänzen Antrag auf Zulassung zur SBP Anerkennung Zulassungsbescheid Antrag auf Studienbeihilfe Prüfungsvorbereitung Prüfungsanmeldung Prüfungsablegung Zeugnis Schritt für Schritt zur Studienberechtigungsprüfung

  2. Schritt 1 Studienabsicht klären / Informationen der Universität zur Studienberechtigungsprüfung Studienabteilung der Universität, Referat für Studienberechtigungsprüfungen bzw. online unter http://www.uibk.ac.at/studienabteilung/de/studienberechtigungspruefung.html Rechtliche Grundlagen (Verordnung der Universität, § 64 a Universitätsgesetz – UG 2002) sowie Zulassungsvoraussetzungen (Mindestalter, EU/EWR-Bürgerschaft, Vorbildung), Infomaterial zu Studienrichtungsgruppen, Prüfungsfächer und Anforderungen, Formular/e

  3. Schritt 2 Prüfung der Vorbildung / Ergänzung der Vorbildung (falls erforderlich) Möglichkeit, die fehlende Vorbildung durch die Absolvierung von Lehrveranstaltungen an der Universität Innsbruck zu ergänzen Abklärung im Referat für Studienberechtigungsprüfungen gegebenenfalls in Absprache mit dem zuständigen Referenten (Ausmaß der Lehrveranstaltungen; max. 30 ECTS), Liste der erforderlichen Lehrveranstaltungen im Referat erhältlich

  4. Schritt 3 Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung mit erforderlichen Dokumenten Persönlich mit Originaldokumenten (+Kopien) in Studienabteilung, Referat für Studienberechtigungsprüfungen: • Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung mit Angabe des angestrebten Studiums (Wahlfach wird bei Antragstellung besprochen / Wahlfachvorschläge) • Nachweise der beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung für das angestrebte Studium • Nachweis der EU-/EWR-Staatsbürgerschaft • Lebenslauf, in dem insbesondere der bisherige Bildungsgang dargestellt ist • Gegebenenfalls Antrag auf Anerkennung von Prüfungen

  5. Schritt 4 Anerkennung von Prüfungen Antragstellung im Referat für Studienberechtigungsprüfungen Anerkennung soweit sie den vorgeschriebenen Prüfungen inhaltlich und umfangmäßig gleichwertig sind. Gilt für Prüfungen, die sowohl an der Universität Innsbruck als auch an anderen Bildungseinrichtungen (z.B. andere österreichische Universität, Berufsförderungsinstitut) erbracht wurden. Mit der Gesetzesnovelle liegt es im Aufgabenbereich des Rektorats, ob die Vorbereitungslehrgänge die erforderlichen Qualitätsstandards haben. Anerkennung von höchstens vier Prüfungen möglich. Mindestens eine Prüfung ist an der Universität abzulegen!

  6. Schritt 5 Zulassungsbescheid • Erfassung der Daten • Ausstellung des Bescheides auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung mit Angabe der erforderlichen Fachprüfungen und Namen der Prüferinnen / Prüfer • Prüfungsprotokolle (mündliche Prüfungen u. Wahlfachprüfungen) • Übermittlung des Bescheides, der Prüfungsprotokolle und Zusatzinfos (Postweg) • Kopie des Bescheides ergeht an die Prüferinnen / Prüfer

  7. Schritt 6 Studienbeihilfe Zur Studienberechtigungsprüfung zugelassene Bewerberinnen undBewerber haben die Möglichkeit einen Antrag auf Studienbeihilfe zu stellen. Informationen über die genauen Voraussetzungen für den Beihilfenbezug sind direkt bei der Studienbeihilfenbehörde am Studienort zu erfragen bzw. über die Homepage unter www.stipendium.at

  8. Schritt 7 Prüfungsvorbereitung • Selbststudium: Absprache des Lernstoffes / der Literatur mit der Prüferin / dem Prüfer (Homepage!) • Besuch von Vorbereitungslehrgängen an externen Bildungseinrichtungen (z.B. Berufsförderungsinstitut)

  9. Schritt 8 Prüfungsanmeldung erfolgt… …für schriftliche Prüfungen bzw. Prüfungsteile (Aufsatz über ein allgemeines Thema und schriftliche Pflichtfachprüfungen) in der Studienabteilung, Referat für Studienberechtigungsprüfungen persönlich, telefonisch oder auf elektronischem Wegezu den Prüfungsterminen laut Aushang des Referats für Studienberechtigungsprüfungen oder der Homepage …für mündlichePrüfungen bzw. Prüfungsteile und Wahlfachprüfung/en direkt bei der Prüferin / beim Prüfer (individuelle Terminvereinbarung)

  10. Schritt 9 Absolvierung von Prüfungen • An der Universität: schriftliche Prüfungen bzw. Prüfungsteile zu festgelegten Terminen; mündliche Prüfungsteile innerhalb von zwei Wochen nach der positiven schriftlichen Arbeit; mündliche Prüfungen nach individueller Terminvereinbarungmit Prüferin / Prüfer • An anderen anerkannten Bildungseinrichtungen: Antrag auf Anerkennung von Prüfungen

  11. Schritt 10 Ausstellung des Studienberechtigungszeugnisses für das angestrebte Studium und weitere Studien der Studienrichtungsgruppe Detaillierte Informationen zur Studienberechtigungsprüfung entnehmen Sie bitte den Informationen auf der Homepage der Studienabteilung unter http://www.uibk.ac.at/studienabteilung/de/studienberechtigungspruefung.html

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