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Österreichische Güteanforderungen (ÖGA) im Siedlungswasserbau

Österreichische Güteanforderungen (ÖGA) im Siedlungswasserbau Voraussetzung für öffentliche Förderungen. Infos und Checkliste für Planer und Behörden zur Prüfung der Förderungswürdigkeit von Rohren für die Wasserver- und Abwasserentsorgung. Verfasser: DI Michael GIAY REHAU GesmbH.

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Österreichische Güteanforderungen (ÖGA) im Siedlungswasserbau

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  1. Österreichische Güteanforderungen (ÖGA) im Siedlungswasserbau Voraussetzung für öffentliche Förderungen Infos und Checkliste für Planer und Behörden zur Prüfung der Förderungswürdigkeit von Rohren für die Wasserver- und Abwasserentsorgung Verfasser: DI Michael GIAY REHAU GesmbH

  2. Warum Güteanforderungen? • Dichte Kanäle • Reines Trinkwasser Wir wollen • Hohe Qualität • Funktionsfähigkeit • Sicherheit • Lange Lebensdauer Daher folgende Anforderungen an Produkte

  3. Güteanforderungen daher zur Sicherung langlebiger und qualitativ hochwertiger Produkte im Siedlungswasserbau Gründung von Gütevereinen:

  4. Grundlage der Güteanforderungen Umweltförderungsgesetz (UFG 1993) vom 16.3.93 zusätzliche Richtlinien gem. § 13 sind: • Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft • Förderungsrichtlinien für betriebliche Abwassermaßnahmen • Technische Richtlinien für die Siedlungswasserwirtschaft • Vergaberichtlinien für die Siedlungswasserwirtschaft

  5. Entstehung der Güteanforderungen „NEU“ Überarbeitung der Vergaberichtlinien nach EU-Beitritt zusammen mit den Gütevereinen Notifikation durch EU • Österreichische Güteanforderungen • Regelblatt für Vergaben • Leistungsbeschreibung Version 4 Notifiziert mit Nr.98/48/A von 10.9.1998

  6. Verankerung der Güteanforderungen Vergabebestimmungen im „Regelblatt für Vergaben im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft“ vom Sept. 1998 angeführt (Grundlage ist die ÖNORM A 2050) Bestimmung aus § 2(1) dieses Regelblattes: Die nachfolgend genannten Ausschreibungs- bzw. Angebotsgrundlagen sind verpflichtend einzuhalten: - Österreichische Güteanforderungen für Produkte im Siedlungswasserbau .....

  7. Verankerung der Güteanforderungen Dieser Gütenachweis ist für wesentliche Anlagenteile wie Rohre, Formstücke usw. oder Anlagen über ATS 500.000,- (EUR 36.300,-) zu erbringen durch: • Gütezeichen lt. „Österreichischen Gütevorschriften“ oder • Nachweis der Gleichwertigkeit über • Durchgeführte Prüfungen (ÖNORM und darüberhinausgehende Anforderungen) • Überwachungsvertrag • Eigenüberwachungen • Fremdüberwachungen

  8. Abwicklung und Einhaltung Durchführungsvereinbarung zum UFG 1993 • Der ausschreibende Zivilingenieur entscheidet nach den Vergabebestimmungen • Die Länder überwachen die Einhaltung der Vergaberichtlinien (Kollaudierung) • bei Mängeln erfolgen Abzüge von den förderungsfähigen Kosten bzw. Förderungs-verlust (Kommunalkredit)

  9. Prüfgrundlagen zur Einhaltung der Güteanforderungen • ÖNORM (EN) • Gütevorschriften • mit über die ÖNORM hinausgehenden Prüfanforderungen • z.B.“Allgemeine Gütevorschriften des GRIS“

  10. ÖGA-Checkliste über zu erfüllende Anforderungen (Blatt 1) Allgemeine Anforderungen (Herstellerdeklaration): Anforderungen-Produkt: • Auswirkungen auf Umwelt • Gebrauchsgerechte Handhabung • Verfügbarkeit • Entsorgung (ÖAKR) • technische Kundenberatung • Baustellenbetreuung • Versicherungsnachweis • Überwachungsvertrag • Norm/Regelwerk • ÖGA-Gütevorschriften • Trinkwassereignung • 50 Jahre Nutzungsdauer

  11. ÖGA-Checkliste über zu erfüllende Anforderungen (Blatt 2) Güteüberwachung: Kontrolle: • Erstprüfung • Fremdüberwachung • erweiterte Fremdüber- wachung • Eigenüberwachung • QM-System • Trinkwassereignung • Prüfbericht • Überwachungsbericht • Verständigungspflicht bei neg. Ergebnissen • Prüfung auf Vollständigkeit (Prüfbericht/Hersteller- deklaration) • Entzug von Gütezeichen bei Nichterfüllung

  12. Nachweise zur Brauchbarkeit (Gleichwertigkeit) eines Produktes nach § 2 des Regelblattes für Vergaben Prüfung nach ÖNORM, ÖNORM EN oder ONR Bestätigung der Normkonformität durch das ON Bestätigung der Registrierung durch das ON GRIS-Gütezeichen ÖVGW Q-Marke Gleichwertigkeitsbescheinigung Nachweis durch Prüfungen von akkreditierten in- oder ausländischen Prüfanstalten , daß die in der Gütevorschrift enthaltenen Erfordernisse erfüllt sind

  13. Nachweise zur Brauchbarkeit

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